Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

DBSH Saar auf zentraler Demo und Kundgebung in Saarbrücken

24.04.2016

Von: Sven Mohr

Nach dem Scheitern der zweiten Runde der Tarifverhandlungen über Einkommen und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten von Bund und Kommunen, riefen die Gewerkschaft Verdi und der Deutsche Beamtenbund (DBB) am Donnerstag, den 21. April 2016, alle Angestellte von Bund und Kommunen zu einem zentralen ganztägigen Warnstreik in Saarbrücken auf. 

 

 

Nach Angabe des dbb nahmen um die 7.000 Kolleginnen und Kollegen an dem Protestmarsch teil, der quer durch die Landeshauptstadt Saarbrücken führte. Mit Sprechchören machten die Teilnehmer ihren Unmut der Öffentlichkeit deutlich und forderten lautstark mehr Wertschätzung für ihre Arbeit, darunter auch der Landesverband des DBSH Saar. 

 

 

Mit 30 Beschäftigten reiste alleine die DBSH Betriebsgruppe aus Saarlouis nach Saarbrücken. Die Delegationsleitung wurde von Dr. Claudia Wiotte-Franz (stellv. Landesvorsitzende) und Gaby Böhme (Bundestarifbeauftragte und Landestarifbeauftragte Saarland)  angeführt. Die zentrale Kundgebung reihte sich in eine bundesweite Protestbewegung ein, die in allen Bundesländern die Beschäftigten zur Durchsetzung der Forderungen im TVöD aufgerufen hatte. „Gerade in der Zeit, in der steuerliche Einnahmen sowohl die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen zu Haufe füllen, macht die Politik sich lächerlich, wenn sie die „Mär der Schulden“ singt“, so die Landesvorsitzende des DBSH Saar, Anette Plewka. Welche Politik in Deutschland derzeit angewendet wird zeigt sich  spätestens dann, wenn man sich die Plätze der internationalen Steuerparadiese  ansieht. Dort befindet sich Deutschland sich auf Platz 8. 

 

 

Unterstützt wurde die Demonstration von Beamten_innen und Mitarbeiter_innen der Freien Träger, die sich für diese wichtige gewerkschaftspolitische Interessenvertretung Urlaub nahmen. Die Solidarität gegenüber ihren Kollegen_innen stand im Vordergrund und die Kollegen_innen machten Gebrauch von ihren Grundrechten der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) und der Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG).

 

 

„Ich bedanke mich bei allen Kollegen_innen, die aktiv an der Demonstration und zentralen Kundgebung in Saarbrücken, ob als Tarifbeschäftigte entsprechend ihres Streikrechtes oder solidarisch im Rahmen der Nutzung der grundgesetzlich geschützten Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Durch ihre Unterstützung traten sie für die  für die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein und signalisierten, dass sie mit dieser Politik nicht mehr einverstanden sind“, so Anette Plewka. 


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