Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Berliner Thesen zur Sozialraumarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe (DBSH)

02.01.2010

Mit folgenden, von Fachkräften Sozialer Arbeit selbst entwickelten „Berliner Thesen zur Sozialraumarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe (DBSH)“ wird umrissen, welche Maßstäbe an eine Soziale Arbeit zu stellen sind, die im Sozialraum wirksam werden will.  Wir betonen damit, welche Anforderungen an die in Praxis und Politik Verantwortung Tragenden und die Profession selbst zu stellen sind (1).

  1. Es gilt, Kinder- und Jugendhilfe in einer neuen Form zu denken. Damit Kinder- und Jugendhilfe gesellschaftliche Strukturen beeinflussen kann, muss sie ihre Einflussmöglichkeiten selbst analysieren und nutzen. Kinder- und Jugendhilfe muss offen und flexibel sein. Schon lange führt die Versäulung der Leistungen zu Hilfen, die nicht flexibel dem subjektiven Bedarf angepasst werden können. Soziale Arbeit muss sich hier strikter am Willen der Klient/innen orientieren. Nicht die eigene Auffassung vom familialen Leben darf die Einschätzung der Fachkräfte bei der Hilfeempfehlung bestimmen, sondern die Lebensauffassung der Klientin/des Klienten muss erfasst und zugrunde gelegt werden. Die Hilfe darf nicht bereits vor den Hilfeplankonferenzen feststehen.
     
  2. Rechtliche Grundlagen für die Sozialraumarbeit müssen eindeutig geklärt werden. Fachlichkeit und Finanzverantwortung gehören  zusammen und an die Basis, denn nur dort  kann Hilfe effektiv „gesteuert“ werden. Soll Sozialraumorientierung wirken, sind neben der direkten und einfachen Steuerung auskömmliche Budgets nötig. Inhaltlich fachlich müssen bedarfsgerechte Hilfen von den Fachkräften entschieden werden - und nicht von Vorgesetzten und Kämmerern.  Diese Entscheidungs- und Budget- Prinzipien gelten für öffentliche und freie Träger.
     
  3. Sozialraumorientierte Arbeit wird oft überhastet und schablonenartig eingeführt. Soll sie tatsächlich wirksam werden und als Fachkonzept seinen Namen Wert sein, braucht es einen jahrelangen Prozess der lokalen Realisierung. Diesen auf Top-Down-Strategien zu verkürzen, lässt sein Potential ungenutzt. Die Umsetzung erfordert einen objektiven Blick von außen und eine qualifizierte  externe Begleitung für alle Mitarbeiter/innen auf allen Hierarchieebenen. 
     
  4. Kommunen müssen Verantwortung für die Gestaltung der Jugendhilfe u. a. auch dadurch übernehmen, dass sie den Freien Trägern der Jugendhilfe den notwendigen Freiraum lassen,  um  ihre Aufträge verantwortungsvoll erfüllen und Prozesse gestalten zu können. Hierzu gehört auch ein vermeintliches phasenweises Scheitern. In solchen Situationen mit hohem Tempo Hilfeformen, Settings oder gar Träger zu wechseln,  kann die gesamte Entwicklung torpedieren.  Hier gilt es, ein Scheitern systemisch als  einen für Prozesse normalen Vorgang zu betrachten: Lokale Praxis muss es sein, dass sich Aufträge in Richtung und Tempo mit dem Bedarf entwickeln.
     
  5. Kinder- und Jugendliche brauchen Gelegenheit, sich Räume anzueignen und für sich zu gestalten. Um die Ressourcen der jungen Menschen nutzen zu können, muss man sich an deren Willen orientieren. Die hierzu nötige dialogische Kompetenz, wie sie in der Kinder-und Jugendarbeit vorhanden ist, sollte auch andernorts (z.B. in Schule) stärker ausgebaut werden. Um zeitgemäße Kinder- und Jugendarbeit leisten zu können, sollte die Kinder- und Jugendarbeit ihrerseits selbst Partnerschaft und Gelegenheiten im Netzwerk außerhalb der Häuser nutzen und auf Augenhöhe kommunale Bildungspartnerschaften eingehen.
     
  6. Viele Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe, v.a. in der Kinder- und Jugendarbeit hangeln sich von Modellprojekt zu Modellprojekt. Deren Pflichtübungen nehmen immer mehr Raum im Einrichtungsalltag ein. Um eine zeitgemäße Kinder- und Jugendarbeit leisten zu können, gilt es, sich nicht selbst zu verregeln und zu begrenzen, sondern strategisch zu agieren (vgl. Schlüsselkompetenzen Sozialer Arbeit DBSH 2008). In der Arbeit mit den Betroffenen  gilt es, an Stärken anzusetzen: Was macht stark, was können andere Jugendliche? Hier muss geklärt werden, wie in der pädagogischen Praxis der Einrichtungen für die Kinder und Jugendlichen ein Mit-Erarbeiten passender Regeln erfolgen kann, die nah genug an ihnen orientiert sind.
     
  7. Um Kinder und Jugend als Betroffene stärker in den Blick zu nehmen, braucht es anspruchsvollere Konzepte für Schule und Jugendhilfe und andere soziale Orte. Politisch und fachlich Verantwortliche sind aufgerufen, einen gemeinsamen Gestaltungsauftrag für soziale Orte, wie z.B. die Schule, zu formulieren und – wo vorhanden – diesen zu stärken und noch klarer herauszustellen. Dabei ist auch in der Ausbildung der unterschiedlichen Professionen anzusetzen, die für und um Kinder und Jugend engagiert sind. Hier muss auf die gemeinsamen sozialräumlichen Aufgaben hin sensibilisiert werden.

Die vorliegenden Thesen wurden im Rahmen der Tagung „Denn sie haben keine Wahl… Kinder und Jugend im »kostenlosen« sozialen Raum“ im dbb forum Berlin am 19. Juni 2009 von den anwesenden Fachkräften in zwei Workshops („Sozialraumorientierte Jugendhilfe im Kreis Nordfriesland“, „Jugendarbeit im sozialen Raum: Über die Vernetzung und Gestaltung sozialer Nahräume“) formuliert und im Anschluss (22.7.2009) durch die Tagungsleitung redaktionell überarbeitet. Sie geben die Sichtweise der dort versammelten Praxis wieder und sind als ein fachlicher Impuls auf die Diskussion und Ergänzung angelegt. Der für die Verteilung der Position engagierte Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe im DBSH freut sich auf Ihre Rückmeldung und Ihre Kritik.

Kontakt: Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe, Herrn Michael Böwer, DBSH Bundesgeschäftsstelle, Friedrich-Ebert-Straße 30, 45127 Essen, Email: boewer[at]dbsh.de , Internet: www.dbsh.de/html/bfgjugend.html


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