Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Vom Recht auf Erziehung zur Dienstleistung

13.07.2016

Von: Michael Leinenbach

Ein vorgesehener Paradigmenwechsel der Jugendhilfe kehrt unter anderem dem Grundgesetz den Rücken. Eine Kommentierung des Bundesvorsitzenden des DBSH, Michael Leinenbach, zur Diskussion der Modifizierung/Veränderung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

 

Über vieles wird derzeit geredet – nichts Genaues weiß man. Jedoch lässt das, was aus den „Hinterzimmern“ des Berliner Politikpokers zu hören ist, nichts Gutes ahnen.  Eine weitere „Heilige Kuh“ soll geschlachtet werden - „ das Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Ansprüche, die sich daraus ableiten“. Schon oft war zu hören, dass die Kosten der Kinder- und Jugendhilfe zu hoch, die Mitarbeiter_innen zu teuer und die Maßnahmen unangebracht seien. Gründe genug das bestehende Gesetzt abzuändern. Da boten gerade auch die Ratifizierungen der UN-Kinderrechts- und UN-Behindertenrechtskonvention, welche die Bundesregierung vornahm, einen guten Einstieg für die Hardliner, das eher „ungeliebte“ Kinder- und Jugendhilfegesetz, dessen Ausrichtung das Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und einer aktiven Jugendhilfe war und ist,  zugunsten eines „Dienstleistungsgesetzes“ zu verändern.


Hier geht es zur Kommentierung des Bundesvorsitzenden. 


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