Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Zwei-Kammern-System

Zwei-Kammern-System für berufsethische Fragen

Um die Forderungen der Berufsethik einhalten zu können hat der DBSH eine Berufsordnung für seine Mitglieder erlassen. Zur Umsetzung der sich aus den berufsethischen Prinzipien heraus ergebenden Fragestellungen richtet der DBSH ein Zwei-Kammern-System ein. Die Zusammensetzung sowie Verfahrensregeln für beide Kammern erläutert die Berufsordnung.

Erste Kammer

Beratungskammer

Zweite Kammer

Widerspruchskammer (Beschwerdestelle)


Gewählte Besetzung der Kammern

In der EBV-Sitzung am 15. Juli 2017 wurden folgende Personen für die Besetzung der 1. Kammer gewählt:

  • Ingrid Krämer
  • Gisela Strotkötter
  • Martin Kositzka
  • Hille Gosejacob-Rolf (Ehrenvorsitzende)
  • Prof. Schumacher (Fachvertretung Disziplin)
  • Dr. Winfried Leisgang (Fachvertretung Profession)
  • Harald Willkomm oder Nicole Plettau (Vorsitz per Amt Vorsitz des DBSH e.V. - seit 2021)

Für Fragen und Anliegen steht Ihnen der Vorsitz des DBSH e.V. zur Verfügung.

Die Wahl zur Besetzung der 2. Kammer wurde bis auf weiteres verschoben.


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NEWS | 28.08.2024

Fachveranstaltung: Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

NEWS | 07.08.2024

Sonder-Report der BAG ASD e.V.

NEWS | 25.06.2024

Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit - wenn die Schweigepflicht zur Aussagepflicht wird

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