1. Das Fundament: So berechnet sich dein Beitrag

Schön, dass du Teil unserer Solidargemeinschaft werden möchtest! 

Mit deinem Beitrag sichern wir gemeinsam die professionelle Vertretung der Sozialen Arbeit. Da uns Transparenz und Fairness wichtig sind, findest du hier alle Regelungen zu deinem Beitrag einfach und verständlich auf einen Blick.

Die Basis unseres Verbandes ist die Solidarität: Wer mehr verdient, trägt einen größeren Teil; wer weniger hat, wird entlastet.

  • Regulärer Beitrag:
    Wenn du als persönliches Mitglied bei uns aktiv bist, beträgt dein monatlicher Beitrag 0,7 % deines regelmäßig zu versteuernden Bruttolohns, mind. 5€.
     
  • Gemeinsam abgesichert durch unser Solidarprinzip:
    Dein Beitrag fließt unter anderem in unsere gemeinsame Streik- und Rechtsschutzkasse. Dieser umfassende Arbeitsrechtsschutz und die Rechtsberatung sind eine reine Solidarleistung aller Mitglieder. Sie funktioniert nur, wenn die Gehaltsangaben korrekt sind. Bitte beachte daher: Bei inkorrekten Angaben erlischt im Ernstfall der Anspruch auf diese Leistungen.
     
  • Verantwortung & Beitragszahlung:
    Du trägst die Verantwortung für die richtige Einstufung. Du kannst deinen Beitrag vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich an die Bundesgeschäftsstelle per Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag zahlen. 

  • Regulärer Beitrag:
    Gehört dein Fachverband als korporative Mitgliedsorganisation dem DBSH an, profitierst du von einem halbierten Beitragssatz: Dein Beitrag beträgt 0,35 % deines Bruttoeinkommens, mindestens 5 €.
     
  • Direktzahlung & Flexibilität bei Wechsel:
    Deinen ermäßigten Beitrag zahlst du ganz unkompliziert am besten per Einzugsermächtigung an uns. Solltest du irgendwann aus unserem Mitgliedsverband austreten, ist das kein Grund zur Sorge: Deine Mitgliedschaft bei uns bleibt automatisch bestehen. Dein Beitrag passt sich ab diesem Zeitpunkt einfach an den regulären Beitrag für persönliche Mitglieder an.
     
  • Passgenau für deine Bedürfnisse:
    Je nach Mitgliedsverband kannst du entscheiden, wie wir dich unterstützen. Du kannst deine Mitgliedschaft auf die rein berufspolitische oder die rein gewerkschaftliche Vertretung beschränken. In diesem Fall stehen dir genau die Service- und Leistungspakete offen, die zu deiner gewählten Ausrichtung gehören.

Beitragsrechner

Beitragsrechner für Mitgliedschaft im DBSH e.V.

Bitte geben Sie in das linke Feld Ihr durchschnittliches Brutto-Monatseinkommen in Euro ein

Euro

2. Flexibel im Leben: Unsere Ermäßigungen & Tarife

Das Leben verläuft nicht immer geradlinig. Wir passen uns deinen Lebensphasen an. Wenn du einen ermäßigten Tarif in Anspruch nimmst, reichst du uns einfach den entsprechenden Nachweis ein (z. B. Bescheinigungen über die Dauer des Bezugs). Damit alles fair bleibt, erinnern wir dich rechtzeitig vor Ablauf deines Ermäßigungszeitraums an die Aktualisierung. Fehlt es uns an einer Rückmeldung, legen wir  einem monatlichen Beitrag von 14,20 Euro zugrunde. 

Ermäßigte Beiträge

  • Elterngeld & Arbeitslosengeld I:
    Hier gilt dein tatsächliches monatliches Ersatzeinkommen als Berechnungsgrundlage: davon 0,7 %, mindestens 5 €.
     
  • Arbeitslosengeld II & Grundsicherung:
    Während des Bezugs setzen wir deinen Beitrag unkompliziert auf unseren festen Mindestbeitrag von 5 € im Monat.

  • Vollzeit-Studium / Ausbildung (konventionell): 
    Studierst du Soziale Arbeit regulär im Bachelor oder Master in Vollzeit & nicht dual oder bist in einer klassischen schulischen Ausbildung? Dann zahlst du einen geminderten Beitrag von 3 € im Monat

    Hinweis: Da dieser Tarif stark bezuschusst ist, sind gewerkschaftliche Leistungen wie Streikgeld oder Arbeitsrechtsschutz hier nicht enthalten. 
     
  • Duales Studium, Fernstudium & Studium im Nebenberuf: 
    Da uns eine klare und einfache Handhabung wichtig ist, gilt hier für alle eine einheitliche Regelung: Du zahlst einen festen, fairen Beitrag von 5 € im Monat.

    Hinweis: Auch hier sind gewerkschaftliche Leistungen nicht enthalten. Wenn du diese in Anspruch nehmen möchtest, musst du dich in den Arbeitnehmendenstatus ummelden. Dein Bruttogehalt ist dann maßgeblich.
     
  • Fairplay-Regel gegen Tarif-Hopping: 
    Ein kurzfristiges Wechseln in den vollen Angestellten-Tarif zur bloßen Inanspruchnahme von Rechtsschutz und der anschließende Rückzug in den Studierendenstatus ist aus Gründen der Fairness gegenüber der Solidargemeinschaft nicht zulässig. Wer den Rechtsschutz im Studium benötigt, verbleibt für mindestens ein Jahr im entsprechenden Status.

Für jedes auf deiner Steuerkarte eingetragene Kind kannst du 90,00 Euro vom Bruttolohn abziehen. Die verbleibende Summe ist maßgeblich für deine persönliche Beitragseinstufung.

Wenn du in den verdienten Ruhestand gehst, endet meist die Notwendigkeit einer gewerkschaftlichen Absicherung im aktiven Dienst – aber deine berufspolitische Stimme und deine Erfahrung bleiben für uns unschätzbar wertvoll!

  • Wenn du in Rente/Pension gehst, kannst du 500 € von deinen monatlichen Altersbezügen abziehen.
    Die geminderte Summe übermittelst du an die Mitgliederverwaltung. Diese berechnet dann deinen Monatsbeitrag mit 0,7 % von deinem geminderten Einkommen.

3. Volle Rückendeckung: Beitragsfreistellung

In besonders herausfordernden Lebenslagen lassen wir dich nicht im Stich. Du kannst dich auf Antrag beim Geschäftsführenden Vorstand (GfV) vom Mitgliedsbeitrag freistellen lassen, wenn du vorübergehend ohne Bezüge oder Einkommen bist aufgrund: 

  1. der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst
  2. von familienpolitischen oder arbeitsmarktpolitischen Beurlaubungen
  3. von vorübergehender Beschäftigungslosigkeit ohne Bezüge
  4. von langfristiger/schwerer Erkrankung
  5. einer verbandspolitischen Entscheidung

4. Unbürokratisch & fair: Änderungen rückwirkend melden

Das Leben ist hektisch und eine Gehaltsänderung oder der Beginn einer Elternzeit wird im Alltag schnell mal zu spät gemeldet. Um dir hier maximal entgegenzukommen und gleichzeitig unsere Solidarkasse zu schützen, gilt folgende vertrauensvolle Regelung: Änderungsmitteilungen, egal ob dein Einkommen steigt oder sinkt, werden von uns bis zu 6 volle Monate rückwirkend angepasst.

  • Dein Vorteil: Hast du vergessen, eine Ermäßigung einzureichen, erstatten wir dir Beiträge bis zu einem halben Jahr zurück bzw. verrechnen diese. 

  • Unsere Sicherheit: Auch beitragserhöhende Änderungen werden maximal 6 Monate nachberechnet. Damit sichern wir deinen lückenlosen, vollen Anspruch auf unseren gewerkschaftlichen Rechtsschutz und die Streikkasse. 

Häufig gestellte Fragen zum Beitrag

Beim Studierendentarif gehen wir davon aus, dass du nur im Studium stehst im Gegensatz zu anderen Statusgruppen (Angestellte*r, Selbstständige*r, Beamte*r). Entsprechend besteht innerhalb dieser Statusgruppe kein automatischer Anspruch auf Arbeitsrechtsschutz.

Wenn du studierst und gleichzeitig in einem Arbeitsverhältnis stehst, kannst du den Rechtsschutz beanspruchen, wenn du dich in den Status "Beschäftigte*r" ummeldest und dich entsprechend deines Einkommens einstufst. In diesem Status besteht Rechtsschutz und du verbleibst darin mindestens ein Jahr. 

Wenn du ein Anerkennungsjahr absolvierst, zählst du nicht als Studierende. Du meldest dich immer als Beschäftigte*r an und kannst den Rechtsschutz und die Streikkasse beanspruchen.

Eine außerordentliche Beitragsfreistellung kannst du in Ausnahmesituationen beim Geschäftsführenden Vorstand beantragen. Bitte nutze dafür unser Kontaktformular und erläutere uns deine Situation. 

Unsere Beitragsordnung

Unsere Beitragsordnung regelt die Beitragszahlung unserer Mitglieder entsprechend unserer Satzung.