Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Rechtsschutz

Arbeitsrechtsschutz für Mitglieder

Der DBSH bietet über seine Dachgewerkschaft den dbb beamtenbund und tarifunion  (dbb) seinen Mitgliedern Arbeitsrechtschutz über die jeweiligen regionalen dbb dienstleistungszentren an. Insgesamt fünf Dienstleistungszentren stehen den Mitgliedern in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Das Dienstleistungszentrum Nord befindet sich in Hamburg, das Dienstleistungszentrum Ost befindet sich in Berlin, das Dienstleistungszentrum Süd befindet sich in Nürnberg, das Dienstleistungszentrum Süd-West befindet sich in Mannheim und das Dienstleistungszentrum West befindet sich in Bonn.

Die Voraussetzung für die Gewährung von Rechtschutz ist ein schriftlicher Rechtschutzantrag der Mitgliedsgewerkschaft. 

zum Rechtschutzantrag

Wichtige Hinweise

Der Rechtschutz durch den dbb für das Einzelmitglied ist in der Regel kostenlos, d. h. die für die Verfahrensführung notwendigen Kosten sind durch den Mitgliedsbeitrag des Einzelmitglieds abgedeckt.

Rechtschutz in dem vorgenannten Sinne ist Rechtsberatung und Verfahrensrechtschutz. Rechtsberatung ist die Erteilung einer schriftlichen oder mündlichen Auskunft oder die Erstellung eines kurzen Rechtsgutachtens. Verfahrensrechtschutz beinhaltet die rechtliche Vertretung des Einzelmitgliedes in einem gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs.

Rechtschutz wird nur in den Fällen gewährt, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Dies können auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates oder einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung oder als Frauenbeauftragte/Frauenbeauftragter oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte sein.

Der gewerkschaftliche Rechtschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtliche Fragen. Hierzu gehören auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese Auswirkungen auf das Arbeits-/Dienstrecht haben können, wie z.B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung Rechtsberatung und Rechtsvertretung bietet der dbb auch bei Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeitsstätte hinsichtl. des Beamtenversorgungs- und des gesetzlichen Unfallrechts.

In Straf- und Disziplinarverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren wird Rechtschutz im berufsbezogenen Umfang gewährt, es sei denn, dass es sich um ein vorsätzlich begangenes Delikt handelt.

Alle weiteren Informationen können der Rahmenrechtschutzordnung des dbb entnommen werden.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte die Bundesgeschäftsstelle des DBSH oder senden Sie eine Email an rechtsschutz(at)dbsh(dot)net . 

Wir bitten zu beachten:

Wir weisen darauf hin, dass entsprechend der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb der DBSH vom dbb in Regress genommen wird, wenn das Mitglied vor Ablauf eines bestimmten Zeitraumes nach erfolgter Rechtsschutzgewährung aus dem DBSH ausscheidet. Der DBSH muss in diesem Fall die entstandenen Kosten dem dbb ersetzen und behält sich daher in diesen Fällen vor, die entstandenen Kosten für die erbrachten Leistungen zurückzufordern.


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