Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Fort- und Weiterbildung

Die fortschreitende technologische Entwicklung, das Zusammenwachsen der Welt sowohl in Bezug auf Information und Kommunikation als auch im Bereich der Märkte hat zu einer Destabilisierung menschlicher Bezugssysteme geführt. Die Auswirkungen dieser wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Verwerfungen wirken hinein bis in den Bereich sozialer Beziehungen. Die instabile gesellschaftliche Situation führt auch zu einer individuellen Verunsicherung, insbesondere in Hinblick auf Werte und Normen. 

Fort- und Weiterbildung in der Sozialen Arbeit steht vor diesem Hintergrund vor einer doppelten Herausforderung: Sie ist selbst "Opfer" des gesellschaftlichen Wandels (Legitimations- und Sparzwänge), gleichzeitig aber zu Problemlösungen aufgerufen. Fort- und Weiterbildung muß helfen, gesellschaftlichen Wandel analysieren und verstehen zu können, gleichzeitig aber auch adäquate Handlungs- und Aktivierungskonzepte anbieten. Fort- und Weiterbildung muss nach Auffassung des DBSH mit den Zielen Sozialer Arbeit in Einklang stehen und

1) Erklärungswissen (Theorien/Erklärungen zum gesellschaftlichen Wandel)

2) Handlungswissen (Methoden Soz. Arb., insbes.Aktivierung/ Empowerment)

3) strategisches Wissen (berufs-, sozial- und gesellschaftspolitische Aktion)

vermitteln.

Besonders Hochschulen sind in diesem Zusammenhang herausgefordert. Engagement im Bereich Fort- und Weiterbildung bietet die Chance die Theorieentwicklung bei gleichzeitiger Sicherung des Praxistransfers zu forcieren. Eine institutionelle Rückkoppelung zur Praxis eröffnet die Möglichkeit, frühzeitig Veränderungen in der gesellschaftlichen Entwicklung wahrzunehmen und diese zum Gegenstand der Evaluation und Forschung zu machen.

Aktuell ist auf dem Markt der Fort- und Weiterbildung zu beobachten, dass

  • Sparzwänge Auswirkungen sowohl bei den Anbietern als auch Abnehmern von Fort- und Weiterbildung zeigen,
  • Anstellungsträger vermehrt eine Kostenbeteiligung bzw. -übernahme von den Arbeitnehmer*innen erwarten und gleichzeitig seltener zu Freistellungen bereit sind,
  • Arbeitnehmer*innen zwar mehr (Kosten, Urlaub) für ihre Fort- und Weiterbildung investieren müssen, aber daraus weniger Gewinn (Höhergruppierung, beruflicher Aufstieg) ziehen können,
  • die Marktentwicklung dennoch nicht zu einer Steigerung der Qualität und der Transparenz des Weiterbildungsmarktes geführt hat,
  • im Vordergrund der Motivation zur Fort- und Weiterbildung weniger die Hoffnung auf einen beruflichen Aufstieg als der Erhalt des Arbeitsplatzes und die Absicherung der beruflichen Zukunft steht.

Forderungen zur Fort- und Weiterbildung

Nicht nur auf  Seiten der Arbeitnehmer*innnen sondern auch bei auch bei Arbeitgeber*innen muss sich die Einsicht durchsetzen, dass regelmäßige Fort- und Weiterbildung zur Erhaltung der beruflichen Kompetenz und der Qualität der Arbeit unverzichtbar ist.

Zur Sicherung der qualifizierten beruflichen Arbeit ist die sachlich gebotene berufliche Fort- und Weiterbildung durch die Träger der Sozialen Arbeit zu fördern. Für die dienstlich bedingte Fort- und Weiterbildung hat der Träger den Bedarf mit den Mitarbeiter*innen gemeinsam zu erheben und einvernehmlich zu bestimmen, die dienstliche Freistellung zu gewähren und die Kosten zu tragen.


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