Qualitätskriterien des DBSH

Grundraster zur Beurteilung der Qualität in den
Handlungsfeldern Sozialer Arbeit

Allerorten wird in der Sozialen Arbeit von Qualität, Effektivität und Effizienz gesprochen.

Dabei war und ist Ziel der Tätigkeit von professionellen Fachkräften - schon vor der Qualitäts- diskussion - ein optimales Erbringen der Leistung unter Berücksichtigung von berufsethischen Werten, fachlich-professionellen Ansprüchen (abgeleitet aus den Handlungstheorien der Sozialen Arbeit) und den Ansprüchen von KlientInnen, Kostenträgern und Politik.

Die Einführung von Qualitätsentwicklungssystemen hat denn auch mehr mit den (weltweiten) politischen und ökonomischen Interessen an möglichst geringen „sozialen Kosten” zu tun, als mit der Güte von Sozialer Arbeit.

Gleichwohl kann als Zwischenergebnis zur „Qualitätsdiskussion“ festgehalten werden, daß es von Vorteil ist, wenn die Leistungen der Profession Soziale Arbeit und ihre Arbeitsweisen trans- parent werden: die Grundlagen ihres Handelns, die Ziele, die Arbeitsmethoden, -weisen und ihre Wirksamkeit für Nutzer und Gesellschaft sind nachzuweisen.

Dies erfordert von der Profession Sozialer Arbeit ein Einmischen in die Diskussion um Qualität auf der Grundlage der Beschreibung der ethischen Maßstäbe und ihres Profils als Menschen- rechtsprofession”.

D afür bedarf der Formulierung von Standards, die aus professioneller Sicht für „gute” Arbeit unabdingbar sind. So wie in der Industrie niemand verlangen wird, mit alten Maschinen und Arbeitsverfahren hohe Stückzahlen und gute Qualität zu produzieren, muß auch die Soziale Arbeit sicherstellen, daß Arbeitsstrukturen, -bedingungen und -verfahren professionellen Ansprüchen genügen.

Die Soziale Arbeit muß über die jeweiligen Arbeits- und Berufsfelder beschreiben, was sie erreichen will (Ziele), was sie leistet, wie sie arbeitet (Prozeß und Programm) und welche Bedingungen für eine erfolgreiche Soziale Arbeit notwendig sind (Struktur). Dabei ist die Frage nach Effizienz (Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Mittel) und nach Effektivität (größtmögliche Wirksamkeit der eingesetzten Mittel) zu klären.

Ein solches Vorgehen kann die „Qualitätsdiskussion” als Chance nutzen, um Mindest- standards gegenüber wirtschaftlichen Interessen festzuschreiben und gleichzeitig die Arbeit selbst zu verbessern:

Aus diesen Gründen legt der DBSH eine Qualitätsbeschreibung „Sozialer Arbeit” vor. Diese ist als Richtschnur bzw. Grundlage zur Beschreibung professioneller Sozialer Arbeit über die jeweiligen Arbeits- und Berufsfelder hinaus gedacht. Gleichzeitig wird eine Grundlage aus der Praxis heraus geschaffen, um professionelle Soziale Arbeit anhand praxisrelevanter Kriterien und Indikatoren "vor Ort" bewerten und verbessern zu können.

W ir setzen damit Maßstäbe für die Soziale Arbeit und hoffen auf konstruktive Kritik und eine breite Unterstützung für eine gemeinsame Qualitätspolitik der Fachkräfte in der Sozialen Arbeit. Der nachfolgende Entwurf von Qualitätsstandard befindet sich zur Zeit in der innerverbandlichen Diskussion und wird in Kürze auch als Broschüre zu erhalten sein.

Die “Qualitätskriterien des DBSH” wurden erstmals 2000 als Diskussionsgrundlage veröffentlicht. Die Bundesmitgliederversammlung des DBSH im Jahr 2000 verabschiedete die Qualitätskriterien vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung, diese erfolgte im Jahr 2001 und wurde von der Bundesmitgliederversammlung 2001 in Hamm beschlossen. Veröffentlicht im Internet seit Januar 2002.

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Diskussionsgrundlage:
“Raster zur Selbstbewertung”

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“Raster zur Selbstbewertung”
(zur Weiterbearbeitung für das eigene Arbeitsfeld)

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Broschüre: Grundlagen für die Arbeit des DBSH
(enthält internationale Ethik der Sozialen Arbeit, berufsethische Prinzipien des DBSH, Definition Soziale Arbeit, Grundsatzprogramm und Satzung des DBSH, Berufsbild, Erläuterung Schlüsselkompetenzen Soziale Arbeit und Berufsregister, Qualitätskriterien des DBSH, u.v.m.)

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