Fachbereich Gesundheit

Stellungnahme des DBSH-Fachbereichs „Sozialarbeit im Gesundheitswesen“ zum Thema „Klinische Sozialarbeit“

Die Diskussion zur Einführung eines speziellen Studienganges „Klinische Sozialarbeit“ mit der Möglichkeit der Nachzertifi- zierung und/oder Masterabschluss sollte nach Ansicht der Bundesfachgruppe zunächst mit maximaler Basisbeteiligung erfolgen, da sie weitreichende Folgen für die Entwicklung der Sozialarbeit allgemein und insbesondere im Gesundheitswesen haben könnte. Eine Diskussion „nur“ innerhalb der Funktions- träger im Berufsverband und den verschiedenen Fachverbänden oder über das Medium „Forum Sozial“ greift u.E. zu kurz.

Darüber hinaus sollten „Schnellschüsse“ vermieden werden, da sie die Gefahr bergen, für die Interessen anderer, wie z.B. der Fachhochschulen, instrumentalisiert zu werden.
Vorab möchten wir jedoch wesentliche Bedenken gegen die Einrichtung eines Spezialstudienganges „Klinische Sozialarbeit“ anmerken:

  • Die Bezeichnung „Klinische Sozialarbeit“ impliziert innerhalb des deutschen Sprachgebrauches eine Konzentration auf den Klinikbereich. Auch wenn mit dieser Bezeichnung – in Übertragung der amerikanischen Bedeutung des Begriffes „Clinical Social Work“- die Sozialarbeit im Gesundheitswesen gemeint ist, erscheint es u.E. nicht sinnvoll, eine neue Bezeichnung einzuführen, die ihrerseits bereits wieder Erklärungs- bedarf beinhaltet. Identitätsstiftend kann dies keinesfalls sein.
  • Die Forderung nach permanenter Fort-/und Weiterbildung am jeweiligen Arbeitsplatz ist jeder professionellen Sozialarbeit immanent und erfordert u.E. nicht die Etablierung eines Spezialstudienganges.
  • Die Mängel der grundständigen Ausbildung sind durch gleichberechtigte Beteiligung sozialarbeiterischer Fachkräfte und durch einen funktionierenden Theorie-/ Praxisbezug zu verbessern. Von daher unterstützen wir ausdrücklich die Etablierung von praxisorientierten Masterstudiengängen „Social work“. Spezialisierte Abschlüsse halten wir nicht für erforderlich.
  • Gerade im Gesundheitswesen wird durch den Sachverständigenrat zur Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen die Fragmentierung im Gesundheitssystem beklagt und z.B. im Zuge der Integrierten Versorgung (§140 SGB V) eine stärkere Verzahnung gefordert. Die Probleme, die für PatientInnen aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und Systembrüche (Sozial-/Gesundheitssystem; stationär/ ambulant)  entstehen, sind den SozialarbeiterInnen im Gesundheitswesen hinlänglich bekannt, da sie im Rahmen des Schnittstellenmanagements gerade hier versuchen, das System transparent zu machen.
  • Es ist die Frage, ob sich ausgerechnet Sozialarbeit auch noch in die Phalanx der spezialisierten Gesundheits- berufe und GesundheitsexpertInnen einreihen muss. Die Frage bleibt, ob dies für die Sozialarbeit und die PatientInnen hilfreich wäre und ob die SozialarbeiterInnen dann noch in der Lage wären, über die Systemgrenzen des Gesundheitssystems hinauszublicken.

  • Gerade der Gesundheitsmarkt unterliegt derzeit enormen Veränderungen: gewohnte Versorgungsstrukturen brechen auf, neue Tätigkeitsfelder entstehen, andere Berufs-gruppen profilieren sich in bisher originären sozialarbeiterischen Tätigkeitsbereichen und konkurrieren um diese Positionen. Ein Besetzen und Verteidigen dieser Positionen ist sofort erforderlich. Hierzu bedarf es eines eindeutigen beruflichen Bewusst- seins, eindeutiger Standards und einer offensiven Berufspolitik, die auf einer breiten Basis fußt.
    Durch die Etablierung eines spezialisierten Studien- ganges wird diese Basis weiter zergliedert. Darüber hinaus ist derzeit völlig unklar, ob Fachhochschulen mit der Spezialisierung zur „Klinischen Sozialarbeit“ nicht für einen Markt ausbilden, der u.U. in absehbarer Zeit keinen bzw. keinen adäquat honorierten (Arbeits-)Platz mehr für diese Berufsgruppe vorsieht.
    Die Sozialarbeit verfügt derzeit auf keiner Entscheidungsebene über Macht oder Einfluss, um den Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen entsprechend zu beeinflussen.
  • Die Spezialisierung bzw. Nachzertifizierung zur „Klinischen SozialarbeiterIn“ wird allein durch die ArbeitnehmerInnen – mit ungewissem Ausgang - finanziert. Dieses Zertifikat bedeutet u.U. letztendlich nur eine weitere Bescheinigung ohne Verlass auf einen entsprechenden Arbeitsmarkt, einen adäquat honorierten Arbeitsplatz, Status, usw..
  • Durch die Ausbildung zur „Klinischen SozialarbeiterIn“ werden SozialarbeiterInnen innerhalb des Bewusstseins, der Regeln und der Erfordernisse des Gesundheitssystems ausgebildet. Sie bleiben innerhalb dieses Systems „handlebar“ (führbar); ein Bewusstsein über die Systemgrenzen der Gesundheitsversorgung hinweg wird nicht gefördert und gefordert.
  • Menschen erkranken und gesunden in ihren jeweiligen Lebensbezügen. Die Aufgabe von Sozialarbeit im Gesundheitswesen ist die Unterstützung der PatientInnen bei der Bewältigung von Krankheit.
  • Die Unterstützung bei der Bewältigung von Lebenskrisen und bei der Sicherstellung der Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen ist der originär sozialarbeiterische Berufsauftrag in der Gesellschaft. Dieses Bewusstsein ist bereits im jeweiligen Grundstudium zu vermitteln und bedarf keiner spezialisierten Ausbildung.

für den Fachbereich
Sibylle Kraus; E-mail:
bille.kraus@surfeu.de

 

Beiträge aus der Bundesfachgruppe Gesundheit

Jeweils zum Herunterladen als PDF

Lörracher Qualitätskonzept für die Krankenhaussozialarbeit

Hier werden Sie auf die Inhaltsangabe und die Bestellmöglichkeit der jeweils aktuellsten Ausgabe des Qualitätskonzeptes verwiesen.

 

Qualitätskriterien selber setzen

Hier finden Sie einen “Wegweiser” zur Erstellung eines Qualitätskonzeptes auch für Ihren Arbeitsbereich.

 

Berufspolitische Forderungen zur Krankenhaussozialarbeit

Die berufspolitischen Forderungen wurden aus den im “Lörracher Qualitätskonzept” beschrie- benen Standards abgeleitet.

 

Sozialarbeit im Gesundheitswesen

An dieser Stelle finden Sie das Manuskript zur Eröffnung der Bundesfachtagung durch die Vorsitzende des DBSH, Frau Gosejacob-Rolf.
Es gilt das gesprochene Wort.

 

Was hat Soziale Arbeit mit Gesundheitswesen zu tun?

Gesundheitswesen im Umbruch - Was hat Soziale Arbeit mit Gesundheitswesen zu tun? Vortrag von Prof. Dr. Hans Ulrich Senftleben.
(nur noch für TeilnehmerInnen der Tagung online verfügbar - bitte Adresse erfragen - der Artikel erscheint als Buchbeitrag - siehe unten)

 

Sozialarbeit und Gesundheitsarbeit

Vortrag von Prof. Dr. A. Mühlum in Forum 4
der Bundesfachtagung “Qualität in der Krankenhaussozialarbeit”
(nur noch für TeilnehmerInnen der Tagung online verfügbar - bitte Adresse erfragen - der Artikel erscheint als Buchbeitrag)

 

Ottawa-Charta zur Gesundheits- förderung

Diese Charta bietet die Grundlage für die Verortung der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen.

 

Agenda 21

 

 

Grundlagentexte Gesundheit

Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, New York 1946; Resolution der 30. Weltgesundheitsversammlung, Genf, 1977; Deklaration der Internationalen Konferenz zur Primären Gesund-heitsversorgung, Alma-Ata,1978; Charta der 1. Internationalen Konferenz zur Gesundheitsförderung, Ottawa, 1986; Empfehlungen der 2. Internationalen Konferenz zur Gesundheits-förderung, Adelaide,1988; Europäische Charta Umwelt und Gesundheit der 1. Europäischen Konferenz „Umwelt und Gesundheit", Frankfurt/M., 1989; Gesunde Städte: Die Mailänder Erklärung, 1990; Deklaration zum Recht auf Gesundheit, Baltimore, 1992

 

Konzeption eines berufsbe- gleitenden Master-Studiengangs

Braucht es zumindest ein besonderes Master- Studienangebot für Klinische Sozialarbeit? Der Diskussionsbeitrag von Prof. Pauls stellt eine entsprechende Konzeption vor.
(nur noch für TeilnehmerInnen der Tagung online verfügbar - bitte Adresse erfragen - der Artikel erscheint als Buchbeitrag)

 

Arbeiten mit dem Qualtätskonzept

Einführungsvortrag von Michael Trost in Forum 1
(nur noch für TeilnehmerInnen der Tagung online verfügbar - bitte Adresse erfragen - der Artikel erscheint als Buchbeitrag)

 

Stellungnahme des DBSH zur Gesundheitsreform

In einer ausführlichen Stellungnahme hat sich der DBSH 1999 zur Gesundheitsreform geäussert. Diese Stellungnahme ist heute nicht weniger aktuell.

 

Konzeption eines berufsbe- gleitenden Weiterbildungs- studienganges in Klinischer Sozialarbeit

Die FH Coburg (Prof. H. Pauls) hat eine Konzeption füpr ein Master-Studiengang “Klinische Sozialarbeit” (Clinical Social Work) beim Bayerischen Staats- ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für die  Fachhochschule Coburg zur Genehmigung eingereicht. Wir stellen diese zur Diskussion, auch um zu hinterfragen, ob ein besonderer Studienab- schluss Sinn macht, wenn nicht entsprechende Arbeitsfelder finanziert werden.
(nur noch für TeilnehmerInnen der Tagung online verfügbar - bitte Adresse erfragen - der Artikel erscheint als Buchbeitrag)