Der DBSH als größter deutscher Berufsverband besitzt gleichzeitig auch den Status einer tariffähigen Gewerkschaft. Durch diese Kombination hat der DBSH die Möglichkeit die Interessen seiner Mitglieder nicht nur in berufspolitischen, sozialpolitischen, ethischen Bereichen zu vertreten, sondern auch die arbeits- und tarifrechtlichen Interessen sowie die Interessen der Selbstständigen wahrzunehmen.
Die Bundestarifkommission (BTK) des DBSH hat in ihrer Sitzung am 13. März 2021 ihre Arbeitsgrundlagen erneuert. Die Leitung der Bundestarifkommission übernehmen bis zu den Wahlen die beiden Bundesvorsitzenden Harald Willkommen und Nicole Plettau. Die Wahl zu den zwei Bundestarifbeauftragten ist aktuell ausgeschrieben und in der kommenden Sitzung wird auch der Vorsitz der Bundestarifkommission neu gewählt. Die zwei Bundestarifbeauftragten werden seitens der BTK mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet, den DBSH in den gewerkschaftlichen Gremien sowie Vertretungen der Beschäftigten, Beamt*innen und Selbstständigen zu vertreten.