Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Archiv Rechtsschutz/Beratung

Seminar in Königswinter

Stand 2010 

Das DBSH – Institut richtete in Zusammenarbeit mit der dbb akademie für die ehrenamtlichen Rechtsschutzbeauftragten des DBSH das Seminar „Rechtsschutz im gewerkschaftlichen Kontext“ aus.

Der Referent Marcus Nolte vom Dienstleistungszentrum Ost erläuterte in seinem Vortrag u.a. die Aufgaben der ehrenamtlichen Rechtsschutzbeauftragten. Als wesentlich muss beachtet werden, dass es eine scharfe Trennlinie zwischen „Rechtsschutz im gewerkschaftlichen Kontext“ entsprechend der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb sowie einer „kollegialen und psychosozialen Beratung“ im Rahmen der Mitgliederbetreuung des DBSH gibt. In seinem Vortrag ging Marcus Nolte auf den „Rechtsschutz im gewerkschaftlichen Kontext“ entsprechend der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb ein. Die Grundlage für die Gewährung bildet das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG). Innerhalb des dbb beamtenbundes und tarifunion wurden zur Bearbeitung solcher Rechtsschutzanfragen die Dienstleistungszentren eingerichtet, in denen Volljuristen (Anwälte) beschäftigt sind.

Die ehrenamtlichen Rechtschutzbeauftragten des DBSH wiesen darauf hin, dass ein wesentlicher Teil Ihrer Arbeit eher in einer „kollegialen und psychosozialen Beratung“ im Rahmen der Mitgliederbetreuung des DBSH stattfindet.
Eine wichtige Frage, die sich hier stellte, lag in der Übernahme der Verantwortung und der Herstellung der scharfen Trennlinie zwischen Beratung entsprechend der Rahmenrechtsschutzordnung und der „kollegialen und psychosozialen Beratung“. Marcus Nolte empfahl, dass Rechtsschutzfälle im gewerkschaftlichen Kontext unverzüglich an die Dienstleistungszentren abgegeben werden sollten. Es muss im Einzelfall abgewogen werden, in welchem Bereich gerade eine Beratung stattfindet. Seitens des dbb und der Dienstleistungszentren ist hier die Grenze ganz deutlich. Erst nach Eingang der entsprechenden und notwendigen Unterlagen in den Dienstleistungszentren können diese auch für eine Haftung eintreten. Seitens des DBSH gilt der Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes, dass Rechtsschutzfälle im gewerkschaftlichen Kontext unverzüglich an die Dienstleistungszentren abgegeben werden müssen.

Nicht geklärt werden konnte der Bereich der Haftungsfrage innerhalb des Komplexes der „kollegialen und psychosozialen Beratung“ im Rahmen der Mitgliederbetreuung des DBSH. Hierzu wird es weitere Schulungen geben, so dass auch diese Fragestellungen in Gänze dann beantwortet werden können.

In seinem weiteren Vortrag ging Referent Marcus Nolte vom Dienstleistungszentrum Ost auf wesentliche Fragestellungen zum Arbeits- und Beamtenrecht ein.
Zum Abschluss gab es den Wunsch der ehrenamtlichen Rechtsschutzbeauftragten des DBSH sich innerhalb des Verbandes zu organisieren und auszutauschen. In welcher Form dies dann geschehen kann wird geprüft.
Weitere Informationen zum „Rechtsschutz im gewerkschaftlichen Kontext“ entsprechend der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb sowie der „kollegialen und psychosozialen Beratung“ im Rahmen der Mitgliederbetreuung des DBSH können hier nachgelesen werden: http://www.dbsh-institut.de/index.php?id=62.


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