Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Aktuelle Veröffentlichungen


Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist grundgesetzwidrig

Positionspapier des SeniorInnen-DBSH zum Urteil des BVG vom 26.2.20

Stand März 2020
Verfasst von: Friedrich Maus (DBSH-BundesseniorInnenvertreter)
Herausgegeben von: SeniorInnen-DBSH

Der Vorstand der SeniorInnenvertretung des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum selbstbe-stimmten Sterben in jeder Lebensphase. Aus der Sicht der Bundesvertretung der RentnerInnen und VersorgungsempfängerInnen im DBSH wird es nun darauf ankommen, dass der Gesetzgeber Regelungen trifft, die nicht dazu führen, dieses Urteil auszuhöhlen, in dem Hilfe zum Sterben einerseits so erschwert wird, dass Betroffene weiterhin mit ihrem Leiden leben müssen. „Andererseits müsse verhindert werden, dass einem Suizidwunsch zu schnell entsprochen wird, wenn dieser aus einer therapierbaren psychischen Erkrankung oder aus schwierigen psychosozialen Umständen heraus getroffen wird“, so der DBSH-BundesseniorInnenvertreters Friedrich Maus.

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Positionspapier des SeniorInnen-DBSH zum Urteil des BVG vom 26.02.2020 591 KB

Positionspapier "Suizid im Alter"

Stand Mai 2019

Der Vorstand des SeniorInnen-DBSH verabschiedet ein Positionspapier zur Rolle der Sozialen Arbeit bei der Suizidprävention im Alter. „ Wir fordern den systematischen Ausbau von barrierefreien sozialprofessionellen Beratungsstellen mit einem sozialraumorientierten Ansatz für alte Menschen. Alle sozialprofessionellen Fachkräfte, ganz gleich in welchem Arbeitsfeld sie tätig sind, sollten bei ihrer Tätigkeit verstärkt auf suizidale Tendenzen achten und dort Hilfe anbieten, wo die Gefahr eines Suizids erkennbar ist oder sich andeutet“, so der DBSH-BundesseniorInnenvertreter Friedrich Maus. Weiter fordert die DBSH-BundesseniorInnenvertretung, dass entsprechende Beratung im Sozialraum präsent ist und bei Bedarf auch die oder den Ratsuchenden in der eigenen Wohnung aufsucht. Sie muss eingebunden sein in den Sozialraum d. h. vernetzt mit den Institutionen wie Sozialverwaltung, Ärzten, anderen Beratungsstellen und Initiativen wie Seniorenkreise, Kirchengemeinden, Selbsthilfegruppen. Die häufig praktizierte „Komm-Struktur" von Beratung erreicht, wegen der großen Hemmschwelle eine Beratungsstelle aufzusuchen, viele Betroffene nicht.

Der BundesseniorInnenvertreter betont aber auch, dass nicht jeder Suizid oder jede Suizidabsicht pathologische Ursachen hat. Die Selbstbestimmung auch über das Ende des Lebens ist zu achten, gerade dort, wo es um Schmerzen und endloses Leid geht und Menschen diesem Leid ein Ende setzen wollen, wo es keine Alternativen mehr gibt.

Das Positionspapier erhalten Sie hier:

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Positionspapier "Suizid im Alter"

Erklärung des DBSH zur „Sozialen Arbeit für und mit alten Menschen“ (Trierer Erklärung)

Stand Mai 2019
Herausgegeben von: DBSH

Bisher wurde das Thema „Alter“ als gesellschaftliche Aufgabe und vor allem als Aufgabe für die Handlungsfelder Gesundheit und Pflege diskutiert. Im Laufe der Zeit wird nun immer deutlicher, dass Alter und die damit zusammenhängenden Lebensfragen sowie Lebenslagen auch Thema der Sozialen Arbeit sind. Nicht zuletzt rückt die demographische Entwicklung in Deutschland „Stichwort: Babyboomer“ und die damit einhergehende verstärkte Orientierung an der Inklusion das Thema Alter immer mehr in den Blick der Sozialen Arbeit und auch der anderer Handlungsfelder von Wirtschaft und Politik. Die Hochschulen der Sozialen Arbeit sind gefordert, „Alter“ als Lebensphase mit seinen besonderen Anforderungen in die Curricula und als Aufgabe der Forschung aufzunehmen. Den Studierenden muss die Bedeutung der Sozialen Arbeit für und mit alten Menschen deutlich gemacht werden.  

Die Aufgabe der Profession Soziale Arbeit ist es, die alten Menschen in dieser Lebensphase zu unterstützen. Ihre Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und Teilhabe sollen solange wie möglich erhalten und gefördert werden. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen wie z.B. der Medizin und Pflege erfolgen. In Fragen der Menschenrechte und Berufsethik kann diese Zusammenarbeit für alle zu einem erweiterten Blick über die eigenen Fachschranken hinwegführen.  

Im Folgenden bezieht der „Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.“ (DBSH) Position für eine emanzipative und aktivierende Soziale Arbeit mit und für alte Menschen. Die vorliegende Erklärung bezieht sich im Wesentlichen darauf, dass aktuell die Beauftragung sozialer Arbeit eigentlich nur im System der Pflege bzw. deren Planung oder anderen Netzwerken gesehen wird. Das Entwickeln eines einheitlichen Verständnisses der Nutzung von Sozialer Arbeit in der Lebensphase „Alter“, ist eine zentrale Aufgabe für die Gesellschaft. Neben Betreuung und Beratung, sind auch die Bildung und Beteiligung in der zukünftigen Sozialen Arbeit in der Lebensphase Alter, von größter Bedeutung.

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Erklärung zur „Sozialen Arbeit für und mit alten Menschen“ (Trierer Erklärung)

Diskussionspapier "Soziale Arbeit für und mit alten Menschen"

Stand Oktober 2016

Als Diskussionspapier wurde folgender Text von der Bundesdelegiertenversammlung am 11. September 2016 in Berlin verabschiedet.

Diskussionsbeiträge senden Sie bitte an maus(at)dbsh(dot)de.

Aktuelle Veröffentlichungen

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Diskussionspapier "Soziale Arbeit für und mit alten Menschen"
Diskussionsbeiträge zum Diskussionspapier "Soziale Arbeit für und mit alten Menschen"
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