Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Stellungnahme: Wohnkosten für arbeitende Geflüchtete in Berliner Gemeinschaftsunterkünften zu hoch

09.03.2018

Von: DBSH Landesverband Berlin

Geflüchtete in Berliner Gemeinschaftsunterkünften (GU), die ein eigenes Einkommen haben, müssen derzeit mit ca. €450 für die Kosten ihrer Unterkunft aufkommen.* Dem Deutschen Berufsverband Soziale Arbeit e.V. (DBSH) liegen Informationen vor, nach denen einzelne berufstätige Geflüchtete jetzt Forderungen von über €850 erhalten. Wohlgemerkt ist dies die monatliche „Miete“ für den beengten Wohnraum in einem Mehrbettzimmer sowie die Nutzung von Gemeinschaftsküchen und geteilten Sanitäranlagen. Der Betrag kommt zustande, da die Kosten für Sozialbetreuung, Wachdienst und Verwaltung, welche in der Sammelunterbringung entstehen, mitberechnet werden. Der Flüchtlingsrat Berlin hält dies für unzulässig.**

Die vollständigen Stellungnahme finden Sie hier.

 

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*Informationen von in GUs tätigen Kolleg_innen
**Ratgeber für Geflüchtete in Berlin, 2. Auflage, S.131 http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/ratgeber.pdf


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