Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Zwei-Kammern-System

Zwei-Kammern-System für berufsethische Fragen

Um die Forderungen der Berufsethik einhalten zu können hat der DBSH eine Berufsordnung für seine Mitglieder erlassen. Zur Umsetzung der sich aus den berufsethischen Prinzipien heraus ergebenden Fragestellungen richtet der DBSH ein Zwei-Kammern-System ein. Die Zusammensetzung sowie Verfahrensregeln für beide Kammern erläutert die Berufsordnung.

Erste Kammer

Beratungskammer

Zweite Kammer

Widerspruchskammer (Beschwerdestelle)


Gewählte Besetzung der Kammern

In der EBV-Sitzung am 15. Juli 2017 wurden folgende Personen für die Besetzung der 1. Kammer gewählt:

  • Ingrid Krämer
  • Gisela Strotkötter
  • Martin Kositzka
  • Hille Gosejacob-Rolf (Ehrenvorsitzende)
  • Prof. Schumacher (Fachvertretung Disziplin)
  • Dr. Winfried Leisgang (Fachvertretung Profession)
  • Harald Willkomm oder Nicole Plettau (Vorsitz per Amt Vorsitz des DBSH e.V. - seit 2021)

Für Fragen und Anliegen steht Ihnen der Vorsitz des DBSH e.V. zur Verfügung.

Die Wahl zur Besetzung der 2. Kammer wurde bis auf weiteres verschoben.


Professions-News

NEWS | 06.03.2024

Aufruf zur Kundgebung: Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

NEWS | 05.02.2024

LV Niedersachsen lädt ein: Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

NEWS | 12.12.2023

Israel / Palästina: IFSW fordert sofortigen Waffenstillstand und die Ursachen des Konflikts angehen

Einrichtungen des DBSH