07.04.2026

DBSH Stellungsnahme zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Referentenentwurf)

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) begrüßt den grundsätzlichen Ansatz des Referentenentwurfs, die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die Intention, die Zersplitterung der Zuständigkeiten zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zu beenden und Hilfen „aus einer Hand" zu ermöglichen, entspricht den fachlichen Leitbildern der Sozialen Arbeit. Aus Sicht des DBSHs ist die aktuelle Fassung des Entwurfs in ihrer konkreten Umsetzung jedoch kritisch zu bewerten.

Der DBSH warnt eindringlich davor, dass die Reform ohne eine parallele, signifikante Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen in den Kommunen und Jugendämtern scheitern wird. Wer neue Rechte formuliert, ohne Jugendämter, freie Träger und Fachkräfte entsprechend auszustatten, produziert keine bessere Kinder- und Jugendhilfe, sondern verschärft den Druck auf ein System, das vielerorts schon heute am Limit arbeitet. Die Folge wäre nicht Stärkung, sondern weitere Überlastung: mehr Verwaltung, mehr Bürokratie, mehr Dokumentationsdruck – und weniger Zeit für die direkte Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien.

Zur vollständigen Stellungnahme des DBSH geht es hier