Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Bewertung der Module

Abschlussarbeit

Zum Abschluss der Fort- und Weiterbildung ist eine Abschlussarbeit zu erarbeiten. Diese muss sich im Wesentlichen an den Inhalten der Module orientieren und wird mit 6 Punkten bewertet. 

Mit Erwerb des Zertifikats ist die notwendige Punktzahl zur Registrierung im Berufsregister für Soziale Arbeit (BSA) erreicht. Die Fort- und Weiterbildung ist vom Berufsregister für Soziale Arbeit entsprechend akkreditiert.

Nachzuweisende Punktzahl zum Erreichen des Zertifikates:

Bereich

Nachzuweisende Punktzahl

Module- Fort- und Weiterbildung

16 Punkte

des beruflichen Handelns

8 Punkte

Praxisanteile

10 Punkte

Abschlussarbeit

6 Punkte

Notwendige Gesamtpunktzahl

40 Punkte

Fort- und Weiterbildung  sowie Reflexion des beruflichen / verbandlichen Handelns

Das jeweilige  Modul beinhaltet einen Anteil von Fort- und Weiterbildung sowie einen Anteil der Reflexion beruflichen Handelns. Diese teilen sich wie folgt auf:

Seminareinheit

Fort- und Weiterbildung

Reflexion des beruflichen / verbandlichen Handelns

Effektive Organisation von Verbandsarbeit

12 Stunden = 4 Punkte

4 Stunden = 1 Punkt

Führen als Aufgabe

12 Stunden = 4 Punkte

4 Stunden = 1 Punkt

Mitgliedergewinnung, -betreuung und -aktivierung

12 Stunden = 4 Punkte

4 Stunden = 1 Punkt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

12 Stunden = 4 Punkte

4 Stunden = 1 Punkt

Summe:

48 Stunden = 16 Punkte

16 Stunden = 4 Punkte

Reflexion des beruflichen Handelns

Neben den Modulen im Bereich der Fort- und Weiterbildung  ist im Bereich der „Reflexion des beruflichen Handelns“ ein Modul „Selbsterfahrung“ mit mindestens 32 Stunden  zu belegen oder entsprechend nachzuweisen.

Modul Selbsterfahrung

Stunden

Anerkannte Punktzahl

32 Stunden sind nachzuweisen

16 Stunden innerhalb der Fort- und Weiterbildung, 16 Stunden können frei gewählt werden

8 Punkte

Praxisanteile

Im Praxisanteil müssen 10 Punkte erreicht werden. Die Erreichung der notwendigen Punktzahl der Praxisanteile kann auf folgende Arten erfolgen:

Nachgewiesener Praxisanteil

Zeitraum

Anerkannte Punktezahl

Aktivitäten in Verbänden und Organisationen

Pro Jahr der Berufung

3 Punkte

Organisation von Fachtagungen

Je nachgewiesene Fachtagung

3 Punkte

Leitung von Arbeitsgruppen/ Moderation bei Fachtagungen

Für 2 Stunden

1 Punkte

Erteilung von Praxisanteilen

Für 2 Stunden

1 Punkte

Fachvorträge / Fachartikel

pro Vortrag / Artikel

1 Punkte


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NEWS | 11.03.2024

Aufruf zur Kundgebung: Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

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Druckfrisch: FORUM sozial 01/2024

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