Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Veröffentlichungen Studium Soziale Arbeit und PdK

DBSH lehnt Gesetzentwurf für eine Neuordnung der Ausbildung der Psychotherapeuten ab

Stand Februar 2019 

Bereits in der Vergangenheit hat der „Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.“ (DBSH) Änderungen im Rahmen der Ausbildungsordnung für das Handlungsfeld der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten abgelehnt. „Der vorliegende Gesetzesentwurf treibt die Pathologisierung von Kindern und Jugendliche voran. Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen, die jahrelang im Praxistest von Professionsangehörigen der Sozialen Arbeit bewiesen wurden, werden ignoriert“, so der Bundesvorsitzende Michael Leinenbach. 

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DBSH lehnt Gesetzentwurf für eine Neuordnung der Ausbildung der Psychotherapeuten ab

Schwerpunktsetzung im Bereich Ausbildung und Studium

Stand Februar 2019 

Im Februar traf sich die Arbeitsgemeinschaft "Pädagogik der Kindheit" (PdK") des "Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V." (DBSH) zu ihrer Jahresbesprechung in München. Zu den Hauptthemen zählten die Bereiche der Ausbildung und des Studiums, welche auch unter dem Aspekt des Fachkräftemangels hierzulande eine immer bedeutendere Gewichtung erhält. Unter anderem aus diesem Grund wurde in München eine notwendige Umstrukturierung der Arbeitsgemeinschaft besprochen, um sich intensiver mit dem Studium und der Ausbildung innerhalb der Sozialen Arbeit auseinander zu setzten.

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Schwerpunktsetzung im Bereich Ausbildung und Studium

Positionspapier des Vorsitzenden

Stand Juli 2018 

Soziale Arbeit im Kontext des Fachkräftegebotes, der Hochschulausbildung und der verschiedenen Handlungsfelder stellt die Profession oftmals vor Herausforderungen. Gerade der Lernort Praxis muss gesondert und aus einer neuen Perspektive heraus betrachtet werden. Über die Betrachtung des Lernortes Praxis erfolgt den Blick auch auf den „Dritten Raum“ (Hilde von Balluseck, 2015), die Schnittstelle zwischen Lernort (Hoch-) Schule und Lernort Praxis. Mit diesem ersten Beitrag möchte ich eine Diskussion und einen Diskurs anstoßen sich dem Lernort Praxis und der notwenigen Schnittstelle, dem „Dritten Raum“ gesondert von vielseitigen Betrachtungen her zu nähern. 

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„Lernort Praxis“ in den Fokus nehmen - Positionspapier des Vorsitzenden

Anfrage der SPD Bundestagsfraktion zur Novellierung des AFBG vom 03. Juni 2014

zur Novellierung des AFBG vom 03. Juni 2014.

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Anfrage der SPD - Novellierung AFBG

(K)ein Sprung ins kalte Wasser?

Berufseinmündung in die Soziale Arbeit – eine berufspolitische Einschätzung des DBSH

Stand März 2014

Verfasst von: Tobias Zinser

Das Studium ist abgeschlossen, die Bachelor-Urkunde frischgedruckt, der Arbeitsvertrag unterschrieben. Doch was nun? Wer unterstützt beim Berufseinstieg? Wie die gelernte Theorie in Praxis umwandeln? Wer hilft, wenn es nicht so rund läuft, wie in den Lehrbüchern beschrieben? Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) kritisiert in diesem Zusammenhang die Verkürzung der Praxisphasen beim Bachelor-Studium der Sozialen Arbeit und schlägt ein bundeseinheitliches Berufseinmündungsjahr vor.

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Berufseinmündung in die Soziale Arbeit – eine berufspolitische Einschätzung des DBSH

Praktika im Studium - prekäre Verhältnisse beenden!

Stand 2013

Phasen der Praxis sind im Studium der Sozialen Arbeit unerlässlich. Das Praktikum im Studium muss die fachlich gute Ausbildung zukünftiger Fachkräfte gewährleisten. Ein Praktikum muss finanziell entschädigt werden/Anerkennung finden, um es Studierenden zu ermöglichen, sich unabhängig von existenziellen Sorgen auf ihre Tätigkeit zu konzentrieren und auf die Entwicklung ihrer fachlichen Kompetenzen zu fokussieren.

Der Junge DBSH erklärt sich solidarisch mit den Bestrebungen des Netzwerks "Prekäres Praktikum" in Berlin im Bemühen um eine angemessene finanzielle Entschädigung des Praxissemesters.

Die ausführliche Stellungnahme finden sie hier.


DBSH unterstützt Bildungsstreik

Stand 2012

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) unterstützt die aktuellen Streiks der Studierenden. Gerade für Studierende der Sozialarbeit oder der frühkindlichen Erziehung sind die Studiengebühren eine kaum zu schaffende Belastung: Notwendige Praktika liegen in den Ferienzeiten, so dass die Studierenden kaum Chancen haben, in den Semesterferien einen Job anzunehmen.

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DBSH unterstützt Bildungstreik
Keine Gebühren für das Erststudium

Geplante Einstellung der Förderung von CIP und ISP durch das BMFSFJ

Stand Juli 2012

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant die Einstellung der Förderung des Council of International Fellowship (CIP) sowie des Internationalen Studienprogrammes für Fachkräfte der Jugendhilfe (ISP).

Der DBSH spricht sich in einem offenen Brief an Ministerin Schröder klar gegen das Vorhaben aus und fordert sie auf, die Entscheidung des Ministeriums zu überdenken und hierfür auf die fachpolitischen Kompetenzen des DBSH zurück zu greifen. 

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Offener Brief an Ministerin Schröder

Forderungen zum Studium Sozialer Arbeit

Stand 2011

Bachelor- und Masterstudiengänge der Sozialen Arbeit müssen auf den professionellen und sozialarbeitswissenschaftlichen Grundlagen beruhen.

Bei der Gestaltung dieser Studiengänge ist eine Absenkung des Niveaus gegenüber den derzeitigen Diplomstudiengängen (FH) zu verhindern; sie sind deshalb im Modell 7 (Semester Bachelor) + 3 (Semester Master) zu realisieren.

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Forderungen zum Studium Soziale Arbeit

Stellungnahme des DBSH zur Studienstruktur nach Umsetzung des Bologna-Prozess

Stand 2010

Die neue Studienstruktur hat bislang nicht die erhofften Verbesserungen für den Beruf gebracht. Verkürzte Studienzeiten und der ohne Mehrpersonal zusätzlich erfolgte Aufbau von Master-Studiengängen haben nicht nur für die Studierenden fatale Folgen. Bisherige Praxissemester oder das einjährige Anerkennungsjahr wurden vielerorts durch nur noch 100 Tage Praktikum ersetzt, um das Studium zu verkürzen. Damit stehe die staatliche Anerkennung des Berufes heute nur noch auf dem Papier, viele BerufsabsolventInnen kennen kaum die Praxis und sehen sich mit ihrer Verantwortung überfordert.

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Stellungnahme des DBSH zur Studienstruktur nach Umsetzung des Bologna-Prozess

Stellungnahme des DBSH zum Entwurf eines Berufsbildes „Schuldnerberatung“ der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungs-Verbände (AG SBV)

Stand Mai 2002

Mit großem Interesse haben wir die Bemühungen der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsverbände (AG SBV) um die Verbesserung der Handlungskompetenz und der Fachlichkeit/ Professionalität der Schuldnerberatung verfolgt und auch unterstützt. 
Nunmehr hat die Arbeitsgemeinschaft den Entwurf eines Berufsbildes „Schuldnerberatung“ vorgelegt und zur Diskussion gestellt.
Danach sollen die im Papier genannten Studienabschlüsse gleichwertig wie  das abgeschlossene Studium der Sozialarbeit  eine Zugangsmöglichkeit für die Tätigkeit der Schuldnerberater bilden.

Tatsächlich sind zur Zeit im Feld der Schuldnerberatung Beraterinnen und Berater mit unterschiedlichen Berufs- und Studienabschlüssen tätig. Auf den ersten Blick scheint es verständlich, wenn die AG SBV das Arbeitsfeld der Schuldnerberatung unter Einbeziehung der vorhandenen Beraterstruktur vertritt, die neben der größten Gruppe der Angehörigen der Profession Soziale Arbeit, auch Beraterinnen und Berater in der Schuldnerberatung mit Studienabschlüssen der Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaft, Ökotrophologie und Soziologie umfasst.

Berufspolitisch schädlich, fachlich nicht nachvollziehbar und das Arbeitsfeld selbst entwertend ist es aber, wenn diese Heterogenität zum Anlass dafür genommen wird, einen eigenen Beruf zu kreieren. Völlig unverständlich ist es, wenn einerseits  die Kernkompetenzen Sozialer Arbeit als Grundlage für diesen „Beruf“ gewählt werden,  um sie dann   andererseits wieder dadurch abzuwerten, dass als Qualifikationsnachweis eine Fortbildung statt eines Studiums der Sozialen Arbeit  ausreicht.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.


Professions-News

NEWS | 06.03.2024

Aufruf zur Kundgebung: Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

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LV Niedersachsen lädt ein: Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

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Einrichtungen des DBSH