Beitragsrechner
Unser Mitgliedsbeitrag ist auf 0,7% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes festgelegt.
Bitte geben Sie in das linke Feld Ihr durchschnittliches Brutto-Monatseinkommen in Euro ein
Beitragsordnung des DBSH
Unsere Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen unserer Mitglieder entsprechend unserer Satzung.
WICHTIG: Rechtsschutz besteht nur für Mitglieder, die als erwerbstätig eingestuft sind. Im Falle von unrichtiger Beitragszahlung entfällt der Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsvertretung.
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Ermäßigte Beiträge
Für jedes auf Ihrer Steuerkarte eingetragene Kind können 90,00 Euro vom Bruttolohn abgezogen werden. Die verbleibende Summe ist maßgeblich für Ihre persönliche Beitragseinstufung.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Studierende und Schüler*innen in Ausbildung
- im Bachelorstudium (BA) Soziale Arbeit in Vollzeit: 3 Euro
- im Masterstudium (MA) Soziale Arbeit in Vollzeit: 3 Euro
- im dualen, nebenberuflichen Studium oder in Fernstudiengängen bemisst sich an dem jeweiligen Bruttoeinkommen gemindert um Ausgaben, die für Studiengebühren anfallen sowie den BAföG-Höchstsatz.
Wenigstens ist aber der Grundbeitrag von 5 € zu entrichten.
Ein Anspruch auf gewerkschaftliche Leistungen wie Arbeitsrechtsschutz und Streikgeld besteht in diesem Status nicht.
Bezieher*innen von Renten und Pensionseinkommen können 500 € von ihren monatlichen Altersbezügen abziehen.
Von dieser geminderten Bemessungsgrundlage wird der Monatsbeitrag von 0,7 % berechnet.
Häufig gestellte Fragen zum Beitrag
Beim Studierendentarif wird davon ausgegangen, dass die Person nur im Studium steht im Gegensatz zu anderen Statusgruppen (Angestellte*r, Selbstständige*r, Beamte*r). Entsprechend besteht innerhalb dieser Statusgruppe kein automatischer Anspruch auf Arbeitsrechtsschutz.
Studierende, die den Rechtsschutz in Anspruch nehmen möchten, müssen sich in den Status "Beschäftigte*r" ummelden und sich entsprechend ihres Einkommens einstufen. In diesem Status besteht Rechtsschutz.
Personen im Anerkennungsjahr zählen nicht als Studierende. Sie melden sich unabhängig vom Rechtsschutz als Beschäftigte an.
Eine außerordentliche Beitragsfreistellung kann in Ausnahmen durch Antrag an den Geschäftsführenden Vorstand ermöglicht werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular und erläutern Sie Ihre Situation.