Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Sozial- und Erziehungsdienst 2009

Präsentation zu den neuen Entgeltgruppen

Für ein besseres Verständnis zum SuE bietet die Powerpoint-Präsentation, erstellt von Herrn Georg Wagenblast, einen detaillierten Überblick.

Beschreibung: Download:
Power-Point-Präsentation zum SuE, November 2009

Informationen zu den Verhandlungsergebnissen 2009 und älter:

Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst -
Problemfall S 14

Im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zeichnen sich besonders viele Probleme und Fragen ab. Im Rahmen eines Expertengespräches wurde die Thematik eingehend erörtert. Die nachfolgenden Hinweise sollen weitere Aufklärung bieten oder bei Zweifeln dazu ermutigen, sich entsprechende Rechtsberatung und ggf. Rechtschutz einzuholen. Das nachfolgende Flugblatt der komba gibt weitere Informationen:

Beschreibung: Download:
Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst -Problemfall S 14

Neu aufgenommen in der S-Entgelttabelle sind Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen / Kinderpfleger, Erzieherinnen/Erzieher und von Sozialarbeiter-innen / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen, die nun wie folgt eingruppiert sind:

  • Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen / Kinderpfleger – S 2
  • Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen / Erzieher – S 4
  • Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen – S 8 (ohne Stufe 5 und 6)

Die Entgeltgruppe S 14, in der Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit Garantenstellung nach § 1666 BGB eingruppiert sind, wurde erweitert und erfasst nun auch Beschäftigte mit dem Abschluss Diplompädagoge, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen eine entsprechende Tätigkeit ausüben. Neu ist im Zusammenhang mit der Entgeltgruppe S 14 auch, dass die Überleitung aus ihrer bisherigen Entgeltgruppe direkt in die S 14 erfolgt und nicht zunächst über die Entgeltgruppe S 11 bzw. S 12 unter Anrechnung der Strukturausgleiche.

Beschreibung: Download:
6. Änderungstarifvertrag zum TVöD BT-V
2. Änderungstarifvertrag zum TVöD BT-B

Überleitung

Im 3. Änderungstarifvertrag zum TVÜ-VKA sind die Regelungen zur Überleitung in die neue Entgelttabelle enthalten. Grundsätzlich gilt weiter die folgende Überleitungssystematik: Zum Stichtag 1. November 2009 erfolgt die Überleitung in die Entgelttabelle S. Die Entgeltgruppe ergibt sich aus der neuen Zuordnung der Tätigkeitsmerkmale zu der Entgelttabelle S. Dann wird ein Vergleichsentgelt gebildet. Das Vergleichsentgelt besteht aus dem jetzigen Tabellenentgelt und einer etwaigen Vergütungsgruppenzulage. Mit diesem Vergleichsentgelt kommen die Beschäftigten in die jeweils neue Entgeltgruppe. In welche Stufe sie innerhalb der Entgeltgruppe gelangen, ist abhängig von der derzeitigen Stufe und dem Jahr innerhalb der Stufe. Die in der bisherigen Stufe unterhalb eines vollen Jahres zurückgelegte Zeit für den Aufstieg in das nächste Jahr der Stufenlaufzeit bzw. in eine höhere Stufe, wird dabei berücksichtigt.

Bei Beschäftigten, die am 1. Oktober 2005 aus dem BAT/BAT-O in den TVÖD übergeleitet wurden und aus den Stufen 2 bis 5 in die neue Entgelttabelle S übergeleitet werden, wird das Vergleichsentgelt um 2,65 Prozent erhöht.

Sonderregelungen gelten allerdings zum Teil für die Beschäftigten, die in den neuen Entgeltgruppen S 11, S 12, S 13 und S 16 eingruppiert sind (siehe Änderungstarifvertrag zur Überleitung).

Beschreibung: Download:
Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005

Bewertungen und Kommentare zur Tarifeinigung

Mittlerweile liegen eine Reihe von Materialien zur Bewertung und zur Information über den neuen Tarifabschluss vor. Diese finden Sie, verbunden mit entsprechenden Downloadhinweisen, in der nachfolgenden Tabelle:

Beschreibung: Download:
Tarifeinigung zum Sozial- und Erziehungsdienst
Erläuterung und erste Bewertung des Tarifabschluss durch den Vorsitzenden des DBSH, Michael Leinenbach
Presseschau zum Tarifabschluss vom 28. Juli 2009
Erläuterung und Bewertung des Tarifabschluss durch die dbb tarifunion
Aufwertung erreicht!Flugblatt der dbb tarifunion zur Tarifeinigung

dbb zur Tarifeinigung für Sozial- und Erziehungsdienst: Russ: Erfolg vor allem für die besonders belasteten Berufe

„Die vielen Verhandlungsrunden haben sich letztendlich gelohnt und einen tragfähigen Kompromiss hervorgebracht,“ kommentierte Willi Russ, 2. Vorsitzender und Verhandlungsführer der dbb tarifunion, die Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 27. Juli 2009 in Frankfurt am Main.

Russ: „Vor allem für die besonders belasteten Berufsgruppe konnten wir wichtige Verbesserungen erzielen, bei den Erzieherinnen zum Beispiel Einkommensverbesserungen von bis zu 10 Prozent, oder bei Sozialarbeitern mit besonderer Fallverantwortung ein Plus von teilweise über 250 Euro.“ Diese Einigung sei Ergebnis vieler Streiktage und äußerst schwieriger Verhandlungen gewesen. „Angesichts der zunehmend desolaten Haushaltslage der meisten Kommunen ist das ein Erfolg für die Gewerkschaften,“ erklärte Willi Russ. „Alle reden von der wachsenden Bedeutung der frühkindlichen Bildung. Heute haben wir ihr einen wirklichen Dienst erwiesen und die Situation der in diesem Bereich Beschäftigten deutlich verbessert.“

Auch beim Thema Gesundheitsschutz haben sich die Arbeitgeber deutlich auf die Gewerkschaften zu bewegt. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten endlich einen individuellen Anspruch auf betriebliche Gefährdungsbeurteilung. „Mit der Einrichtung paritätischer Kommissionen haben die Arbeitnehmervertreter in den Betrieben zukünftig die Möglichkeit, aktiv Gesundheitsschutzmaßnahmen anzustoßen“, erklärte Willi Russ. (PM des dbb vom 27.7.2009)

Verhandlungen werden nächste Woche fortgesetzt

Auch in der achten Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Frankfurt am Main kam es zu keinem Ergebnis in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.

Bei den Tarifverhandlungen über die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und den betrieblichen Gesundheitsschutz wurde am Abend des 17. Juli 2009 vereinbart, die Verhandlungen kommende Woche fortzusetzen. "Noch immer liegen die Positionen weit auseinander. Nun gilt es, die bestehenden Differenzen zu überwinden. Ziel beider Seiten ist es, in der nächsten Woche zu einer Einigung zu kommen, welches die berechtigten Belange der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst endlich anerkennt. Dies gilt sowohl für die finanziellen als auch für die gesundheitlichen Rahmenbedingungen", so Siglinde Hasse, stellvertretende Vorsitzende der dbb tarifunion und Verhandlungsführerin. Quelle: http://www.tarifunion.dbb.de/

Beschreibung: Download:
dbb-Mitgliederinfo vom 17.7.2009

Tarifverhandlungen Sozial- und Erziehungsdienst: Hasse: Rückzieher der Arbeitgeber ist Missachtung der Beschäftigten

Mit deutlicher Kritik hat die dbb tarifunion auf die Kehrtwende der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdient reagiert. „Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat ein Angebot vorgelegt, das de facto den Stand von 1990 wiedergibt und das keinerlei Aufwertung beinhaltet. Auch beim Thema betrieblicher Gesundheitsschutz haben die Arbeitgeber einen Rückzieher gemacht“, sagte Siglinde Hasse, stellvertretende Vorsitzende und Verhandlungsführerin der dbb tarifunion, am 19. Juni 2009 am Rande einer Pressekonferenz in Berlin.

„Die Gesellschaft will das Beste für die frühkindliche Betreuung und Bildung. Dementsprechend müssen auch Arbeitsbedingungen für das Personal geschaffen werden, die dieser Qualitätserwartung angemessen Rechnung tragen. Ich erinnere daran, dass wir uns tarifpolitisch gemeinsam bereits 2003 auf den Weg einer Tarifreform gemacht haben, von der wesentliche Bausteine - nämlich die der Bezahlung zugrunde liegenden Eingruppierungsregelungen - nach wie vor fehlen.“ Hasse weiter: „Insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen, die an der Verwirklichung gesellschaftlicher Ziele wie Chancengerechtigkeit, Integration und Schutz des Kindeswohls arbeiten, sehen wir bei der Honorierung dringenden Weiterentwicklungsbedarf.“

Die Tarifgespräche über die Entgeltordnung und den betrieblichen Gesundheitsschutz waren am 15. Juni 2009 in Fulda weitergeführt und nach einer zweitägigen Runde nach Berlin verlagert worden. Eine Annäherung zwischen Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern schien zunächst nicht ausgeschlossen. Die Arbeitgeber sprachen sich für eine Aufwertung der sozialen und erzieherischen Berufe aus. „In die Verhandlungsrunden ist viel Kraft investiert worden. Umso enttäuschter sind wir von der Mitteilung der VKA. Sie wirft die Kolleginnen zurück, die ja den Großteil der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ausmachen“, so Hasse. (Quelle: PM des dbb vom 19.6.2009)

Beschreibung: Download:
Flugblatt Sozial- und Erziehungsdienst (Nr. 4) -(dbb - tarifunion zum ) “Missachtung der Beschäftigten”
Dokumentation Arbeitgeberangebot
Arbeitgeberangebot als (Tabelle) (Excel)

Streiks zeigen Wirkung!

Am 9. Juni 2009 fand in Frankfurt am Main eine kurzfristig anberaumte Verhandlungsrunde im Sozial- und Erziehungsdienst statt. Trotz intensiver Gespräche mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über einen Tarifvertrag zum betrieblichen Gesundheitsschutz konnte keine Einigung erzielt werden.

Angebot vorgelegt
Die Arbeitgeber sind jedoch durch die Vorlage eines weiteren Angebotes einen entscheidenden Schritt auf die Gewerkschaften zugegangen. Nach den Verhandlungen betonte die Verhandlungsführerin der dbb tarifunion, Siglinde Hasse, dass die Streiks in den kommunalen Kindertagesstätten ihre Wirkung gezeigt hätten.

Noch kein Durchbruch
Von einem Durchbruch kann man aber zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sprechen, da die unterschiedlichen Sichtweisen zwischen den Gewerkschaften und der VKA sowohl zum Gesundheitsschutz als auch zur Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst weiterhin bestehen.

Intensive Prüfung
Nach Auffassung der Verhandlungskommission der dbb tarifunion ist es notwendig, das Angebot der Arbeitgeber genau zu prüfen und in den kommen-den Verhandlungen entscheidende Detailfragen zu klären. Die Gespräche mit der VKA werden am 15., 16. und 17. Juni 2009 in Fulda fortgesetzt. (Mitteilung der dbb-tarifunion)

Beschreibung: Download:
Mitglieder-Info der dbb-tarifunion

Sozial- und Erziehungsdienst: Fortsetzung der Tarifverhandlungen

Die Arbeitgeber haben aufgrund der massiven Proteste der Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst in den letzten Wochen eingelenkt und kurzfristig einen neuen Verhandlungstermin zum Sozial- und Erziehungsdienst vorgeschlagen. Am Dienstag, den 9. Juni 2009, findet in Frankfurt am Main die fünfte Verhandlungsrunde zwischen der dbb tarifunion, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bund statt.

Die dbb tarifunion erwartet, dass die Arbeitgeber ihre Vorstellung zur Entgeltordnung und zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Sozial- und Erziehungsdienst überdacht haben und verbesserte Angebote vorlegen, damit nun endlich ein konstruktiver Dialog beginnen kann.
(Quelle: Veröffentlichung der dbb tarifunion vom 05.06.09)

Scheitern der Tarifverhandlungen
Arbeitgeber provozieren weitere Streiks!

Auch in der vierten Verhandlungsrunde
am 27. Mai 2009 in Berlin kam es zu
keinerlei Bewegung in den Tarif-
verhandlungen für die Beschäftigten zum Sozial- und Erziehungsdienst. Weder
zum betrieblichen Gesundheitsschutz
noch zur Entgeltordnung für den Sozial-
und Erziehungsdienst wurde ein
Fortschritt erzielt.

Auf die Forderung der dbb tarifunion
nach einem Tarifvertrag zum betrieblichen
Gesundheitsschutz haben die Arbeitgeber
einen Entwurf zur Ergänzung des TVöD
vorgelegt. Er enthält keinerlei Individual-
rechte für die einzelnen Beschäftigten,
mit denen ein effektiver Gesundheitsschutz
erreicht werden kann. Der Geltungsbereich ist lediglich auf den KiTa-Bereich bezogen und fällt sogar hinter die gesetzlichen Bestimmungen zurück. Aus Sicht der dbb tarifunion fehlt damit eine Auseinandersetzung mit den Kernpunkten der gewerkschaftlichen Forderungen, die auf eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation eines jeden Beschäftigten vor Ort abzielt.

Die Arbeitgeber haben in dieser Verhandlungsrunde die Gelegenheit nicht genutzt, um konstruktiv mit der dbb tarifunion über einen vernünftigen Gesundheitsschutz für die Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst zu verhandeln. Das „Angebot“ der Arbeitgeber ist keine Grundlage für ergebnisorientierte Verhandlungen. Aus der Sicht der dbb tarifunion muss das Scheitern der Tarifverhandlungen deshalb festgestellt werden. Die Arbeitgeber haben die Arbeitskampfmaßnahmen der vergangenen Tage provoziert. Die Stellvertretende Vorsitzende und Verhandlungsführerin der dbb tarifunion, Siglinde Hasse, kommentierte das heutige „Verhandlungsergebnis“ mit den Worten: „Die Arbeitgeber lassen uns keine andere Wahl, die Streiks gehen weiter!“ (Quelle PM des dbb vom 28.5.2009)

Öffentlichen Durck verstärken

Die Positionen der an den Verhandlungen beteiligten Gewerkschaften (dbb tarifunion – DBSH, GEW und verdi) zielen auf eine bessere Eingruppierung und einen wirksamen Gesundheitsschutz ab.

  • Die Arbeitgeber haben noch immer keinen Eingruppierungsvorschlag vorgelegt, der zumindest eine Gleichstellung der neu eingestellten KollegInnen (TVöD) und der „alten“ KollegInnen (Übergang BAT-TVöD) beinhaltet. Diese Zielsetzung wurde mit dem Tarifabschluss 2008 vereinbart.
  • Das jetzt vorgelegte „Angebot“ der Arbeitgeber zum Gesundheitsschutz beinhaltet lediglich für den Bereich der Kindergärten einen Verweis auf gesetzliche Vorschriften und die „Regelung“, dass „Gesundheitszirkel“ oder „betriebliche Kommissionen“ einrichtungsübergreifend eingerichtet werden können, die Ursachen für Arbeitsplatzbelastungen analysieren und Lösungsansätze erarbeiten dürfen.

Im Ergebnis ist das Angebot der Arbeitgeber in seiner Inhaltslosigkeit eine gezielte Provokation und der Versuch, sich in der Öffentlichkeit nicht ganz ohne Angebote zu präsentieren. Die Arbeitgeber beabsichtigen auf Zeit zu spielen, entscheidend für uns wird es jetzt sein, den öffentlichen Druck – neben einer Fortsetzung der Streiks – weiter zu erhöhen.

Beschreibung: Download:
Arbeitgeberangebot zum Gesundheitsschutz
Flugblatt Sozial- und Erziehungsdienst (Nr. 3) -(dbb - tarifunion zum )

„Wir streiken weiter!“

Am 19. Mai 2009 Tage hat das Arbeitsgericht Kiel den Streik im städtischen Kindergarten der Stadt Kiel untersagt. Hierzu erklärt Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion: „Wir machen weiter. Wir sind nach wie vor von der Rechtmäßigkeit des Streiks überzeugt und fühlen uns mit unseren Forderungen von der Bevölkerung getragen. Bei der gerichtlichen Entscheidung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nur für die Stadt Kiel gilt. Der Arbeitgeber hat es in der Hand, die Streiks zu beenden, indem er bei der nächsten Verhandlungsrunde am 27. Mai 2009 einen Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz ergebnisorientiert verhandelt.“

Dieser STREIK ist gut für uns Alle!

So beginnt ein Flugblatt des DBSH, mit dem die Bevölkerung über die Hintergründe der kommenden Streik-Aktionen informiert wird. Der DBSH gibt Beispiele für die besondere Situation der SozialarbeiterInnen. Es dürfe nicht sein, dass die durch das soziale Netz fallen, die es knüpfen sollen, so der DBSH. Hingewiesen wird auf die schlechte Bezahlung von ErzieherInnen und SozialarbeiterInnen, sowie auf die besonderen Belastungen des Berufes.

Beschreibung: Download:
Streikflugblatt des DBSH

Streik im Sozial- und Erziehungsdienst - Der DBSH ist dabei

Am 14. Mai 2009 wurde vom Vorstand der dbb tarifunion bis auf Weiteres die Freigabe zu eigenständigen Streiks im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen (Gesundheits-Tarifvertrag) erteilt.

Damit ist es den betroffenen Fachgewerkschaften (und damit auch dem DBSH) möglich, eigenständige Streiks durchzuführen.
Darüber hinaus wird sich der DBSH wird sich an Streikaktionen anderer Gewerkschaften solidarisch beteiligen.

Als Mitglied des DBSH brauchen Sie nicht abseits stehen, beteiligen Sie sich erkennbar an den Streiks!

Gestreikt werden soll vor allem in größeren Städten und
mit Schwerpunkten in Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und
Stuttgart. In NRW sollen jeden Tag in einer anderen Stadt
die KITAs geschlossen bleiben.

KollegInnen, die sich im Rahmen eigenständiger Streits oder bei den Streikaktionen von ver.di solidarisch beteiligen wollen, sollen wie folgt vorgehen:

  1. Nehmen Sie Kontakt auf mit den im Folgenden genannten Ansprechpartnern in Ihrem Landesverband und informieren Sie diesen über die in Ihrer Stadt geplanten Aktionen. Erreichen Sie diese nicht, können Sie auch die Kontaktadresse für die Bundesebene informieren.
  2. Laden Sie das Dokument „Hinweise zur Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen“ herunter:
    http://www.dbsh.de/Hinweise_Durchf%FChrung_Arbeitskampf.pdf. Auf der letzten Seite des Dokumentes finden Sie eine „Streikerfassungsliste“. Füllen Sie diese aus (Wann, Wo, Wer hat teilgenommen, Zeit, Unterschrift)
  3. Senden Sie die Liste an den Ansprechpartner in Ihrem Landesverband (siehe oben), der die Liste als Streikleiter unterzeichnen wird.
  4. Dieser sendet die Liste dann an die Bundesgeschäftsstelle des DBSH, von der aus die Auszahlung des Streikgeldes koordiniert wird. Zur Auszahlung des Streikgeldes sind dann später weitere Angaben notwendig. Das Verfahren hierzu finden Sie erläutert unter: http://www.dbsh.de/RegelungenStreikgeld.pdf. Das Streikgeld beträgt, je nach Einkommen, bis zu 50,00 Euro am Tag. Notwendig aber ist eine korrekte Beitragseinstufung.
  5. Wer jetzt Mitglied im DBSH wird, kann sich gleichfalls an den Streiksbeteiligen und Streikgeld beanspruchen.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise:

Zeiterfassungsgeräte oder Ähnliches

Grundsätzlich müssen sich Streikende nicht am Zeiterfassungsgerät zum Streik "ausstempeln" (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juli2005, AZ: 1 AZR 133/04). Gestreikt wird grundsätzlich während der Arbeitszeit. Wer sich ausstempelt befindet sich jedoch in Freizeit. Es reicht, wenn man sich mündlich bei seinen Kollegen oder dem jeweiligen Vorgesetzten "zum Streik" abmeldet. Der Arbeitgeber darf nicht mit Abmahnungen o. ä. drohen. Etwas Anderes gilt nur, wenn vor Ort eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung gilt, die ein Ausstempeln z. B. auch während eines Streiks vorsieht. Im Regelfall folgen die Arbeitgeber jedoch der gegenteiligen Rechtsauffassung.

Wird - vielleicht nur, um einem Streit mit dem Arbeitgeber zu entgehen - vor Beginn des Streiks ausgestempelt, so weisen wir auf Folgendes hin:

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber für die Zeit der Streikteilnahme anteilig das Entgelt einbehalten. Zum Ausgleich erhalten die Streikenden Streikgeld von ihrer jeweiligen Fachgewerkschaft. Wird nun durch das Ausstempeln gleichzeitig ein "Minus" auf dem Arbeitszeitkonto verbucht, so bedeutet dies, dass der Arbeitgeber einen doppelten Abzug vornimmt (Arbeitszeit und Entgelt). Das darf er nicht. Die Beschäftigten sollten in diesem Fall darauf bestehen, dass nur Entgelt einbehalten wird. Wird nur die Zeit der Streikteilnahme als "Minus" gewertet ohne gleichzeitig Entgelt einzubehalten, erhält die Fachgewerkschaft hierfür keine Streikgeldunterstützung durch die dbb tarifunion. Voraussetzung für den Erhalt von Streikgeldunterstützung ist immer der Nachweis eines Entgeltabzugs. Der Arbeitgeber darf auch nicht von seinen Beschäftigten fordern, die "ausgestempelte" Zeit nachzuarbeiten.

Unsere Ziele erreichen wir nur in der Solidarität aller Beteiligten! Zum weiteren Hintergrund:

Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeitgeber in den nächsten Tagen kein Angebot vorlegen. Gefordert wird ein Gesundheits-Tarifvertrag:

Danach sollen die gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz (Lärm, Ausstattung, physische Belastungen, usw.) jährlich geprüft werden um Abhilfe zu schaffen. Sollten sich Betroffene und Arbeitgeber nicht einigen, was zu tun ist, entscheidet eine betriebliche Kommission.
Darüber hinaus geht es um eine bessere Entgelt- Einstufung der ErzieherInnen und Sozialarbeiter- Innen. Dafür kann zurzeit jedoch nicht gestreikt werden, weil hier noch Friedenspflicht herrscht.

Es ist damit zu rechnen, dass sich die Streikaktionen bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 27. Mai fortsetzen.

Beschreibung: Download:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner in den Landesverbänden
Flugblatt Sozial- und Erziehungsdienst (Nr. 2) -(dbb - tarifunion zum )

Der DBSH ist Fachgewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion

Der DBSH vertritt als Fachgewerkschaft im dbb beamtenbund und
der dbb tarifunion die gesellschaftsbezogenen, fach- und
berufsspezifischen, sowie  arbeits- und tarifrechtlichen Interessen
seiner Mitglieder.

Der DBSH versteht sich als „die Fachgewerkschaft“ der Sozialen Arbeit innerhalb des dbb und dbb-tarifunion sowie in den jeweiligen Landesbünden.

19.000 im Warnstreik

Rund 19 000 Erzieherinnen und Sozialarbeiter waren am Mittwoch, den 6. Mai bundesweit im Warnstreik. Mit den Aktionen wollten sie ihrer Forderung nach einem Gesundheitstarifvertrag und deutlich besserer Bezahlung der sozialen Berufe mehr Nachdruck verleihen.
Zahlreiche Kitas blieben ganz oder teilweise geschlossen. Auch Mitarbeiter von Sozialdiensten und Jugendämtern kamen nicht zur Arbeit. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der DBSH (dbb-tarifunion) hatten bundesweit zu Warnstreiks aufgerufen, um ihrer Forderung nach besseren Bedingungen für die rund 220 000 bei Kommunen angestellten Erzieher und Sozialarbeiter Nachdruck zu verleihen.

Der Schwerpunkt der Aktionen lag in Nordrhein-Westfalen. Dort streikten 4500 Beschäftigte in 23 Städten. In Dortmund blieben alle 108 städtischen Kitas geschlossen. Zu einer Kundgebung in Hannover kamen rund 2000 Beschäftigte, rund 900 versammelten sich in Frankfurt am Main zu einer Infoveranstaltung. Vor dem Mainzer Rathaus protestierten mehr als 1000 Erzieherinnen aus ganz Rheinland-Pfalz. In vielen Orten wurde eine Notbetreuung organisiert.

Am 30. April hatten die Gewerkschaften die Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für gescheitert erklärt.

Streikaufruf
zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Der DBSH beteiligt sich über seine Dachgewerkschaft die dbb tarifunion solidarisch an ver.di-Aktionen bezüglich des Tarifvertrages zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes am 6./ 7. Mai 2009.

Betriebliche Gesundheitsförderung ist die Art und Weise, wie in einem Betrieb/ einer Verwaltung die Arbeit und die Arbeitsbedingungen organisiert werden, damit diese nicht Ursache von Erkrankungen sind. Betriebliche Gesundheitsförderung zielt auf die Schaffung sicherer, anregender, befriedigender und angenehmer Arbeitsbedingungen. Sie fördert gesundheitliches Verhalten unter Berücksichtigung alters-, berufs-spezifischer und individueller Belastungsmuster und -expositionen. Vorrang hat dabei die Erhaltung bzw. Herstellung gesunder Verhältnisse im Arbeitsumfeld und am individuellen Arbeitsplatz.

Der DBSH ruft alle streikberechtigten Mitglieder auf sich an den ausgerufenen Streikmaßnahmen solidarisch zu beteiligen.

Als Ansprechpartner stehen die Kolleginnen und Kollegen der Bundestarifkommission unter der Mailadresse Bundestarifkommission@dbsh.de sowie Lisa Schmieder (M.A.) Dienstleisterin der BTK, mobil unter der Rufnummer 01 63 / 4 75 19 14 zur Verfügung.

Wir möchten an dieser Stelle auf unsere Kampagnen-Homepage zum Sozial- und Erziehungsdienst hinweisen. Unter www.der-helfende-beruf.de erfahren Sie immer die aktuellsten Informationen und können sich über verschiedene Aktivitäten des DBSH informieren.

Beschreibung: Download:
Flugblatt Sozial- und Erziehungsdienst (Nr. 1) -(dbb - tarifunion)
Forderung: Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Sozial- und Erziehungsdienst

Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst: Kein besseres Angebot der Arbeitgeber

 

24.4.2009: Mit Aktionen unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben Beschäftigte am 21. April 2009 ihre Forderung nach einer besseren Bezahlung im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst untermauert und die Eltern über die Hintergründe informiert. „In den laufenden Tarifverhandlungen fordern wir die Anerkennung unserer Arbeit durch eine bessere Eingruppierung und damit die Gewährleistung eines zukunftsfähigen Erziehungsdienstes für Ihre Kinder“, machten Erzieherinnen in einem an die Eltern gerichteten Info-Brief deutlich, der vor Ort in den Kitas verteilt wurde. Auf Transparenten hieß es: „Kleine Kinder - kleines Geld? Nicht mit uns!“.

Gewerkschaften und Arbeitgeber kamen am selben Tag in Berlin zu einer neuen Verhandlungsrunde zusammen.
Die Arbeitgeber legten nochmals, nur diesmal in schriftlicher Form, ihr Angebot vom 30. März vor. Im Anschluss wurde über zunächst über die Eingruppierung der ErzieherInnen gruppiert. Bereits an dieser Stelle konnte weder keine Einigung über die Grundeinstufung, noch über Höhergruppierungsmerkmale erzielt werden. In dieser Situation wurde weder über die Eingruppierung von SozialarbeiterInnen diskutiert, noch über die ebenfalls zu verhandelnden Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Vermeidung gesundheitlicher Belastungen am Arbeitsplatz.

Eine neue Verhandlungsrunde ist jetzt für Ende Mai geplant. Bis dahin sind alle KollegInnen aufgerufen mit Aktionen weiter auf die Situation in den Sozial- und Erziehungsdiensten aufmerksam zu machen.

dbb tarifunion: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“

„Es herrscht gesellschaftliche Einigkeit darüber, dass eine qualitativ hochwertige Betreuung und Erziehung unserer Kinder die beste Investition in die Zukunft ist“, sagte die Verhandlungsführerin der dbb tarifunion Siglinde Hasse vor Beginn der Gespräche. „Aber wer Spitzenleistungen will, muss auch gerecht bezahlen“, so die stellvertretende Vorsitzende der dbb tarifunion. „Deshalb fordern wir ein deutlich verbessertes Angebot der Arbeitgeber, das die gestiegenen Anforderungen an die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst berücksichtigt und eine Wertschätzung ihrer Arbeit erkennen lässt.“

Die bisher auf dem Tisch liegende „Minimallösung“ der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Eingruppierung der Beschäftigten reiche keinesfalls aus, machte Hasse deutlich. Auch in den Kitas müsse der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ gelten; übergeleitete und neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen dürften nicht länger unterschiedlich bezahlt werden. Auch dass Erzieherinnen mit einem Einstiegsgehalt von 1920 Euro brutto abgespeist werden sollen, sei für die dbb tarifunion nicht hinnehmbar.

Beschreibung: Download:
Arbeitgeberangebot vom 21.4.2009 und Stellungnahme der dbb-Gerwerkschaften

Aktion 21.4.2009: die neun, die zehn Mittagspause für eine Entgeltgruppe, die passt!

Endlich, nach Jahrzehnten, finden wieder Verhandlungen zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dbb tarifunion, GEW und ver.di zur Eingruppierung des Sozial- und Erziehungsdienstes statt.

Hieran ist der DBSH unmittelbar beteiligt, er vertritt den Sozial- und Erziehungsdienstes in der Verhandlungskommission der dbb tarifunion.

Vorab hatten sich die beteiligten Gewerkschaften auf folgende Grundsatzforderungen geeinigt:

ab EG 9 für Erzieher, Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieher und
ab EG 10 für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Heilpädagogen.

Neben einer weiteren Höhergruppierungen besonders für bestimmte Tätigkeitsmerkmale in der Jugendhilfe (z.B. die EG 11 für die Arbeit im ASD),  will die dbb-tarifunion bei einer Reihe  von Zusatzmerkmalen sowie bei Leitungsfunktionen auch eine tätigkeitsfeldübergreifende Höhergruppierung.

Forderungen:

  1. Mit der Benachteiligung der unter den Bedingungen des TvÖD neu eingestellten MitarbeiterInnen gegenüber KollegInnen, die aus dem BAT „übergeleitet“ wurden, muss Schluss sein! In der Vergangenheit verdienten sie bei gleicher Berufserfahrung und bei gleichen Tätigkeiten bis zu 300 Euro (und teilweise darüber hinaus) weniger.
  2. Die zu vereinbarenden Eingruppierungsstufen müssen diskriminierungsfrei sein. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass Familienphasen und Teilzeitbeschäftigungen zu überproportionalen Gehaltseinbußen führen
  3. Die Entgelte müssen der tatsächlichen Qualifikation und Verantwortung entsprechen. Für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen bedeutet dies eine Anhebung der Eingangsentgeltgruppe auf 10.
  4. Besondere Qualifikationen, Verantwortungsbereiche und Leitungsfunktionen müssen zu einer weiteren Höhergruppierung führen. Die Sozial- und Erziehungsberufe dürfen nicht zu einer beruflichen Sackgasse verkümmern.

Mit diesen Forderungen entsprechen wir dem Inhalt der zwischen dbb tarifunion und Arbeitgeber von Bund und Kommunen innerhalb des Potsdamer Tarifkompromisses vom Frühjahr 2008 erzielten Vereinbarung: Über den Sozial- und Erziehungsdienst sollte zuerst verhandelt werden, um „unangemessene und ungewollte Exspektanzverluste im Verhältnis zum abgelösten BAT/BAT-O zu vermeiden“.

Dessen ungeachtet haben die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde am 30. März in Frankfurt für Erzieher/innen lediglich eine Eingruppierung ab EG 6 bis max. EG 8 (und EG 8 – 11 für Leitungen) angeboten, Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen sollen, so die Arbeitgeber, lediglich EG 9 (also wie bisher) und bis zu EG 12 (bei besonderen fachlichen Anforderungen bzw. Verantwortung) erhalten. Bereits die Rechtssprechung zum alten BAT hat gezeigt, dass mit einer solchen Definition ein Aufstieg kaum möglich ist.

Dieses Angebot steht nicht nur im Widerspruch zum Potsdamer Tarifkompromiss aus dem Jahr 2008, es missachtet auch die Professionalität und besondere Verantwortung unserer Tätigkeit in Erziehung, Bildung, Hilfe und soziale Sicherung für die angesprochenen Menschen und damit für die ganze Gesellschaft!

Es gilt den Versuch der Arbeitgeber abzuwehren, Bildung, Erziehung und soziale Dienste und die hier tätigen Mitarbeiter/innen weiter ins gesellschaftliche Abseits zu stellen.

Uns geht es um Gleichstellung und Solidarität zwischen den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, das Öffnen der Entgeltgruppen nach oben für alle Beschäftigten und die Wertschätzung der Sozialen Arbeit.

JETZT KOMMT ES AUF GEMEINSAMES HANDELN AN!

Wir rufen alle Beschäftigten der Sozialen Arbeit vor dem und am 21.04.09 zu Aktionen unterhalb des Streiks (bedeutet: vor oder nach dem Dienst, in Pausen, Urlaub oder im Freizeitausgleich) auf.

Gemeinsam, auch mit den anderen Gewerkschaften, wollen wir Druck machen auf die am gleichen Tag im dbb-Forum in Berlin stattfindende dritte Verhandlungsrunde.

- ab EG 9 für Erzieher/innen
- ab EG 10 für Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/innen und Heilpädagogen/innen

jetzt gilt es!
WENN NICHT JETZT WANN DANN?
– die gemeinsame DBSH-Aktion

Wir rufen Euch auf, am 21.04.09, parallel zu den Verhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst, gemeinsame und von der Öffentlichkeit und den Arbeitgebern bemerkbare Mittagspausen mit Euren Kollegen unterhalb des Streiks durchzuführen.

Beschreibung: Download:
Positionspapier: Tätigkeitsmerkmale einer neuen Entgeltordnung zum neuen TVöD im Bereich : Soziale Arbeit
Schreiben des dbb als Bericht über die zweite Verhandlungsrunde am 30.3.2009

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