Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

dbb Bundesfrauenvertretung: DBSH auf der Hauptversammlung in Berlin vertreten

01.10.2019

Von: Franziska Liegl

Vom 27. bis 28.09.2019 hat die Bundesfrauenvertretung des DBSH e.V., Franziska Liegl an der Hauptversammlung der dbb (deutscher Beamtenbund und Tarifunion) Bundesfrauenvertretung teilgenommen. Auf der Sitzung wurde der Lagebericht der dbb Bundesfrauenvertretung vorgestellt. Folgende Tätigkeiten sind besonders hervorzuheben:

Am 3. Juni fand im voll besetzten dbb forum die 15. frauenpolitische Fachtagung unter dem Motto: „Gleichberechtigung – da geht noch mehr!“ statt. Auch hier hat die Bundesfrauenvertretung des DBSH teilgenommen. Die dbb bundesfrauenvertretung hat sowohl zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung als auch zum Gutachten „Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern und Frauen“ gegenüber dem BMFSFJ Stellung genommen. Ebenso wird die Umsetzung des EuGH Urteils zur Arbeitszeiterfassung begrüßt, dass weiterhin Flexibilität ermöglichen, aber dennoch aufzeigen kann, wie insbesondere teilzeibeschäftgtige Mitarbeiter*innen Überstunden leisten - und dies betrifft zum größten Teil Frauen. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie der Gesetzgeber die normativen Grundlagen ausarbeitet.

Das Gesetzgebungsverfahren zum "Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz" enthält im Entwurf endlich eine Neuregelung zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Beamtinnen, die vor 1992 ihre Kinder geboren haben. Hierfür hat sich die Bundesfrauenvertretung schon lange eingesetzt. Bei Verabschiedung wird diese Regelung nicht nur für die Sozialarbeiterinnen im Tarifbereich, sondern auch im Beamtinnenstatus gelten. Die Bundesfrauenvertretung begrüßt zudem das neue Angehörigenentlastungsgesetz, dass Regress-Ansprüche für unterhaltspflichtige Personen gegenüber einer Person, die Sozialhilfe erhält, erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro ermöglicht. Diese Neuregelung betrifft nicht nur unterhaltspflichtige Sozialarbeiter*innen, sondern in der Beratung auch deren Klient*innen.

Zudem veranstaltete die Bundesfrauenvertretung des dbb Seminare, war auf vielen Veranstaltungen zugegen, hat das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates wahrgenommen und sich an dbb internen Prozessen kritisch beteiligt. Hierzu gehört auch, die Forderung voranzutreiben, im dbb selbst eine Quote zur Parität einzuführen. Eine besondere Herausforderung für die Bundesfrauenvertretung sind auch besorgniserregende, politische Entwicklungen, so hat die AFD  Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf eingebracht, dessen Zielrichtung die Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten ist. Die Begründung lautet, dass die Gleichstellung erreicht sei und die Gleichstellungsbeauftragten sich daher selbst abgeschafft haben. Hier gilt es aktiv gegenzusteueren!

Im April 2020 findet der 12. dbb bundesfrauenkongress der dbb bundesfrauenvertretung vom 24. bis 25. April 2020 unter dem Motto „Zurück in die Zukunft – Frauenpolitik gestern, heute, morgen“ statt. Die Bundesfrauenvertretung des DBSH wird hier ihr Stimmrecht wahrnehmen. Es können Anträge an die Bundesfrauenvertretung eingereicht werden. Solltet ihr Anliegen haben, sendet uns diese gerne an frauen(at)dbsh(dot)de zu.


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