EKR TV-L: Tarifeinigung erzielt!
Der erzielte Tarifkompromiss für den öffentlichen Dienst der Länder sieht eine lineare Entgelterhöhung um 5,8 Prozent vor und weitere strukturelle Verbesserungen. „Natürlich ist das ein Kompromiss und nicht alle unsere Forderungen konnten wir umsetzen. Die Ergebnisse bedeuten aber konkrete und nachhaltige Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen“, erklärte ddb-Chef Volker Geyer.
Strukturelle Verbesserungen konnten die Gewerkschaften ebenfalls durchsetzen. Geyer: „Zum Beispiel die Erhöhung der Wechselschichtzulage, die Angleichung beim Kündigungsschutz Ost an West und ein Ausbildungspaket mit deutlichen Verbesserungen für junge Menschen, die ihre Karriere im öffentlichen Dienst beginnen.“
Kernpunkte der Einigung:
- Einkommenserhöhung 5,8 Prozent (zum 1.4.26 um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, zum 1.3.27 um 2,0 Prozent und zum 1.1.28 um 1 Prozent), Laufzeit 27 Monate
- Erhöhung der Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit
- Anpassung Kündigungsschutzregelungen Ost an West
- Ausbildungspaket: u.a. Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 150 Euro
Hintergrund:
Von den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Weitere Infos dazu finden sich auf der dbb Sonderseite zur ERK TV-L.
Die Freigabe umfasst alle Tarifbeschäftigten, die unter das verhandelte Tarifrecht (TV-L, TV-L-Forst, Pkw-Fahrer-TV-L, TV ITDZ) fallen. Die Auszubildenden, Praktikanten sowie dual Studierende nach dem TVA-L (BBiG, Pflege, Gesundheit), TVPrakt-L sowie TVdS-L sind von dieser Streikfreigabe ebenfalls umfasst. Bei einer Streikteil-nahme von Auszubildenden ist zu beachten, dass in den meisten Berufsausbildungs-ordnungen eine maximale Anzahl von Fehltagen geregelt ist, die noch zur Ablegung der Abschlussprüfung berechtigen. Streiktage werden zu diesen Fehltagen gerechnet. An Berufsschultagen kann nicht gestreikt werden, da Schulpflicht besteht.
Warnstreikaktionen
22. Januar | Hamburg | DBSH Aufruf
03. Februar | Erfurt | DBSH Aufruf
05. Februar | Stuttgart | DBSH Aufruf
10. Februar | Hamburg | DBSH Aufruf
Eure Stadt/euer Bundesland ist nicht dabei? Weitere Aktionen, auch von dbb Schwestergewerkschaften, findet ihr hier.
Wichtige Hinweise für die Teilnahme an Streikmaßnahmen:
Du möchtest Dich am Streik beteiligen? Dann melde Dich bitte frühzeitig bei uns. Nur so können wir Dich mit den Kolleg*innen vor Ort vernetzen. Informiere Dich im FAQ zu Streikfragen.
Unsere Social Media Kanäle und Vernetzungsmöglichkeiten
Hier sind wir auf Social Media zu finden:
Facebook | Instagram | LinkedIn
Und wir vernetzen uns in lokalen Chatgruppen. Meldet Euch einfach bei der lokalen Streikleitung für den Zugangslink.