Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Satzung und Organe

Die aktuelle Satzung des DBSH wurde von der Bundesmitgliederversammlung am 22./23.03.2014 in Berlin neu gefasst und beschlossen. Sie regelt die Strukturen, Zuständigkeiten und Kompetenzen innerhalb des Verbandes.

Sitz: Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, Registereintragung: Aktenzeichen VR27710B mit der laufenden Nummer 1.


Aufbau und Satzung

Der DBSH gliedert sich in Organe, Gliederungen (Landesverbände, Funktionsbereiche), sowie Vertretungen von Statusgruppen. Näheres über deren Aufgaben, Zuständigkeiten und Struktur können der Satzung entnommen werden.

Beschreibung: Download:
DBSH Satzung vom 19.06.2022

Organe

Gemäß der Satzung des DBSH besitzt der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit folgende Organe:

  • Bundesdelegiertenversammlung (BDV): Laut Satzung bestimmt die Bundesdelegiertenversammlung als höchstes Organ Ziele und Aufgaben des Verbandes. Stimmberechtigt sind die Mitglieder durch Delegierte, die von den Mitgliedern der Landesverbände nach der vom Erweiterten Bundesvorstand (EBV) beschlossenen Wahlordnung für Delegierte gewählt werden. Korporative Mitglieder entsenden eine_n stimmberechtigte_n Vertreter_in.
Beschreibung: Download:
Geschäftsordnung BDV (Stand 2015)

  • Erweiterter Bundesvorstand (EBV): Der Erweiterte Bundesvorstand gewährleistet laut Satzung die Ausführung der Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung. Dem EBV gehören an: die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes, die Vorsitzenden/Sprecher der Landesverbände, die Sprecher_innen der Funktionsbereiche, der Vertretungen und der Bundestarifkommission, weitere Mitglieder für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben. Korporative Mitglieder entsenden eine_n stimmberechtigte_n Vertreter_in.
Beschreibung: Download:
Geschäftsordnung EBV (Stand 2017)

  • Geschäftsführender Vorstand (GfV): Der Geschäftsführende Vorstand (GfV) führt die Beschlüsse der Bundesmitglieder­versammlung und des Erweiterten Bundes­vorstandes aus und leitet die Geschäfte. Dem GfV obliegt die Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben des DBSH wie z.B. Berufspolitik und Berufsethik. Der GfV besteht aus bis zu sieben Mitgliedern: Der/dem ersten und zweiten Vorsitzenden, sowie mindestens 1, maximal 4 Beisitzer_innen, sowie der/die Sprecher_in des Jungen DBSH. Den aktuellen Vorstand finden Sie hier.
Beschreibung: Download:
Geschäftsordnung GfV (Stand 2009)

  • Bundestarifkommission (BTK): Die Bundestarifkommission (BTK) gewähreistet die Ausführung der Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung im Bereich der gewerkschaftlichen Vertretung sowie der Mitbestimmung. Näheres regelt die Geschäftsordnung für die BTK. Der Bundestarifkommission (BTK) gehören an: Die Vorsitzenden des DBSH, die Vorsitzende_n der Landesverbände bzw. die benannten Beauftragten der Landesverbände, die Sprecher_innen der Vertretungen. Weitere Informationen finden Sie über den Reiter Gewerkschaft.

Gliederungen

Der DBSH ist eine Bundesorganisation. In allen Bundesländern gibt es Ansprechpartner und Landesverbände, die vor allem den direkten Kontakt der Mitglieder ermöglichen.

Fachliche Zusammenarbeit ist in den Funktionsbereichen geregelt.


Vertretungen von Statusgruppen

Stand Oktober 2014

Um die Interessenvertretung der drei Statusgruppen "Frauen, Jugend und Senioren" strukturell aufbauen zu können, wurden im Rahmen der Neufassung der Satzung von der Bundesmitgliederversammlung am 22./23.03.14 in Paragraph 5 entsprechend die Vertretungen beschlossen.

Da die Vertretungen nun einen kompletten Neuaufbau benötigen und entsprechende Vorgaben der Dachverbände, so des dbb, beachtet werden müssen, beschloss der geschäftsführende Vorstand (GfV) aus seinen Reihen diese Prozesse zu begleiten.

Für die satzungsgemäße Weiterentwicklung des Jungen DBSH wurde Tobias Zinser benannt, der bereits auch für die Nachwuchsentwicklung innerhalb des GfV zuständig war. Die Zuständigkeit für den satzungsgemäßen Aufbau der  Bundesseniorenvertretung wird Friedrich Maus übernehmen. Gabriele Stark-Angermeier wird alle notwendigen Schritte des Aufbaus der Bundesfrauenvertretung in die Wege leiten.

Im DBSH werden nachfolgend aufgeführte Statusgruppen vertreten:

Junger DBSH DBSH Frauen SeniorInnen- DBSH

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