Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Aufgaben der BTK

Der Bundestarifkommission (BTK) wird entsprechend der Satzung des DBSH die Aufgabe der „Gewerkschaftliche Grundsatzfragen“ übertragen.

Die Geschäftsordnung finden Sie hier:

Beschreibung: Download:
Geschäftsordnung BTK (Stand 2021)

Zu den Aufgaben Bundestarifkommission (BTK) zählen insbesondere:

  • Gewerkschaftliche Vertretung in Zusammenarbeit mit dem dbb beamtenbund und der BTK der dbb tarifunion sowie vor Ort mit den dbb Landesbünden und deren Landestarifkommissionen.
  • Frauenvertretung (in Zusammenarbeit mit der dbb Bundesfrauenvertretung und den Landesfrauenvertretungen der dbb Landesbünde),
  • die Organisation und Mitwirkung bei Streiks,
  • Mitwirkung an der Erarbeitung von arbeits-, tarif- und besoldungspolitischen Forderungen,
  • die Beteiligung an Tarifverhandlungen,
  • die Unterstützung im Rahmen der Mitbestimmung in den Behörden, Verwaltungen und Einrichtungen, (Betriebs- und Personalräte, kirchliche Mitarbeitervertretungen usw. oder der Unternehmensmitbestimmung Aufsichtsräte u. Ä.) in Zusammenarbeit mit dem dbb beamtenbund und tarifunion,
  • Angebote der gewerkschaftlichen und politischen Bildung (in Zusammenarbeit mit der dem DBSH-Institut und der dbb akademie),
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu tagesaktuellen, arbeitsrechtlichen und gewerkschaftlichen Themen für den DBSH.

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