Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Registrierung

Die Eintragung im Berufsregister gilt jeweils für ein Jahr und erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Jahresgebühr in Höhe von EUR 60,00 (für Mitglieder des DBSH) oder EUR 120,00 (für Personen, die nicht dem DBSH angehören) nach Rechnungsstellung gezahlt wird. Wird die Registrierung nicht drei Monate vor Ablauf der vorgenannten Jahresfrist gekündigt, dann verlängert sie sich um ein weiteres Jahr. Für die folgenden Registrierungsjahre gilt die vorgenannte Verlängerungsregel entsprechend. Wird die Registrierung nicht wie vorgenannt gekündigt, verpflichtet sich der/die registrierte AntragstellerIn, spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Registrierungsdauer die Gebühr erneut zu zahlen.

Das Qualitätssiegel des Berufsregisters ist in der Regel für eine Periode von 5 Jahren gültig. Nach Ablauf dieser Periode sind der Registrierungskommission des Berufsregisters für Soziale Arbeit die Nachweise über zwischenzeitliche Weiterbildung, Supervision/Praxisberatung bzw. andere berufsfachliche oder berufsständische Aktivitäten für die Fortschreibung der Registrierung vorzulegen.

Beschreibung: Download:
Gebührenordnung BSA
Antrag auf Registrierung - persönliche Mitgliedschaft

Professions-News

NEWS | 06.03.2024

Aufruf zur Kundgebung: Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

NEWS | 05.02.2024

LV Niedersachsen lädt ein: Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

NEWS | 12.12.2023

Israel / Palästina: IFSW fordert sofortigen Waffenstillstand und die Ursachen des Konflikts angehen

Einrichtungen des DBSH