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Allerorten wird in der Sozialen Arbeit von Qualität, Effektivität und Effizienz gesprochen. Dabei war und ist Ziel der Tätigkeit von professionellen Fachkräften - schon vor der Qualitäts- diskussion - ein optimales
Erbringen der Leistung unter Berücksichtigung von berufsethischen Werten, fachlich-professionellen Ansprüchen (abgeleitet aus den Handlungstheorien der Sozialen Arbeit) und den Ansprüchen von KlientInnen, Kostenträgern und Politik.
Die Einführung von Qualitätsentwicklungssystemen hat denn auch mehr mit
den (weltweiten) politischen und ökonomischen Interessen an möglichst geringen „sozialen Kosten” zu tun, als mit der Güte von Sozialer Arbeit. Gleichwohl kann als Zwischenergebnis zur „Qualitätsdiskussion“ festgehalten werden, daß es von Vorteil ist, wenn die
Leistungen der Profession Soziale Arbeit und ihre Arbeitsweisen trans- parent werden: die Grundlagen ihres Handelns, die Ziele, die Arbeitsmethoden, -weisen und ihre Wirksamkeit für Nutzer und Gesellschaft sind nachzuweisen.
Dies erfordert von der Profession Sozialer Arbeit ein Einmischen in die
Diskussion um Qualität auf der Grundlage der Beschreibung der ethischen Maßstäbe und ihres Profils als Menschen- rechtsprofession”. D
afür bedarf der Formulierung von Standards, die aus professioneller Sicht für „gute” Arbeit unabdingbar sind. So wie in der Industrie niemand verlangen wird, mit alten
Maschinen und Arbeitsverfahren hohe Stückzahlen und gute Qualität zu produzieren, muß auch die Soziale Arbeit sicherstellen, daß Arbeitsstrukturen, -bedingungen und -verfahren professionellen Ansprüchen genügen.
Die Soziale Arbeit muß über die jeweiligen Arbeits- und Berufsfelder beschreiben, was sie
erreichen will (Ziele), was sie leistet, wie sie arbeitet (Prozeß und Programm) und welche Bedingungen für eine erfolgreiche Soziale Arbeit notwendig sind (Struktur). Dabei ist die Frage nach Effizienz (Wirtschaftlichkeit der eingesetzten
Mittel) und nach Effektivität (größtmögliche Wirksamkeit der eingesetzten Mittel) zu klären. Ein solches Vorgehen kann die „Qualitätsdiskussion” als Chance nutzen, um Mindest- standards gegenüber wirtschaftlichen Interessen festzuschreiben und gleichzeitig die Arbeit selbst zu verbessern:
Aus diesen Gründen legt der DBSH eine Qualitätsbeschreibung
„Sozialer Arbeit” vor. Diese ist als Richtschnur bzw. Grundlage zur Beschreibung professioneller Sozialer Arbeit über die jeweiligen Arbeits- und Berufsfelder hinaus gedacht. Gleichzeitig wird eine Grundlage aus der Praxis heraus
geschaffen, um professionelle Soziale Arbeit anhand praxisrelevanter Kriterien und Indikatoren "vor Ort" bewerten und verbessern zu können. W
ir setzen damit Maßstäbe für die Soziale Arbeit und hoffen auf konstruktive Kritik und eine breite
Unterstützung für eine gemeinsame Qualitätspolitik der Fachkräfte in der Sozialen Arbeit. Der nachfolgende Entwurf von Qualitätsstandard befindet sich zur Zeit in der innerverbandlichen Diskussion und wird in Kürze auch als Broschüre zu
erhalten sein. |
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Qualitätskriterien des DBSH direkt hier zum lesen |
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Qualitätskriterien des DBSH
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Qualitätskriterien des DBSH
(Word-Dokument zur Weiterbearbeitung für das eigene Arbeitsfeld) |
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Diskussionsgrundlage: “Raster zur Selbstbewertung” |
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Diskussionsgrundlage: “Raster zur Selbstbewertung” (zur Weiterbearbeitung für das eigene Arbeitsfeld) |
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Broschüre: Grundlagen für die Arbeit des DBSH (enthält internationale Ethik der Sozialen Arbeit, berufsethische Prinzipien des DBSH, Definition Soziale Arbeit, Grundsatzprogramm und Satzung des DBSH, Berufsbild, Erläuterung
Schlüsselkompetenzen Soziale Arbeit und Berufsregister, Qualitätskriterien des DBSH, u.v.m.) |
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