Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Aktuelle Veröffentlichungen


DBSH mit Stand auf der 53. Bundesfachtagung des BHP vertreten

Stand November 2019
Verfasst von: Michael Leinenbach

Unter dem Motto „Zusammenhalt durch Haltung“ fand Ende November 2019 die 53. Bundesfachtagung des „Beruf- und Fachverbandes Heilpädagogik e.V.“ (BHP) in Berlin statt. Mittlerweile schon fast traditionell, beteiligte sich der „Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.“ (DBSH) mit einem Stand an der Bundesfachtagung.

In diesem Jahr bildete der Besuch von Klaus-Rainer Martin eine Besonderheit. Der ehemalige Vorsitzende des früheren „Berufsverbandes der Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Heilpädagogen - Vereinigte Vertretung sozialpädagogischer Berufe - e. V.“ (BSH) (unter dessen Dach die Soziale Arbeit und die Heilpädagogik für einen historischen Moment vereint waren, gegründet 1978 als Zusammenschluss des BSS mit dem „Berufsverband der Heilpädagogen“ (BHD) und den beruflichen Fachverbänden der Supervisoren VPS und der Sozialarbeiter/Sozialpädagogen in Beratung und Therapie“ (FSBT)) war in diesem Jahr zu Gast auf dem Bundesfachtagung und auch am Stand des DBSH präsent. >>weiterlesen


Im Dialog mit dem BHP

Stand Dezember 2018 

Bereits seit längerem steht der "Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V." (DBSH) mit dem "Berufs- und Fachverband Heilpädagogik e.V." (BHP) in engem Austausch. Neben gegenseitigen Besuchen auf dem Berufskongress des DBSH und der Bundesfachtagung des BHP, stehen beide Verbände im weiteren Dialog. »weiterlesen  


Heilpädagogik, ein Berufsfeld der Sozialen Arbeit?!?!

Stand 2010

Ist Heilpädagogik, ein Berufsfeld der Sozialen Arbeit oder ein Berufsbild in der Schnittmenge zwischen Sozialer Arbeit und Pflege?

Diese Fragestellung ist nicht neu. Bereits 1953 wird Heilpädagogik im Lexikon der Pädagogik wie folgt beschrieben: „Heilpädagogik hat also primär Erziehung, nicht Heilung im Sinne der Heilkunde zum Gegenstand. Soweit letztere bei gezogen wird, dient sie der Erziehung, Heilerziehung ist nicht eine Hilfsdisziplin der Medizin, sondern die Medizin ist eine Hilfsdisziplin der Heilpädagogik“ An anderer Stelle wird ausgeführt: „Die neuzeitliche Pädagogik, die mehr und mehr systematisch wird, nimmt in vielen ihrer Vertreter auch das Problem der Heilerziehung und Sonderbildung mit auf (Comenius, Pestalozzi, Felbiger, Milde J. B. Herrgenröther, Palmer, Dursch)“. Weitergehend wird die Heilpädagogik in vielen Erläuterungen als Teil der Sonderpädagogik definiert.

Aktuell definiert der DBSH Heilpädagogik wie folgt: „Heilpädagogik wird definiert als Theorie und Praxis der Erziehung und Förderung all jener, deren Personalisation und Sozialisation unter erschwerten Bedingungen erfolgt. Häufig wird auch von Beeinträchtigungen im körperlichen, psychischen, sozialen und geistigen Bereich gesprochen, die leichter, schwerer oder vorübergehender Art sind, und die die Persönlichkeitsentwicklung des Menschen erschweren können.“ Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die im körperlichen, geistigen, psychischen und sensorischen Bereich beeinträchtigt und für die spezielle pädagogisch-therapeutische Angebote erforderlich sind. Zur Durchführung der Tätigkeit werden Kenntnisse aus den Bereichen Pädagogik, Medizin, Soziologie, Psychologie, Sozialmedizin, Heilpädagogik (Methodik und Didaktik) und Anthropologie benötigt.

Einen weiteren Orientierungspunkt bilden die rechtlichen Grundlagen, in denen sich die Heilpädagogik bewegt. So werden die gesetzlichen Grundlagen für eine Kostenübernahme einer heilpädagogischen Maßnahme durch die örtlichen Kostenträger (Sozial- bzw. Jugendhilfe) im SGB XII (in den §§ 53 ff) sowie im SGB VIII (in den §§ 27 ff., 35a, 36) geregelt. In Einzelfällen übernehmen Krankenkassen im Rahmen der Einzelfallentscheidung die Behandlungskosten. Die Anträge auf Kostenübernahme werden vom Leistungsberechtigten (Eltern) beim jeweils zuständigen Kostenträger gestellt.

Mehr dazu:

Beschreibung: Download:
Heilpädagogik, ein Berufsfeld der Sozialen Arbeit?!?!

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