Presse


Übersicht:

  1. In Ungarn soll ein Sozialarbeiter für sein berufliches Engagement ins Gefängnis
     
  2. “Sozialraum” - kein Ersatz für Rechtsansprüche
     
  3. DBSH fordert beesere Bedingungen für den Hamburger ASD
     
  4. Die Bundesrepublik muss Flüchtlinge aus dem nahen Osten aufnehmen
     
  5. Sozialarbeiter sehen Sozialstaat und sozialen Frieden in Gefahr
     
  6. Der Willkür ein Ende - SozialarbeiterInnen begrüssen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
     
  7. AWO kauft Arbeitnehmern Rechte ab!
     
  8. DBSH unterstützt Bildungsstreik
             
  9. Amok in Winnenden –
    Sozialarbeiter: Schnelle Lösungen gibt es nicht

          
  10. Der DBSH setzt sich für eine umfassende Verbesserung der Qualifikation, Arbeitsbedingungen und Bezahlung von ErzieherInnen ein
              
  11. Helfen, wo Hilfebedarf sichtbar wird
               
  12. Staatliche Anerkennung für Sozialarbeiter darf keine Mogelpackung sein
            
  13. Sozialarbeiterverband: In Schwerin wurden typische Fehler gemacht
              
  14. DBSH zu den Vorgängen in Halle:
    Kinder- und Jugendhilfe ist kein Sparschwein für kommunale Haushalte!

               
  15. Kinderbetreuung: Ausbau und Qualität gehören zusammen
             
  16. SozialarbeiterInnen: Mit neuem Vorstand in die Zukunft
           
  17. Der DBSH zur Gewalt an Schulen: Die Rütli-Schule ist kein Einzelfall.
             
  18. Kindeswohl vor Elternrecht?
          
  19. Berufsverband fordert Qualitätstest für die Soziale Arbeit
            
  20. Alle Kinder brauchen gleiche Chancen!
              
  21. DBSH: Studiengebühren belasten die Soziale Arbeit
            
  22. Zukunftskonferenz Jugendhilfe fordert:
    Mehr Chancen für Kinder in einer Welt der Ungleichheit

             
  23. In der Kindertagesbetreuung braucht es Fachkräfte
              
  24. Eltern haben Erfahrung, Kompetenz und Verantwortung -
    Stärken wir Eltern und Kinder - machen wir Sie Fit für’s Leben

                
  25. DBSH bezieht Position zur Reform des Jugendstrafvollzugs
               
  26. Kein Fordern ohne Fördern“ - In der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe braucht es Qualität in Vermittlung und Beratung
            
  27. Praxisgebühr- ein untaugliches Symbol für die soziale Schieflage der Gesundheitsreform
                  
  28. Stellungnahme des DBSH zum Thema Zukunft der Kindertageseinrichtungen
    und zur Akademisierung der Ausbildung von ErzieherInnen

                         
  29. Bundesfachgruppe Jugendhilfe des DBSH:
    Nicht Qualifizierungs“ sondern Qualitätsoffensive!

                  
  30. Der  DBSH zur „Agenda 2010“ der Bundesregierung: “Deutschland wird kälter”
              
  31. Schuldnerberatung ist Sozialarbeit –
    Der DBSH wendet sich gegen ein eigenes Berufsbild für die Schuldnerberatung

              
  32. Der DSH fordert ein Berufsgesetz für die Soziale Arbeit
           
  33. Der DBSH hat einen Neuen Namen: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit
             
  34. Sozialprofessionelle Beratung – Beratungsqualität der Sozialen Arbeit
    DBSH veröffentlicht ein erstes Qualitätsmerkmal Sozialer Arbeit

                       
  35. Der DBSH zum Hartz-Konzept:
    Fordern und Fördern - für und nicht gegen die Arbeitslosen

 

Pressemitteilung: 4. November 2011
In Ungarn soll ein Sozialarbeiter für sein berufliches Engagement ins Gefängnis
DBSH unterstützt europaweiten Protest

Immer wieder steht Ungarn im Mittelpunkt der europäischen Öffentlichkeit. Seit bei den Wahlen am 11. und 25. April 2010 ein Bündnis der nationalkonservativen Fidesz und der nationalkonservativen / rechtspopulistischen KDNP eine 2/3-Mehrheit errang wird der Staat umgebaut. Eine neue Verfassung beschwört Gott, Krone, Vaterland, Christentum, Familie und Nationalstolz, ein umstrittenes Mediengesetz führte zu europaweiten Protesten. Was nicht sein darf, darf man auch nicht lesen und geschweige denn sehen – so das Credo ungarischer Innenpolitik. Viele repressive Maßnahmen gegen von Armut betroffene Menschen gipfelten jetzt in einer neuen Verordnung: Das Durchsuchen von Müll nach verwertbaren Lebensmitteln und Gegenständen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Dagegen haben ungarische Sozialarbeiter mit einer kleinen Straßenaktion friedlich demonstriert. Bei dieser Demonstration wurden einige Sozialarbeiter festgenommen. Der vom Kollegen Norbert Ferencz unterzeichnete Aufruf zu dieser Aktion brachte ihm eine Anklage wegen Landfriedensbruch ein, in erster Instanz wurde er am 4. November zu drei Jahren Haft verurteilt.

Der „Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH)“, Mitglied der „International Federation of Social Workers (IFSW)“, protestiert gemeinsam mit vielen anderen europäischen Verbänden auf das Schärfste gegen die Repressalien, denen KollegInnen in Ungarn ausgesetzt sind.
Der internationale Ethikkodex der Profession Soziale Arbeit verpflichtet alle Sozialarbeiter negativer Diskriminierung in jeder Form entgegenzutreten, ungerechte politische Entscheidungen, Praktiken und sozialen Bedingungen entgegen zu treten, die zu sozialem Ausschluss, Stigmatisierung oder Unterdrückung führen. Ein solch ethisches, den Menschenrechten verpflichtetes Verhalten darf – erst recht nicht in der Europäischen Union – zur Verfolgung führen.

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit fordert die internationale Ächtung der ungarischen Verwaltungs- und Strafrechtsgesetzgebung, die eine auf der von Ungarn ratifizierten Erklärung der Menschenrechte basierende Ausübung des Berufs Sozialarbeit unter Strafandrohung stellt!
Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit fordert die sofortige Aufhebung der Verurteilung gegen den Sozialarbeiter Norbert Ferencz!

Erweiterter Vorstand des DBSH - 5.11.2011, Weitere Informationen: (Video)

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Pressemitteilung, 15. Oktober 2011
“Sozialraum“ kein Ersatz für Rechtsansprüche

Die SPD-regierten Länder („A-Länder“) wollen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden u. A. Rechtsansprüche auf Hilfeleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien abschaffen. Dieser im KJHG (SGB VIII) festgeschriebene individuelle Rechtsanspruch soll durch eine Gewährleistungsverpflichtung ersetzt werden. Damit verbunden sollen die Angebote der Jugendhilfe unter dem Stichwort „Sozialraum“ mit dem Ziel des Ausgleichs sozialer Benachteiligung an die „Regelinstitutionen“ (frühe Hilfen, Kindertagesbetreuung und Schulen) angebunden werden, die individuelle Einzelhilfe solle zur Ausnahme werden. Fach- /Berufsverbände, Wissenschaftler und Gewerkschaften kritisieren, dass Experten/innen der Jugendhilfe im Zuge dieser Entwicklungen nicht beteiligt werden.

Zum Hintergrund:

In dem entsprechenden Initiativpapier heißt es zur Begründung: „Die Ausgestaltung des Hilfeangebots als individueller Rechtsanspruch und die starke Stellung freier Träger bei der Ausgestaltung des Hilfeangebotes macht dieses System immer teurer“. Daneben würde es Hinweise geben, dass die SPFH in vielen Fällen ins Leere laufe. Dagegen könnten wirksamere und kostengünstigere sozialräumliche Alternative nicht ausgebaut werden, weil diese nicht als Pflichtaufgaben definiert seien. Ferner wird in dem Papier ein „Wildwuchs freier Träger“ und eine „Dynamik zur wirkungslosen Praxis“ beklagt.

Prof. Dr. Michael Böwer, Leiter des Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe im Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit: „Für diese Behauptungen gibt es keine Belege. Vielerorts sind Bereiche der Jugendhilfe soweit zurück gefahren worden, dass nur noch reaktive Hilfestellungen angeboten werden. Die Haushaltslage vieler Kommunen hat sich längst auf die Qualität der Kinder- und Jugendhilfen niedergeschlagen. Da der Ausbau der Kita-Plätze für unter Dreijährige und im Kindesschutz zu Mehrausgaben führt, springt man, rhetorisch gezielt verpackt, auf die Kostenbremse.“

In den vergangenen Jahren haben die Kommunen bis dahin kommunale Aufgaben ausgeschrieben und an Wohlfahrtsverbände und verstärkt auch private Anbieter möglichst preiswert vergeben. Zugleich wurde der Kernbereich der fallbezogenen Jugendhilfe, der ASD, personell zusehends ausgedünnt und zudem bürokratisiert. Man sah das Heil in der Beauftragung freier Träger, oftmals ohne partizipative sozialpädagogische Diagnostik und kleinschrittiger Zielprüfung beauftragter Maßnahmen. Hinzu kommt das Fehlen ausreichend konkreter qualitativer Vorgaben in der Ausschreibung und entsprechender Dialoge – denn auch das hätte zusätzlichen Aufwand gekostet. Als Alternative wird nun auf Regeleinrichtungen wie Schule, Kindergärten und Familienberatungen verwiesen, die bereits jetzt mit ihren wachsenden Aufgaben überaus gefordert sind.

„Dass alles wissen auch die Fachleute in den Länderministerien. Tatsächlich werden Ihnen die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Familien schlichtweg zu teuer. In Folge wird ein Systembruch einkalkuliert, der uns nicht nur in Form neuer Skandale einholen wird. Die Jugendhilfe würde zur reinen Ordnungsbürokratie zusammengestampft und die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Persönlichkeitsentwicklung außerhalb schulischer Normen hätten kaum noch Bedeutung mehr“, kommentiert Wilfried Nodes, Pressesprecher des DBSH den Versuch der Staatssekretäre.

Der Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe im Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit fordert:

Kontakt: Matthias Heintz, Sprecher der AG KJHG und Rechtansprüche beim Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe des DBSH, Ansprechpartner für die Freien Träger beim DBSH, Beauftragter des DBSH in der National Coalition, Email: sumhei[at]freenet.de
Prof. Dr. Michael Böwer , Fachbereichsleiter Kinder- und Jugendhilfe im DBSH
Email:
boewer[at]dbsh.de

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Pressemitteilung 4. September 2011
DBSH fordert beesere Bedingungen für den Hamburger ASD

Die Entwicklung des Hamburger ASDs wird vom Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) mit Besorgnis beobachtet. Die Belastungen, denen die dort arbeitenden Fachkräfte ausgesetzt sind, übersteigen bei schlechter Bezahlung das Ausmaß an real zu leistender Arbeit.

Neue Entwicklungen gehen aus Sicht des DBSH zwar fachlich in die richtige Richtung, ignorieren aber die Tatsache, dass Kinderschutz, welcher aufgrund des staatlichen Wächteramtes Hauptaufgabe des ASDs ist, vor allem qualifizierte und mit entsprechenden Ressourcen ausgestattete Fachkräfte braucht. Vor diesem Hintergrund fordert der DBSH in Hamburg:

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Pressemitteilung 25. Juni 2011
Die Bundesrepublik muss Flüchtlinge aus dem Nahen Osten aufnehmen

Mit großer Sorge sieht der DBSH den Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit Flüchtlingen aus dem Maghreb und dem Nahen Osten. In einer Stellungnahme fordert der Berufsverband die Bundesregierung auf „eine aktive Rolle für eine menschenwürdige Behandlung“ zu übernehmen. Deutschland dürfe nicht zusehen, wenn Menschen sterben, die nach Europa flüchten wollen.

Der DBSH kritisiert, dass große Geldsummen in ein „Grenzabwehrsystem“ gesteckt werden und sich Deutschland direkt und indirekt an der Unterstützung der Diktaturen im Nahen Osten beteiligt. Gerade dies führe zur Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen aus diesen Krisengebieten. Darüber hinaus sei die Unterstützung und Zusammenarbeit mit diesen Regierungen einzustellen.

Der DBSH erwartet ferner, dass das mit Syrien abgeschlossene Rückübernahmeabkommen für Flüchtlinge durch die Bundesregierung schnellstmöglich gekündigt wird, denn „seit dem Abschluss des Abkommens kam es immer wieder zu Inhaftierungen bis hin zu Folterungen der Abgeschobenen“.

Der DBSH verweist auf die große Zahl von Flüchtlingen in Afrika und in den arabischen Ländern. Allein aus Lybien seinen in den letzten Monaten 400.000 Menschen in die Nachbarländer geflohen, so habe Tunesien über 100.000 Flüchtlinge aufgenommen. In dieser Situation sei es nicht hinzunehmen, wenn Europa die Grenzen weiter dicht mache.

Stellungnahme: Die Bundesrepublik muss Flüchtlinge aus dem Nahen Osten aufnehmen

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Pressemitteilung am 24. Juni 2010
Sozialarbeiter sehen Sozialstaat und sozialen Frieden in Gefahr

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) warnt in seiner "Saarbrücker Erklärung" angesichts der fortgesetzten Kürzungen bei sozialen Leistungen und Diensten vor einer wachsenden Spaltung der Gesellschaft. Stattdessen fordert der Verband von der Politik ein wirkliches „Armutsbekämpfungskonzept“ und eine solidarische Beteiligung der Bezieher von höheren Einkommen und von Unternehmen an den Sozialkosten. Um dies durchzusetzen, müsse die Soziale Arbeit politischer werden, so der 1. Vorsitzende des DBSH, Michael Leinenbach: „Es ist ethische Verpflichtung der Profession sich für soziale Gerechtigkeit einzusetzen“.

Als Beispiel nennt der Verband die Kürzungen des Elterngeldes: Nach einer beispiellosen Diffamierung der sog. „Hartz IV – Empfänger“ würden die aktuell von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltskürzungen zuerst die von Armut betroffenen Menschen treffen. Bereits mit der Einführung des neuen Elterngeldes Anfang 2007 wurde für sie die Bezugsdauer im Vergleich zum früheren Erziehungsgeld von 24 auf 12 Monate begrenzt, nunmehr sollen „Hartz IV“-Empfänger ganz auf Unterstützung für ihre neu geborenen Kinder verzichten - und dies trotz der allerorten beklagten Kinderarmut.
Die Politik, bei armen Familien zu kürzen, ist aus den USA bestens bekannt. Dort begrenzte Bill Clinton 1997 die Unterstützung für die Kinder von SozialhilfeempfängerInnen. Dahinter steht der Glaube, dass sich Armut quasi biologisch vermehrt und ein Absenken von staatlicher Unterstützung dazu führt, dass einkommensschwache Familien keine Kinder mehr bekommen und so die Armut bekämpft wird. „Eine solche Botschaft ist unethisch und geht an der sozialen Realität vorbei“, so Friedrich Maus vom Vorstand des DBSH.

Doch dies ist nicht die einzige geplante Kürzung – wieder einmal sind es Erwerbslose, Gering- und Wenigverdiener, die die Lasten der Krise tragen sollen und sich in Zukunft noch weniger als bisher auf staatliche Hilfe und Förderung zur Selbsthilfe verlassen können. In Folge der immer dramatischer werdenden Finanzsituation der Kommunen werden viele unterstützende soziale Dienste ihre Angebote einschränken oder gar einstellen müssen. Bereits heute können in vielen Bereichen soziale Dienste nur noch symbolische Hilfen anbieten oder auf „Tafeln“ oder „Suppenküchen“ verweisen.
Nicht wenige Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit selbst sind Opfer neoliberaler Politikansätze: Statt langfristig wirksamer Hilfe und Förderung soll Soziale Arbeit nur noch dazu beitragen, mögliche Ansprüche von Menschen in Not zu minimieren. Damit verbunden verschlechtern sind die Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit zusehends. „Leiharbeit zu Minilöhnen, Ausstieg aus Tarifverträgen und das Missachten von gesetzlichen Standards – alles das, was in der Privatwirtschaft beklagt wird – findet sich zum Teil verschärft auch in den sozialen Diensten wieder“, so Michael Leinenbach, 1. Vorsitzender des DBSH.

In dieser Situation bestärkt der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) in seiner aktuell verabschiedeten „Saarbrücker Erklärung“ die besondere Verpflichtung der Profession zur Parteinahme für Arme und für die Verpflichtung der Politik, ein wirksames „Armutsbekämpfungskonzept“ vorzulegen. Der DBSH fordert eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung und Hilfe für Menschen mit Unterstützungsbedarf, sowie Verbesserungen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Pflege und Gesundheit. Für soziale Dienstleistungen muss es darüber hinaus festgesetzte Standards geben, um Quantität und Qualität zu sichern. „Hilfe darf nicht zur Marktware verkommen“, so der Verband.
Der DBSH ist sich dabei bewusst, dass dies mit den vorhandenen Finanzmitteln nicht zu realisieren ist: „Wenn der soziale Frieden in der Gesellschaft erhalten bleiben soll, so bedarf es einer solidarischen Haltung vor allem der Menschen mit höherem Einkommen“, so Michael Leinenbach, erster Vorsitzender des DBSH“. Gefordert werden eine solidarische Absicherung im Gesundheitsbereich, eine breitere Einnahmebasis für die Rentenversicherung, eine Erhöhung der Einkommenssteuer, eine besondere Beteiligung großer Vermögen, eine gerechte Erbschaftssteuer sowie Steuern auf Boni und Spekulationsgewinne.

Saarbruecker Erklärung

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Pressemitteilung am 9. Februar 2010
Der Willkür ein Ende – Sozialarbeiter/innen begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der Regelsätze im Bereich Hartz IV / SGB II

„Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Regierungsparteien der letzten Jahre“ – so die zweite Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. (DBSH), Gabriele Stark-Angermeier. Über die jetzt zu erwartende Erhöhung der Regelsätze, insbesondere für Kinder, hinaus ist das Urteil wegweisend für einen menschenwürdigen Umgang mit den von Armut betroffenen Menschen in Deutschland:
Das Bundesverfassungsgericht hat das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes und die Würde des Menschen zur Grundlage für eine Unterstützung erhoben, die die „psychische Existenz“ und „ein Mindestmaß an Teilhabe“ sichern muss.
Damit dürfte nicht nur das Gerede von Lobbyvertretern der Wirtschaft, die eine Kürzung der Regelsätze fordern, endgültig vom Tisch sein. „Millionen Betroffene werden sich jetzt weniger als Objekt der Politik fühlen, über das willkürlich entschieden werden darf“, so der DBSH.

So hat das Bundesverfassungsgericht davon gesprochen, dass Teile der Berechnungsgrundlage für die Regelsätze für Erwachsene „ins Blaue hinein“ geschätzt worden seien. So sieht das Gericht die Kosten für Bildung völlig unberücksichtigt. Der Regelsatzfestlegung liegt eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus 1998 zugrunde, vorab wurden Abschläge für „Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge“ vorgenommen, „ohne das feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat“. Auch würden Belege dafür fehlen, dass das unterste Quintil tatsächlich 15% weniger Strom benötige.

Eine neue Qualität eröffnet das Bundesverfassungsgericht auch bei der Bewertung der Regelsätze für Kinder, die sich rein prozentual aus dem Regelsatz für Erwachsene ableiten - dies sei eine „freihändige Setzung ohne empirische und methodische Fundierung“. Stattdessen hätten Kinder einen „spezifischen Bedarf“, der sich „an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung auszurichten hat“.
Während das Bundesverfassungsgericht bei Erwachsenen dem Gesetzgeber „bei der sozialen Seite des Existenzminimums“ einen besonders weiten Gestaltungsspielraum zubilligt, fordert das Gericht für Kinder eine weiter gehende Unterstützung ein.
„Angesichts des Politik-Geredes über Kinderrechte, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ist es ein Armutszeugnis für die Politik, wenn das Verfassungsgericht zu einer solchen Feststellung kommen muss“, so die 2. Vorsitzende des DBSH.

Der Berufsverband begrüßt auch die Vorgabe, dass die Regelsätze zukünftig entsprechend der tatsächlichen Erhöhung der Lebenshaltungskosten anzupassen sind – und nicht mehr von der Rentenentwicklung abhängen. Als überfällig sieht es der DBSH auch an, dass ab sofort auch ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf gedeckt wird.
„Jetzt kommt es darauf an, dass der Gesetzgeber die Vorgaben auch entsprechend dem Geist der Verfassung umsetzt“, so der DBSH. Dann ergeben sich auch für die Soziale Arbeit Chancen, den betroffenen Menschen weiter gehender zu helfen: „Bisher mussten wir allzu oft Feuerwehr spielen, um die unmittelbare Existenz zu sichern. Was wir jetzt benötigen, ist ein umfassendes Konzept, das wieder den Menschen und seine Möglichkeiten zur Selbsthilfe in den Vordergrund stellt. Sozialarbeiter sind dabei wichtige Partner. Partnerschaft aber kann nur gelingen, wenn dem kein Almosensystem zugrunde liegt, Regeln transparent sind und menschenrechtliche Ansprüche im Vordergrund stehen. Das Verfassungsgericht hat dazu den richtigen Weg gewiesen. Was jetzt noch fehlt sind Arbeitsmarktperspektiven, die ein Einkommen ohne Hartz IV sichern und Arbeitsplätze auch denjenigen anbieten, die es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben.“

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Pressemitteilung am 3. Februar 2010
AWO kauft Arbeitnehmern Rechte ab

MitarbeiterInnen, die sich nicht krank melden, erhalten seit 2003 vom AWO Regionalverband Halle – Merseburg und seinen angeschlossenen Gesellschaften eine „Anwesenheitsprämie“ von 900 Euro im halben Jahr. Mitglieder der Geschäftsführung sollen in besonderer Wertschätzung ihrer Anwesenheit in den Jahren 2008 und 2009 eine doppelt so hohe Prämie erhalten haben haben – 3.600,00 Euro im Jahr.

In den entsprechenden Grundsätzen wird die Prämie mit dem „Grundgedanken“ begründet, dass „MitarbeiterInnen, die mehr als andere im Betrieb anwesend sind, auch entsprechend mehr zum betrieblichen Erfolg beitragen.“ Letztlich würde eine maximale Anwesenheit Lohnfortzahlungskosten sparen, die „Beständ+igkeit der Ablaufprozesse“ fördern und „Qualität“ und „Kontinuität“ sichern. Anwesenheit diene auch der „Vermeidung zusätzlicher Belastungen der anwesenden MitarbeiterInnen“.
In Folge gehen die MitarbeiterInnen oftmals auch erkrankt zur Arbeit, schließlich „wolle man die Prämie nicht verlieren“ – je Tag der Erkrankung zieht die AWO 60,00 Euro von der Prämie ab.

Viele MitarbeiterÎnnen haben nicht wirklich die Wahl, auf die Prämie zu verzichten. Gemeinhin gilt die AWO, insbesondere in den neuen Bundesländern, als Arbeitgeber mit sehr niedrigem Lohnniveau. Zudem erfolgte bei der AWO in Halle-Merseburg seit 2003 keine Anhebung der Tarifgehälter. Recherchen von Forum SOZIAL ergaben, dass in Folge dieser Gehaltssituation die Prämie von vielen MitarbeiterInnen als Gehaltsbestandteil gesehen wird.

Gabriele Stark-Angermeier, 2. Vorsitzende des DBSH: „Es ist unglaublich, dass sich ausgerechnet ein Träger der freien Wohlfahrtspflege an der Aushöhlung von Errungenschaften des Sozialstaates und von Arbeitnehmerrechten beteiligt.“

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Pressemitteilung am 1. Februar 2010
DBSH unterstützt Bildungsstreik

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) unterstützt die aktuellen Streiks der Studierenden. Gerade für Studierende der Sozialarbeit oder der frühkindlichen Erziehung sind die Studiengebühren eine kaum zu schaffende Belastung: Notwendige Praktika liegen in den Ferienzeiten, so dass die Studierenden kaum Chancen haben, in den Semesterferien einen Job anzunehmen.

Bereits bisher führte das Studium für Sozialarbeiter finanziell gesehen zu einer negativen Bilanz. Sozialarbeit gilt als einer der am geringsten bezahlten akademischen Berufe in Deutschland. Wer als Abiturient eine Lehre bei einer Bank macht, wird am Ende seines Berufslebens sehr viel mehr verdient haben, als der Sozialarbeiter mit akademischer Laufbahn. „Die Studiengebühren sind sozial ungerecht und benachteiligen das berufliche Engagement künftiger Sozialarbeiter zusätzlich“ – so Michael Leinenbach, Vorsitzender des DBSH.

Auch habe die neue Studienstruktur nicht die erhofften Verbesserungen für den Beruf gebracht. „Keine der mit den BA- und MA-Studiengängen verbundenen Ziele haben sich erfüllt“, so Heidi Bauer-Felbel, im Verband zuständig für Studierende.

Verkürzte Studienzeiten und der ohne Mehrpersonal zusätzlich erfolgte Aufbau von Master-Studiengängen haben nicht nur für die Studierenden fatale Folgen. Bisherige Praxissemester oder das einjährige Anerkennungsjahr wurden vielerorts durch nur noch 100 Tage Praktikum ersetzt, um das Studium zu verkürzen. Damit stehe die staatliche Anerkennung des Berufes heute nur noch auf dem Papier, viele BerufsabsolventInnen kennen kaum die Praxis und werden mit ihrer Verantwortung überfordert – so der DBSH.

Um Kapazität für die Master-Studiengänge zu schaffen haben viele Fachhochschulen den Vorlesungs- und Prüfungsbetrieb ausgebaut. Die Lehre selbst bezieht sich immer mehr auf die reine Wissensvermittlung – die persönliche Betreuung der Studierenden, das berufliche „Können“ und professionelle Identität verlieren zusehends an Bedeutung. Auch könne von einer europäischen Vergleichbarkeit von Studienleistungen noch weniger die Rede sein, als bisher. „Tatsächlich unterscheiden sich die Studieninhalte und Praxisanteile bereits von Ort zu Ort, noch nicht einmal die Studiendauer ist bundeseinheitlich geregelt – von Internationalisierung also keine Spur“, so der DBSH.

Auch das Akkreditierungsverfahren für die Studiengänge habe nicht zu einer Qualitätssicherung geführt – „In vielen Akkreditierungsverfahren wurden gute Empfehlungen entwickelt, aber letztendlich wurden alle Studienangebote anerkannt“.

Vom DBSH unterstützt wurde die Möglichkeit, auch an Fachhochschulen ein Master-Studium in Sozialer Arbeit zu absolvieren. „Entstanden aber ist ein Wildwuchs an Studienabschlüssen mit jeweils unterschiedlichen Titeln und vielfach auch in weiter Ferne von der Wissenschaft Sozialer Arbeit“, so Leinenbach. Und noch immer fehlen Möglichkeiten zur Promotion für Sozialarbeiter/innen.

Darüber hinaus fordert der DBSH Konsequenzen in Bezug auf Dauer und Praxisorientierung des Studiums: 

  • BA: Das BA-Studium muss sich generalisiert auf die Soziale Arbeit beziehen. Es soll eine Dauer von  mindestens sieben Semestern haben.
     
  • PJ: Außerhalb des BA-Studiums ist mindestens ein Praxisjahr (als Anerkennungsjahr, o.Ä.) als Grundlage für die staatliche Anerkennung abzuleisten.
     
  • MA: Erst die Masterstudiengänge in der Sozialen Arbeit können - neben einem forschungsorientierten Master im Bereich der Sozialen Arbeit - Schwerpunkte bilden (z.B. Frühkindliche Pädagogik, Kinder- und Jugendpsychotherapeut, Evaluation, Menschenrechte, usw.). Das Masterstudium sollte eine Dauer von mindestens fünf Semestern haben (incl. Praxisanteile und Abschlussarbeit).

Von den Lehrangeboten in den Sozialen Arbeit erwartet der DBSH einen stärkeren Beitrag zur Professionsentwicklung, mehr Verbindung zur beruflichen Praxis und eine damit verbundene Kompetenzorientierung des Studiums.

  • Die Studienstruktur ist bundesweit zumindest so weit zu vereinfachen (etwa über Kompetenzorientierte Modulbeschreibungen), das ein Wechsel des Studienorts und Auslandssemester bei Anerkennung der hier erworbenen Studienleistungen möglich ist.

Position des DBSH zu BA- und Masterstudiengängen
(die hier genannten Positionen werden mit obiger Stellungnahme angepasst)

PDF-Datei

 

Bereits seit 2001: Der DBSH gegen Studiengebühren

Link

 

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Pressemitteilung vom 30.3.2009
Amok in Winnenden –
Sozialarbeiter: Schnelle Lösungen gibt es nicht

Aus Sicht des Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) gibt es nach dem Amoklauf keine schnellen Antworten: Zum menschlichen Leben würden auch Unglücke, Tot und Trauer gehören, ohne das man letztendlich das „Warum“ und „Was wäre wenn“ erklären zu können. Gleichwohl könne die Soziale Arbeit in solchen Situationen wertvolle Hilfen bieten, so der DBSH in einer ausführlichen Stellungnahme, die am 30. März veröffentlicht wurde. Sinn würde es auch machen, Fragen zu stellen, ohne aber letztgültige Antworten zu erwarten.

Im Folgenden weist der Verband darauf hin, dass Fragen nach Waffenbesitz, Internet-Nutzung und Computerspielen letztendlich nur Symptome ansprechen. „In „Wenn (kein Internet) – Dann (wäre es nicht passiert) – Schablonen“ zu denken, diene lediglich der Entlastung von der selbst empfundenen Hilflosigkeit, aber es nutzt niemand weiter“, so der DBSH. „Wir leben in einer Gesellschaft, die immer höhere Anforderungen stellt. Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung diese Unübersichtlichkeit zu helfen, muss Aufgabe aller Beteiligten sein“, so die 2. Vorsitzende des DBSH, Gabriele Stark-Angermeier.

In der Erklärung fordert der DBSH:

„Jugendliche benötigen, gerade dann, wenn sie selbst Probleme empfinden, niedrigschwellige und angeleitete Orte für Gespräch und Begegnung“, so Gabriele Stark-Angermeier, 2. Vorsitzende des DBSH. Die gesamte Stellungnahme ist zu lesen hier:

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Pressemitteilung 2.2.2009
Der DBSH setzt sich für eine umfassende Verbesserung der Qualifikation, Arbeitsbedingungen und Bezahlung von ErzieherInnen ein

In der Fachdiskussion wird immer wieder eine Akademisierung des Erzieherberufes gefordert, um die Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen zu qualifizieren. Dem schließt sich auch der DBSH an. In einer ausführlichen Stellungnahme weist der DBSH aber darauf hin, dass diese Forderung nicht oberste Priorität hat: „Wenn die anderen Faktoren stimmen, wie z.B. kleinere Gruppengrößen, reguläre Arbeitsverhältnisse, Fortbildungsangebote, eine bessere Ausstattung, Aufstiegsmöglichkeiten, usw. - dann ist bereits heute eine gute Arbeit möglich. Dies ist dem hervorragenden Engagement der ErzieherInnen zu verdanken“, so der DBSH-Vorsitzende Michael Leinenbach.
In einer aktuellen Stellungnahme fordert der DBSH einen Verzicht auf die Einstellung von pädago- gischem Personal ohne Fachschulausbildung, Raum für kontinuierliche Fortbildung, kleinere Gruppengrößen, eine verbesserte materielle Ausstattung und ein den Anforderungen gerecht werdendes Gehalt gefordert.

Heute müssen ErzieherInnen in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine Berufs- ausbildung haben, hinzu kommt eine dreijährige Ausbildung auf der Fachschule. Kindergärten verbinden Betreuung und Bildung, die frühkindliche Erziehung wird immer wichtiger. Im Zug des Ausbaus der öffentlichen Kleinkinderbetreuung werden bis 2013 zusätzlich 60.000 ErzieherInnen benötigt. Hinzu kommt ein zusätzlicher Personalbedarf von 40.000 AbsolventInnen vor allem in den neuen Bundesländern, da hier viele KollegInnen pensioniert werden. Dafür reichen weder die Zahl der Ausbildungsplätze noch die Zahl der Interessierten aus. DBSH-Vorsitzender Leinenbach: „Wer ErzieherInnen mit einem Gehalt knapp über Hartz IV abspeisen will, darf sich nicht wundern, wenn Deutschland im internationalen Vergleich der Qualität frühkindlicher Erziehung schlecht abschneidet.“

Gleichwohl macht die europäische Perspektive die Zielsetzung der Akademisierung in Bezug auf einen zu verbessernden beruflichen Status der Beschäftigten sinnvoll. Dies kann jedoch nur dann gelingen, wenn die (Fach-) Hochschulen entsprechende Kapazitäten haben, die Erzieherausbildung zur Hälfte auf die Studiendauer angerechnet wird, es zugleich berufsbegleitende Qualifikationsangebote für ErzieherInnen und KinderpflegerInnen gibt und keine Vermischung mit dem Lehramtsstudium erfolgt: „Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern darf sich nicht auf vorschulischen Unterricht verkürzen, Kindheit besteht aus mehr als Schule“, so der DBSH.
Ausführliche Stellungnahme des DBSH unter:
http://www.dbsh.de/html/berufspolitik.html

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Pressemitteilung 14.7.2008
Helfen, wo Hilfebedarf sichtbar wird

HILFE NÄHER AN DIE MENSCHEN BRINGEN - FEHLVERHALTEN MIT BERUFSGESETZ BEGEGNEN

„Lea-Sophie könnte noch leben, wenn ihre Eltern unsere Hilfe erreicht hätte“, so Gabriele Stark-Angermeier, 2. Vorsitzende des Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) in einer ersten Reaktion auf das Urteil des Schweriner Landgerichts gegen die Eltern der nur fünf Jahre alt gewordenen Lea-Sophie. Der DBSH vertritt als Berufsverband die Fachlichkeit und die Interessen der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in Deutschland.
„Deshalb muss die gegenwärtige Praxis in den Ämtern und Diensten ebenso überprüft werden, wie die sozialpolitischen Vorstellungen über die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe“, so Stark-Angermeier. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist im Licht frühzeitiger Förderung und eines umfassenden Verständnisses von Kindeswohl geschaffen worden, offene Angebote und so genannte freiwillige Dienste aber sind flächendeckend weggespart worden.
Trotz Hinweisen sind vom Schweriner Jugendamt an Lea-Sophies Familie keine erkennbaren Hilfen herangetragen worden. Eine Hilfeplanung, wie sie das bundesweit seit bald 18 Jahren geltende Kinder- und Jugendhilfegesetz vorsehe, habe nicht stattgefunden. „Die offiziellen Verfahren in Schwerin schrieben gründliche Planungen erst bei einer formellen Einstufung als Kindeswohlgefährdung vor“, sagt Stark-Angermeier mit Blick auf den Untersuchungsbericht zum Fall Lea-Sophie, der bereits im Frühjahr vorgelegt wurde.

„Bundesweit wird immer weniger auf niedrigschwellige Hilfen geachtet, die allen Schichten offen stehen und so Hemmschwellen abbauen“, meint Michael Böwer, Beauftragter für Kinderrechte beim DBSH. Böwer: „Es zeigt sich, dass es mit der Umorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe auf den Einsatz von Krisendiensten allein nicht getan ist“. Denn hier läge der Fokus auf einem Raster von Risikofaktoren, durch das Lea-Sophies Familie schlicht hindurch gefallen sei.

„Eine sozialpädagogische Diagnostik aber hätte, abseits der gängigen unmittelbar sichtbaren Raster für eine Kindeswohlgefährdung, die diffuse Situation des gesamten Familiensystems, zu dem auch die Adoptiveltern der Kindesmutter, die soziale Lage der Eltern und deren offenbar weitgehende soziale Isolation zählen, in den Blick genommen“, so der DBSH.
Der Berufsverband verweist auch auf das Ergebnis des Schweriner Untersuchungsausschuss, der noch im März 2008 folgendes Ergebnis notierte: „Trotz der unbestrittenen Hauptschuld der Eltern am Tod von Lea-Sophie muss festgestellt werden, dass in diesem Fall erhebliche, zum Teil eklatante Mängel in der Bearbeitung durch das Jugendamt vorlagen. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass bei sachgerechterer Arbeit des Jugendamtes das tragische Ende des kleinen Mädchens hätte verhindert werden können.“
Der Ausschuss habe eine unzureichende fachliche Begleitung durch die Dienstvorgesetzen, defizitäre Verfahren und fehlerhafte Einschätzungen kritisiert und eklatante Kommunikationsdefizite im Amt zu Tage geliefert. Nach dem mit den Eltern die Schuldigen nun ausgemacht seien, bleibe so die Rolle des Amtes und der Verantwortlichen genauso offen wie notwendige fachliche Konsequenzen. So wäre es auch Aufgabe des Gerichtsverfahrens zu klären gewesen, ob es nicht frühzeitiger Hilfeangebote für die Mutter bedurft hätte.

Der DBSH erneuerte vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einem Berufsgesetz, dass klare fachliche Standards für alle Fachkräfte setze. „Der Beruf des Sozialarbeiters ist, wie nicht nur diese dramatischen Fälle zeigen, ebenso verantwortungsvoll, wie der eines Arztes oder Juristen, so Stark-Angermeier. Daher erfordere dieser Beruf zwingende Mindeststandards: Eine Fortbildungsverpflichtung ebenso wie eine Verpflichtung zur fachlichen Reflexion und Supervision der Fallarbeit. Europäische Nachbarstaaten wie Österreich, die Niederlande und Großbritannien hätten dies erkannt und setzten ein Berufsregistergesetz als gezieltes Mittel der strategische Prävention und für mehr Professionalität ein, so Stark-Angermeier.

Untersuchungsbericht Schwerin

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Pressemitteilung 10.7.2008
Staatliche Anerkennung für Sozialarbeiter darf keine Mogelpackung sein

Acht Semester (vier Jahre) dauerte das bisherige Fachhochschulstudium der Sozialarbeiter. Darin enthalten waren 12 Monate Praxis mit einer entsprechenden Prüfung. Dafür erhielten die AbsolventInnen dann neben ihrem Diplom grundsätzlich die „staatliche Anerkennung“.
Dieses bis vor drei Jahren geltende Verfahren hat der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) unterstützt. Sozialarbeiter handeln oft in einer engen Beauftragung durch den Staat zwischen Hilfe und Kontrolle, und sie tragen eine erhebliche Verantwortung für die Menschen, mit und für die sie tätig werden. Aus diesem Grund ist im Sozialrecht ein Fachkräftegebot verankert worden.

Bereits mit der Einführung der neuen Bachelorstudiengänge vor drei Jahren wurde die Praxisphase im Studium, die neben anderen Studienleistungen, Grundlage für die staatliche Anerkennung sind, auf sechs Monate verkürzt.
Ende Mai hat die Konferenz der Jugend- und Familienminister beschlossen, sich zukünftig mit insgesamt 100 Praxistagen zu begnügen und die Anerkennung selbst vollständig den Hochschulen zu übertragen.

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) sieht in dem Beschluss der Ministerkonferenz nicht als erwünschten Beitrag zur erforderlichen Qualitätssicherung, sondern als Einstieg in eine Abqualifizierung der Profession Soziale Arbeit: „Wer die staatliche Anerkennung zum reinen Formalakt degradiert und damit ein fast beliebiges Berufsbild schafft, aber andererseits den Fachkräften immer mehr Verantwortung überträgt, handelt verantwortungslos gegenüber dem Klientel Sozialer Arbeit“, so der DBSH.

Stattdessen fordert der DBSH Praxiserfahrung und -Prüfung bereits in der Ausbildung, und ein nachfolgendes Verfahren der Qualitätssicherung. Grundlage dafür muss, ähnlich wie in Österreich und Großbritannien ein Berufsgesetz sein. Sozialarbeiter tragen mindestens die Verantwortung von Lehrern, Juristen oder Psychologen. Für diese Berufe gibt es eine Staatsprüfung und ein anderthalbjähriges Referendariat, eine besondere Staatsprüfung und/oder Berufskammern zur Qualitätssicherung.
Für Sozialarbeiter fordert der DBSH daher ebenfalls ein staatliches Anerkennungsverfahren, das diesen Namen auch verdient. „Wer will, dass Sozialarbeiter Verantwortung auch wirklich übernehmen können, muss die Ausbildungsstandards aus- und nicht abbauen“, so Michael Leinenbach, Vorsitzender des DBSH, in einem Schreiben an die Familien-, Jugend- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern.

Stellungnahme Staatliche Anerkennung

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Pressemitteilung, 28.11.2007
Sozialarbeiterverband: In Schwerin wurden typische Fehler gemacht

Eines steht fest: In Schwerin wurden fachliche Fehler gemacht. „Diese Fehler liegen im System, am allerwenigsten sind sie ein Versäumnis der Kolleginnen und Kollegen“, so der Sprecher des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH), Wilfried Nodes. Der DBSH befürchtet auch in der nächsten Zeit weitere tragische Vorfälle. „Das Kinder Misshandlung, Verwahrlosung und Tötung ausgesetzt werden, wird sich angesichts wachsender Gewalt und Hilflosigkeit in den Familien nie ganz ausschließen lassen. Doch wenn Politik und Jugendämter mit Fachlichkeit, ausreichendem Mitteleinsatz und einer konsequenten Orientierung am Wohl des Kindes gehandelt hätten, könnten die in Bochum, Cottbus, Bremen, Hamburg und jetzt in Schwerin getöteten Kinder mit großer Wahrscheinlichkeit noch leben“, so der DBSH-Sprecher. Darum fordert der DBSH verbindliche Qualitäts- und Qualifikationsstandards und eine ausreichende Personalausstattung in der Jugendhilfe.

Der DBSH benennt fünf entscheidende Ursachen für aktuelle Fehlentwicklungen:

  1. Häufig begnügten sich die Jugendämter bei möglicher Kindeswohlgefährdung damit, sich allein das betroffene Kind anzuschauen. Ist das Kind unverletzt, wird keine Gefahr mehr gesehen, selbst wenn aus der Vergangenheit Misshandlungen bekannt sind. In Schwerin etwa gilt eine Kindesschutzrichtlinie, die den Blick aller Fachstellen auf das als gefährdet erkannte, einzelne Kind begrenzt: „Es geschah, was nach den Regeln der Kunst nicht geschehen durfte: Lea-Sophie wurde geradezu formell korrekt übersehen“, so der DBSH. Notwendig ist ein Verfahren, dass eine systematische sozialpädagogische Diagnostik vorsieht: Dabei ist die ganze Familie in den Blick zu nehmen: Gibt es andere Kinder, wo genau und in welchem Umfeld halten sich diese tatsächlich auf, welche Personen haben Kontakt zu den Kindern? Wie ist die finanzielle Situation? Wie ist das Verhältnis zum Partner, wie der Umgang der Familie miteinander? Danach gilt es differenziert das Gefährdungspotential abzuschätzen, so der DBSH. Dazu braucht es mehrere Besuche vor Ort in den Familien und langfristig abgesicherte Hilfen, die notfalls auch rechtlich durchgesetzt werden müssen.
     
  2. Allzu viele Jugendämter begnügen sich damit, eine sozialpädagogische Familienhilfe oder eine andere Unterstützung zu möglichst geringen Kosten zu genehmigen. „Da wird schnell ein Träger bevorzugt, der billiger ist – der dann aber nur Berufseinsteiger ohne Tariflohn und mit nur minimaler fachlicher Begleitung beschäftigt“, so Wilfried Nodes vom DBSH. Vielfach sind die angebotenen Hilfen nicht umfangreich genug und werden zu früh beendet. Die Unterbringung in stationäre und teilstationäre Einrichtungen wird zum haushaltsgefährdenden Tabu erklärt. Die Vorgänge um den Versuch der Stadt Halle, alle Kinder aus dem Heim zu holen, um vier Millionen jährlich zu sparen, machen deutlich, dass vielerorts nicht das Kindeswohl im Vordergrund steht. Mit Äußerungen von PolitikerInnen, wie etwa die der Oberbürgermeisterin von Halle, dass man manchen Mitarbeitern erst deutlich machen müsse, „dass es noch mehr als Heime gibt“, wird ein Klima verbreitet, das geradezu dazu auffordert, möglichst unverbindliche und preiswerte Hilfen anzubieten.
     
  3. Es gibt in Deutschland keine Standards für die Personalausstattung bei den für den Kinderschutz zuständigen Sozialen Diensten. Noch 2003 war ein Mitarbeiter für im Durchschnitt 50 Fälle zuständig, heute ist die Zahl weitaus größer. Wie vor einem Jahr beim „Fall Kevin“ in Bremen, hört man nun bei der kleinen Lea-Sophie erneut davon, dass Jugendamtsmitarbeiter für 150 Fälle Verantwortung übernehmen mussten. In einer solchen Situation war ein so folgenschweres Versäumnis absehbar. „So gesehen gibt keinen Grund über den Tod von Lea Sophie überrascht zu sein“, so Nodes, der darauf hinweist, dass die Leiterin des Schweriner Jugendamtes, Heike Seiffert, bereits in 2006 bei der Diskussion um Haushalt und Personalbemessung von einer Situation massiver Überlastung sprach und als Folge Kindeswohlgefährdungen nicht ausschließen wollte.
     
  4. Viel zu wenig Wert wird auf die Qualifikation und Weiterbildung des Personals gelegt, so der DBSH. So sind systematische Fortbildungen, Praxisbegleitung und Supervision in den meisten Jugendämtern eher die Ausnahme. Besorgten sich in der Vergangenheit viele Mitarbeiter auf eigene Kosten geeignete Fortbildungen, so ist ihnen diese heute – bei einem Anfangsgehalt von ca. 2200 Euro brutto - nicht mehr möglich..
    Vielerorts, insbesondere in den neuen Bundesländern werden zudem nicht nur Sozialarbeiter eingesetzt, sondern z.B. auch Erzieherinnen, oder ehemalige Lehrer. „Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass alle Angehörigen helfen der Berufe der ehemaligen DDR einschlägig nachqualifiziert werden“, unterstreicht Klaus-Peter Glimm, Landesvorsitzender des DBSH in Mecklenburg-Vorpommern, „damit allein ist es aber nicht getan – wir fordern eine generelle Fortbildungsverpflichtung für alle Arbeitgeber“.
     
  5. Kinderschutz steht heute, wie die Sozialen Arbeit generell, unter dem Vorzeichen der Kosteneinsparung. Vielerorts wird Hilfe nur noch nach einem System von Angebot und Nachfrage extern beauftragt und organisiert. So rückt der einzelne fallverantwortliche Sozialarbeiter immer weiter vom Menschen weg. „Viel zu oft muss sich auf die Berichte von Ärzten, beauftragten Dienstleistern oder Nachbarn verlassen werden, es bleibt viel zu wenig Raum für eigene fachliche Einschätzung und ganzheitliche Intervention“, kritisiert der DBSH.

„Wer heute nur eine Ausweitung von Pflichtuntersuchungen fordert, hat die Dimension des Problems nicht verstanden“, so Wilfried Nodes, der zugleich auf die Situation in Großbritannien verweist. Auch dort habe man den Menschen zunächst soziale Leistungen gekürzt und zugleich bei den sozialen Diensten gespart. Nach einer Vielzahl von Skandalen und sozialen „Folgekosten“ wird wieder in den sozialen Bereich investiert: Qualitätsstandards, bessere Bezahlung, Fortbildungsverpflichtungen und mehrere zehntausend neuer Stellen sorgen heute für eine grundlegende Verbesserung. Einer solchen Qualitäts-Offensive bedarf es auch in Deutschland - denn: „Jeder in die Jugendhilfe investierte Euro spart drei Euro an Folgekosten“, so Nodes mit Blick auf die Ergebnisse einer jüngst vom Institut für Kinder und Jugendhilfe (IKJ) in Mainz zu Wirkungen von Jugendhilfemaßnahmen vorgelegten Studie.

Sozialarbeiterverband: In Schwerin wurden typische Fehler gemacht

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Pressemitteilung, 26.11.2007
DBSH zu den Vorgängen in Halle:
Kinder- und Jugendhilfe ist kein Sparschwein für kommunale Haushalte!

Halle: Am 3. September hat die Oberbürgermeisterin Szabados (SPD) über ihren Jugendamtsleiter Rochau per Dienstanweisung an die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) verfügt, dass innerhalb von 3 Wochen alle 314 Kinder und Jugendlichen aus den stationären Einrichtungen herauszuholen sind. Erwartet wurde eine „Erfolgsquote“ von 90 %. Einsparen wolle man in 2007 zwei Millionen und in 2008 weitere zwei Millionen Euro. Im November wurde die Dienstanweisung nach heftiger Medienkritik zurück genommen, bei dem Sparziel von über vier Millionen in den Pflichtaufgaben der Jugendhilfe soll es bleiben. So befürchten die MitarbeiterInnen des Jugendamtes eine Fortsetzung des geplanten Vorhabens, jetzt jedoch ohne formale Dienstanweisung. Der renommierte Jugendhilfeexperte, Prof. Roland Merten, kommentiert die Vorgänge in Halle wie folgt: „Unter fachlichen Gesichtspunkten ist ein solches Verhalten unprofessionell, unter juristischen Gesichtspunkten als rechtswidrig zu charakterisieren“ (Merten 2007).

Berlin: Ähnliche, wenn auch nicht so gravierende Entwicklungen sind aktuell im Berliner Bezirk Reinickendorf zu beobachten. Via Vermerk wurde vorgegeben, dass über 16-jährige keine Heimplätze mehr erhalten, unter 4-jährige nur noch in Pflegefamilien vermittelt werden und andere Hilfen nur noch eingeschränkt angeboten werden dürfen. Dazu Prof. Schruth vom Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe: „Der Vermerk verletzt eindeutig die gesetzlichen Vorgaben der §§ 27, 36, 5 SGB VIII.“

Cottbus: Hier machte der Fall “Denis” im Jahr 2004 Schlagzeilen. Ein Kind musste im Kreis der eigenen Familie verhungern. Dies führte zu einer Reihe von fachlichen und strukturellen Konsequenzen im ASD der Stadt, zudem wurden offene Stellen endlich besetzt. Heute, wenige Jahre später, fehlen die Stellen wieder.

Diese Entwicklungen sind nur die Spitze des Eisbergs für die sich weiter verschlechternden Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen. „Ob wachsende Kinderarmut, schlechte Bildungschancen, fehlende Berufsperspektiven für Jugendliche oder mangelnder Schutz des Kindeswohls – Deutschland entfernt sich immer mehr von der Zielsetzung einer kinderfreundlichen Gesellschaft“, so Heidi Bauer-Felbel, für Jugendhilfe zuständiges Vorstandsmitglied des Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH).

Halle – Kinderrechte werden mit Füßen getreten

Viele Jugendämter schauen auf das Beispiel „Halle“ in der Hoffnung, auch sparen zu können. Tatsächlich beschreiben die Vorgänge eine besondere Qualität, geht es doch nicht „nur“ um die Begrenzung von Kostensteigerungen, sondern um Leistungsabbau im gesetzlich bestimmten Pflichtenbereich des Jugendamtes. Dazu schreibt Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner „Mit solchen Vorgaben wird nicht nur die fachliche und damit auch finanzielle Verantwortung des Jugendamtes torpediert, sondern es werden die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern mit Füßen getreten.“ (1)

So wird sich die neue Jugendamtspolitik wohl nicht über richterliche Verfügungen hinwegsetzen können. Die meisten Kinder und Jugendliche aber sind einvernehmlich als Ergebnis der Einigung zwischen Jugendamt und Eltern unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im Heim, weil die Situationen in den Familien ihrer Entwicklung nicht gerecht wurde. „Diese Kinder erfahren mit der Heimunterbringung erstmals Stabilität und emotionale Sicherheit, sie jetzt in ihre Familien zurückzuschicken ist ein Akt von Kinderfeindlichkeit“, so Heidi Bauer-Felbel.

Maßlose Heimunterbringungen?

Oberbürgermeisterin Szabados begründet das Vorgehen des Jugendamtes damit, dass in Halle die Kosten für Heimunterbringungen überdurchschnittlich hoch seien. Dafür bleibt sie jedoch jeden Beleg schuldig. Bundesweit ist die Zahl der Unterbringungen in Heimen und Pflegefamilien von 2000 bis 2005 um 8 Prozent zurückgegangen (Ende 2005 auf 83.400), während 2006 über 52.800 Familien sozialpädagogische Familienhilfe erhielten (9 Prozent mehr als 2005). Solche ambulanten Hilfen haben in der Vergangenheit die Zahl der Fremdunterbringungen erheblich gesenkt. Ferner wurden die Tagessätze der Heime so weit begrenzt, dass diese bereits heute das Problem haben, entsprechend qualifiziertes Personal auf gesicherten Stellen einzusetzen. (2)

Gemessen am Durchschnitt von Bewohnerzahl und Heimplätzen liegt Halle unter Berücksichtigung der Einwohner- und Sozialstruktur in der Bandbreite des bundesdeutschen Durchschnitts. Im Jugendamt der Stadt Halle wurde, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag, die Notwendigkeit von Heimunterbringung regelmäßig geprüft. Damit ist die Dienstanweisung auch ein Misstrauensvotum gegenüber den eigenen MitarbeiterInnen.

Dazu Heidi Bauer-Felbel vom DBSH: „Wer Kinder und Jugendliche effektiv schützen will, wird diesem gesetzlichen Auftrag mit abstrakten Zahlenvergleichen und rechtswidrigen Dienstanweisungen nicht gerecht. Ein derartiger Machtmissbrauch darf nicht hingenommen werden. KollegInnen, die sich gegen solche Entwicklungen wehren, können auf die Solidarität des DBSH setzen. Wer als Mitarbeiter/in des Jugendamtes oder als Betroffener den Rechtsweg beschreiten will, kann auf die Unterstützung durch den DBSH zählen“.

Sozialraumorientierung – ein Wundermittel?

Bereits im Vorfeld der Dienstanweisung wurde als Ergebnis einer externen Beratung („Start gGmbH“) der ASD umstrukturiert und ein neues Computersystem installiert. Dies aber führte ebenso zu Mehrarbeit, wie der nicht funktionale Dokumentationsaufwand und die Zusammenlegung von Fach- und Verwaltungspersonal. Als die so erhoffte Kostenentlastung ausblieb wurde im Juli 2006 ein neues „Fachkonzept“ der „Start gGmbH“ beschlossen: Drei Stadtteilzentren, fünf „Sozialraumplanungsgruppen“ und der „Nutzen präventiver Potentiale“ sollten zu jährlichen Einsparungen von 4,2 Mill. Euro führen. „Kluge Systeme“, „intelligente Lösungen“, neue Hierarchien, „Sozialraumbudgets“, „Controlling“ und die „Balance Score Card“ münden in ein „pro – aktives System“, das wiederum möglichst kleinräumig agieren soll. Mit dieser Sozialmanagementlyrik aber wurden konkret nur einige mögliche Arbeitsweisen stadtteilorientierter Sozialarbeit beschrieben. Jeweils ein Mitarbeiter des Sozialdienstes soll eine der rund 50 „Quartiersrunden“ leiten, in der Vertreter aus Kindergärten, Jugendclubs, Schulen Sport- und Kulturvereinen usw. vertreten sind.

Wie durch eine solche Arbeit 4,2 Millionen eingespart werden können, bleibt unklar. Auch für den DBSH sind Vernetzung und Sozialraumorientierung wichtige methodische Pfeiler und wichtiges Arbeitsprinzip. „Damit ist das Konzept aber nur alter Wein in neuen (pro-aktiven) Schläuchen“, so der DBSH.

Michael Böwer, Beauftragter des DBSH für Kinderrechte, warnt: „Immer wieder gern, wird, ohne dass einer weiß, wie es dann klappen soll, bessere Kooperation als Heilmittel aller Sorgen herbeigelobt“.

Gerade wenn es um den Schutz des Kindeswohls geht, bringen Kooperation und Stadtteilorientierung auch mittelfristig keine Einsparungen. Alle Untersuchungen gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus. Dort, wo besser aufgepasst wird, steigt auch der Bedarf an Einzelfallhilfe, die Verbesserung der Prävention wiederum erfordert zusätzliche Maßnahmen. Den ohnehin stark geforderten Kindergärten und Jugendeinrichtungen Aufgaben der Familienhilfe zu übertragen ist ein Etikettenschwindel auf Kosten von Kindern und Jugendlichen“, so der DBSH. „Wer zudem glaubt, dass Kinder von freizeitorientierten Vereinen geschützt werden können, hat die besonderen Aufträge und Kompetenzen der Jugendhilfe nicht verstanden.“

Dienstanweisung als Verzweiflungstat?

2007 stellte man auch in Halle fest, dass das Konzept weder zur Qualitätsverbesserung noch zur Mitteleinsparung geführt hat. So ist die Dienstanweisung nur als letzte Möglichkeit der Jugendamtsleitung zu verstehen, ihr Gesicht als zuverlässiger Kostenkürzer und Strukturveränderer zu belegen. Denn es sollten nicht nur 2,1 Mill. im ersten Jahr eingespart werden, ca. 500.000 Euro davon sollten für die Einstellung von 50 zusätzlichen Fachkräften ausgegeben werden, um mit deren Hilfe weitere Mittel einzusparen. Wie die aus den Heimen zu entlassenen Kinder und Jugendliche in ihren Familien mit diesem Personal zu schützen und zu fördern sind, wird nicht erläutert (3). „Gerade die in den Medien diskutierten Fälle der Kindeswohlgefährdung, in denen die Jugendämter vorab eingeschaltet waren, zeigen, dass eine stundenweise Betreuung oftmals nicht ausreicht, um Kinder zu schützen. „Dort, wo die familiäre Situation so schwierig ist, dass ambulante Hilfen nicht mehr reichen, sind Angebote der stationären Hilfe unverzichtbar“ so der DBSH. Zugleich ruft der DBSH alle SozialarbeiterInnen dazu auf, ihrer ethischen Verpflichtung und ihrer Garantenstellung für das Kindeswohl nachzukommen, notfalls auch gegen Amtsleitung und politische Führung: „Wo Kinder und Jugendliche gefährdet sind, dürfen uns einseitige Haushaltsvorgaben nicht kümmern.“

Falsch beraten, falsch geführt

„Zumindest in Halle scheinen Verwaltung und Politik überfordert, die Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen“, so der DBSH. Anders sei die Beauftragung der Beratungsgesellschaft „Start gGmbH“ nicht zu verstehen.
Das Unternehmen ist unter Führung des Geschäftsführers Klaus Roth in vielen Beratungsprojekten vor allem in den neuen Bundesländern aktiv. In Halle ist es darüber hinaus Träger ambulanter, von der Stadt finanzierter Praxisprojekte. Das Jugendamt hat im Rahmen der Beratung durch Klaus Roth ein Software-Produkt für den ASD gekauft, das wiederum über eine von Roth beeinflusste Firma vertrieben wird. Roth ist zugleich Schriftführer der Zeitschrift „Jugendhilfe“ des Wolters Kluwer Verlags. Hier wiederum hat er für seine Halle-Aktivitäten die Werbetrommel gerührt: „Proaktive Systeme und ihr Charme“ lautet der von ihm placierte „Fachbeitrag“. Zwischenzeitlich darf Roth die Oberbürgermeisterin auch auf Dienstreisen begleiten.

Für den DBSH ist eine solche Interessensverquickung in einem hohen Maß unseriös: „Hier wird die Kinder- und Jugendhilfe zum Spielball für das Profilierungsstreben von Verwaltung und einem privaten Unternehmen gemacht“.

Anwalt für Kinder und Jugendliche – wo bleibt die Lobby?

Für den DBSH ist es eine erfreuliche Entwicklung, dass sich die Medien sehr interessiert über die Vorgänge in Halle gezeigt haben: Die Berichterstattung in den Tagesthemen, im ZDF, in der „Zeit“ und auch in der anderen überregionalen Presse wäre ohne den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort nicht möglich gewesen. Ihnen ist es auch zu verdanken, dass die Dienstanweisung nach 13 Wochen endlich zumindest „überarbeitet“ wird. Dass aber die KollegInnen des ASD weiter unter Druck gesetzt und abgewertet werden, ist empörend. (4)

Es muss verwundern, dass bislang alle bundesweiten Fachorganisationen der Jugendhilfe zwar intern protestiert, aber öffentlich Zurückhaltung geübt haben. Die verantwortliche Oberbürgermeisterin Szabados ist berufenes Mitglied im Vorstand der „Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ)“(Dachverband aller bundesweiten Organisationen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe) und Vorsitzende des Kuratorium des bundeseigenen „Deutschen Jugendinstituts (DJI)“. „Von diesen führenden Organisationen der Jugendhilfe ist zu erwarten, dass die Berufung von Frau Szabados umgehend zurückgenommen wird. Wer die Kinder- und Jugendhilfe in diesem Ausmaß gefährdet, kann nicht mehr als glaubhafte Interessensvertreterin angesehen werden“, so der DBSH. Darüber hinaus fordert der DBSH eine Neubesetzung der Jugendamtsleitung in Halle: „Wer mit rechtswidrigen Dienstanweisungen die Fachlichkeit der Jugendhilfe gefährdet und damit den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern misstraut, hat an der Spitze eines Amtes mit dieser Verantwortung nichts zu suchen“, so Heidi Bauer-Felbel vom DBSH.

Aus Fehlern lernen

Dass es auch anders geht, belegt die Situation in Bremen. Nach dem „Fall Kevin“ wurden vakante Stellen besetzt, neue Konzepte aufgelegt und Gelder für Supervision wieder bereitgestellt. In den nächsten zwei Jahren werden rund 28 Millionen Euro zusätzlich in das Personal für frühe Förderung sowie in den Kindeswohlschutz investiert - und die im ASD „nach Kevin“ geschaffenen Stellen sollen langfristig gesichert werden. „Daran kann man anknüpfen, und weitere Schritte diskutieren“, so der DBSH.

  1. Editorial der „Zeitschrift Kindschaftsrecht und Jugendhilfe“, Heft 11/2007
    Prof. Wiesner ist Leiter des Referates Kinder- und Jugendhilferecht im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
  2. Wie wichtig die Hilfeform der Fremdunterbringung ist, zeigt auch die Statistik der Inobhutnahmen für das Jahr 2006: Danach mussten 2006 kurzfristig 25.800 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen werden, um einer akuten, sie gefährdenden Situation, zu begegnen.
  3. In einer Expertise für das Land Brandenburg versucht die Start gGmbH der Frage nachzugehen, wie Einwohnerzahl, Sozialraumstruktur, Personalausstattung des ASD und die Vermittlung in ambulante und stationäre Hilfen zusammenhängen, um sodann Qualitätsstandards vorschlagen zu können. Zurecht wird auf die äußerst unsichere Datenlage hingewiesen. Letztlich könne man nur sagen, dass es Unterschiede zwischen Stadt und Land geben würde und der Sozialraum Fallzahl und Interventionsdichte prägt. Gleichwohl kommt man auf der Basis einer älteren Untersuchung in Rheinland-Pfalz zu dem Ergebnis, dass je mehr Mitarbeiter ein Allgemeiner Sozialdienst hat, umso weniger stationäre Hilfen erforderlich seien. Auf welche Bereiche, lokale Situation, vorgehalten Maßnahmen, usw. sich diese Untersuchung bezieht, wird jedoch nicht erläutert.
  4. Die angekündigte veränderte Dienstanweisung lag bis zum 22. November noch nicht vor, somit glie die alte Dienstanweisung nach wie vor. Und die OB wertet ihre Mitarbeiter  weiterhin öffentlich ab. Am 19. Nov. Erschien von Ihr ein Interview in der Mitteldeutschen Zeitung. Dort wörtlich: „Manchen Mitarbeitern muss man deutlich machen, dass es noch mehr als Heime gibt. Sie wählen häufig eine Heimeinweisung, weil sie sich damit auf der sicheren Seite fühlen” (Mitteldeutsche Zeitung am 19. Nov. 2007).

 Wilfried Nodes

DBSH zu den Vorgängen in Halle: Kinder- und Jugendhilfe ist kein Sparschwein für kommunale Haushalte!

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Kinderbetreuung: Ausbau und Qualität gehören zusammen

5.4.2007: Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) setzt sich intensiv für einen qualitäts- orientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein. In seinen Forderungen geht der DBSH davon aus, dass sich das Angebot vor Ort an den jeweiligen Wünschen und Bedürfnissen der Eltern orientieren muss. Die Schaffung eines familienfreundlicheren Klimas sollte dem Lebensmodell “Familie“ – unabhängig von ihrer Ausgestaltung - wieder zu mehr Attraktivität verhelfen.

„Wir begrüßen die gemeinsame Absichtserklärung von Bund, Ländern und Kommunen, die Förderung und Betreuung der unter Dreijährigen zügig auszubauen“, sagte Michael Leinenbach, neu gewählter Bundesvorsitzender des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) im Anschluss an die Bundesmitgliederversammlung des Verbandes am 30.3.2007 in Jena.

Bereits heute leisten ErzieherInnen dort, wo Struktur und Förderung einen qualifizierten Betrieb von Kindertageseinrichtungen ermöglichen, eine wertvolle, effiziente und qualifizierte Arbeit. Der DBSH unterstützt vehement den Förderungsauftrag von Tageseinrichtungen zu Erziehung, Bildung und Betreuung und erwartet, dass die notwendige Formulierung von Qualitätsmerkmalen sowie Qualitätsstandards stärker konkretisiert wird. Um „Kleinstaaterei“ zu vermeiden fordert der Verband eine bundesweite Förderung mit einheitlichen Standards zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen wie Gruppengröße, materielle Standards, Qualifikation, Stellenbesetzung, usw. zu verbinden.

Als weniger effektiv sieht Leinenbach die Ost-West Diskussion. „Nicht landespolitisches Kalkül sondern Bedarfsorientiertheit und Qualitätsstandards sollten im Interesse der BürgerInnen sein“, so Leinenbach. Sie haben, egal wo sie wohnten, ein Recht auf qualifizierte Soziale Dienstleistungen. Seit Jahren ist bekannt, dass funktionierende soziale Netze vor Ort die beste Lösung und Unterstützung für Kinder, junge Menschen und Familien sind.

Die Lebensbedingungen von Familien im direkten Lebensumfeld der jeweiligen Kommune zu verbessern, hat oberste Priorität. Dabei sind vorhandene Kräfte zu bündeln, um Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu entwickeln. Um dies zu erreichen, müssen die Entscheidungen der betroffenen Kommunen, der Länder und des Bund zu Gunsten der Familien ausfallen.

Alles unter Finanzierungsvorbehalte zu stellen, gehe an dem Bedarf der Menschen und des sozialen Gemeinwesens vorbei. Insbesondere muss vermieden werden, dass die notwendige Finanzierung aus familienfördernden Leistungen, wie etwa dem Kindergeld, bestritten wird. Insbesondere einkommensschwache Familien sind auf diese Förderung angewiesen. Noch so gute Betreuungskonzepte sind kein Ersatz für die Bekämpfung der Armut bei Kindern.

Der DBSH hat darauf vor Jahresfrist unter dem Motto „Fallen die durchs soziale Netz, die es knüpfen?“ in seiner sozialpolitischen Kampagne aufmerksam gemacht  (www.soziales-netz.org). Darauf hinzuweisen, so der Verband in seiner Bundesmitgliederversammlung, sei heute aktueller denn je.

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SozialarbeiterInnen: Mit neuem Vorstand in die Zukunft

02.04.2007: Die diesjährige Mitgliederversammlung des Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) fand in Jena statt. Der DBSH ist der größte Berufsverband für die Soziale Praxis und zugleich Fachgewerkschaft. Über 6.000 ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen, SozialpädagogenInnen und HeilpädagogenInnen haben sich zusammen geschlossen, um Maßstäbe für die soziale Arbeit zu setzen und entsprechende fach- und berufspolitische Forderungen zu vertreten.

Die Bundesmitgliederversammlung wählte einen neuen Vorstand. Nach über 10 Jahren der Tätigkeit stellte sich die bisherige erste Vorsitzende, Hille Gosejacob-Rolf, nicht mehr zur Wahl. Zum neuen ersten Vorsitzenden des Geschäftsführenden Bundesvorstands wurde Michael Leinenbach gewählt. Leinenbach ist als Beamter Abteilungsleiter für Familie und Soziales in der Kreisstadt Saarlouis.

Zur neuen zweiten Vorsitzenden wurde Gabriele Stark-Angermeier mit großer Mehrheit gewählt. Stark-Angermeier ist Leiterin des Caritaszentrums München Innenstadt. Als weitere Vorstandsmitglieder wurden Heidi Bauer-Felbel, Nadine Hartmann, Frank Mattioli-Danker, Friedrich Maus und Harald Willkomm gewählt.

 

Der Vorstand des DBSH (von links nach rechts): Frank Mattioli-Danker, Heidi Bauer-Felbel, Harald Willkomm, Friedrich Maus, Michael Leinenbach (1. Vorsitzender), Gabriele Stark-Angermeier (2. Vorsitzende), Nadine Hartmann

Damit hat der DBSH zugleich einen Generationswechsel vollzogen. Ursprünglich aus dem Zusammen- schluss zweier Berufsverbände hervor gegangen war die ausscheidende Vorsitzende Gestalterin von Neuaufbau und politischer Identität. Hervorragender Abschluss war die Weltkonferenz der Sozialen Arbeit 2006 in München, deren Ausrichter der DBSH sein durfte.

So gestärkt will der neue DBSH-Vorstand sich den neuen Herausforderungen stellen. Soziale Problemlagen nehmen in Folge zunehmender Ungleichheit zu, andererseits führen Kürzungen von Haushaltsmitteln zu Gefährdungen der Qualität Sozialer Dienste. Im Vordergrund sieht der neue GfV daher die Hervorhebung der berufsethischen Prinzipien. Die darin enthaltenen Selbstverpflichtungen sind Grundlage für Qualität und Parteinahme der SozialarbeiterInnen in Deutschland.

Auch beschloss die Bundesmitgliederversammlung die Umsetzung des Grundlagenpapiers zu den Schlüsselkompetenzen. Damit will der DBSH ein einheitliches Qualifikationsniveau in Ausbildung und Praxis Sozialer Arbeit sichern.

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Der DBSH zur Gewalt an Schulen: Die Rütli-Schule ist kein Einzelfall.

Wir brauchen mehr Dialog innerhalb von Schule und echte Perspektiven für Jugend - mehr staatliche Härte schafft mehr Konfrontation!

Mit Besorgnis hat der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) auf die Vorfälle an der Berliner Rütli-Oberschule reagiert. Die Zuspitzung käme allerdings angesichts gesellschaftlicher Konfliktlagen und sozialstaatlicher Einsparungen nicht überraschend; bemerkenswert sei, dass es erst eines Hilferufes eines Kollegiums bedurft habe, damit die Gesellschaft aufmerksam werde und Politik handele. Gefordert sei mehr Dialog innerhalb von Schule und mit jungen Menschen. Einseitigen staatlichen Repressionen gegenüber auffälligen Jugendlichen insbesondere ethnischer Minderheiten, wie sie in ersten Reaktionen gefordert wurden, erteilt er eine klare Absage.

 Wenn sich Lehrer nicht mehr trauen, die Klasse ohne Notfallhandy zu betreten, dann zeigt dies ihre Not, sich auf sich allein gestellt zu erleben, so Heidi Bauer-Felbel, Bundesvorstandsmitglied des DBSH. Es gehe künftig darum, über Klassenraum und Fachunterricht hinaus zu arbeiten. In der Lehrerausbildung müssten Gruppendynamik und soziales Lernen stärkeres Gewicht erhalten. Der andere Teil der Medaille aber sei, was wir den Jugendlichen mit schlechten Startchancen anbieten, meint Bauer-Felbel mit Blick auf die Kampagne des Berufsverbandes für sozialstaatliche Standards und faire Chancen für sozial Schwache.

Forderungen nach mehr Anpassung und besserem Spracherwerb, wie sie Kanzlerin Merkel erhebe, griffen deshalb zu kurz, meint der in der ambulanten Sozialarbeit mit Jugendlichen erfahrene Sozialarbeitswissenschaftler Michael Böwer. "Es geht nicht um ihre deutsche Sprache, es geht darum, dass man mit ihnen spricht!" sagt er. Und um mehr als Integration: "Die Fälle von Misshandlung von Schülern durch Mitschüler, der Erfurter Amoklauf - all das hätte uns längst wachrütteln sollen", meint Böwer, der als Dozent für Krisenintervention und Jugendhilfe an der Hochschule Bremen tätig ist.

Die Lösung liege deshalb in konkreten Schritten. Politik müsse zu präventiven Konzepten zurückkehren. In einer 10-Punkte-Stellungnahme formuliert der DBSH Anregungen zur grundsätzlichen Diskussion: "Schule muss sich verändern. Sie muss mehr sein als Unterricht. Soziale Arbeit und Schule haben einen gesellschaftlichen Auftrag. Soziale Arbeit, Schule und Eltern sind Anwälte für bessere Chancen für alle Kinder und Jugendliche" (Langfassung siehe: www.dbsh.de/hml/berufspolitik.html).

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Kindeswohl vor Elternrecht?

Deutschland wird aufgeschreckt von einer Serie von Kindesmissbrauch, Kindesvernachlässigung oder Misshandlung mit Todesfolge, verursacht durch die eigenen Eltern. Das alles passiert mitten unter uns, in den Städten und Dörfern in denen jeder von uns lebt und oft niemand nimmt Notiz davon. Bezahlen müssen das die Schutzbedürftigsten unter uns, die Kinder. 10 – 15 % der Kinder werden in Deutschland geschlagen. Ihre Misshandlung ist ein schichtübergreifendes Phänomen, über das kaum diskutiert wird. In der Öffentlichkeit beginnt der Skandal erst dort, wo gerade die überforderten Eltern ihre Kinder aufs schwerste verletzen, hungern lassen oder gar zu Tode quälen.
Kinder in Deutschland sind ein Armutsrisiko, so der. Armuts- und der Jugendbericht der Bundesregierung. Und es fehlt nicht nur an Nachbarschaft und sozialer Kontrolle, sondern auch an regulärer Kinderbetreuung. So bleiben misshandelte Kinder und Jugendliche leider allzu oft unerkannt.

Politiker aller Fraktionen fordern nun eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen. Der Kinderarzt soll nun diejenigen erreichen, die von Nachbarschaft, Kindergarten, Schule unbeobachtet bleiben und von einer finanziell immer mehr ausgetrockneten Kinder- und Jugendhilfe und Prävention nicht mehr erreicht werden.
Tatsächlich aber lenkt die Forderung nach zwangsweisen Voruntersuchungen vom wirklichen Handlungsbedarf ab.

Die Früherkennungsuntersuchungen der Kinder sind unbestritten erfolgreiche Leistungsangebote der gesetzlichen Krankenversicherung (U1- bis U9-Untersuchungen nach § 26 SGB V), um einer körperlichen, psychischen oder geistigen Fehlentwicklung von Kindern durch präventives Handeln vorzubeugen und ggf. zu therapieren.
Unsere Kinderärzte verfügen über die dazu notwendigen Kenntnisse, aber was passiert mit den Kindern, die vier Wochen vor dem Kinderarztbesuch nicht misshandelt werden? Und mit den Ärzten, die eine Misshandlung übersehen, weil eben nicht unmittelbare körperliche Spuren zu sehen sind?

Sicher könnten Kinderärzte, wenn sie denn so ausgebildet sind, dass sie Misshandlungen überhaupt erkennen, einen Beitrag zum Schutz des Kindes leisten. Aber die zehn Vorsorgeuntersuchungen bis zum 13 Lebensjahr, mit Pausen von 1,5 Jahren ab dem 24 Monat und einer Pause von 5 Jahren ab dem fünften Lebensjahr sind allein schon wegen ihrer zeitlichen Ausdehnung kein wirksames Instrument.

Zudem würde ein bürokratisches Monstrum geschaffen. Immerhin 90 % aller Eltern nehmen die Vorsorgeuntersuchungen bis zum zweiten Lebensjahr wahr, danach sackt die Quote auf 70 % ab. In der Konsequenz würde eine strafbewährte Verpflichtung dazu führen, dass Bußgeld- und Widerspruchsstellen aufzubauen wären, ein medizinischer Datenabgleich beim Wohnort- oder Krankenkassenwechsel aufgebaut werden muss und vielleicht sogar Zwangsvorführungen mit Polizei und Jugendamt zu vollziehen sind. Im Ergebnis würde viel Geld in eine Bürokratie fließen, Geld, das wirksamer für die Hilfe der Kinder und ihrer Eltern zu verwenden ist.

In einer freien Gesellschaft ist es Sache des Einzelnen, welche medizinischen Leistungen er in Anspruch nimmt. Erst wenn Gefahr für die körperliche Unversehrtheit besteht, können Gerichte die medizinische Sorge an Dritte delegieren. Werden nur die sorgeberechtigten Eltern dazu verpflichtet, ihre Kinder „medizinisch vorzuführen“, würde dies zu einem vollständigen Systemwechsel führen. Denn wenig später müssten auch alle alten Menschen zwangsvorgeführt werden um Auswüchse in Pflegeheimen zu verhindern, und Menschen, die schon einmal unter einer psychischen Erkrankung gelitten haben, wären gleichfalls vorzuführen, weil sie sich ja irgendwann mal wieder selber schaden könnten. Nicht mehr der Richter entscheidet über eine solche Zwangsmaßnahme, sondern Zwang würde zum Allgemeingut und Patentrezept für alle Gefährdungen in der Gesellschaft. Gerade mal 30 Jahre ist es her, dass der „Fürsorgestaat“ mit seinen Auswüchsen überwunden ist, soll jetzt der „Vorsorgestaat“ aufgebaut werden, der bereits dann in Erscheinung tritt, wenn Eltern eine Untersuchung vergessen?

Die Frage ist ob es Sinn macht alle Eltern zu verpflichten, ein neues Zwangssystem aufzubauen, und die integere Wahrnehmung der Elternrechte in Frage zu stellen?

Sicher muss die Frage gestellt werden, wie man die Minderheit der Eltern erreicht, die mit ihrem Kind nicht in die Vorsorgeuntersuchung kommen.

Die Nichtteilnahme kann natürlich ein Indiz dafür sein, dass die Eltern der ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht zur Pflege ihrer Kinder nicht ausreichend nachkommen.

Aber Gewalt gegen Kinder ist eben nicht eine auf einige Skandale reduzierte Ausnahmeerscheinung. Sie zu entdecken muss Aufgabe aller „Systeme“ sein, ob dies nun die gesundheitliche Vorsorge ist, eine Ausweitung der Hebammendienste, das Angebot von Elternschulen oder auch der Kindergarten- und Schulbesuch. Die Inanspruchnahme all dieser Einrichtungen ist verbindlicher zu gestalten, das Personal entsprechend zu qualifizieren. Und selbstverständlich könnten auch gesundheitsbezogene Prävention ein freiwilliges Angebot solcher Einrichtungen sein.

Insgesamt braucht es ein gesellschaftliches Klima, das wieder vom Hinschauen, und nicht vom Wegschauen geprägt ist. Und für das Hinschauen braucht es Orte der Begegnung und die aktive Einbeziehung der Kinder.

Misshandlung lässt sich ordnungspolitisch nicht wirksam bekämpfen. Vielmehr braucht es eine stärkere Verpflichtung auf das Kinderwohl, und die Bereitschaft, dann auch die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Der Gesetzgeber hat mit der letzten Änderung des SGB VIII (KIK) und die Einführung des § 8a einen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, und die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit allen an der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen Beteiligten nachdrücklich differenziert. Damit hat das Jugendamt eindeutigere Rechtsgrundlagen für sein Handeln bei Kindeswohlgefährdung. Voraussetzung ist, das Jugendamt erhält Kenntnis von der Notwendigkeit seines Handelns. Das Jugendamt ist kein Ermittlungsorgan und es hat zwischen verschiedenen Grundrechtsrelevanzen abzuwägen. Das Grundrecht der Eltern konkurriert mit dem Recht des Kindes auf Erziehung und Entwicklung und auf Schutz des Kindeswohls. Beides ist zu sichern durch das Staatliche Wächteramt.

Gefährdete Kinder brauchen in Notsituationen die Aufmerksamkeit, Zivilcourage der ganzen Gesellschaft und die Professionalität der Fachkräfte. Doch dazu braucht es der ausreichenden Finanzierung, dem Ausbau der Prävention und der Bereitschaft, wenn ein Kind anders nicht zu schützen ist, entsprechende Mittel für die Begleitung der Eltern oder gar notwendige Schutzräume (Tagesgruppen, Heime, usw.) auszugeben.

Auskunft erteilt:
Heide Bauer Felbel, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstand des DBSH
bauer-felbel@dbsh.de
Wilfried Nodes,
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DBSH
nodes@dbsh.de , Tel.: 0172-2654905

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Berufsverband fordert Qualitätstest für die Soziale Arbeit

Ein-Euro-Jobs und Niedriglohnbeschäftigung senken Qualität sozialer Arbeit
Leitfaden gibt Tipps für Nutzer und Angehörige

Gut ein Jahr nach Einführung der Ein-Euro-Jobs beklagt der Deutsche Berufsverband für soziale Arbeit (DBSH) einen massiven Qualitätsverlust in der Sozialarbeit und der Pflege. „Nach dem Motto „Geiz ist geil” sollen soziale Einrichtungen ihre Dienste nur noch möglichst billig anbieten“, so die DBSH-Vorsitzende Hille Gosejacob-Rolf am. Seit zwölf Jahren steigen die Fallzahlen, während die Budgets nicht angehoben oder sogar abgesenkt würden.

In dieser Situation würden Ein-Euro-Jobber oder Niedriglohn-MitarbeiterInnen ohne entsprechende Ausbildung flächendeckend in Schulen bei der Hausaufgabenbetreuung, in Kindertagesstätten und in der Altenhilfe eingesetzt. Gleichzeitig steigt bei den Fachkräften die Arbeitslosigkeit, sie liegt beispielsweise bei Sozialarbeitern bei mittlerweile ca.10 %, mehr als das doppelte des Durchschnitts anderer akademischer Berufe.

Diese Entwicklung ziehe sich durch alle Bereiche der sozialen Arbeit, sagte Gosejacob-Rolf. So werde in Duisburg ein Projekt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit mit 15 Ein-Euro-Jobbern als «Sozialhelfer» betrieben. Dieses sollten mit den Betroffenen Probleme wie Wohnungssuche, Vereinsamung oder Tagesstruktur bearbeiten.

Ein Dumping der Qualität finde jedoch auch in der Pflege statt. So suchen vor allem ambulante Träger Teilzeitkräfte für den Sozialpsychiatrischen Dienst und Pflegekräfte zu einem Stundenlohn von 10 Euro. Zwar gebe es in den Altenheimen noch eine Fachkraftquote von 50 %. Doch das reiche gerade mal für die notwendigste Pflege, alles andere müssten zusätzliche MitarbeiterInnen erledigen, oder es werde eben nicht gemacht, so der DBSH.

Vielfach werden die Qualitätsdefizite nicht erkannt, vor allem in Heimen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und alte Menschen können die Bewohner vielfach keine Kritik äußern. Und die Beschäftigten hätten meist Angst, sich gegen die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen aufzulehnen. „Zu viele Fachkräfte werden arbeitslos und befürchten nur als Ein-Euro-Jobber oder in Niedrig-Lohn-Jobs wieder in ihrem Beruf arbeiten zu können“, sagte die DBSH-Vorsitzende.

Ein Problem sei auch, dass zu viele BürgerInnen den sozialen Diensten zu wenig Aufmerksamkeit schenken. „Zu wenige denken daran, dass sie oder ihre Angehörige sehr plötzlich auf soziale Dienste angewiesen sein können.  Andere glauben, dass es so, wie es ist, alles in Ordnung sei“, so die DBSH-Vorsitzende. Dabei werde übersehen, dass es in Kindergärten, Jugendheimen, Altenpflegeeinrichtungen oder in der Behindertenhilfe nicht um Aufbewahrung gehen darf, sondern um Förderung und ein lebenswertes Leben. „Ein Dach über den Kopf, satt und sauber, das allein kann nicht die Zukunft für hilfebedürftige Menschen in unserer Gesellschaft sein“, so die Vorsitzende.

Zu jedem freien Wettbewerb gehöre das Ringen um die beste Qualität und um die Sicherheit der angebotenen Waren und Dienste. Nur im Sozialbereich scheine das anders zu sein. Schönheitscremes, Elektrogeräte und Hundefutter würden regelmäßig getestet, im Sozialbereich aber werden die Standards abgesenkt, so Hille Gosejacob-Rolf. Die Verbraucherzentralen sollten beauftragt werden, die Qualität sozialer Dienste vergleichend zu bewerten. „Wissenschaftliche Studien, was notwendig wäre, gibt es genug. Was wir brauchen ist ein Wettbewerb um die beste Praxis. Und hierfür brauchen Betroffene und Angehörige Hilfestellung“, so die Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH). „Mit einer „Geiz ist Geil“ – Mentalität lassen sich unsere sozialen Probleme nicht lösen, erst eine gute Qualität wirkt zugunsten der sozialen Balance und der Menschenwürde“.

Mit einer Info-Kampagne will der Verband die Bürger bewegen, bei sozialen Einrichtungen auf Einhaltung von Standards zu achten. Dort wo die Qualität nicht stimmt, sollen sich die Bürger an Politik und Träger wenden, um auf Verbesserung zu drängen. Dafür hat der DBSH eine kostenlos erhältliche Postkartenserie vorbereitet.
In einem Leitfaden gibt der DBSH Tipps, welche Punkte bei der Auswahl etwa eines Pflegeheims, eines Kindergartens oder eine Jugendhilfe-Einrichtung beachtet werden sollten. Dazu gehören Fragen nach der Ausstattung der Einrichtung, dem Konzept und der Ausbildung des Personals.

Die Materialien der sozialpolitischen Kampagne können einmalig kostenlos beim Kampagnensekretariat des DBSH, Friedrich-Ebert-Str. 30, 45127 Essen bestellt oder auch über das Internet eingesehen und bestellt werden unter: http://www.soziales-netz.org.

Der DBSH ist mit gut 6.500 Mitgliedern der größte Verband für soziale Berufe.

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Alle Kinder brauchen gleiche Chancen!

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) unterstützt Forderung des UN-Sonder- beauftragten für Menschenrechte und Chancengleichheit Munoz nach bundeseinheitlichen Standards im Bildungssystem

Im Anschluss seines zehntägigen vor Ort Besuchs in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Betreuungsangeboten hat der UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und Chancengleichheit, Vernor Munoz, die Zersplitterung der Bildungspolitik unter den deutschen Bundesländern kritisiert. Anlass seiner Reise war die Frage der Umsetzung des Rechts auf Bildung und der Wahrung der Chancen für junge Menschen im deutschen Bildungswesen. Die Pisa-Bildungsvergleiche hatten für Deutschland einen überdurchschnittlich starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg ergeben.

Wir teilen die Kritik des UN-Beauftragten im Grundsatz, so Michael Böwer, Beauftragter des Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) für die Rechte des Kindes nach der UN- Kinderrechtskonvention. Aus Sicht des DBSH brauche es klare und einheitliche bundespolitische Standards, die jedem Kind gleiche Chancen einräumten, durch Bildung und Erziehung an der Gesellschaft teilzuhaben. Dies müsse, so Böwer, unbeachtlich der sozialen Herkunft und des Ortes oder Bundeslandes gelten, in dem es lebe. Gegenwärtig, so beobachte es der DBSH gemeinsam mit vielen Experten in Forschung und Praxis, sei ein Trend zu beobachten, Bildung und Erziehung nach Kassenlage der öffentlichen Haushalte zu machen und bundesweit geltende Standards abzuschmelzen. „Dies geht so nicht weiter“, meint Böwer und unterstreicht: „Alle Kinder haben das gleiche Recht, die bestmöglichsten Hilfen zu erhalten, die es für sie gibt! Ihre Chancen zu wahren, wie es die UN-Konvention für die Rechte der Kinder gebietet, dazu bedarf es einer Umkehr von frühen Entscheidungen über die Bildungslaufbahn hin zu mehr Durchlässigkeit, einer Reform von Schule ebenso wie mehr Bemühen, klare Vorgaben und einer politischen Debatte um bessere Chancen für Kinder und Jugendliche in allererster politischer Reihe!“

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) ist der Berufsverband für die Soziale Arbeit. 6.000 SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen und HeilpädagogInnen haben sich in ihm zusammengeschlossen, um Maßstäbe in der Sozialen Arbeit zu setzen. Er arbeitet berufspolitisch, fachspezifisch und gesellschaftsbezogen und vertritt die arbeits-, tarif- und besoldungsrechtlichen Interessen seiner Mitglieder, weltanschaulich nicht gebunden und überparteilich.

Auskunft erteilt: Deutscher Berufverband für Soziale Arbeit (DBSH), Michael Böwer, Beauftragter für die Belange der UN-Kinderrechtskonvention des DBSH. Kontakt: m.boewer@dbsh.de, Tel.: 0421-5001817, Mobil: 0160-6949827

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DBSH: Studiengebühren belasten die Soziale Arbeit

Der DBSH fordert, dass es auch in Zukunft möglich sein muss, ein Erststudium innerhalb eines angemessenen Zeitraums kostenfrei absolvieren zu können. Auch für Masterstudiengänge im konsekutiven Modell sollen keine Studiengebühren erhoben werden.

Die Zulassung von Studiengebühren durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt einen tief greifenden Einschnitt in die bisherige deutsche Hochschulpolitik dar. Mit der Einführung von Studiengebühren wird die schrittweise Privatisierung öffentlich finanzierter Bildungskosten verstärkt und damit auch noch das Minimum an realisierter Bildungsgerechtigkeit beseitigt. Alle internationalen Erfahrungen mit der Einführung von Studiengebühren zeigen, dass im Zuge eines solchen Prozesses der Anteil Studierender aus so genannten „bildungsfernen Schichten“ absinkt. In keinem anderen industrialisierten Land liegt der Anteil solcher Studierender niedriger als im „Vorzeigeland“ für Studiengebühren USA.

Mit der Einführung von Studiengebühren wird sich die soziale Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnen!

Studiengebühren benachteiligen in besonderem Maße Frauen. Da sie bei gleicher Qualifikation im statistischen Mittel weniger verdienen als Männer, stellt sich die „Verzinsung“ ihrer Bildungsinvestitionen deutlich schlechter dar als die der Männer.

Durch die Einführung von Studiengebühren wird die Zahl der Studierenden zurückgehen. In Studiengängen mit einem überdurchschnittlichen Anteil Studierender aus bildungsfernen Schichten (dies sind insbesondere Studiengänge an Fachhochschulen) wird ein solcher Rückgang konsequenterweise ebenfalls überdurchschnittlich ausfallen.

Für die Soziale Arbeit gilt schon jetzt, dass sich die „Investition“ in den Beruf vergleichsweise schlecht „rechnet“. Nur bei Philosophen zahlt sich die Investition in die Ausbildung noch weniger aus. Der „Ertragswinkel“ in Studiengängen in diesem Bereich wird sich nach der Einführung von Studiengebühren weiter verschlechtern. Schon jetzt liegt bei einer Reihe von Berufen der Ebene der Facharbeiter das Lebenseinkommen deutlich über dem in der Sozialen Arbeit.

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Zukunftskonferenz Jugendhilfe fordert:
Mehr Chancen für Kinder in einer Welt der Ungleichheit

Die am  4. September 2004 zu Ende gegangene Zukunftskonferenz Jugendhilfe des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) fordert in ihrem Abschlusskommuniqué die Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik auf, sich trotz knapper Kassen verstärkt für die Chancen von Kindern in unserer Gesellschaft einzusetzen. In ihrer zweitägigen Konferenz unter dem Titel „Jugendhilfe zusammenbringen" berieten zwanzig Expertinnen und Experten aus der Sozialen Arbeit über die künftigen Anforderungen an den Sozialstaat in einer sich global verändernden Welt.
“Uns fällt auf, dass schon in den europäischen Ländern große Unterschiede darin bestehen, wie Kindern in Not Hilfe zu teil wird", so Heidi Bauer-Felbel, die Sprecherin der Bundesfachgruppe Jugendhilfe und Mitglied des Bundesvorstandes des DBSH. Im Zuge des gemeinsamen europäischen Prozesses würden richterliche Entscheidungen auf EU-Ebene immer relevanter auch für die deutschen Jugendämter und Dienste. Daher, so Bauer-Felbel weiter, müsse es darum gehen, die Chancen der Kinder in der sich wandelnden Gesellschaft verstärkt in den Blick zu nehmen, insbesondere für jene, die zusehends am Rande der Gesellschaft zu stehen scheinen. Angesichts der Weltkonferenz für Soziale Arbeit, die der DBSH als deutsche Sektion der Internationalen Federation of Social Workers (IFSW) im Sommer 2006 in München abhält, wollen die Fachleute daher insbesondere auf europäische Veränderungstendenzen und auf die Situation von jungen Menschen in Bildungsprozessen eingehen. Es sei unerlässlich, so die einhellige Meinung unter den Experten, faire Startchancen für alle Kinder zu schaffen. Denn selbst in den westlichen Ländern wüchsen viele Kinder heute mit massiven sozialen Ausgrenzungserfahrungen auf: Langzeitarbeitslosigkeit der Eltern, Leben am Rande des Sozialhilfeniveaus, in sozial benachteiligten Stadtteilen, inmitten von ethnischen und kulturellen Integrationsproblemen.

Ansprechpartnerin:
Heidi Bauer-Felbel, Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH), Lindenweg 2, 19288 Fahrbinde, Telefon (038753) 80175 (p.) oder (0385) 5889201 (d), Fax (0385) 5889022, Mail
heidi.bauer-felbel@sm.mv-regierung.de

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In der Kindertagesbetreuung braucht es Fachkräfte!

(28.7.2004) Bundesministerin Renate Schmidt will die Kinderbetreuung in Deutschland, insbesondere die für unter Dreijährige, bis zum Jahr 2010 bedarfsgerecht ausbauen. Ein entsprechender  Gesetzentwurf wurde am 14. Juli ’04 im Bundeskabinett beschlossen. Allerdings sieht das so genannte Tagesbetreuungsausbaugesetz keinen Rechtsanspruch vor. Die Betreuung durch Tagesmütter soll dabei eine besondere Bedeutung erhalten, ohne dass für diese ein Qualifikationsstandard vorgegeben wird. Das für den Ausbau der Tagesbetreuung notwendige Geld soll aus den Entlastungen der Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) aufgebracht werden, die Bundesregierung rechnet mit 1,5 Mrd. Euro. Zugleich beinhaltet das Gesetz einige Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG): Mit dem Ziel eines besseren Schutzes des Kindeswohls wird die staatliche Schutzaufgabe konkreter gefasst. Intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland sollen zur Ausnahme werden. Einkommensstarke Eltern und junge Menschen sollen sich künftig stärker an den Kosten für stationäre Leistungen beteiligen.

„Mehr Betreuungsplätze zu schaffen, ist ein wichtiger Schritt“, so Michael Böwer, Mitglied in der Bundesfachgruppe Jugendhilfe des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH). Klar sei aber auch, dass eine Erhöhung der Platzzahl nicht um den Preis schlechterer Betreuung erfolgen könne: „Mit Amateuren werden wir nicht PISA-Sieger“, so Böwer. Denn eine profunde Bildung, Förderung und Erziehung der kleinen Kinder brauche mehr qualifizierte Fachkräfte, um im internationalen Vergleich mithalten zu können, so der DBSH in seiner Stellungnahme unter dem Titel „Wir brauchen eine Qualifikation in der Breite“. Der Gesetzentwurf, so Böwer, berücksichtige diese von allen Fachleuten festgestellte Notwendigkeit nur unzureichend. Fachliche Standards für die geplanten Kurzzeitkurse für Tagesmutter seien unerlässlich. „Keinem Kind ist zuzumuten, von frustrierten Tagesmüttern betreut zu werden, die vom künftigen Job-Center dazu zwangsverpflichtet seien“, meint Böwer, der befürchtet, dass die Fähigkeit, eine Tagespflege zu leisten, dort niemand schere.

Eine im Gesetzentwurf völlig zu Recht aufgeworfene Frage sei, so Böwer weiter, wie Kinder, deren Wohl in der Familie gefährdet sei, besser geschützt werden können. Die Praxis zeige, dass Kinder in Not eine hohe Sensibilität und profunde Kompetenz erforderten, um ihren innerfamiliären Bedingungen und Lebenslagen gerecht zu werden. Dies sei mit eben mal angelernten Laien nicht zu leisten. Wichtig sei, den Charakter einer modernen Jugendhilfe nicht zu gefährden, wenn der staatliche Schutzauftrag enger gefasst werde. Es ist ein Verdienst dieses Gesetzes, dass das Jugendamt zunehmend mehr als eine Hilfe anbietende Stelle und weniger als Kinderklaubehörde wahrgenommen wurde. Es sei zu vermeiden, dass es durch eine allgemeine „Anzeigeverpflichtung“ zu Eilfertigkeiten käme und leider allzu oft vorhandenen „Rettersyndromen“ Tür und Tor geöffnet werde, so Böwer. Es könne nicht angehen, die verfassungsrechtlich klargestellte Verantwortung der Eltern für das Wohl der Kinder umzukehren in eine Alleinverantwortung der Fachkräfte im Jugendamt. Vielmehr sei es erforderlich die Eltern noch besser als bisher zu unterstützen.

Auskunft erteilt: Deutscher Berufverband für Soziale Arbeit (DBSH), Bundesfachgruppe Jugendhilfe, Michael Böwer, m.boewer@addcom.de, Tel.: 0421-5001817, Mobil: 0160-6949827

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Eltern haben Erfahrung, Kompetenz und Verantwortung -
Stärken wir Eltern und Kinder – machen wir sie Fit für’s Leben

(26.7.2004) Der DBSH hat einen Bericht zur Elternbildung veröffentlicht, der für Eltern wie auch beruflich Erziehende als Orientierung hilfreich ist, mögliche Qualitätsmerkmale benennt und entsprechende Quellen anbietet. Darin fordert der DBSH, die Elternbildung als Pflichtaufgabe mit qualifizierten Wertmaßstäben auszubauen und deren Angebote weiterzuentwickeln.

Auch sei noch zu unbekannt, welche Wirksamkeit Elternbildungsprogramme bei den Eltern entfalten oder welche Qualitätsmerkmale zur Durchführung dieser Programme erforderlich sind. Weitere Ergebnisse sind  die Forderung nach Vernetzung  und  Zusammenarbeit von Elternbildungsangeboten in den örtlichen Bereichen und Stadtteilen.
Von der Familienpolitik fordert die Arbeitsgruppe eine Aufwertung der Familienbildungsangebote: „Die bisherige
freiwillige Verpflichtung der Städte und Gemeinden, Elternbildung anzubieten, muss zur gesetzlichen Pflicht werden.“

Weitere Informationen und Download

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DBSH bezieht Position zur Reform des Jugendstrafvollzugs

Das Bundesministerium für Justiz hat den DBSH aufgefordert zu dem Referentenentwurf zur Regelung des Jugendstrafvollzugs Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetz wird die erzieherische und bildende Bedeutung des Jugendstrafvollzugs gestärkt. Das Aufstellen von Förderplanen für die jungen Gefangenen, das vorgeschriebene Angebot zur Weiterbildung und beruflichen Entwicklung und die Verbesserung der Transparenz zwischen Lebenswelt und Jugendstrafvollzug wird in der Stellungnahme des DBSH begrüßt. Kritisiert wird dagegen die mangelnden Vorgaben zur Kooperation zwischen Jugendstrafvollzug und Jugendhilfe sowie die fehlenden Angaben über Qualität der Angebote und notwendige Qualifikationen bei den Beschäftigten. So soll es ausreichen, wenn Justizvollzugsbeamte zwei Jahre Berufserfahrung oder eine sechsmonatige Ausbildung aufweisen können. Die Soziale Arbeit selbst wird in dem Gesetzentwurf als Beruf nicht benannt. In seiner Stellungnahme fordert der DBSH entsprechende Nachbesserungen und schlägt insbesondere die verbindliche Einrichtung von „Fachabteilungen Soziale Arbeit“ vor. Mehr unter:
http://www.dbsh.de/redsys/soztop/userpages/jugendstrafvollzug.html

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„Kein Fordern ohne Fördern“ - In der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe braucht es Qualität in Vermittlung und Beratung

(14.7.2004) Anfang 2005 sollen die wesentlichen Veränderungen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe umgesetzt werden. Wie alle relevanten Fachverbände, hat auch der DBSH auf die dramatischen Folgen der Leistungseinbußen für viele Arbeitslose, insbesondere für viele Arbeitslose mit Kindern hingewiesen.

Umso wichtiger wird das Versprechen der Politik sein, zugleich auch die Förderung der Erwerbslosen zu verbessern. Doch davon ist man sechs Monate vor Inkrafttreten der Änderungen weiter entfernt als je zuvor. Insbesondere kritisiert der DBSH die Verkürzung der Zielsetzung der Leistungen ausschließlich auf die Förderung von Erwerbstätigkeit, Arbeitsvermittlung und Abbau von Vermittlungshindernissen. Der Grundsatz von „Fordern und Fördern“ ist nur dann vertretbar, wenn wirklich Arbeitsangebote gemacht, die Probleme der Arbeitslosen erkannt, effektive berufsqualifizierende und persönliche Hilfen durch Fachkräfte der Sozialarbeit angeboten und Rechtsansprüche auf Unterstützung eingeräumt werden.

Der DBSH ist der Meinung, dass das von der Politik angekündigte „Fördern“ von der Bundesagentur für Arbeit weder rechtzeitig noch mit ausreichender Qualität umgesetzt wird. „Uns wundert die Naivität, mit der die Arbeitsagentur mit den Problemen der Hilfebedürftigen umgehen will. Es würde ja niemand auf die Idee kommen, einem Lokomotivführer ein Flugzeug anzuvertrauen, nur weil auch der Zug der Fortbewegung dient“, so die Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSH), Hille Gosejacob-Rolf. Vehement lehnt diese den fünftätigen Crash-Kurs für die MitarbeiterInnen der Arbeitsvermittlung zum Casemanager ab, eine Ausbildung, zu der die Fachkräfte der Sozialarbeit ein 4-jähriges Studium und eine berufsbegleitende Weiterbildung von 210 Stunden benötigt. Mehr dazu unter:

Hier zur Stellungnahme des DBSH:

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Praxisgebühr- ein untaugliches Symbol für die soziale Schieflage der Gesundheitsreform

(27.5.2004) Allerorten wird in den Medien die Praxisgebühr als Symbol für die Ungerechtigkeit der Gesundheitsreform (Gesundheitsmodernisierungsgesetzes -GMG) diskutiert. „Diese ist jedoch nur die Spitze eines Eisbergs“, so die Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH), Hille Gosejacob-Rolf.

Tatsächlich führt die Gesundheitsreform zu weit mehr als zum Abschied aus der solidarischen Finanzierung der Sozialsysteme. „Die Gesundheitsreform verschärft die soziale Selektion im Zugang zur Gesundheitsversorgung, kündigt die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden auf, führt zu unerträglichen sozialen Härten und die wenigen guten Ansätze laufen in ihrer Umsetzung ins Leere“ so die Bundesvorsitzende des DBSH.

Mit der Gesundheitsreform werden über Praxisgebühr und Zuzahlungen zusätzliche Hemmschwellen aufgebaut, Gesundheitsdienste in Anspruch zunehmen. Bereits heute sterben arme Menschen im Vergleich zu Reichen im Durchschnitt sieben Jahre früher, sie haben ein mindestens doppelt so hohes Risiko, schwer zu erkranken, zu verunfallen oder von Gewalt betroffen zu sein. Mit den Leistungen von Soziotherapie, Prävention und „integrierte Versorgung“ wird so getan, als ob diese Überlegung auch in der Politik angekommen sei. Tatsächlich aber habe man deren  Umsetzung den Krankenkassen übertragen oder auf die lange Bank geschoben. In Folge können die entsprechenden Leistungen nicht in Anspruch genommen werden (Soziotherapie), werden mangels Präventionsgesetz nur als Marketinginstrument im Ringen um zahlungskräftige Mitglieder genutzt (Prävention) oder werden als reines Kostensparmodell betrieben („integrierte Versorgung“).

Dazu der DBSH: „Ein System, das die sozialen Ursachen für die Entstehung von Krankheiten ausblendet und sich in der Abstimmung zwischen Krankenkassen und medizinischen Diensten selbst überlässt, wird nicht in den Bedürfnissen der Patienten gerecht. Krankenkassen, die in der Konkurrenz um die niedrigsten Beiträge und die gesündesten Beitragszahler stehen, vertreten Markt-, und nicht Patienteninteressen“.

Aus Sicht des DBSH braucht es eine wesentliche Stärkung der Prävention und eine Förderung gesunder Lebensbedingungen. Ambulante Dienste, Rehabilitation und soziale Dienste müssen eine Einheit bilden, dazu die DBSH-Vorsitzende Gosejacob-Rolf: „Wir müssen weg kommen von der Zielsetzung der möglichst schnellen Behandlung, Ziel muss seine möglichst langfristig wirksame Stärkung sein“.

Gerade Sozialarbeit ist mit ihrer Lebensweltorientierung und ihrem systematischen Ansatz für die psychosozialen Aufgaben im Gesundheitswesen in herausragender Weise geeignet, die Gesundheitsreform schließt sie jedoch mit ihrer finanziellen Orientierung aus.IGeschäftsführender

Vorstand (GfV) des Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH),
Essen, den 2. Mai 2004

Hier zur Stellungnahme des DBSH:

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Stellungnahme des DBSH zum Thema Zukunft der Kindertageseinrichtungen und zur Akademisierung der Ausbildung von ErzieherInnen: „Wir brauchen eine Qualifikation in der Breite“

(20.4.2004) „Bessere Bildung“ – spätestens seit PISA soll diese Forderung in der Sichtweise der Politik Antwort auf die meisten gesellschaftlichen Probleme bringen. Vorschulerziehung und Ganztagsangebote an den Schulen werden in den Mittelpunkt der Diskussion um Chancengleichheit gestellt. Der Beruf der ErzieherIn soll akademisiert und dem europäischen Standard angepasst, Ganztagsbetreuungsplätze und Einrichtungen für Kinder bis drei Jahren sollen ausgebaut werden.

In einer Stellungnahme fordert der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH), dass die Frage der Vorschulerziehung nicht abseits zentraler Fragen wie Kinder als Armutsrisiko, Verantwortung von Eltern, Aufgabenstellung von Schule und Sozialer Arbeit diskutiert werden darf: „Wir wünschen einen Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Ganztagsbetreuung – aber (vor-) schulische Bildung allein kann die gesellschaftlichen Ursachen für mangelnde Chancengerechtigkeit nicht lösen“, so die Bundesvorsitzende des DBSH, Hille Gosejacob-Rolf.

Aspekte der ganzheitlichen Erziehung und der Lebensweltbezug dürften nicht zweitrangig werden. „Wer die Zahl von Plätzen in Betreuungseinrichtungen für unter Dreijährige und die Ganztagsschule ausbauen will, aber zugleich die Arbeitsbedingungen in den Kindertageseinrichtungen verschlechtert und andere Erziehungs- und Bildungsfelder in Jugendarbeit, Horten, Heimen und Behinderteneinrichtungen dramatisch kürzt , macht keine glaubwürdige Politik“ – so Gosejacob-Rolf.

Der DBSH fordert eine Qualifizierung in der Breite durch  Verbesserung der Ausbildung an Fachschulen und erleichterte Zugangsmöglichkeiten für ErzieherInnen zur Hochschulausbildung. Vordringlich sind die Bedingungen in den Kindereinrichtungen zu verbessern. D.h., es sind Ressourcen für eine Reduzierung der Gruppengrößen, pädagogisch ausgebildete Zweitkräfte, frei gestellte akademisch ausgebildete Leitungskräfte und Fortbildung zur Verfügung zu stellen. „Wer von Akademisierung redet, sollte zunächst dafür sorgen, dass alle pädagogischen MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen eine Ausbildung als ErzieherIn haben“, so Hille Gosejacob-Rolf.

Hier zur Stellungnahme des DBSH:

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Bundesfachgruppe Jugendhilfe des DBSH:
Nicht Qualifizierungs“ sondern Qualitätsoffensive! 
Bremer Kinder brauchen Fachkräfte, keine Babysitter!

Geht es nach dem Willen der Bremer Sozialsenatorin Karin Röpcke, sollen in der Hansestadt, die sich unlängst als schlechtestes Bundesland im interationalen Bildungsvergleich PISA „qualifizierte“, bereits ab April 2004 Sozialhilfeempfänger die Arbeit von Erzieherinnen im Kindergarten übernehmen. In einer „Qualifizierungsoffensive“, so das Sozialressort,  sollen nicht einschlägig ausgebildete Sozialhilfeempfänger in einem Kurztraining „zu Kinderpflegern, Sozialassistentinnen und Erziehern ausgebildet“ werden und 400 nicht besetzte Stellen übernehmen, um die Fachkräfte derweil fortzubilden (Weser-Kurier v. 23.1.04).

Kurzschlussreaktion oder Programm – fragt sich Michael Böwer vom Berufverband für Soziale Arbeit (DBSH), Mitautor eines nationalen Qualitätspapiers und Bremer Vertreter in der Bundeskommission Jugendhilfe des Berufsverbandes. Nichts spreche gegen die bessere Qualifizierung von Sozialhilfeempfängern, so Böwer. Aber es sei schon merkwürdig, wenn dazu gerade der Bereich der so wichtigen Förderung der Kleinsten herhalten müsse. Hier gehe es um die profunde kindgerechte Vermittlung von Bildung, nicht um betreuendes Babysitting. Gerade weil Bremen Schlusslicht in Deutschland sei, könne es nicht angehen, dass nun Flickschusterei betrieben würde. Vielmehr sei es dringend erforderlich, qualifizierte Kräfte einzusetzen, die auch auf dem Arbeitsmarkt vorhanden seien. So jedenfalls entstehe der Eindruck, Kleinkinderziehung können jeder machen und sei billig zu haben. Es wirke schon fragwürdig, wenn die Idee der Verbesserung des Bildungsniveaus kleiner Kinder nicht unter dem Titel „Qualität“, sondern unter dem Titel „Qualifizierung“ vertreten werde; schließlich sei der Einsparungswille im Bremer Sozialressort unverkennbar – frei nach dem Motto: Hauptsache, im Haushalt Geld gespart und neues von Europa abgezweigt. Werde dies wider des Fachverstandes in der Sozialbehörde Programm, fielen die Chancen der Kleinen faktisch dem Rotstift zum Opfer.

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Der  DBSH zur „Agenda 2010“ der Bundesregierung:
“Deutschland wird kälter”

(2.5.2003) Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) kritisiert die Vorschläge der Bundesregierung zur Neuordnung der sozialen Sicherungssysteme: Sie seien nicht nur Abschied von der hälftigen Kostenteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern für die Sozialversicherungssysteme, sondern auch Abschied von einem am Sozialstaatsgebot orientierten Gemeinwesen. Der DBSH befürchtet „amerikanische“ Verhältnisse, in denen nicht mehr Integration, sondern die Ausgrenzung sozial benachteiligter Bevölkerungsteile im Vordergrund steht.

Insbesondere lehnt der Berufsverband das Zusammenlegen und damit absenken der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau ab. Dies führe zu einer Grundsicherung auf Armutsniveau, zu Kinderarmut, zum dauerhaften Ausgrenzen von Frauen und zu Mindereinnahmen bei der Kranken- und Rentenversicherung. Der Berufsverband dazu: „Die Haushaltskonsolidierung von heute wird mit dem „Kredit bei den Armen der Zukunft“ erkauft.“

Weiterhin kritisiert der Verband den Abbau von Maßnahmen der Arbeitsförderung. Davon sind 500.000 Menschen betroffen. Der Berufsverband dazu: „Während noch bis letztes Jahr die Arbeitsvermittler der Arbeitsämter die Betroffenen damit trösten mussten, dass sie erst nach einen Jahr Arbeitslosigkeit Anspruch auf Förderung haben (z.B. durch ABM), gibt es jetzt gar keine Förderung mehr – weil sie ja zu lange arbeitslos sind.“

Der DBSH setzt sich dagegen für einen Ausbau der Kinderbetreuung und anderer sozialer Dienste ein. Hier gebe es genug Aufgaben, diese müssten nur finanziert und die Beschäftigten qualifiziert werden. Arbeitslosigkeit allein über die Hoffnung auf ein ausreichendes wirtschaftliches Wachstum zu bekämpfen, sei eine Illusion. ’“Wer von Arbeitslosen Aktivitäten erwartet, muss auch eine Perspektive anbieten, die real ist“, so der Berufsverband. Und weiter: „Die Menschen wollen arbeiten, und erwarten jetzt das Schaffen von Arbeitsplätzen auch von den Unternehmen, die seit Jahren keine Steuern mehr bezahlen.“ (Essen, der 30.4.2003)

Hier zur  Stellungnahme des DBSH im Wortlaut und zum Download:

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Schuldnerberatung ist Sozialarbeit – kein eigenes Berufsbild für Schuldnerberatung

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände für Schuldnerberatung (AG SVB) diskutiert zur Zeit ein Berufsbild für Schuldnerberatung. Danach sollen Studienabschlüsse in den Studiengängen für Rechts-, Wirtschaftswissenschaften und der Ökotrophologie gleichwertig wie das abgeschlossene Studium der Sozialarbeit eine Zugangsmöglichkeit für die Tätigkeit der Schuldnerberater bilden. Dies obwohl im Berufsbild die Schuldnerberatung ausdrücklich als Soziale Arbeit definiert ist. Im Grunde nach werden die wesentlichen Kriterien der „Sozialprofessionellen Beratung“ – der Schlüsselkompetenz der Profession Sozialarbeit – als Grundlage für Schuldnerberatung benannt.

Das Generieren eines eigenen Berufes wird vom DBSH ebenso abgelehnt, wie die Öffnung der Tätigkeit für Angehörige der Profession mit anderen Studienabschlüssen, weil Schuldnerberatung schon immer ein Arbeitsfeld der Profession Soziale Arbeit war und dies so bleiben soll.

Der DBSH sieht in diesem Berufsbild die Gefahr, dass die bisher vorwiegend als soziale Beratung durchgeführte Schuldnerberatung in Zukunft sich zu einer eher juristisch-kaufmännischen Beratung entwickelt.

Mit großer Verwunderung nimmt der DBSH zur Kenntnis, dass die Träger der Schuldnerberatung sich nicht in die Diskussion einschalten. Es geht bei diesem Berufsbild auch um das Grundverständnis wie Träger die zukünftige Schuldnerberatung sehen.

Dass öffentliche Kostenträger und die Politik eher an einer juristisch-kaufmännischen Beratung interessiert sind, hat u. a. auch Kostengründe. Eine solche Beratung orientiert sich kaum an den mit der Überschuldung verbundenen sozialen Problem- und Fragestellungen, sondern eher am konkreten Sachverhalt. Dies ist zu kurz gegriffen und bietet wenig Nachhaltigkeit der Beratung.

Tatsächlich sind zur Zeit im Feld der Schuldnerberatung Beraterinnen und Berater mit unterschiedlichen Berufs- und Studienabschlüssen tätig. Auf den ersten Blick scheint es verständlich, wenn die AG SBV das Arbeitsfeld der Schuldnerberatung unter Einbeziehung der vorhandenen Beraterstruktur vertritt, die neben der größten Gruppe der Angehörigen der Profession Soziale Arbeit, auch Beraterinnen und Berater in der Schuldnerberatung mit Studienabschlüssen der Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaft, Ökotrophologie und Soziologie umfasst.

Berufspolitisch schädlich, fachlich nicht nachvollziehbar und das Arbeitsfeld selbst entwertend ist es aber, so der DBSH, wenn diese Heterogenität zum Anlass dafür genommen wird, einen eigenen Beruf zu kreieren. Völlig unverständlich ist es , wenn einerseits  die Kernkompetenzen Sozialer Arbeit als Grundlage für diesen „Beruf“ gewählt werden um sie dann andererseits wieder dadurch abzuwerten, dass als Qualifikationsnachweis eine Fortbildung statt eines Studiums der Sozialen Arbeit  ausreicht.

Bereits jetzt ist die Mehrheit der Schuldnerberater und -beraterinnen Diplom-Sozialarbeiter bzw. Diplom-Sozialpädagogen. Sie verfügen über einen Studien- und zugleich einen Berufsabschluss. Der Beruf wird im Rahmen unterschiedlicher Tätigkeiten ausgeübt. Dazu gibt es ein Berufsbild des DBSH, die Beschreibung des Berufes in den berufskundlichen Blättern der Arbeitsverwaltung und die Grundlegung der Fachwissenschaft der Sozialen Arbeit.

Vor diesem Hintergrund ist der Entwurf der AG SBV sowohl in der Definition eines eigenen Berufes, wie auch in der genannten Beliebigkeit der Zugangsvoraussetzungen ein entbehrliches berufspolitische Papier, das nur als Fortschreibung des Status quo für einen Teil der in der Schuldnerberatung Tätigen nutzt und nicht der Sicherung der Fachlichkeit dieses Arbeitsfeldes dient.

Mit dem Entwurf werden die Interessen der Fachkräfte der Sozialen Profession bedroht und deren Kompetenzen unter dem Deckmantel der Fachlichkeit abgewertet.

Der DBSH kritisiert am Entwurf dass die AG SBV Soziale Arbeit nicht als Profession , sondern lediglich als Studienabschluss definiert. Auch der Begriff der „psychosozialen Beratung“ wird nicht als originäre methodisch-strukturelle Kompetenz der Sozialen Arbeit beschrieben, sondern als eine davon losgelöste Tätigkeit.

So wird ein Berufsbild aus einem Mix von professionellen Faktoren aus der Sozialarbeit und ein bisschen Wirtschaft, gemischt mit etwas juristischer Kompetenz und darüber noch eine Prise „Soziale Arbeit“ kreiert. Das führt zur Abwertung des Arbeitsfeldes selbst und letztendlich dazu, dass in der Wahrnehmung durch Öffentlichkeit und Politik der Eindruck von Beliebigkeit und nicht von Notwendigkeit im Interesse des Klientel entsteht.

Im Ergebnis löst der Entwurf  die Tätigkeit der Schuldnerberatung aus ihrer sozial-strukturellen Einbettung und ihrer fall- und lebensweltbezogenen Funktion der Hilfeleistung heraus. Auf längere Sicht ist die Entwicklung hin zu einer vorwiegend juristisch – kaufmännischen Beratung zu befürchten.

Die Gleichsetzung von juristischer oder wirtschaftlicher Kompetenz mit sozialprofessioneller Kompetenz, zu deren Schlüsselkompetenz diese Beratung gehört, muss daher als Angriff auf die Soziale Arbeit und dem ihr zugrunde liegenden Hilfeansatzes verstanden werden.

Damit greift der Entwurf auch die berufliche Identität der  Diplom-Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an. Das Kreieren neuer Spezialberufe leistet einer „Atomisierung“ oder „Segmentierung“ der diversen Hilfeformen dort Vorschub, wo Vernetzung auf der Basis eines gemeinsamen Berufsverständnis notwendig ist.

Selbstverständlich ist es sinnvoll, für die Praxis der Schuldnerberatung Standards festzulegen. Dies muss aber in einer Beschreibung des Arbeitsfeldes soziale Schuldnerberatung“ geschehen und nicht in einem Berufsbild.

Wir unterstützen eine systematisierte Fort- bzw. Weiterbildung für Diplom-Sozialarbeiter im Arbeitsfeld „soziale Schuldnerberatung“. (Essen, den 17.3.2003)
Weitere Informationen:
http://www.dbsh.de/html/berufspolitik.html

Der DBSH fordert ein Berufsgesetz für die Soziale Arbeit

(23.6.2003) Die Beschäftigen in der Sozialen Arbeit genießen in der Öffentlichkeit ein hohes Ansehen. Sie, und nicht Kostenträger und Wohlfahrtsverbände stehen im Mittelpunkt, wenn es um ernsthafte Bemühungen geht, soziale Probleme zu lösen und Menschenwürde zu bewahren. Oft wird gerade dort, wo Politik und Gesellschaft nicht mehr weiter wissen, Soziale Arbeit beauftragt.
Umgekehrt aber wird Soziale Arbeit und ihre besondere Qualität und Qualifikation immer dann in Frage gestellt, wenn ihre Arbeitsansätze (z. B. in der Schwangerenkonfliktberatung, der Migrationssozialarbeit oder der Beratung von SozialhilfeempfängerInnen) politisch nicht gewollt erscheinen oder wenn es gilt, die Finanzprobleme der öffentlichen Hand zu lösen.

In dieser Situation hat die Bundesmitgliederversammlung im November 2002 die Vorbereitung einer Initiative für ein Berufsgesetz beschlossen, um Tätigkeitsfelder für die Profession Soziale Arbeit zu bestimmen und in ihrer Qualität über Ausbildungs- und Fortbildungserfordernisse zu sichern. 

Der DBSH hat einen neuen Namen:
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH)

Mit überwältigender Mehrheit hat die Bundesmitgliederversammlung des DBSH im November 2002 eine Änderung des Namens des Verbandes beschlossen. In Zukunft werden nicht mehr die Fachrichtungen der Berufe aufgezählt, die der DBSH vertritt. Stattdessen lautet der Name kurz, knapp und mit besonderer inhaltlicher Betonung: „Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V.“ Es bleibt aber bei der Kurzform „DBSH“.

Damit wird der DBSH nicht nur den Veränderungen in der Ausbildungslandschaft gerecht, zugleich fokussiert der neue Name den Leitsatz:  „Der DBSH setzt Maßstäbe in der Sozialen Arbeit“.
Soziale Arbeit ist die Institution der beruflich geleisteten Solidarität mit Menschen, insbesondere mit Menschen in sozialen Notlagen. Ein allein auf die berufspolitischen Interessen bezogenes Handeln wird dieser Aufgabe und der Praxis des DBSH nicht gerecht.

Der neue Name „Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit“ verbindet daher eine berufspolitische mit einer programmatischen Aussage: „Wir sind es, die sich für die Soziale Arbeit einsetzen“, so die Bundesmitgliederversammlung des DBSH.

Sozialprofessionelle Beratung – Beratungsqualität der Sozialen Arbeit

Die Bundesmitgliederversammlung des DBSH hat einstimmig eine „Qualitätsbeschreibung Sozialprofessionelle Beratung“ beschlossen. Dadurch soll Klarheit über ein wesentliches Tätigkeitsmerkmal von Fachkräften der Profession Soziale Arbeit geschaffen werden. Dies ist wichtig für das Selbstverständnis der Profession und bildet zugleich eine Grundlage für die (berufs-)politische Diskussion  über professionelle soziale Beratung. Letztendlich will der DBSH damit auch verhindern, das andere Professionen das Tätigkeitsfeld für sich beanspruchen ohne die hierfür notwendigen Qualifikationen und ethischen Grundlagen zu haben. Mehr: http://www.dbsh.de/html/beratung.html

Fordern und Fördern - für und nicht gegen die Arbeitslosen

(8.11.2002) Wer Arbeitsaufnahme und Arbeitsplätze schaffen will, kann dies nicht mit Milliarden-Kürzungen bei Arbeitslosenhilfe und Arbeitsförderung erreichen. Der Deutsche Berufsverband für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik (DBSH) sieht in der geplanten Umsetzung der Hartz-Vorschläge kaum gute Perspektiven für Arbeitslose. Aus Sicht der Sozialen Arbeit macht es keinen Sinn, den Anspruch „Fordern und Fördern“ nur an die Betroffenen zu richten. In gleicher Weise sind auch Wirtschaft, Arbeitsämter und Politik gefordert. Die Bundesvorsitzende Hille Gosejacob-Rolf: „Forderungen dürfen nicht zu Überforderungen führen“.

Ein Absenken der kinderbezogenen Förderung beim Arbeitslosengeld weist den falschen Weg. Wichtiger seien ausreichende Kinderbetreuungsangebote und langfristig ein Umsteuern auf Leistungen, die sich unabhängig von der Einkommenshöhe auf das einzelne Kind beziehen und nicht von Arbeitslosen- und Sozialhilfe abgezogen werden. Arbeitslosigkeit belastet die Familien schon stark genug, es gilt die zunehmende Armut bei Kindern zu bekämpfen.

Als wenig hilfreich sieht der DBSH die geplante Halbierung des Freibetrages bei Vermögen für Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Insbesondere bei älteren Arbeitslosen, die aufgrund ihres Lebensalters keine Chance auf Arbeit haben, wird so eine zunehmende Altersarmut und Inanspruchnahme von Sozialhilfe/Grundsicherung vorprogrammiert.

Besonders deutlich wird die Reduzierung des Freibetrags bei der Inanspruchnahme des Einkommens des Partners kritisiert: „Wer auf diesem Weg 27 % der langzeitarbeitslosen Hilfeempfänger aus der Statistik drängen will, benachteiligt Ehe und Familie indem das Getrenntleben gefördert wird und propagiert das überkommene Modell, nachdem die Frauen am Besten ihren Platz am Herd haben“.

Auch das Zusammenlegen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird abgelehnt: Jedes der beiden Hilfesysteme hat eine berechtigte Funktion. Der DBSH fordert, dass erwerbsfähige Sozialhilfe- empfänger in Arbeitslosenhilfe und Verantwortung der Arbeitsämter übergeleitet werden. So werden die Kommunen von systemfremden Aufgaben entlastet. Und die Sozialhilfe kommt wieder den Menschen zugute, für die sie ursprünglich geschaffen war.

Begrüßt wird dagegen ein Optimieren der Arbeitsvermittlung , die Forderung nach mehr Selbst- erantwortung, Mobilität und Fortbildungsbereitschaft. Allerdings müssen auch die Grenzen erkannt werden. Arbeitslosigkeit ist durch Gruppen geprägt, die neben einer zusätzlichen Qualifikation intensiver sozialer Hilfen bedürfen, z.B. junge Mütter beim Ersteinstieg in das Berufsleben, Langzeitarbeitslose mit fehlendem Bezug zu den neuen Anforderungen der Arbeitsmärkte, un- qualifizierte Arbeitskräfte mit geringen Bildungsressourcen.

Für diese Arbeitslosen fordert der DBSH einen neuen „geschützten“ ersten Arbeitsmarkt (Integrationsfirmen). Zusätzlich bedarf es einer zielgerichteten Beratung und Begleitung durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Nur eine sozialprofessionelle Beratung kann den Arbeitslosen helfen, eigene Ressourcen und Fähigkeit zu erkennen, Motivation zu schöpfen, aber auch eigene Grenzen zu erkennen. Darum, so der Verband, braucht Soziale Arbeit einen Freiraum: „Wer nur mit Sanktionen und Leistungskürzungen Arbeitslosigkeit bekämpfen will, hat den Zugang zu den Menschen verloren“.
Letztendlich – so der DBSH- ist der Mangel an Erwerbsarbeitsplätzen kein Vermittlungsproblem. Im sozialen und gesundheitlichen Arbeitsfeldern gibt es genug zu tun, wenn es denn bezahlt wird: „So gesehen muss die Gesellschaft klären, was ihr soziale Gerechtigkeit und Hilfe wert sind.“

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