Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

"Riester-Rente"

mit dem dbb-Vorsorgewerk

Spätestens ab 2035 wird prognostiziert, dass es dann gleich viel Rentner wie Beitrags- zahler in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt und die Rentenleistungen abgesenkt werden müssen. Schon jetzt sind nach der Berechnung des Genossenschaftsverbandes Bayern 25 Jahre mit Durchschnittsbeiträgen notwendig, um bei der Rente auch nur das niedrige Niveau der Sozialhilfe zu erreichen.

Bislang konnten wir diese Entwicklung mit mehr oder weniger großen Gelassenheit verfolgen, da ja die Zusatzversorgung den finanziellen Fehlbetrag im Alter ausglich. Doch schon bei den Tarifverhandlungen in 1999 wurde deutlich, dass die VBL - die größte Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - nicht mehr liquide ist und von der Substanz lebt. Da einmal durch die Privatisierung von Post, Bahn und Lufthansa verstärkt Beitragsempfänger hinzugekommen sind, aber Beitragszahler fehlen, zum anderen die Auswirkung des Urteils zur Anerkennung von Vorzeiten im öffentlichen Dienst noch nicht abzuschätzen sind, war es notwendig neue tarifliche Regelungen zu treffen. Im Jahr 2002 wurde ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt, der die Umstellung auf ein Betriebsrentenmodell vorsieht:

Das Leistungsniveau dieser neuen Betriebsrente wird unter dem Niveau der bisherigen Zusatzversorgung dann liegen, wenn der Arbeitnehmer nur kurz im öffentlichen Dienst beschäftigt war. Es wird aber weiterhin eine Betriebsrente erreicht werden können, die deutlich über dem allgemeinen Niveau derartiger Leistungen liegt. Gleichzeitig bleiben die Belastungen der Beschäftigen stabil. Mit dem Systemwechsel wird den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes zugleich der Weg für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung geebnet (Riester-Rente).

(Ähnliches wird auch für die kirchlichen Zusatzversorgungskassen zu erwarten sein. Ihnen geht es zwar momentan noch besser, aber auch wird eine Versorgungslücke im Alter, die von Jahr zu Jahr größer wird, zu erwarten sein.)

Die sogenannte „Riester-Rente“ wird zur Option und zur Notwendigkeit. Der Deutsche Beamtenbund (DBB), bei dem der DBSH Mitglied ist, hat hierzu ein besonders attraktives Angebot im Rahmen eines Vorsorgewerks entwickelt, das zwei große Vorteile im Doppelpack vereint::

  • Die staatlichen Zulagen des Altersvermögensgesetzes („Riester-Rente“);
  • Die Vereinbarung als Kollektivversicherung. Dieser Tarif bringt unseren Mitgliedern erheblich mehr Rente als ein normaler Einzeltarif.

Nähere Informationen zum dbb-Vorsorgewerk erhalten Sie hier


DBSH Neuigkeiten

NEWS | 24.04.2024

GVSG: Eine verpasste Chance, Gesundheit und Soziales zusammenzubringen

NEWS | 15.04.2024

Für eine gerechte Zukunft: Junger DBSH gegen die Ausgrenzung – Keine Bezahlkarten für Asylsuchende!

NEWS | 04.04.2024

Terminverschiebung zum DISKUSSION/VORTRAG - "Zwei ungleiche Schwestern" Fürsorge versus Soziale Teilhabe