06.04.2026

Von: Senior*innen DBSH

Stellungnahme des Senior*innen-DBSH zu Änderungen in der Pflegegesetzgebung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind umfangreiche Änderungen in Bezug auf die Pflegegesetzgebung angedacht. Der Sozialminister von Baden-Württemberg Manne Lucha beabsichtigt unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung Mitwirkungsrechte der Bewohner*innen in den Pflegeeinrichtungen ersatzlos abzuschaffen.

Wir haben damit ein Problem. Ausgerechnet bei den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, den meist auf Pflege und Hilfe angewiesenen Menschen in stationären Einrichtungen möchte der Minister „entbürokratisieren.“ Aus unserer Sicht dient das Vorhaben nicht der „Entbürokratisierung“ sondern der „Entdemokratisierung“ und der Verhinderung von Teilhabe. In einem Schreiben an den Minister kritisieren wir dieses Vorhaben. 

Wir schrieben u.a.: Selbstverständlich kann man das Instrument Heimbeirat kritisch sehen und fragen, ob es sich hier um ein geeignetes Instrument der Teilhabe und Mitbestimmung handelt. Ja, wir meinen, dass dieses Instrument auf den Prüfstand gestellt werden müsste. Vielleicht gibt es andere und bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten, die effizienter für die betroffenen Heimbewohner*innen sind. Wir sind z. Zt. intern in der Diskussion über andere und vielleicht effizientere Möglichkeiten der Mitbestimmung oder Teilhabe und vor allem über einen besseren Schutz der Bewohner*innen von stationären Einrichtungen und deren Interessenvertretung.

So denken wir z. B. daran, dass es ähnlich wie im Krankenhausbereich die Patientenfürsprecher*innen, zukünftig Ombudsfrauen/-männer die Rechte der Heimbewohner*innen quasi anwaltschaftlich wahrnehmen und vertreten. In der Diskussion ist auch, mehr Verantwortung dem jeweiligen Quartier/Gemeinwesen zu übertragen z. B. den Senior*innenräten in den Kommunen oder Stadtteilen“.