Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ)

Am 28. Januar 2020 wurde in Frankfurt am Main das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gegründet. Zahlreiche bundesweite und überregionale Institutionen der Sozialen Arbeit streiten von nun an gemeinsam für diese wichtige Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Sozialarbeiter_innen.

Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht erhebt folgende Forderungen:

1. Reform des § 53 StPO durch Aufnahme der Mitarbeiter_innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.

2. Zusätzliche Aufnahme entsprechender Verschwiegenheitspflichten als arbeitsrechtliche vertragliche Nebenpflichten in die Arbeitsverträge aller Mitarbeiter_innen der Sozialen Arbeit.

3. Bis zur Realisierung einer Reform des § 53 StPO werden die Arbeitgeber aufgefordert, die bestehenden Möglichkeiten zur Nichterteilung einer Aussagegenehmigung in vollem Umfang auszuschöpfen. Die Bereitstellung eines rechtsanwaltlichen Zeugenbeistands für betroffene Mitarbeiter_innen muss obligatorisch sein.

Kontakt


Sprecher BfZ

personMatthias Stein

mail_outline ms(at)fanprojekt-jena(dot)de

link http://www.zeugnis-verweigern.de

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Sprecher BfZ

personGeorg Grohmann

mail_outline grohmann(at)bag-streetwork(dot)de

link http://www.zeugnis-verweigern.de

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Gründungsmitglieder:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork / mobile Jugendarbeit
  • Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit - DBSH
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte
  • Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“
  • ado - Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V.
  • AWO-Passgenau e.V. (Trägerverbund der AWO-Fanprojekte)
  • Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj - KOS

Beschreibung: Download:
Mitteilung: Gründund Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) - Stand Februar 2020

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