Sachstand: Zeugnisverweigerungsrecht für den Bereich der Sozialen Arbeit - Zur Rechtslage im Ausland

Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben im Dezember 2024 eine neue Analyse in der Schriftenreihe "Sachstand" veröffentlicht, die im Kontext Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit interessant ist. Neben Anknüpfungspunkten zum europäischen Ausland und konkreten Regelungen für Sozialarbeiter*innen enthält das Dokument auch übergreifende Regelungen für bestimmte Beratungsfelder. Der Sachstand ist hier abrufbar.

Aufruf zur Kundgebung

Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

Stand: März 2024

WANN: 19.03.2024, 15:30 - 17:30 Uhr

WO: Justizminisertum (Mohrenstraße/ Jerusalmestraße) Berlin

Es ist an der Zeit, dass unsere Stimmen gehört werden und der unhaltbare Zustand, unter dem Beschäftigte leiden nur, weil sie ihre Arbeit machen, endlich verändert wir!

Gemeinsam machen wir uns stark für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!
Wir wünschen uns eine starke, solidarische und bunte Kundgebung! Bringt gerne Transparente, Schilder und Banner mit, die unserem Anliegen Ausdruck verleihen und die eurer Arbeitsfeld und euren Arbeitsort benennen:

✓ Vertrauen schützen!
✓ Veränderung braucht Vertrauen!
✓ Fast im Knast!
✓ Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

Den vollständigen Aufruf findet ihr hier, dieser darf gerne geteilt werden!

Du kannst nicht zur Kundgebung kommen? So kannst du das Anliegen trotzdem unterstützen: Kampagnenbeteiligung

Auf Partei- und Nationalfahnen bitten wir zu verzichten!

Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit: Wenn das Schweigen strafbar wird!

Veranstaltung des LV Niedersachsen

Handreiche für die Lobbyarbeit für ein ZVR

BfZ_Positionspapier_Handreiche.pdf 99 KB

Ohne Vertrauen geht es nicht!

Stand: November 2023

Worum geht es? Sozialarbeiter*innen in ganz Deutschland gehen einer öffentlich geförderten Tätigkeit nach. Sie arbeiten mit allen Menschen, die sich ihnen mit ihren Sorgen und Problemen anvertrauen. Eine solche Arbeit ist nur möglich wenn die Menschen wissen, dass sie sich hier in einem geschützten Raum bewegen. Sie öffnen sich den Sozialarbeiter*innen ganz so, wie es Menschen auch beispielsweise gegenüber Ärzt*innen, Geistlichen oder Anwält*innen in persönlich schwierigen Lagen tun.

Im Fall Karlsruhe hat die Staatsanwaltschaft die Sozialarbeiter*innen des Fanprojekts vorgeladen und versuchtsie dazu zu bewegen, im Rahmen ihrer Arbeit vertraulich erworbenes Wissen preiszugeben (Pressemitteilung und Pressespiegel finden sich hier). Hätten sie dies getan, hätten sie ihre Arbeit damit ad absurdum geführt. Sie verweigerten also die Aussage - woraufhin die Staatsanwaltschaft erst Ordnungsgelder beantragte und schließlich auch Beugehaft in den Raum stellte. Den Sozialarbeiter*innen drohte also Gefängnis dafür, dass sie ihrem Arbeitsethos treu geblieben sind.

Das muss man doch ändern können? Richtig, die Bundespolitik muss jetzt reagieren. Sozialarbeiter*innenbrauchen für ihre sensible Arbeit mit Menschen die Möglichkeit, die Aussage verweigern zu können („Zeugnisverweigerungsrecht“). Sie dürfen niemals mehr zwischen ihrer Arbeit und persönlichen Konsequenzen bis hin zur Beugehaft wählen müssen. Und auch ihre Zielgruppen müssen wissen, dass sie der Sozialen Arbeit vertrauen können. Der „Fall Karlsruhe“ hat dramatisch gezeigt, dass es an der Zeit ist, zu handeln - daher gilt jetzt mehr denn je: Aussageverweigerung für die Soziale Arbeit möglich machen - denn ohne Vertrauen geht es nicht!

ZVR in der Sozialen Arbeit - Veranstaltung des LV Sachsen

Fast im Knast?! – Stellungnahme des BfZ zu Vorladungen der Karlsruher Fanprojekt-Mitarbeitenden

Call for Cases - Neues aus dem BfZ

Workshop und Broschüre zum Zeugnisverweigerungsrecht

IFSW European Conference 2019

Stand September 2019

Von 09. bis 11.09.2019, fand die diesjährige IFSW EUROPEAN CONFERENCE 2019 in Wien unter dem Motto "Social Protection & Human Dignity" statt. Am ersten Tag leiteten Michael Gabriel (KOS) und Michael Leinenbach (DBSH) einen Workshop (WS02) mit dem Thema „Die Rolle der Sozialen Arbeit in sich verändernden Gesellschaften mit einer starken Orientierung auf Ordnung und Sicherheit“.  Zu dem Workshop hatte der DBSH eine Broschüre (mit ISBN-Nummer) erstellt, in der auch einen Beitrag von Prof. Dr. Thomas Schuhmacher enthielt. Dort wird unter anderem die Forderung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht mit Bezug auf die Berufsethik begründet.

Finden Sie hier einen Bericht zum Workshop (auch bei der "dsj" - DEUTSCHE SPORTJUGEND im DOSB ) sowie die Broschüre zum Zeugnisverweigerungsrecht:

Nachbericht - Workshop auf der IFSW EUROPEAN CONFERENCE 2019 zum Zeugnisverweigerungsrecht 203 KB
Broschüre Zeugnisverweigerungsrecht 2019 1 MB
Right to refuse testimony - Brochure 2019 1 MB

Zeugnisverweigerungsrecht aus dem Dornröschenschlaf wach geküsst

Stand 2018

Frönte die Debatte um das Zeugnisverweigerungsrecht seit den 1980er Jahren einem „Dornröschenschlaf“, so wurde es aktuell von der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der Deutschen Sportjugend (dsj) gemeinsam mit ihren Partnern wieder wachgeküsst. „Fast im Knast – Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechtes in der Sozialen Arbeit“ lautete ein Fachtag, den die Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj (KOS) gemeinsam von dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V., der BAG Streetwork und der BAG Fanprojekte am 24.10.2018 im Landessportbund Hessen ausrichtete. Für den DBSH sprach sich der Bundesvorsitzende für ein klares Ja für ein notwendiges Zeugnisverweigerungsrecht fürSozialarbeiter_innen aus.

ZeugnisverweigerungsrechtausdemForum Sozial 3/4 2018 von Michael Leinenbach: Zeugnisverweigerungsrecht aus dem Dornröschenschlaf wach geküsst 923 KB

Fachtag „Fast im Knast"

Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechtes in der Sozialen Arbeit

Stand Oktober 2018

Am 24.10.2018 fand der Fachtag zum Zeugnisverweigerungsrecht in Frankfurt am Main im Landessportbund Hessen statt und wurde gemeinsam von der Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj (KOS), dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V., der BAG Streetwork und der BAG Fanprojekte ausgerichtet.

Weitere Informationen zur Ausschreibungen des Fachtags finden Sie hier. Die Präsentation steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Präsentation Fachtag "Fast im Knast" 2018 2 MB

Gutachten: Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit

Stand Mai 2018

Die Koordinierungsstelle Fanprojekte (KOS) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches einen möglichen Reformbedarf des §53 Zeugnisverweigerungsrecht untersucht. Dieses Gutachten wurde von Prof. Dr. Titus Simon und Prof. Dr. Peter Schruth von der Hochschule Magdeburg/Stendal angefertigt und durch die KOS im März 2018 veröffentlicht. Das Fazit ist, dass § 53 StPO einschließlich eines erweiterten Zeugnisverweigerungsrechtes für die Fanprojekte, aber auch für andere sensible Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, die im Umgang mit den Klient*innen des umfassenden Geheimnisschutzes bedürfen, dringend einer Reform bedürfen. Das vollständige Gutachten finden Sie auf der Website der Koordinierungsstelle Fanprojekte.

Grundlagenpapier zum "Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter"

Antwort der Bundesregierung auf auf Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 19/4085 – zum "Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter".

Drucksache 19/4085 - Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter 145 KB