Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Akkreditierung

Akkreditiert werden Fort- und Weiterbildungen für die Soziale Arbeit. Sie müssen insbesondere dem Erfordernis entsprechen, dass sie sich in die vom DBSH erarbeiteten für die Soziale Areit relevanten Schlüsselkompetenzen einordnen lässt. Die Akkreditierung erfolgt durch den vom DBSH berufenen Prüfungsausschuss.


Professions-News

NEWS | 28.08.2024

Fachveranstaltung: Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

NEWS | 07.08.2024

Sonder-Report der BAG ASD e.V.

NEWS | 25.06.2024

Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit - wenn die Schweigepflicht zur Aussagepflicht wird

Einrichtungen des DBSH