Ethik-Kommission
Zur Klärung von allgemeinen Fragestellungen zur Berufsethik sowie Fragen die sich aus beruflichen Dilemmata ergeben, richtet der DBSH eine Ethik-Kommission ein. In den Fragestellungen sind ethische Dilemmata von juristischen oder zwischenmenschlichen Konflikten zu trennen.
Gleichsam berät die Ethik-Kommission entsprechend der Berufskammer Soziale Arbeit alle eingerichteten Gremien und Beauftragten.
Zur Unterstützung der Gremien des DBSH erarbeitet die Ethik-Kommission entsprechende Handreichungen und Vorlagen. Die Ethik-Kommission verfügt über ein Selbsteinberufungsrecht.
Die Kommission setzt sich aus 8 Mitgliedern wie folgt zusammen:
- die Vorsitzenden sind per Amt geborene Mitglieder,
- zwei benannten Vertreter_innen des GfV,
- zwei benannten Vertreter_innen des EBV sowie
- zwei ausgewiesenen Ethikspezialisten (ein Praktiker_in, ein Vertreter_in der Lehre), welche vom EBV benannt werden.
Die Leitung der Kommission obliegt den Vorsitzenden. Die Moderation und Schriftführung wird in der Gruppe abgestimmt.
(Beschluss EBV: Saarbrücken 2013)
Mitglieder der Kommission
In die Kommission wurden vom Erweiterten Bundesvorstand (EBV) am EBV 15.07.2017 in Husum folgende Personen benannt:
VertreterInnen aus: | |
GfV | Thomas Greune |
GfV | Tobias Zinser |
EBV | Miriam Burzlaff |
EBV | Prof. Dr. Gudrun Perko |
Profession | Christian Lohwasser |
Disziplin | Prof. Dr. Thomas Schumacher |
Vorstand | Michael Leinenbach |
Vorstand | Gabriele Stark-Angermeier |
Aufträge und Arbeitsgrundlagen
| Beschreibung: | Download: |
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| Aufträge und Arbeitsgrundlagen der Ethik-Kommission(Stand 2014) | 465 KB |