Geschäftsordnung

Der Junge DBSH wurde mit Beschluss der Bundesmitgliederversammlung am 22./23.03.2014 in §5 als Vertretung der Mitglieder bis 35 Jahre in die Satzung aufgenommen. Mit der Verankerung in die Satzung ging der Auftrag einher, eine Geschäftsordnung für die Vertretung auszuarbeiten.

Hierzu wurde im Jungen DBSH eine Arbeitsgruppe gebildet, die im August 2014 in Berlin einen ersten Entwurf ausarbeitete. Konkretisiert wurden die Vorschläge im Februar 2015 beim Treffen des Ansprechpersonen der Länder in Würzburg.

Am 30.06.2015 beschlossen die Ansprechpersonen des Jungen DBSH aus den Ländern die neue Geschäftsordnung, die am 05.07.2015 vom erweiterten Bundesvorstand in Kraft gesetzt wurde.  

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Geschäftsordnung des Jungen DBSH