Hier finden sich im Folgenden grundsätzliche Informationen zu den Datenquellen und Erhebungen, die wir im Bereich "Zahlen, Daten, Fakten" bei uns aufführen und verlinken.

Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

  • Die Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit ist Teil der Bundesagentur für Arbeit. Der Bereich ist organisiert in fünf regionalen Statistik-Services, den Betriebsnummern-Service und die zentralen Einheiten in Nürnberg.
  • Die Bundesagentur für Arbeit erstellt und veröffentlicht als Teil der amtlichen Statistik in Deutschland für alle Regionen die Statistik über den Arbeitsmarkt und die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Statistiken sind durch das zweite und dritte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II und SGB III) angeordnet. Sie werden als Ressortstatistiken unter Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt.
  • Die Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistiken werden mit hoher Aktualität erstellt, um den unmittelbar am Arbeitsmarkt handelnden Institutionen und der Politik eine sichere Grundlage für die Einschätzung der Gesamtsituation und der regionalen Entwicklungen zu geben. Damit können Handlungsbedarfe rechtzeitig erkannt und Maßnahmen geplant werden.
  • Nutzerinnen und Nutzern geben die Statistiken Orientierung bei beruflichen und wirtschaftlichen Entscheidungen. Sie liefern die Basisdaten für die Arbeitsmarktforschung, ergänzen die Statistiken des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter und sind eine wichtige Quelle für die Arbeit der kommunalen statistischen Stellen.
  • Einen Überblick bietet auch das Video "Die Statistik der BA stellt sich vor".

Mehr Informationen und die Quelle dieser Vorstellung finden sich hier: Über uns der Statistik der BA

  • Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit basieren überwiegend auf Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter nach dem SGB III und dem SGB II. Weitere Quellen sind die Meldungen der Betriebe über ihre Beschäftigten an die Sozialversicherungsträger (DEÜV-Meldungen) und die Meldungen von Verleihbetrieben (Zeitarbeitsfirmen) über ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem AÜG. Die Statistiken basieren stets auf Vollerhebungen.
  • Die Daten gelangen über verschiedene IT-Verfahren zum Fachbereich Statistik und Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit (Statistik der BA), der sie anschließend aufbereitet. Die monatlichen Einzelinformationen fließen dabei in so genannte statistische Konten. Auf deren Grundlage können Bestände, Zu- und Abgänge, Dauern, Leistungshöhen und viele andere statistische Messgrößen ermittelt werden. Die Werte liegen regional tief gegliedert und nach vielfältigen soziodemografischen und erwerbsbiografischen Merkmalen vor.
  • Seit 2005 gilt das SGB II. Dieses legte Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammen und führte zur Gründung der Jobcenter. Seitdem speisen sich die Daten zu Arbeitsuchenden aus zwei Datenquellen: aus den zentralen Verfahren der BA und den kommunalen Verfahren. Die BA kommt damit ihrem gesetzlichen Auftrag nach, über die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu berichten.
  • Die Arbeitslosenstatistik beispielsweise entsteht aus Verwaltungsdaten der Agenturen für Arbeit nach dem SGB III und der Jobcenter nach dem SGB II. Die SGB II-Statistiken (= Grundsicherungsstatistik) entstehen ausschließlich aus den Verwaltungsdaten der Jobcenter.
  • Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie unter "Gesetze und Verordnungen".

Mehr Informationen und die Quelle dieser Vorstellung finden sich hier: Datenquellen der Statistik der BA

Ausführliche Informationen der Grundlagen der Statistikerhebungen finden sich in der Sektion: Statistik erklärt

Kurzbeschreibung

Um die Vielfalt der Berufe in Deutschland abbilden zu können, werden diese systematisch gruppiert. Die aktuell gültige Klassifikation der Berufe 2010“ (KldB 2010) ist als hierarchische Klassifikation mit fünf numerisch codierten Gliederungsebenen aufgebaut. Die Gliederung der KldB 2010 richtet sich nach zwei Dimensionen. Die strukturgebende Dimension ist die so genannte „Berufsfachlichkeit“. Das bedeutet, die Berufe sind in den obersten vier Ebenen anhand ihrer Ähnlichkeit der sie auszeichnenden Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten gruppiert. Auf der untersten Ebene erfolgt eine weitere Untergliederung anhand der zweiten Dimension – dem „Anforderungsniveau“. Das Anforderungsniveau bezieht sich auf die Komplexität der auszuübenden Tätigkeit und wird in vier Komplexitätsgraden – von 1 „Helfer- und Anlerntätigkeiten“ bis 4 „hoch komplexe Tätigkeiten“ – erfasst. Das Anforderungsniveau kann als eigenständiges Merkmal ausgewertet werden. Das MerkmalAnforderungsniveau“ wird in einem eigenen methodischen Hinweis beschrieben.

Methodischer Hinweis „Anforderungsniveau eines Berufes“

Aktualisierung der KldB 2010 und der Einzelberufe

Jeder Einzelberuf ist genau einer Berufsgattung der KldB (5-Steller) zugeordnet. Diese Zuordnung ist in der Berufedatenbank der BA hinterlegt. Berufe und die dafür erforderlichen Kompetenzen wandeln sich jedoch im Laufe der Zeit. Dies kann einerseits zur Entstehung von neuen Berufen führen. Andererseits kann die Neuzuordnung bereits vorhandener Berufe notwendig werden. Um sicherzustellen, dass die Berufsklassifikation und die Zuordnungen noch den aktuellen Bedürfnissen entsprechen, müssen diese in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Entsprechend lassen sich zwei Arten von Änderungen unterscheiden: 

  1. Aktualisierung der Einzelberufe
    Neuaufnahmen und Umbenennungen von Einzelberufen können in der Berufedatenbank der BA nahezu täglich vorgenommen werden. Neuzuordnungen von Berufen zu einer anderen, passenderen Berufsgattung in der KldB erfolgen hingegen nur einmal im Jahr – sofern die berufsfachliche Notwendigkeit gegeben ist. In der Regel handelt es sich hierbei um eine geringe Anzahl von Einzelfällen. Die Ausnahme bilden Neuzuordnungen im Zuge der Überarbeitung der Berufsklassifikation – wie zuletzt bei der überarbeiteten Fassung 2020. Hier kam es zu einer größeren Anzahl von Neuzuordnungen. Die Neuzuordnungen von Einzelberufen werden üblicherweise zum Berichtsmonat Januar in den Arbeitsmarktstatistiken umgesetzt.
    Bei der Aktualisierung werden nicht nur die Einzelberufe berücksichtigt, die in den Vermittlungs- und Beratungssystemen in den Agenturen für Arbeit und bei den Trägern der Grundsicherung zur Erfassung von Berufen zur Verfügung stehen. Es gibt vielmehr weitere Tätigkeitsbezeichnungen, die zur Gesamtberufeliste der BA gehören und zur Ermittlung des Tätigkeitsschlüssels für die Meldungen zur Sozialversicherung benötigt werden. Und es gibt alte Ausbildungen, die noch in bestimmten Kontexten zur Erfassung verwendet werden (z. B. um eine früher abgeschlossene Ausbildung zu erfassen). Beide Gruppen werden bei der Aktualisierung ebenfalls berücksichtigt.
  2. Aktualisierung der Systematik der KldB 2010
    In einem Zeitabstand von fünf bis zehn Jahren wird die Struktur der KldB 2010 überprüft und bei Bedarf angepasst. Die erstmalige Überarbeitung der KldB 2010 erfolgte im Jahr 2020. Die „KldB 2010 – überarbeitete Fassung 2020“ wurde mit Wirkung zum Januar 2021 die in den Arbeitsmarktstatistiken eingeführt.

Darstellung der Klassifikation der Berufe im Internet der Statistik der BA

Darstellung des Aktualisierungsprozesses der KldB 2010 und der Einzelberufe

Methodenbericht zur überarbeiteten Fassung 2020 der Kldb 2010

Quelle: Methodische Hinweise zu übergreifenden Themen

Auf Ebene der Europäischen Kommission wurde 2006 eine Verordnung erlassen, die die Einführung einer einheitlichen Struktur der Wirtschaftszweige in den Mitgliedsstaaten ab 2008 vorsah.

Das Statistische Bundesamt hat mit der Fassung zur Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 durch Hinzufügen einer zusätzlichen Hierarchieebene eine nationale Fassung der NACE Rev. 2 erstellt. Diese entspricht den Regeln der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 und die Europäische Kommission, vertreten durch Eurostat, hat diese durch Billigung der Gliederung der WZ 2008 bestätigt.

  • Als Wirtschaftszweig oder Branche bezeichnet man üblicherweise eine Zusammenfassung von Unternehmen bzw. Betrieben, die sich hinsichtlich der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit, des Herstellungsverfahrens oder der hergestellten Produkte ähneln. Aktuell gilt für die amtlichen Statistiken in Deutschland die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 08).
  • Die WZ 2008 umfasst fünf Hierarchieebenen. Die ersten vier Ebenen entsprechen der EU-Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 (Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté Européenne, Revision 2). Dies erfüllt die Vorgaben an die EU-Mitgliedstaaten, um die Vergleichbarkeit der Statistiken innerhalb der EU zu gewährleisten. Die NACE Rev. 2 ihrerseits wurde von der internationalen Wirtschaftszweigklassifikation ISIC (International Standard Industrial Classification) abgeleitet, wobei die ISIC-Positionen in der NACE Rev. 2 auf der Ebene der Gruppen und Klassen zum Teil tiefer untergliedert wurden. Die fünfte Ebene (Wirtschaftsunterklasse) der WZ 2008 wurde vom Statistischen Bundesamt als eine zusätzliche nationale Hierarchieebene aufgenommen, um die Besonderheiten der deutschen Wirtschaft besser abbilden zu können.

Systematiken, Erläuterungen und Stichwortverzeichnis (Quelle: Statistisches Bundesamt):

Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Klassifikation der Wirtschaftszweige

Statistisches Bundesamt

  • Das Statistische Bundesamt ist die erste Anlaufstelle für amtliche Daten zu Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt und Staat.
  • Informationen, Daten und Statistiken für Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung zu stellen, ist die Kernaufgabe des Statistischen Bundesamtes. Aktuelle Debatten und Entscheidungen werden mit belastbaren Daten, Analysen und der Expertise aus dem Statistischen Bundesamt getroffen und fließen in Gesetzgebungsverfahren und politische Entscheidungsprozesse ein. Das Bundesstatistikgesetz regelt dabei Aufgaben und die Durchführung statistischer Erhebungen nach den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit.
  • Unser Ziel ist eine umfassende Verwaltungsdigitalisierung, um Daten und Prozesse im Sinne des bestmöglichen Nutzens zur Verfügung zu stellen. Unsere Data-Governance, Innovationskultur und die Einführung agiler Arbeitsstrukturen unterstützen dieses Ziel. Georeferenzierung und die Registermodernisierung sichern zunehmend die Erfordernisse einer digitalen Gesellschaft und die Bedarfe in der Verwaltung.
  • Energie, Mobilität, Bildung oder Wohlstand - die Gestaltung eines zukunftsfähigen und lebenswerten Gemeinwesens benötigt gute und vertrauenswürdige Daten. Von der Erhebung bis zur Datenbank, der Analyse bis zu aufbereiteten Ergebnissen durchlaufen Daten verschiedene digitale Qualitätsprüfungen, werden auf Belastbarkeit und Aussagefähigkeit geprüft. Sie werden danach beurteilt, welchen Beitrag sie zur Beschreibung oder Lösung eines Problems leisten, in welcher regionalen Tiefe sie dargestellt werden können und wie man sie für OpenData zugänglich machen kann.
  • Aktuell erstellen wir rund 390 Bundesstatistiken, deren Daten aus der Verwaltung kommen oder deren Angaben von Unternehmen, Haushalten oder digitalen Quellen bezogen werden. Aus vorliegenden Informationen der Fachstatistiken werden aufbauend makroökonomische Berechnungen durchgeführt, wie beispielsweise das Bruttoinlandsprodukt oder der Verbraucherpreisindex. Eine kanalübergreifende, themenaktuelle und transparente Kommunikation sorgt für die Verbreitung unserer Daten und Statistiken und den Dialog mit Nutzerinnen und Nutzern und den Medien.

Mehr Informationen und Quelle dieser Angaben finden sich hier: Statistisches Bundesamt - Über uns

  • Unsere Qualitätsstandards geben für alle Phasen der Durchführung unserer rund 380 Bundesstatistiken (Datengewinnung, Aufbereitung, Verbreitung) Verfahren zur Qualitätssicherung vor. Wir bieten dazu Qualitätsberichte an, die den Standards des Europäischen Statistischen Systems (ESS) und dem Verhaltenskodex der Europäischen Statistiken entsprechen. Sie umfassen detaillierte Informationen zur Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit. Damit können Sie unsere Daten sachgerecht interpretieren und ihre Aussagekraft besser einschätzen.
    Quelle: Methoden des Statistischen Bundesamts
  • Für verschiedene Fragestellungen werden unterschiedliche Klassifikationen entwickelt. Hierzu zählen Klassifikationen zur Gliederung wirtschaftlicher Aktivitäten, von Waren und Dienstleistungen, sozioökonomischen Merkmalen, Regionalangaben usw. Zum Teil liegen für die Gliederung derselben Art von Tatbeständen, zum Beispiel von Waren, verschiedene Klassifikationen vor, die dem jeweiligen Erhebungszweck entsprechend konzipiert sind. So erfassen sowohl das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik als auch das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken im Wesentlichen physische Erzeugnisse, wegen unterschiedlicher Verwendungs- und Analysezwecke jedoch in anderer Gliederung.
    Quelle: Klassifikationen, Verzeichnisse, Systematiken
  • Bundesstatistiken entstehen grundsätzlich auf Basis einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder eines Rechtsakts der EU. Die zu den Themen gehörenden nationalen Vorschriften finden Sie über die Inhaltsübersicht. Die speziellen Rechtsvorschriften (die einem oder mehreren fachlichen Themen zuzuordnen sind) werden durch eine Reihe allgemeiner Vorschriften ergänzt.
    Quelle: Rechtsgrundlagen - keine Statistik ohne Auftrag des Gesetzgebers
  • Das Statistische Bundesamt bietet seit dem Jahr 2005 zu allen Bundesstatistiken Qualitätsberichte an. Dieses Medium stellt den Nutzerinnen und Nutzern in einheitlicher Form Informationen zu den verwendeten Methoden und Definitionen sowie zur Qualität statistischer Ergebnisse zur Verfügung. Darüber hinaus enthalten die Qualitätsberichte Hinweise zu weiterführenden Veröffentlichungen und Kontaktmöglichkeiten. Diese Zusatzinformationen dienen dazu, Daten sachgerecht interpretieren und die Aussagefähigkeit der ermittelten Daten besser einschätzen zu können.
    Quelle: Qualitätssicherung

  • Der Begriff Mikrozensus bedeutet "kleine Bevölkerungs­zählung". Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushalts­befragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Befra­gung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemein­schaft­lich durchgeführt. Es werden mit rund 810 000 Personen in etwa 370 000 privaten Haushalten und Gemein­schafts­unter­künften rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland zu ihren Arbeits- und Lebens­bedingungen befragt.
  • Der Mikrozensus stellt Daten zur Struktur sowie zur wirtschaft­lichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Mit Informationen zu Familie und Lebens­partnerschaft, Haushalten, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf, Ausbildung und Migration hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt werden die Statistiken von Verantwort­lichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft, den Medien wie auch der breiten Öffentlichkeit.
  • Die Fragen des Kernprogramms beziehen sich auf folgende Themenbereiche:
    • Angaben zum Haushalt (z. B. Haushaltsgröße) und zur Person (z. B.. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit)
    • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
    • Kinderbetreuung, Schule, Studium
    • Aus- und Weiterbildung
    • Lebensunterhalt, Nettoeinkommen
    • Altersvorsorge
    • Internetnutzung
    • Wohnsituation
  • Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen einheitlich zu erheben. Dadurch sind Ergebnisse international vergleichbar. Das Frageprogramm des Mikrozensus enthält deshalb auch Fragen EU-weit durchgeführter Befragungen
    • zur Arbeitsmarktbeteiligung,
    • zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie
    • zur Internetnutzung.
  • Grundlagen für die Mikrozensus-Befragung sind das Mikrozensusgesetz (MZG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) sowie abhängig vom jeweiligen Fragebogen (Erhebungsteil) weitere Verordnungen der Europäischen Union. Diese sind detailliert in den Unterrichtungen des entsprechenden Fragebogens enthalten

Quelle: Destatis - Was ist der Mikrozensus?

  • Wie werden die Daten für die Hochschulstatistik erhoben?
    Bei den Hochschulstatistiken handelt es sich um Sekundärerhebungen mit Einzeldatenlieferung seitens der Hochschulen an die Statistischen Landesämter. Auskunftspflichtig sind die Leiter der Hochschulen. Die Datenlieferung erfolgt durch die Hochschulverwaltungen und Prüfungsämter auf Basis der vorhandenen Verwaltungsunterlagen. Nach einer umfassenden Plausibilitätsprüfung in den Statistischen Landesämtern werden die Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt geliefert und dort zum Bundesergebnis aufbereitet. Die Ergebnisse der Studierendenstatistik werden semesterweise aufbereitet und veröffentlicht, die der weiteren Hochschulstatistiken jährlich.
  • Wann werden die Hochschulstatistiken veröffentlicht?
    Aktuelle Ergebnisse der Hochschulstatistiken werden mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Eckdaten zu den verschiedenen Hochschulstatistiken sind im Themenbereich Hochschulen bzw. in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.
    Tief gegliederte endgültige Ergebnisse zu den einzelnen Hochschulstatistiken werden regelmäßig im Themenbereich Hochschulen veröffentlicht:
    • Studierende an Hochschulen (enthält zum Wintersemester auch Angaben zu den Gasthörern)
    • Prüfungen an Hochschulen
    • Nichtmonetäre hochschulstatistische Kennzahlen
    • Personal an Hochschulen (enthält auch Angaben zu Habilitationen und Hochschulräten)
    • Berufsakademien

Quelle: Statistisches Bundesamt - Hochschulstatistik