Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Studium Soziale Arbeit

Entwicklung des Studiums Sozialer Arbeit

Bis zum Jahr 2001 galt für die bisherigen Studiengänge eine von der Kultusministerkonferenz beschlossene „Rahmen- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang für die Fachwissenschaft Soziale Arbeit“. Diese wurde im Zuge des Bologna-Prozesses und seiner neuen Studienstruktur aufgegeben. 

Das Studium der Sozialen Arbeit erfolgt seit der Reform des Hochschulrahmengesetzes über Bachelor- und Masterstudiengänge an Hochschulen und Universitäten. Diese Studiengänge haben den bisherigen Diplom-Abschluss ersetzt.

Bachelor – ein erster berufsqualifizierender Abschluss

Mit der Schaffung des Bachelor-Abschlusses verfolgte der Gesetzgeber auch das Ziel, Studienzeiten zu verkürzen und Studienabbruchquoten zu senken. Ein Bachelor-Abschluss vermittelt sowohl einen akademischen „Erst“-Abschluss, als auch eine Berufsqualifikation. Der Abschluss kann nach einer Mindestdauer von 3 Jahren bzw. 6 Semestern erreicht werden. Die Regelstudienzeit ist auf max. 4 Jahre begrenzt.

Master – Fortsetzung des Bachelors zur Höherqualifizierung

Als weiteren, auf einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor oder auch FH-Diplom) aufsetzenden Hochschulgrad kann über ein weiteres Studium der Abschluss des Masters verliehen werden. Durch die zusätzliche Studienzeit erfolgt eine inhaltliche Vertiefung, mit der die besondere, den bisherigen Abschlüssen an Universitäten entsprechende wissenschaftliche Qualifikation erworben wird.

Das Besondere des Master-Studiums ist, dass es sowohl an Universitäten wie an Fachhochschulen angeboten werden kann und der Abschluss gleichwertig ist: Der Master ist unabhängig vom Ort des Erwerbs als Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums anzusehen. Als solches berechtigt auch der an einer Hochschule erworbene Master nach Beschluss der Kultusministerkonferenz unmittelbar zur Promotion. Für derartige Studiengänge beträgt die Regelstudienzeit mindestens 1 und höchstens 2 Jahre. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Gesamtregelstudienzeit bis zur Erreichung des Masters höchstens 5 Jahre betragen darf. Rein rechtlich könnte also ein Master bereits während einer Gesamtstudiendauer von 4 Jahren (drei Jahre im Bachelor und ein Jahr im Master) erworben werden.

Akkreditierung von Studiengängen

Mit der Einführung neuer Studiengänge wurde gleichzeitig ein neues System zur Zulassung dieser Studiengänge geschaffen, die sogenannte Akkreditierung. Dieses international verbreitete System der Genehmigung von Studiengängen setzt auf die Prüfung der Qualität geplanter Studienangebote und deren Arbeitmarktrelevanz als die zentralen Voraussetzungen für deren Zulassung.

Die Akkreditierung von Studiengängen hat ergänzend die Sicherstellung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards und die Überprüfung der Berufs- und Arbeitsmarktrelevanz der Abschlüsse zum Gegenstand. Akkreditierungen werden durch Agenturen vorgenommen, die ihrerseits durch einen länderübergreifenden Akkreditierungsrat zugelassen werden müssen.

Aus Sicht der Kultusminister*innen ist dabei eine Beteiligung der Berufspraxis an der Begutachtung unverzichtbar. An einer Mitarbeit als Vertretung der beruflichen Praxis besteht großes Interesse. Der DBSH arbeitet derzeit in drei Akkreditierungsagenturen mit: AHPGS, ACQUINAQAS.

In der Vergangenheit wurden Studiengänge als Modelle auch ohne eine solche Akkreditierung zugelassen. Seit dem 1.1.2003 sind nach einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz alle neu zu zulassenden Studiengänge (Bachelor und Master) zu akkreditieren. Dies gilt auch für die „klassischen“ Studiengänge, soweit dort keine neue Rahmenstudienordnung existiert (für die Soziale Arbeit ist ein solche vorhanden).

Aktuelle Übersicht Studiengänge

Eine aktuelle Übersicht über das Studienangebot der Sozialen Arbeit findet sich hier aufgelistet:

Übersicht des Studienangebots Soziale Arbeit in der Studiensuche der Bundesagentur für Arbeit

Übersicht des Studienangebots Soziale Arbeit im Hochschulkompass

 


Professions-News

NEWS | 04.12.2024

Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit: Spendenkampagne zugunsten des Stadtjugendausschusses Karlsruhe

NEWS | 29.10.2024

Urteil im Karlsruher Fanprojekt: Sozialarbeiter*innen müssen Geldstrafe zahlen

NEWS | 28.08.2024

Fachveranstaltung: Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

Einrichtungen des DBSH