Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Archiv Veröffentlichungen Therapie

Die Arbeitsgemeinschaft ( AZA KJP) "Zugang für Soziale Arbeiter als KJP erhalten"

( AZA KJP) hat sich am 30.10.2015 in Frankfurt getroffen.

„In dem übergeordneten Transitionsprozess, welcher mit der Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens betraut ist, gibt es vorsichtige Zeichen, dass an der einen oder anderen Stelle Mitwirkung möglich ist,“ so Thomas Greune. „Diese Chance werden wir nutzen".

Im BA Studium soll ein Schwerpunkt "klinische Sozialarbeit neben den bestehenden eingefügt werden." Dieser darf den üblichen Umfang eines Studienschwerpunktes nicht überschreiten" so Thomas Greune weiter.

Das generalisierte grundständige Studium - so wie es ist - enthält vieles grundlegendes, dass für die Psychotherapie im Masterstudiengang qualifizierend ist. Dieses herauszuarbeiten und in die Transitionsgruppe proaktiv zu vertreten ist der nächste Schritt.

Gleichsam wird ein direktes Promotionsrecht gefordert.

Autor: Thomas Greune 

SGB VIII als Leitlinie der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie erhalten!

Stellungnahme des Berufs- und Fachverbands Heilpädagogik (BHP) e.V. und des Funktionsbereichs Kinder- und Jugendhilfe des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) e.V. zur Zulassung zur Ausbildung für Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapie (KJP) 

Stand Oktober 2015

Ausgangslage  

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat auf dem 25. Psychotherapeutentag im November 2014 ein Modell, nachdem es zukünftig einen Beruf „Psychotherapeut“ geben soll, vorgestellt. Dieses Modell beinhaltet, dass alle Psychotherapeuten über die gleichen akademischen Grundqualifikationen verfügen sollen, unabhängig vom Umstand, ob diese mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Menschen arbeiten wollen. Als Qualifikationsweg wird ein grundständiges konsekutives Studium mit Masterabschluss vorgeschlagen, das vornehmlich psychologische Inhalte vermitteln soll. Die Spezialisierung zwischen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeuten soll in einer postgraduellen Weiterbildung erfolgen. 

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Stellungnahme des Berufs- und Fachverbands Heilpädagogik (BHP) e.V. und des Funktionsbereichs Kinder- und Jugendhilfe des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH)

Deutscher Psychotherapeutentag (DPT) brüskiert Soziale Arbeit und missachtet den Bologna Prozess

Stellungnahme des DBSH zum Beschluss des 25. Deutschen Psychotherapeutentages

Stand Dezember 2014 

Mit höchstem Protest hat der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V. als die Professionsvertretung der Sozialen Arbeit den Beschluss des Deutschen Psychotherapeutentages zur Kenntnis genommen.

Nach Beschlusslage des 25. Deutschen Psychotherapeutentages soll das Berufsbild des Kinder- und Jugendpsychologen, welches auch von Mitgliedern der Profession Sozialer Arbeit ausgeübt werden konnte, einer einheitlichen Psychotherapeutenausbildung geopfert werden. Wesentliche Kernkompetenzen, die jahrelang die Basis der Kinder- und Jugendpsychotherapie bildeten und gerade von den Mitgliedern der Profession Sozialer Arbeit eingebracht werden, sollen nun einer Psychologisierung geopfert werden.

„Es zeigt sich, dass die großen Lobbyverbände gerade aus dem Bereich der Psychologie eine Verdrängungspolitik betreiben, die seinesgleichen sucht“, so Thomas Greune.

Grundsätzlich sieht der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit in der Professionalisierung einen wichtigen Schritt in die Zukunft. Hierbei soll die Vielfalt durch den grundständigen Studiengang Soziale Arbeit erhalten bleiben. Auch die Arbeitsgemeinschaft „Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ (AZA) weist auf Ihrer Sitzung am 17.10.2014 in ihrer Beschlusslage

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Stellungnahme des DBSH zum Beschluss des 25. Deutschen Psychotherapeutentages

Die Zukunft der Profession sichern

Stellungnahme der AZA

Arbeitsgemeinschaft Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

(Beschluss am 17.10.2014)

Die gegenwärtige Diskussion zur Reform der Psychotherapie-Ausbildung ist geprägt durch eine rege fachliche Auseinandersetzung in der Profession. Diese vielstimmige Debatte ist sehr zu begrüßen, da sie die unterschiedlichen Interessen und Perspektiven der Verfahren und der Ausbildungsbedingungen widerspiegelt und zugleich auch zusammenführt.

Aktuell hat sich hierzu auch die Forschergruppe - die 2009 im Auftrag des BMG das Gutachten zur Situation und zur perspektivischen Entwicklung der Ausbildung zum PP und KJP untersucht und bewertet hat - mit einer eigenen Initiative an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt und damit die Diskussion durch einen weiteren Vorschlag bereichert.

Die Initiative von Prof. Strauß u.a. schlägt eine Reformierung des § 5 PsychThG vor, um die Zugangsvoraussetzungen, die nach den Beschlüssen von Bologna in den Bundesländern uneinheitlich geregelt werden, einheitlich zu codifizieren. Hierzu zieht der Vorschlag der Forschergruppe auch die konsentierte Vereinbarung der psychologischen und (sozial-) pädagogischen Fachgesellschaften zu den Zugangsvoraussetzungen heran, die auf Beschluss des 16. und 17. DPT entwickelt wurden und zu deren Zustandekommen neben Vertretern der DGPS auch Vertreter der AZA beigetragen haben. Hierdurch wird die bewährte Breite der Zugänge mit der gegenwärtigen Vielfalt der bisherigen grundständigen Studiengänge erhalten bleiben.

Die AZA begrüßt diese Initiative der Forschergruppe und bittet die verantwortlichen Politiker auf Bundes- und Landesebene die Vorschläge von Prof. Strauß und KollegInnen wohlwollend zu prüfen, um die aktuellen unterschiedlichen Regelungen der Zulassungsbedingungen in der Bundesländern nicht weiter fortzuschreiben. Die weiteren Reformschritte müssen dann zwingend in der Profession weiter entwickelt, konzeptualisiert und vorangetrieben werden.

Kontakt im DBSH: Greune(at)dbsh(dot)de

Unterstützerliste

Für umgehende Rechtssicherheit beim Zugang zur Psychotherapeutenausbildung

Eine Initiative psychologischer Psychotherapeuten/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://zugang.psychotherapeutenausbildung.org/

Thomas Greune für den DBSH auf dem Treffen der AZA KJP

Stand Oktober 2014

Thomas Greune (Mitglied im GfV des DBSH) ist der Vertreter des DBSH in der AZA KJP (Fachgruppe Arbeitsgemeinschaft Zugang und Qualitätssicherung der Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie)
Mehr dazu unter: http://eccsw.eu/about/fachgruppe-aza-kjp.html

In der Sitzung am 18.10.14 wurde in der AZA KJP ein Positionspapier beschlossen, dass die Profession innerhalb der Prozessentwicklung der Weiterentwicklung der Psychotherapeuten / Kinder- und Jugendpsychotherapeuten stärken soll.

Sobald das Positionspapier vorliegt werden wir es u.a. an dieser Stelle veröffentlichen. Der Zugang der grundständigen Studiengänge muss für die Soziale Arbeit gesichert sein, um die Vielfalt in der Psychotherapie zu sichern bzw. zu bereichern.

Die Zukunft der Profession sichern – der DBSH ist dabei

Kontakt: Greune(at)dbsh(dot)de

Stellungnahme des DBSH zum Diskurs in der Kinder- und Jugendpsychotherapie

Stand 2009 

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) ist Mitglied in der Fachgruppe Arbeitsgemeinschaft Zugang und Qualitätssicherung der Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (AZA-KJP). Auf Grund des Bologna Prozesses wird die zukünftige Ausbildung der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten durch die verschiedensten Akteure debattiert. Auf der Internetseite der der Fachgruppe Arbeitsgemeinschaft Zugang und Qualitätssicherung der Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (AZA-KJP) findet sich der aktuelle Sachstand der Debatte.

Der DBSH vertritt in Bezug auf die aktuelle Debatte zur Neuausrichtung des Kinder- und Jugendpsychotherapeutengesetzes folgende Forderungen:

  • Beachtung des Deutschen Kompetenzrahmens bei der Neuordnung von KJP und PP
  • KJP (Kinder- und Jugendpsychotherapie)  und PP (Psychotherapie) sollten weiterhin getrennte Ausbildungen bzw. Berufe sein. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der Zusatzqualifikation für KJP zwecks Erwerb von PP geprüft werden.
  • Aufrechterhaltung u. a. der Zugangsvoraussetzung des Bachelor Soziale Arbeit
  • Sollten weitere Kompetenzen benötigt werden muss geprüft werden, ob diese nur über einen Master oder auch über andere Formen erworben werden können.
  • Die Ausbildung zum KJP sollte weiterhin auch durch Institute und An-Institute erfolgen können. Gleichzeitig sollte die Möglichkeit über den Erwerb durch einen Master geprüft werden.
  • Die Möglichkeit des Erwerbes über Fortbildungen muss erhalten bleiben. Die entsprechenden Fortbildungsinstitute müssen jedoch eine entsprechende Kompetenzen der Ausbildung ausweisen.
  • Die Praxisphasen sollten honoriert werden.
  • Die Definition von Heilberufen muss erfolgen.

Mehr dazu:

Beschreibung: Download:
Stellungnahme des DBSH zum Diskurs in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

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