Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Anerkennung Heilpädagog*innen

Um eine Anerkennung als freipraktizierende*r Heilpädagoge*in zu erhalten, bedarf es der Prüfung einer anerkannten Stelle. Der DBSH verfügt über diese Anerkennung und kann daher entsprechend die notwendige Prüfung vornehmen. Der Antrag auf Anerkennung wird unter Vorlage der erforderlichen Nachweise beim Berufsregister auf den entsprechenden Formularen gestellt. Hier wird über die Erteilung oder auch den Entzug der berufsverbandlichen Anerkennung entschieden. Anerkannte Mitglieder dürfen die Bezeichnung "anerkannte*r freipraktizierende*r Heilpädagoge*in im Berufsregister des DBSH" für ihre freie Tätigkeit führen. Die Anerkennung wird durch eine Urkunde bestätigt.

Die Anerkennung wird ausgesprochen, wenn der Nachweis der Kriterien des Berufsregisters und des Verzeichnisses der anerkannten freipraktizierenden Heilpädagogen*innen sowie die Mitgliedschaft im Berufsregister des DBSH vorliegt. Die Aufnahmekriterien ins Verzeichnis erhalten Sie hier:

Beschreibung: Download:
Aufnahmekriterien Verzeichnis

Es gibt zudem eine Fachgruppe Heilpädagogik, die  ein Berufsbild für die Heilpädagogik (in größten Teilen übernommen vom BHP) beschlossen hat. Diese ist ein Fachbereich innerhalb des Funktionsbereiches Inklusion.


Professions-News

NEWS | 06.03.2024

Aufruf zur Kundgebung: Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

NEWS | 05.02.2024

LV Niedersachsen lädt ein: Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

NEWS | 12.12.2023

Israel / Palästina: IFSW fordert sofortigen Waffenstillstand und die Ursachen des Konflikts angehen

Einrichtungen des DBSH