Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit

27.09.2016

Von: Sven Mohr

Im Rahmen des Dialogprozess "Arbeiten 4.0" ging es im September um die "Thematik der Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit" bei einem Kamingespräch in Berlin. Der Einladung von Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, folgten Vertreter aus unterschiedlichen Berufsverbänden, Freiberufliche und Selbstständige. Der DBSH wurde in dieser Runde durch den Bundesvorsitzenden Michael Leinenbach vertreten.  

 

 

Nach persönlicher Einladung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, nahm der Bundesvorsitzende des DBSH, Michael Leinenbach, am Kamingespräch zum Dialogprozess "Arbeiten 4.0" im Berliner Ministerium teil. Schwerpunkt des Dialogs war der Austausch über die Einschätzungen und Erwartungen hinsichtlich zentraler Fragen der Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung. Durch die Einladung zum Kamingespräch wird deutlich, dass der Sozialen Arbeit vom Ministerium für Arbeit und Soziales, in Bezug zur Selbstständigkeit, die entsprechende Kompetenzen zugewiesen werden. Nach offiziellen Daten der Bundesagentur für Arbeit, der Freien Wohlfahrtspflege und des Mikrozensus, bildet der Sektor der Sozialen Arbeit rund acht Prozent aller sozialpflichtigen Beschäftigten hierzulande. Der Anteil der Selbstständigen  innerhalb dieses Bereiches beläuft sich auf rund fünf Prozent. 

 

 

"Den gewählten Repräsentanten_innen innerhalb Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Kommunen sowie weiteren Trägern in gesellschaftlich relevanten Einrichtungen)  fällt eine Vorbildfunktion zu", so Michael Leinenbach. Größtenteils erhielten die Vertreter der Sozialen Arbeit ihre Aufträge von der Gesellschaft - dem Bund, der Länder, Kommunen, Sozialversicherungen und weiterer öffentlichen Institutionen.  Aus diesem Grund sei es notwendig, dass die gewählten Repräsentanten_innen in der Politik sowie den zugewiesenen Organen, ihre Vorbildfunktion innerhalb der Gesellschaft übernehmen. Im Gegensatz müsse die Gesellschaft durch ihre Repräsentanten_innen dafür Sorge tragen, dass Menschen in der von ihr beauftragten Arbeit nicht in prekäre Lebensverhältnisse gelangen, sondern ihre Arbeit ausreichen honoriert wird, so der Bundesvorsitzende des DBSH weiter. 

 

 

Die Idee des bundesweiten Netzwerkes der Selbstständigkeit sieht er als hervorragend an. In diesem Netzwerk könnten unter anderen Kompetenzen gebündelt und Solidarität gelebt werden. 

 

 

Der DBSH war bislang verstärkt in der Vertretung der Beschäftigten durch sein gewerkschaftliches Engagement aktiv. Inzwischen erhält der Berufsverband auch im Bereich der Vertretung der Selbstständigen Kompetenz zugesprochen. Das Kamingespräch Mitte September drehte sich daher auch um die Anliegen der Solo-Selbstständigen sowie der Gründer_innen, die einen innovativen Beitrag leisten. Der DBSH wird sich auch im weiteren Prozess für die Interessen der Professionsangehörigen der Sozialen Arbeit einsetzen. 

 

 

 

 

Ein kompletter Bericht über das Kamingespräch befindet sich auf der Seite des „Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD)“

 

 

 

 

Statements zum Thema der Beteiligten Interessenvertretungen 


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