Ausbildungsstättenverzeichnis HeilpädagogInnen

Heilpädagogik

Heilpädagogik wird definiert "als Theorie und Praxis der Erziehung und Förderung all jener, deren Personalisation und Sozialisation unter erschwerten Bedingungen erfolgt".
Häufig wird auch von Beeinträchtigungen im körperlichen, psychischen, sozialen und geistigen Bereich gesprochen, die leichter, schwerer oder vorübergehender Art sind, und die Persönlichkeitsentwicklung des Menschen erschweren können.

Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die im körperlichen, geistigen, psychischen und sensorischen Bereich beeinträchtigt und für die spezielle pädagogisch-therapeutische Angebote erforderlich sind.

Ziel
Ziel heilpädagogischen Handelns ist es, den betroffenen Menschen in seiner individuellen Entwicklung zu fördern und ihm damit eine bessere Lebensbewältigung und soziale Integration zu ermöglichen.

Anthropologische Grundlagen
In der Heilpädagogischen Arbeit steht der Mensch im Vordergrund. HeilpädagogInnen akzeptieren den ihnen anvertrauten Menschen in seinem "So-Sein". Sie nehmen Anteil an seinen Erschwernissen und versuchen dabei, seine Ganzheitlichkeit zu berücksichtigen
Da die Sozialisation des einzelnen nur im Kontext seiner sozialen Umwelt gesehen werden kann, müssen HeilpädagogInnen sowohl das jeweilige Umfeld wie auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in ihre Arbeit einbeziehen.

Wissenschaftliche Grundlagen
Um den gestellten Anforderungen gerecht zu werden, benötigen HeilpädagogInnen Kenntnisse aus den Bereichen Pädagogik, Medizin, Soziologie, Psychologie, Sozialmedizin, Heilpädagogik (Methodik und Didaktik) und Anthropologie. Als anwendungsbezogene Wissenschaft entwickelt die Heilpädagogik eigene Methoden und Konzepte weiter.

Gesetzliche Grundlagen
Nach Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes hat jeder Mensch ein Recht auf Leben und bestmögliche Entfaltung.
"Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt."
Die gesetzlichen Grundlagen heilpädagogischen Handelns beziehen sich auf den Personenkreis, der durch körperliche, geistige und seelische Schädigungen und durch soziale Beeinträchtigungen in seinen Bewegungs-, Sinnes-, Sprach- und Intelligenzfunktionen behindert oder von Behinderung bedroht ist und/oder zu Verhaltens- oder Lernauffälligkeiten neigt, wie im BSHG bzw. im KJHG verankert.

Aufgaben und Vorgehensweisen
HeilpädagogInnen wirken entsprechend ihrer beruflichen Ausbildung und fachlichen Kompetenz auf die erschwerten Entwicklungs- und Beziehungsprozesse ein. Dabei geht es nicht primär um die Behebung eines Defizits, sondern um die Förderung der Persönlichkeit in ihrem Kontext.
Grundsätzlich arbeiten HeilpädagogInnen kooperativ und interdisziplinär mit anderen Fachkräften (Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Erziehern, Krankengymnasten, Logopäden, Lehrern, Psychologen, Ärzten, Kinder- und Jugendpsychiatern etc.) zusammen.

Ausbildungsstättenverzeichnisse

Leider können wir nicht nehr ein separates Ausbildungsstättenverzeichnis, das die Fachschulen und die Angebote der Hochschulen für Heilpädagogik bündelt, führen. In unserem “Branchenbuch grundständige Studiengänge Soziale Arbeit” findet sich eine Übersichtstabelle (mit Verweis auf die entsprechenden Anschriften) der insgesamt neun Hochschulen, die Bachelor-Ausbildungen zum Bereich der Heilpädagogik anbieten (davon zwei zusätzlich berufsbegleitend).

Ein separates Verzeichnis der Fachschulen mit Angeboten zur Heilpädagogik führen wir leider nicht mehr.

Branchenbuch grundständige Studiengänge Soziale Arbeit
(enthält alle BA-Studiengänge im Bereich der Sozialen Arbeit, Heilpädagogik, frühkindliche Bildung und Erziehung, und Ähnliche, sowie entsprechende berufsbegleitende Studiengänge, sowie die Anschriften und Web-Adressen der Hochschulen und Studiengänge)

PDF-Datei

 

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