Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) gegründet

12.02.2020

Am 28. Januar 2020 wurde in Frankfurt am Main das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gegründet. Zahlreiche bundesweite und überregionale Institutionen der Sozialen Arbeit streiten von nun an gemeinsam für diese wichtige Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern.

Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht erhebt folgende Forderungen:

1. Reform des § 53 StPO durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.

2. Zusätzliche Aufnahme entsprechender Verschwiegenheitspflichten als arbeitsrechtliche vertragliche Nebenpflichten in die Arbeitsverträge aller Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit.

3. Bis zur Realisierung einer Reform des § 53 StPO werden die Arbeitgeber aufgefordert, die bestehenden Möglichkeiten zur Nichterteilung einer Aussagegenehmigung in vollem Umfang auszuschöpfen. Die Bereitstellung eines rechtsanwaltlichen Zeugenbeistands für betroffene Mitarbeiter*innen muss obligatorisch sein.

Gründungsmitglieder des BfZ sind:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork / mobile Jugendarbeit
  • Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit - DBSH
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte
  • Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“
  • ado - Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V.
  • AWO-Passgenau e.V. (Trägerverbund der AWO-Fanprojekte)
  • Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj - KOS

Als Sprecher*innen wurden Michael Leinebach (DBSH) und ein/e Vertreter/in der BAG Fanprojekte gewählt.

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Weitere Informationen zum Zeugnisverweigerungsrecht


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