Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Beratung zur Selbstständigkeit

Der DBSH bietet für seine Mitglieder, die selbständig sind oder eine Existenzgründung planen, eine Beratung an. Hierzu beauftragt der DBSH das „Institut für Selbstständige in der Sozialen Arbeit e.V.“ mit der Wahrnehmung der Beratung von Mitgliedern des DBSH.

Mitglieder des DBSH, die diese Beratung nutzen möchten, weisen ihre Mitgliedschaft nach. Dies geschieht durch eine Kopie des Mitgliedsausweises oder durch eine Bestätigung seitens der Geschäftsstelle des DBSH. Themengebiete der fachlichen Beratung können sein: Organisationsfragen, Fördermittel, Übersichten zu Fragen der Sozialversicherung, der Besteuerung usw.

Ein Mitglied des DBSH kann im Jahr maximal eine Beratungsstunde im vorgenannten Sinne auf Kosten des DBSH beanspruchen. Ist eine Beratung für mehr als eine Beratungsstunde erforderlich, berät das Institut Mitglieder des DBSH für maximal drei weitere Stunden ebenfalls zu einem Honorar in Höhe von  60,-€/1h, danach nach Vereinbarung. Die Beratung wird in diesem Fall direkt mit dem Beratenen vereinbart und abgerechnet. Bei Inanspruchnahme der Beratungsleistung durch das „Institut für Selbstständige“ entstehen Kosten, die aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden. Um die Leistung dauerhaft für Mitglieder gewährleisten zu können, ergibt sich aus dieser Inanspruchnahme eine zweijährige Bindung an den Berufsverband.

Sollte die Beratung eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordern, wird darauf verwiesen, dass der*die Beratene eigenständig eine*n Rechtsanwalt*in, im Steuerrecht ggf. einen Steuerberater*in, beauftragt. Das Institut wird Berater*innen benennen, die bereit sind, die ersten Beratungsstunden ebenfalls zu einem Honorar von € 60,-/h abzurechnen. Sollte eine Fallkonstellation gerichtliche Schritte notwendig machen und sollten diese von grundsätzlicher Bedeutung für die Selbständigkeit in der Sozialen Arbeit sein, berät und unterstützt das Institut den Beratenen dahingehend, die Prozesskostenübernahme beim DBSH zu beantragen. Der DBSH sichert zu, über entsprechende Anträge innerhalb von einer Woche zu entscheiden, wenn dem Antrag eine rechtliche Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten beigefügt ist.

 

Kontakt


Institut für Selbstständige in der Sozialen Arbeit e. V. (IST-S)

personc/o Prof. Dr. Uwe Kaspers (Ev. Hochschule Nürnberg)

mail_outline info(at)ist-s(dot)de

home Bärenschanzstr. 4, 90429 Nürnberg

link https://www.dbsh.de/gewerkschaft/netzwerk-selbststaendige/beratung-zur-selbststaendigkeit.html


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