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Die Bundesmitgliederversammlung des DBSH hat einstimmig eine „Qualitätsbeschreibung Sozialprofessionelle Beratung“ beschlossen.
Dadurch soll Klarheit über ein wesentliches Tätigkeitsmerkmal von Fachkräften der Profession Soziale Arbeit geschaffen werden. Dies ist wichtig für das Selbstverständnis der Profession und bildet zugleich eine Grundlage für die
(berufs-)politische Diskussion über professionelle soziale Beratung. Letztendlich will der DBSH damit auch verhindern, das andere Professionen das Tätigkeitsfeld für sich beanspruchen ohne die hierfür notwendigen Qualifikationen und
ethischen Grundlagen zu haben. „Qualitätsbeschreibung Sozialprofessionelle Beratung“ 3. Kennzeichen „Sozialprofessioneller Beratung“ 4. Philosophische, anthropologische Wurzeln 5. Menschenbild/ ethische Faktoren6. Bezugstheorien/ 7. Standards für „Sozialarbeiterische Beratung“ 8. Ausbildung Autoren: In der folgenden Qualitätsbeschreibung geht es nicht darum, die Standards der vielfältigen Beratungsformen dazustellen, sondern die „Sozialprofessionelle Beratung“ als eine grundlegende und typische Leistung der Profession Soziale Arbeit zu beschreiben. Die Autoren sehen die „Sozialprofessionelle Beratung“ als die Grundlage
für spezialisierte Beratungsformen. „Sozialprofessionelle Beratungskompetenz“ bildet demnach bei entsprechender Nachqualifizierung in einer „Spezialisierten Beratung“ den professionellen Hintergrund von Fachkräften der Profession Soziale
Arbeit und wird in deren Handeln spürbar. Aufgabe dieses Papiers ist es, die Schlüsselkompetenz aus der Sicht der Profession Soziale Arbeit zu bestimmen, Standards festzulegen und somit Transparenz herzustellen, die sowohl
den Hilfe- bzw. Ratsuchenden als auch den Fachkräften der Profession Soziale Arbeit und den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung Sicherheit geben. Weitere Schlüsselkompetenzen der Profession Soziale Arbeit
müssen zukünftig noch dargestellt werden (wie z. B. Verhandlung, Intervention, Vertretung, Beschaffung, Betreuung). In der Praxis der Sozialen Arbeit wird häufig nicht unterschieden zwischen den einzelnen Tätigkeiten. Wir meinen, dass es
für die Zukunft der Profession Soziale Arbeit wichtig ist, zu unterscheiden und die entsprechenden Kompetenzen konkreter zu definieren. Mit der „Sozialprofessionellen Beratung“ machen wir den Anfang. Beratung
ist im Kontext sozialprofessioneller Arbeit zu definieren und als genuine Form sozialprofessionellen Handelns zu verstehen. Professionelle Beratung in der Sozialen Arbeit ist eine
Im Verlauf der Arbeit in der Arbeitsgruppe wurde der Begriff „Sozialprofessionelle Beratung“ geprägt. Es geht darum, Beratung als Kernaufgabe der Sozialen Beratung zu definieren und sie in Konkurrenz zu anderen Berufen als
das Besondere in der Sozialen Arbeit zu beschreiben. Beratung grenzt sich auch dadurch von z. B. therapeutischen auf der einen und spezialisierten Beratungsformen auf der anderen Seite unter anderem davon ab, dass sie
Beratung durch die Soziale Arbeit hat ein eigenständiges Profil, das nicht von anderen Professionen übernommen werden kann. Im Kontext der „spezialisierten Beratung“ bedient sich die Profession zusätzlicher Verfahren, z. B.
therapeutischer Verfahren. Diese werden ergänzend zum ganzheitlichen Bezug durch die Soziale Arbeit genutzt. „Sozialprofessionelle Beratung“ findet sich in verschiedenen Beratungsformen wieder, so u. a. im Gesundheitsbereich
(Krankenhaussozialdienst), in der Allgemeinen Sozialberatung bzw. Sozialberatung (in der kommunalen Sozial- und Jugendhilfe oder bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege), in der Gemeinwesenarbeit (Stadtteilbüros, Soziale Brennpunkte), oder
in der sogenannten „Spezialisierten Beratung“ wie z. B. Schuldnerberatung (bzw. Sozialberatung für Schuldnerinnen und Schuldner), Ehe- und Lebensberatung, Erziehungsberatung, Suchtberatung oder auch in „Grenzgebieten“ der Sozialen Arbeit
wie „Supervision, Organisationsberatung, Coaching als Grundlage von Fachkräften der Profession Soziale Arbeit zusätzlich zu einer fundierten Zusatzqualifikation. Die Sozialprofessionelle Beratung ist auch Grundlage in der Streetwork-Arbeit
oder einer anderen aufsuchenden Beratungsform der Sozialen Arbeit. Während eines Jahres wurde dieses Papier nicht nur innerhalb des DBSH sondern auch über den Verband hinaus diskutiert. Daraus resultierende
Änderungsvorschläge wurden eingearbeitet und das Papier schließlich in der Bundesmitgliederversammlung am 15./16.11.02 verabschiedet. Wir hoffen, dass diese Standards der Praxis helfen, das berufliche Selbstbewusstsein zu
verbessern und ihre professionelle Tätigkeit gegenüber Kostenträgern und Entscheidungsträgern in der Freien Wohlfahrtspflege genauso deutlich zu machen wie in der Politik und der öffentlichen Verwaltung. Wir hoffen aber auch, dass die
Entscheidungsträger in und für die Soziale Arbeit anhand dieser (und der noch folgenden Beschreibungen von Schlüsselkompetenzen) bei zukünftigen Stellenbesetzungen sich an den hier beschriebenen Kompetenzen orientieren und diese bei der
Ausgestaltung von Aufgabenbereichen in der Sozialen Arbeit entsprechend berücksichtigen. Halle, im November 2002 Hille Gosejacob-Rolf, 2.1 Beratung allgemein Beratung ist eine Form der mündlichen oder auch schriftlichen Hilfeleistung oder Unterstützung (Murgatroyd 1994, S.19), aber auch eine besondere Form der Unterredung (Beispiel: Konsilium,
Beratschlagung von Ärzten über einen Fall). Die Bezeichnungen innerhalb der Wortfamilie deuten z. B. auf „Rat“ (Mutzeck 1996 S.5), „Bevorratung“, „Hausrat“. „Beraten ist als ein Handeln definiert, das auf die Änderung
eines - wie auch immer verursachten - Zustands der Hilfsbedürftigkeit, auf die Bewältigung einer Krise gerichtet ist.“ Hilfebedürftigkeit erfasst aus unserer Sicht alle Formen von Problemlagen des Klientel, seien es nun Probleme mit
der Sozialhilfe oder in Fragen des Asylrechts genauso, wie bei Problemen in persönlichen oder Beziehungsfragen, bis zu krisenhaften Entwicklungen. Der Anlass der Hilfebedürftigkeit kann individueller Art sein oder auch aufgrund von
externen Situationen hervorgerufen werden und muss individuell nicht immer als „Problem“ erlebt werden. 2.2 Sozialprofessionelle Beratung „Sozialprofessionelle Beratung ist eine subjektangepasste,
biographiebezogene, situationsadäquate, kommunikativ vermittelte und vereinbarte Unterstützungshandlung zur Verbesserung der Einsichts-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Einzelnen, Gruppen und Institutionen.“ Es geht weiter um
Entwicklungsmöglichkeiten (Empowerment). Dies kann Ebenen beinhalten wie z. B. Veränderung von Stadtteilstrukturen, eigene Entwicklungsplanung z. B. im beruflichen Kontext, ohne dass eine sozialstaatliche Verantwortlichkeit vorauszusetzen
ist. Sie ist eine bestimmte Form der Kommunikation und bedient sich der Vermittlung von Informationen, verschiedener professioneller Interventionstechniken, der Eigenkräfte und Erkenntnispotentiale der Ratsuchenden/zu
Beratenden. „Der Beratungsanlass setzt voraus, dass Ratsuchende einen Mangel oder in der Beratung eine Chance zur Weiterentwicklung oder Klärung erleben, wie z. B., dass sie
und/oder
Beratung ist großteils (Zusatz der Autoren)
„über die Träger (Anstellungsträger) direkt in das Gefüge gesellschaftlicher Institutionen eingebunden und damit mit deren Handlungslogiken und Erwartungen konfrontiert.“ Sie findet also in Form institutionalisierter Beratung statt. Die folgenden drei Grundelemente kennzeichnen die „Sozialprofessionelle Beratung“:
Beratung kann sowohl diffuse als auch spezielle Problembezüge haben. Wobei zu beachten ist, dass Beratung eine eigene Dynamik hat. „Der Berater mit seinem »nicht linearen, häufig an der Person (oder Personen,
Organisationen und Einrichtungen ) orientierten und eher längerfristigen Regelungsverständnis« befindet sich damit in einer strukturell widersprüchlichen Situation: Von zwei Seiten werden »schnelle Lösungen« erwartet, die seiner
Grundintention entgegenstehen, und zudem wird die Substanz der
2.3 Unterscheidung zwischen funktionaler und spezialisierter Beratung Es ist zu unterscheiden zwischen funktionaler und spezialisierter Beratung. Im
Unterschied zu einer funktionalen Beratung orientiert sich spezialisierte Beratung auf
„Spezialisierte Beratung“, ausgeführt von Fachkräften der Profession Soziale Arbeit beinhaltet immer auch den „Sozialprofessionellen Beratungsansatz“ bzw. das „sozialprofessionelle Beratungsverständnis“, i. d. R. ist
zusätzliches Wissen und Methodenkenntnis notwendig . Wir gehen davon aus, dass Menschen in unserer Gesellschaft zur Bewältigung von verschiedensten Lebenssituationen und aufgrund von steigender Komplexität der Lebenslagen
immer wieder die Möglichkeit haben müssen, sich beraten zu lassen. Dabei ist es wichtig, dass diejenigen, die sozialprofessionelle Beratung brauchen nicht pathologisiert werden. Deshalb sehen wir in der „sozialprofessionellen
Beratung“ eine alltägliche Hilfeform. Sie gehört zum Leben. Beratung ist ein alltägliches und ein lebenslanges Angebot, auf das in verschiedenen Lebenslagen zurückgegriffen werden kann (biographische Lebensbrüche, Krisen etc.). „Sozialprofessionelle Beratung“ wird verstanden als natürliche Unterstützung bei der Alltagsbewältigung/Lebensbewältigung. Es geht um das Arrangieren von „ganzheitlicher Hilfe“, um anregen, vermitteln. Beratung geschieht auch
in der spezialisierten Beratung durch Fachkräfte der Profession Soziale Arbeit, immer mit dem Blick auf die Lebenswelt der Ratsuchenden und ihrer Kompetenz. „Sozialprofessionelle Beratung“ ist nicht nur das ernste Gespräch
hinter verschlossenen Türen zwischen einer verständnisvollen Sozialarbeiterin und einem hilfebedürftigen Obdachlosen. „Sozialprofessionelle Beratung“ findet ebenso in Mitarbeiterbesprechungen, Teamberatungen, Hilfeplankonferenzen,
politischen Gremien, Stadtteilkonferenzen etc. statt. Beratung ist im Regelfall keine isolierte Leistung. Sie findet innerhalb einer Reihe anderer Handlungen statt, ist also eingebettet in vorausgehende und
anschließende sozialprofessionelle Aktivitäten. Dazu gehören z. B. telefonische Vorabklärungen, Informationen, Kontakte zu anderen Sozialen Diensten, Vermittlung zwischen unterschiedlichen Institutionen etc.. Das
Makrosystem, d. h. der gesellschaftspolitische/sozialrechtliche Rahmen und das Exosystem, also der institutionell/organisatorische Rahmen wie z. B. Richtlinien des Trägers, gesetzliche Bestimmungen, Setting usw. ist für das
sozialprofessionelle Handeln bestimmend. Die konkrete Umsetzung, die unmittelbare Entscheidung, die einzelnen Schritte und Verfahren, die unmittelbare Verantwortung für das Handeln liegt bei den Beraterinnen/Beratern. Das Mikrosystem, der intersubjektive Gestaltungsbereich, der kommunikative Nahraum zwischen dem Klientel und „Sozialprofessionellen“, in die natürlich alle o. g. Systemebenen hineinreichen und bedingen, stehen im
Mittelpunkt der Betrachtung, wenn es um Beratung in sozialprofessionellen Zusammenhängen geht. Dabei ist klar, dass das gesamte Milieu, die Voraussetzungen, unter denen die Soziale Arbeit überhaupt stattfindet, sich im Kontakt
(in der Kontaktgestaltung, den Möglichkeiten, den Zielsetzungen, den Rahmenbedingungen, den Hilfsmöglichkeiten usw.) wiederspiegelt (i. S. einer „ökosozialen Perspektive“ Wendt 1990). „Beratung ist das kommunikative
Arrangement, die Unterstützung passend, also entsprechend den Potentialen so zu organisieren, dass sich aus den Potentialen Ressourcen entwickeln können.“ 3. Kennzeichen „Sozialprofessioneller Beratung“ Sozialprofessionelle Beratung unterscheidet sich vom gelegentlichen Ratgeben
Unterscheidung zur Alltagsberatung:
Die Beratung als zentraler sozialprofessioneller Handlungsmodus ist der Rahmen für den Zugang zur Zielgruppe, zu deren Welt- und Selbstverständnis, zu deren eigener Kultur- und Wertevorstellung. Nur in einem die Fremdheit des anderen anerkennenden Beratungsansatzes kann ein aktiver Verständigungsprozess beginnen - nicht durch vorschnelles Verstehen, sondern durch Nachfragen kann ein realistischeres kognitives und emotionales Verständnis für die Lage der Klienten entstehen. Die „Sozialprofessionelle Beratung“ hat zum Ziel, eine intersubjektive Betrachtung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass weder die Sicht- und Denkweise der Beraterinnen und Berater noch die des Klientel Vorrang hat, es also keine/r besser weiß - und es darum auch a priori keine unbedachte, ideologische Parteilichkeit geben kann. Eine „kritische“ Parteilichkeit ist daher nötig“. „Sozialprofessionelle Beratung“ hat auch sekundär präventive Funktion. Im Rahmen gemeinwesen- und netzwerkorientierter Ansätze werden Bedingungen und Hintergründe von Menschen in sozialen Brennpunkten oder Randgruppen und das jeweilige subjektive Klientenerleben erfragt, erforscht, evtl. von den Professionellen selbst ausschnitthaft miterlebt. Die Sammlung und Auswertung der Erfahrungen sowohl der betroffenen Klientel selbst als auch der Professionellen wird dann in gemeinsamen weiterführenden Beratung sgesprächen verarbeitet und führen zu strategischen Ansätzen. 4. Philosophische, spirituelle und antropologische Wurzeln von Beratung Beratung gehört zum Leben. „Rat“ wurde im Sinne von „Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind“ gebraucht, „raten“ bedeutete u.a. „sich etwas geistig zurecht legen“ (i. S. von „sich beraten“, „mit sich zu Rate gehen“), „Vorsorge treffen“, aber auch „für jemand Sorgen“ und „vorschlagen, empfehlen“. Interessant ist auch die Tatsache, dass „herumraten“ und „rätseln“, aber auch „auf Raten“ und „Rat“ als Titel in Wortnähe zum Rat und Beratung stehen.
Bereits im Altertum wurde Beratung zum Gegenstand von Überlegungen. Dazu das folgende Zitat: „Also betrifft das Überlegen die Dinge, die zumeist begegnen, die ungewiss sind, wie sie herauskommen, und bei denen unbestimmt ist, wie man
handeln soll. Bei den großen Sachen nehmen wir Berater dazu, da wir uns selbst misstrauen und uns nicht für fähig halten, allein zu entscheiden“. Grundlage von Beratung war das Verständnis als Hilfe zum Leben. In einer immer
komplizierteren Lebenswelt reichte eine bloße Alltagsberatung nicht mehr aus. Folgerichtig wurden bereits mit der Ausbildung zur „Fürsorgerin“, zum „Jugendwohlfahrtspfleger“ Grundlagen einer „Sozialprofessionellen Beratung“ geschaffen. Modernes Leben stellt ein höheres Maß an Anpassungsfähigkeit der Menschen und dadurch auch ein höheres Maß an Anfragen. Es gibt weniger Routinen. Die Offenheit der Verhältnisse in der postmodernen Gesellschaft bedingt ein Mehr
an Entscheidungsdruck. Dieser ist bedingt durch größere persönliche Freiheiten der Lebensführung. Wenn wir „Sozialprofessionelle Beratung“ beschreiben, kann dies nur auf der Grundlage der Achtung und des Schutzes der
Menschenwürde und Menschenrechte geschehen. Grundlagen der Menschenrechte wurden durch die Französische Revolution geschaffen: Brüderlichkeit, Schwesterlichkeit, Freiheit, Gerechtigkeit. Respekt vor der Selbstverantwortung
der Menschen, vor der Entscheidungsfreiheit und das grundsätzliche Vertrauen in die Fähigkeit der Selbstbestimmung sind handlungsleitend für die Profession Soziale Arbeit. Menschen wollen Gemeinschaft und brauchen
Solidarität. Solidarität ist nur möglich, dort wo Menschen in der Lage sind autonom zu handeln und ihre Interessen zum Wohle der Gemeinschaft durchsetzen können. Menschen brauchen einen Sinn, sind fähig einen Sinn für ihr Leben zu finden. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die „Ratsuchenden“ denk-, lern-, einsichts-, entscheidungs- und handlungsfähig sind. Sie sind grundsätzlich fähig sich auszudrücken und fähig zu Emotionen. Diese Fähigkeiten können
graduell unterschiedlich vorhanden oder aber auch „verschüttet“ sein. Beratung verstehen wir als „kooperativen“ Akt. Auf dieser Grundlage wird i. d. R. mit den Ratsuchenden auszuhandeln sein, worum es geht. Dies gilt
auch in den Fällen, wo Beratung als Zwang bzw. augrund von Auflagen, nicht unmittelbar aus der Motivation des Betroffenen geschieht. Dort wo keine Vereinbarungen getroffen werden können, ist Sozialprofessionelle Beratung nicht möglich.
5. Beratungsentwürfe (Auswahl) Lebensweltliche Ansätze - Alltagsbewältigung „Dieser Aspekt der Lebensweltorientierung bezieht sich auf die Bewältigungs- und Verarbeitungsformen von Problemen in der Lebenswelt der Adressatinnen und Adressaten, gewissermaßen auf die Spielregeln, in denen die Vorgaben, Themen und Strukturen bearbeitet werden, die sich aus der gesellschaftlichen Situation, den biographisch geprägten Lebenserfahrungen und den normativen Ansprüchen ergeben. Lebensweltorientierung zielt auf die Bewältigungs- und Verarbeitungsformen im Widerspiel von Vorgabe und Gestaltung, von Gegebenem und Möglichem/Aufgegebenem, von Aktualität und Potenz.“ „Der Alltag mit seinen Routinen, Selbstverständlichkeiten, Offenheiten und Brüchen ist das Thema.“ In diesem „Raum“ findet privates Erleben gesellschaftlicher Realitäten statt, wird mit veränderten Gegebenheiten umgegangen, treffen persönliche Biographie und soziale Umwelt aufeinander und
wird Realität unmittelbar erfahren. Alle „Dramen“ des Lebens, alle einschneidenden Erlebnisse, alles Erlittene, Ausgehaltene, Widersprüchliche bestimmen den Alltag, zeigen sich in der individuellen Verarbeitung, verweisen
auf Ressourcen und Kompetenzen, Mangelsituationen und Grenzen der Adressatinnen und Adressaten und ihrer Situation.
Handlungs- und Strukturmaxime der Lebensweltorientierung:
Die inneren und äußeren Umstände, die eine schwierige, unerfüllte, für sich selbst und/oder andere problematische Lebensführung im Alltags bewirken, sind Erklärungs- und Interventionsort zugleich. Die Anforderung
besteht für die Sozialprofessionellen darin, die Zustände des Klientel kennen und begreifen zu lernen, was es bedeutet, in dieser Umgebung, unter diesen Voraussetzungen, vielleicht auch mit dieser Vergangenheit zu leben. Wenn
Hilfe in den gegebenen Verhältnissen nicht mehr möglich ist (schwere psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit etc.), sind Lernräume zu gestalten, in denen Alltagskompetenzen wieder erlernt oder eingeübt werden können (z. B. soziale
Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke oder Drogenabhängige). Also auch außerhalb der üblichen Wohn- und Lebensräume sind lebensweltorientierte Ansätze umsetzbar. Die Zunahme an Eigenleistung in den
entscheidungsfähigen Lebensbereichen (z. B. bei Partnerschaft, Kinderwunsch, Wohnort, Bildungs- und Berufsorientierung) erfordert eine ständige Entscheidungsfähigkeit, eine kognitive und emotionale Beweglichkeit. Verlässlichkeiten und
Rollenzuschreibungen verflüssigen sich, der Druck auf die Einzelnen, selbständig und unabhängig zu sein, nimmt zu. Dies bedeutet, dass lebensweltorientierte Soziale Arbeit nicht nur Hilfe zur Wiederherstellung von
Alltagskompetenzen in der jeweiligen Lebenswelt leisten soll (Maxime der Integration), sondern auch einen kritischen Blick auf die Lebensverhältnisse, die Widersprüche, die Anforderungen richten und auf Veränderungen und Alternativen
insistieren muss. Lebensweltorientierung zielt darauf, Prinzipien wie Ganzheitlichkeit, Offenheit, Einmischung in die Situation als Zielsetzungen für die Soziale Arbeit anzuerkennen. Die Lebensweltorientierung
gibt eine Richtung vor, innerhalb der alle Arbeitsschritte und Hilfeplanungen orientiert und reflektiert werden können. Die Beratungszielsetzungen sind entlang den Lebensweltprinzipien
Sozialprofessionelle Beratung hat auch eine politische Bezugsebene. Nach wie vor haben es Fachleute der Profession Soziale Arbeit vor allem mit Menschen zu tun, die von unserer Gesellschaft ausgegrenzt werden oder von
Ausgrenzung bedroht sind. Auftrag der Profession Soziale Arbeit ist es, Ausgrenzungen zu verhindern und Menschen beim Integrieren in die Gesellschaft zu unterstützen. Es geht um Partizipation. Sozialprofessionelle Beratung hat immer auch
das Ziel, die Rat- und Hilfesuchenden bei der Teilhabe (Partizipation) an den Dienstleistungen und Gütern und Gestaltung der Sozialen Netze zu unterstützen und Solidarität zu fördern. Dabei geht es auch um Förderung, Stärkung der
Verantwortung als Teil der Gesellschaft. „Sozialprofessionelle Beratung“ unterstützt die „zivile Gesellschaft“, indem Rat- und Hilfesuchende dabei unterstützt werden, ihre jeweilige Verantwortung für sich und andere zu sehen und zu
übernehmen. In diesem Sinne hat „Sozialprofessionelle Beratung“ immer auch eine politische Dimension. 6. Standards für „Sozialprofessionelle Beratung“ Prozessstandards
6.2 Zielsetzung von Beratung (Ergebnisstandards)
6.3 Notwendige Rahmenbedingungen (Strukturstandards) Personale Voraussetzungen
Fachliche Voraussetzungen
Räumliche/technische Voraussetzungen
Dazu gehören vor allem:
8. Gesetzlicher Schutz für „Sozialprofessionelle Beratung“ Im Laufe des beruflichen Handelns (um dies geht es hier) kommt es immer wieder zu Fragen und Problemstellungen, bei der Beratung sinnvoll weiterhelfen kann. Deswegen halten wir die Bereitstellung von Beratung als ein kontinuierliches Angebot für unabdingbar. Zum Schutz der Nutzer/Ratsuchenden/Klienten ist es erforderlich, Beratung durch ein Gesetz zu
schützen, indem Mindestqualitätsstandards festgeschrieben werden. Dies kann in einem Beratungsgesetz aber auch in einem Berufsgesetz erfolgen. Folgende Kriterien muss ein Gesetz erfüllen
Die Fußnotentexte sind nur dem Originaltext zu entnehmen (Download am Ender dieser Seite)
Literaturangaben Beilmann M., Schulz-Wallenwein U.(Hg.), DBSH-Innensichten 2, Beratung – Schlüsselkompetenz der Profession Soziale Beratung, Verlag für Wissenschaft und Bildung, Berlin, 2002, Murgatroyd S., Beratung als Hilfe, Weinheim 1994
Schulz-Wallenwein U., Ethik in Beratung. In: Seifert A. (Hrsg.) Ethik in Beziehungen, Frankfurt 1996 Thiersch H,. Frommann A. Schramm D. In: Zeitschrift für Pädagogik (22) 1976
Thiersch H,. Soziale Beratung In: Beck M, Bückner G. Thiel H.U. Psychosoziale Beratung, Tübingen Thiersch H, Lebensweltorientierte Soziale Arbeit, Weinheim 1992 Wendt W. R., Ökosozial denken und handeln, Freiburg 1990
Wendt W.R., Rat finden in Kooperation, Blätter der Wohlfahrtspflege 5 +6, 2000 Wir empfehlen zur Vertiefung dieses Themas den Band 2 der „DBSH-innensichten“ |
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