Wir haben die notwendigen Gremien eingesetzt, die in unserer Berufsethik vorgesehen sind. Die Berufskammer Soziale Arbeit bildet dabei das Gremium zur Umsetzung.

Diese besteht aus drei Handlungsorganen:  

  • Die Ethikkommission dient der Klärung von allgemeinen Fragestellungen zur Berufsethik sowie aus Fragen die sich aus beruflichen Dilemmata ergeben.
     
  • Die Ombudsstelle Soziale Arbeit erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsstelle, die zwischen zwei Parteien außergerichtlich versucht, eine Lösung des Problems, das sich im Rahmen der Berufsethik ergibt, zu erzielen.
     
  • Das Zwei-Kammern-System bildet das Handlungsorgan der Berufsordnung.

Berufsordnung des DBSH

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