Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle – absetzen nur einmal täglich möglich

Eingetragen am: Monday, December 01, 2003 at 13:24:56 (CET)

Ein Opernsänger mußte mehrmals täglich zu seiner Arbeitsstelle, Tags zur Probe und dann abends zu Vorstellung. Diesen Umstand wollte er steuerlich berücksichtigt wissen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass dies eine Besonderheit sei, der Gesetzgeber aber brauche sich nur an den Regelfall zu orientieren, gehe es doch um die Ordnung von „Massenerscheinungen“. Im Ergebnis kann auch der Opernsänger die Entfernungspauschale nur einmal täglich geltend machen. Leitsatz:

1. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale greift auch dann ein, wenn wegen atypischer Dienstzeiten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal arbeitstäglich erfolgen.

2. Der Gesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, für atypische Dienstzeiten eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale vorzunehmen.

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, GG Art. 3 Abs. 1
Beschluss vom 11. September 2003 VI B 101/03



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