Erste Wahltarife zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige

Gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige – erste neue Wahltarife

Ab dem 1. August 2009 bekommen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbständige wieder Krankengeld, dies jedoch nur dann, wenn sie den normalen Beitrag entrichten. Dieser beträgt 14,9%, also 0,6% mehr als der sogenannte ermäßigte Beitrag (hier gibt es kein Krankengeld).
Wichtig: Bis zum 30. September 2009 müssen Versicherte die Möglichkeit (rückwirkend zum 1.8.2009) wählen, wieder das gesetzliche Krankengeld erhalten zu wollen. Anstelle des ermäßigten Beitragssatzes gilt dann, wie für Arbeitnehmer auch, der allgemeine Beitragssatz (14,9%). Allerdings gibt es das Krankengeld erst mit dem 43. Tag der Krankheit. Nach sechs Wochen erhält der Versicherte ein Krankengeld in Höhe 70% des (Brutto-) Einkommens. Allerdings muss er für dieses Einkommen auch Beiträge bezahlt haben.
Wer Krankengeld schon vor dem 43. Krankheitstag haben will, muss sich zusätzlich absichern, dies ist jedoch nur bei der Krankenkasse möglich, bei der er seine Basis-Krankenversicherung hat. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen entsprechende Wahltarife anbieten, auch diese dürfen nicht nach z.B. Geschlecht, Alter und Risiko unterschiedlich hoch ausfallen. Mittlerweile gibt es erste Angebote der Krankenkassen, die sich zum Teil erheblich voneinander unterscheiden. Wer zu einer in diesen Tarifen günstigeren Krankenkasse wechseln will, muss lediglich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Wer aber einen Wahltarif abschließt, ist dann drei Jahre an seine jeweilige Krankenkasse gebunden, selbst dann, wenn sie zwischenzeitlich Zusatzbeiträge erhebt.
Mittlerweile sind die ersten Wahltarife auf dem „Markt“:
Die Barmer will einen Beitrag von zusätzlich 1% (bis max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und zahlt dafür Krankengeld vom 15. bis zum 42. Krankheitstag: http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Versichertenportal/Leistungen_20und_20Beitr_C3_A4ge/Beitr_C3_A4ge_20_26_20Beitragsrechner/Wahltarife/Krankengeld/Krankengeld.html
Die DAK zahlt bei einem Aufschlag von 2,4 % (also zusammen 17,3 %) Krankengeld vom ersten bis zum 42 Krankheitstag: http://www.dak.de/content/dakhome/neue_wahltarife_krankengeld.html
Die Techniker Krankenkasse informiert in § 35a in ihrer Satzung (und nicht auf der Web-Site) über ihren Wahltarif. Das Krankengeld kann (je nach Höhe des Einkommens) in der Bandbreite von 30 bis 90 Euro/Tag gewählt werden, das Krankengeld selbst darf aber nicht über 70 % des Bruttoeinkommens liegen. Gezahlt wird das Krankengeld vom 22. bis zum 42. Krankheitstag. Die Prämie beträgt, je nach Höhe des gewählten Anspruch, zwischen 17,40 und 52,20 €. Das entspricht ungefähr 1,35 % und ist alles andere als günstig: http://www.tk-online.de/centaurus/servlet/contentblob/48710/Datei/19904/TK-Satzung-01-08-2009.pdf
Die meisten anderen Krankenversicherungen sind dagegen noch am rechnen, obwohl rechtlich gesehen solche Tarife bereits jetzt angeboten werden müssen:
Die AOK hat ihre Wahltarife aufgrund der veränderten Gesetzeslage noch nicht angepasst - eine Pressemitteilung informiert lediglich darüber, dass an neuen Tarifen gearbeitet werde.
Auch auf den Internetseiten der BKK`s haben wir keine entsprechenden Wahltarife gefunden. Immerhin wird bei einigen BKK`s über die neue gesetzliche Situation informiert.
Die KKH-Allianz hattet zunächst bei einem Aufschlag von 1% auf den Normalbeitrag ein Krankengeld ab dem 22. Krankheitstag angeboten, dieses Angebot fand sich wenig später jedoch nicht mehr im Netz: http://www.kkh-allianz.de/index.cfm?pageid=143

Die IKK bot zunächst bei einer Prämie von 3,9% ein Krankengeld vom 14. bis zum 378. Krankheitstag an Stelle des gesetzlichen Krankengeldes. Dieses sehr ungünstige Angebot ist wieder aus dem Netz verschwunden. Am 2. Juli erschien eine Pressemitteilung mit dem Inhalt, dass die bisherigen Wahltarife übergangsweise fortgesetzt werden würden und man nun einen neuen Tarif errechne, „was noch etwas Zeit in Anspruch nehmen würde.“
z.B.: http://www.ikk-nord.de/IKKKrankengeldPlus_834.html
Selbständigen ist auf jeden Fall zu raten, wieder den normalen (und nicht den ermäßigten) Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen, um Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag zu erhalten. Gerade Selbständige, die keine Rücklagen haben bilden können, sollten mit einem zusätzlichen Wahltarif ihre Krankheit bereits früher absichern. Bislang bietet nur DAK eine Absicherung ab dem ersten Tag der Krankheit.
Bearbeitungsstand: 2.9.2009
Wilfried Nodes

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