Die Bundestarifkommission des DBSH benennt ein*e Tarifbeauftragte*n und überträgt die für dieses Amt notwendige Kompetenzen. Die Einrichtung der Funktion der Tarifbeauftragten ist notwendig, da seitens der Leitung der BTK des DBSH nicht alle Tariftische in die der DBSH durch seine Mitgliedschaft im dbb eingebunden ist, übernommen werden kann. Bereits in der Vergangenheit konnten die Tariftische zwischen dem*der Vorsitzenden der BTK sowie dem*der Bundesvorsitzenden untereinander so aufgeteilt werden, dass die Mitwirkung an den Tariftischen im Ehrenamt möglich ist. Durch das Inkrafttreten der neuen Satzung wurde die BTK zu einem Organ und übernimmt abschließend die Beschlüsse analog des EBV, der diese für Aktivitäten im Rahmen der Vertretung der Profession übernimmt (Paragraph 14). Diese neue Aufgabe der BTK hat gleichsam die Gleichstellung mit dem EBV zur Folge, was bedeutet, dass die Leitung der BTK bei den Vorsitzenden ist.
Bundeskommission für Arbeits-, Tarif- und Beamt*innenrecht (BTK)
Die Bundestarifkommission setzt sich aus den von den Landesverbänden des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) gewählten Vertreter*innen zusammen und ist unsere offizielle Vertretung im gewerkschaftlichen Bereich.
Die Länder und Statusgruppen sind durch ihre Tarifbeauftragten in der Bundestarifkommission vertreten.
Der jeweilige Landesverband wird in tariflichen Fragen durch die/den Vorsitzende/Vorsitzenden bzw. die/den Sprecherin/Sprecher oder die/den Vertreterin/Vertreter vertreten.
Die Bundestarifkommission wählt sich ihre Leitung. Diese vertritt mit Mandat des zuständigen Organes die gewerkschaftlichen Interessen der Beschäftigten, Beamten_innen und Selbständige.