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Heilpädagogik Heilpädagogik wird definiert "als Theorie und Praxis der
Erziehung und Förderung all jener, deren Personalisation und Sozialisation unter erschwerten Bedingungen erfolgt". Häufig wird auch von Beeinträchtigungen im körperlichen, psychischen, sozialen und geistigen Bereich gesprochen, die
leichter, schwerer oder vorübergehender Art sind, und die Persönlichkeitsentwicklung des Menschen erschweren können.Zielgruppe Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die im körperlichen, geistigen, psychischen und
sensorischen Bereich beeinträchtigt und für die spezielle pädagogisch-therapeutische Angebote erforderlich sind. Ziel Ziel heilpädagogischen Handelns ist es, den betroffenen Menschen in seiner individuellen
Entwicklung zu fördern und ihm damit eine bessere Lebensbewältigung und soziale Integration zu ermöglichen. Anthropologische Grundlagen In der Heilpädagogischen Arbeit steht der Mensch im Vordergrund.
HeilpädagogInnen akzeptieren den ihnen anvertrauten Menschen in seinem "So-Sein". Sie nehmen Anteil an seinen Erschwernissen und versuchen dabei, seine Ganzheitlichkeit zu berücksichtigen Da die Sozialisation des einzelnen nur
im Kontext seiner sozialen Umwelt gesehen werden kann, müssen HeilpädagogInnen sowohl das jeweilige Umfeld wie auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in ihre Arbeit einbeziehen. Wissenschaftliche Grundlagen Um
den gestellten Anforderungen gerecht zu werden, benötigen HeilpädagogInnen Kenntnisse aus den Bereichen Pädagogik, Medizin, Soziologie, Psychologie, Sozialmedizin, Heilpädagogik (Methodik und Didaktik) und Anthropologie. Als
anwendungsbezogene Wissenschaft entwickelt die Heilpädagogik eigene Methoden und Konzepte weiter. Gesetzliche Grundlagen Nach Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes hat jeder Mensch ein Recht auf Leben und
bestmögliche Entfaltung. "Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt." Die gesetzlichen
Grundlagen heilpädagogischen Handelns beziehen sich auf den Personenkreis, der durch körperliche, geistige und seelische Schädigungen und durch soziale Beeinträchtigungen in seinen Bewegungs-, Sinnes-, Sprach- und Intelligenzfunktionen
behindert oder von Behinderung bedroht ist und/oder zu Verhaltens- oder Lernauffälligkeiten neigt, wie im BSHG bzw. im KJHG verankert. Aufgaben und Vorgehensweisen HeilpädagogInnen wirken entsprechend ihrer
beruflichen Ausbildung und fachlichen Kompetenz auf die erschwerten Entwicklungs- und Beziehungsprozesse ein. Dabei geht es nicht primär um die Behebung eines Defizits, sondern um die Förderung der Persönlichkeit in ihrem Kontext.
Grundsätzlich arbeiten HeilpädagogInnen kooperativ und interdisziplinär mit anderen Fachkräften (Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Erziehern, Krankengymnasten, Logopäden, Lehrern, Psychologen, Ärzten, Kinder- und Jugendpsychiatern etc.)
zusammen. |