Jeder neunte Mitarbeiter in seiner Berufslaufbahn einmal gemobbt - SozialarbeiterInnen besonders betroffen

Mobbing ist kein Randphänomen der Arbeitswelt. Aktuell sind in Deutschland 2,7 Prozent also über 800.000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Mobbing betroffen. Das geht aus der ersten repräsentativen Studie "Der Mobbing-Report - Eine Repräsentativstudie für die Bundesrepublik Deutschland" hervor. SozialarbeiterInnen, ErzieherInnen und AltenpflegerInnen sind von Mobbing besonders betroffen. Ursache für Mobbing sind Mängel in der Arbeitsorganisation und die Qualität in den sozialen Beziehungen, vor diesem Hintergrund seien, so Bärbel Meschkurat, Autorin der Studie, weitere Forschungen notwendig, um die Beteiligung der Sozialen Arbeit zu erklären. Klar ist hingegen, wer mobbt: In 38 Prozent der Fälle ist es der Vorgesetzte alleine, in weiteren 12 Prozent gemeinsam mit den Kollegen.

Die Ergebnisse stammen aus einem für die Bundesregierung wichtigen wissenschaftlichen Forschungsprojekt zu Ausmaß, Arten sowie Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz. Sie wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Auftrag gegeben. "Die Studie liefert uns erstmals wissenschaftlich fundierte Daten für eine sachliche Diskussion des Themas Mobbing", so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministeriums, Ulrike Mascher bei der Vorstellung des Mobbing-Reports in Berlin.

Mit der Mobbingquote von 2,7 Prozent liegt Deutschland im Mittelfeld der europäischen Staaten. Die Quote zeigt das Verhältnis der Gemobbten zur Gesamtzahl der Erwerbstätigen an. Hochgerechnet auf die Dauer eines Erwerbslebens wird etwa jede neunte Person im erwerbsfähigen Alter mindestens einmal im Verlauf des Arbeitslebens gemobbt.

Ein besonders hohes Mobbingrisiko tragen Beschäftigte in sozialen Berufen, wie Sozialarbeiter, Erzieher und Altenpfleger gefolgt von Verkaufspersonal. In etwas mehr als der Hälfte der Fälle mobben ausschließlich Vorgesetzte oder sind daran beteiligt. Frauen haben im Vergleich zu Männern ein um fünfundsiebzig Prozent höheres Mobbingrisiko. Die am stärksten betroffene Altersgruppe sind die unter 25- Jährigen mit 3,7 Prozent, gefolgt von den 55-Jährigen und älteren Mitarbeitern mit 2,9 Prozent.

Ulrike Mascher: "Diese Zahlen können uns nicht kalt lassen, denn Mobbing hat für die Opfer oft weitreichende Konsequenzen, die sich auf die Gesundheit, die berufliche oder private Situation auswirken können". Nach Hochrechnungen für das Jahr 2000 dürften rund drei Prozent des Arbeitszeitvolumens aller Beschäftigten durch Mobbing gekennzeichnet sein. 98,7 Prozent der Befragten gaben negative Auswirkungen auf ihr Arbeits- und Leistungsverhalten zu, was sich in Demotivation, Misstrauen, Nervosität, Verunsicherung und sozialem Rückzug äußerte. Krankheitsausfälle, Arbeitsplatzwechsel im Betrieb, Kündigung sowie Erwerbsunfähigkeit können die Folgen sein.

Die Studie zeigt, welche organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen sich als mobbingförderlich erweisen und welche Rolle die sozialen Beziehungen im Betrieb dabei spielen. Die Forscherinnen ziehen daraus das Fazit, dass ein offensiver Umgang mit dem Phänomen betrieblich, aber auch gesellschaftlich angezeigt sei. Die betrieblichen Rahmenbedingungen sollten so gestaltet sein, dass mobbingbegünstigende Faktoren minimiert werden. Dazu gehören klare arbeitsorganisatorische Strukturen, festgelegte Aufgaben und Verantwortlichkeiten, offensive Information sowie beteiligungsorientierte Planungs- und Entscheidungsprozesse. Defizite im Führungsverhalten von Vorgesetzten können durch Schulungen zur Mitarbeiterführung, Motivation, Kommunikation und Kooperation sowie Konfliktmanagement abgebaut werden.

"Die betrieblichen Akteure müssen für das Thema sensibilisiert und im Umgang mit Mobbing geschult werden", fordert deshalb die Parlamentarische Staatssekretärin. Mobbing sei in Deutschland bereits heute arbeitsrechtlich verboten und grundsätzlich auch strafbar. "Daher sehe ich keinen Handlungsbedarf für ein spezielles Mobbing-Schutzgesetz."

Arbeitgeber sind verpflichtet, Mobbing zu unterlassen, alles zu tun, um Mobbing in den Unternehmen zu verhindern und gegen Mobbing vorzugehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben vielfältige Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren: Ihnen steht insbesondere ein Beschwerderecht zu; sie haben gegen den mobbenden Kollegen bzw. Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber einen Anspruch auf Unterlassung und können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Arbeitnehmervertretungen wie Betriebs- oder Personalräte haben auch ohne ausdrückliche Beschwerde darüber zu wachen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gemobbt werden und gegebenenfalls vom Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu verlangen.

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