Qualitätsbeschreibung Sozialprofessionelle Beratung

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Die Bundesmitgliederversammlung des DBSH hat einstimmig eine „Qualitätsbeschreibung Sozialprofessionelle Beratung“ beschlossen. Dadurch soll Klarheit über ein wesentliches Tätigkeitsmerkmal von Fachkräften der Profession Soziale Arbeit geschaffen werden. Dies ist wichtig für das Selbstverständnis der Profession und bildet zugleich eine Grundlage für die (berufs-)politische Diskussion  über professionelle soziale Beratung. Letztendlich will der DBSH damit auch verhindern, das andere Professionen das Tätigkeitsfeld für sich beanspruchen ohne die hierfür notwendigen Qualifikationen und ethischen Grundlagen zu haben.
 

„Qualitätsbeschreibung Sozialprofessionelle Beratung“

1. Vorwort

2. Definition

3. Kennzeichen „Sozialprofessioneller Beratung“

4. Philosophische, anthropologische Wurzeln

5. Menschenbild/ ethische Faktoren

6. Bezugstheorien/

7. Standards für „Sozialarbeiterische Beratung“

8. Ausbildung

Autoren:
Uwe Schulz-Wallenwein
Friedrich Maus

1. Vorwort

In der folgenden Qualitätsbeschreibung geht es nicht darum, die Standards der vielfältigen Beratungsformen dazustellen, sondern die „Sozialprofessionelle Beratung“ als eine grundlegende und typische Leistung der Profession Soziale Arbeit zu beschreiben.

Die Autoren sehen die „Sozialprofessionelle Beratung“ als die Grundlage für spezialisierte Beratungsformen. „Sozialprofessionelle Beratungskompetenz“ bildet demnach bei entsprechender Nachqualifizierung in einer „Spezialisierten Beratung“ den professionellen Hintergrund von Fachkräften der Profession Soziale Arbeit und wird in deren Handeln spürbar.

Aufgabe dieses Papiers ist es, die Schlüsselkompetenz aus der Sicht der Profession Soziale Arbeit zu bestimmen, Standards festzulegen und somit Transparenz herzustellen, die sowohl den Hilfe- bzw. Ratsuchenden als auch den Fachkräften der Profession Soziale Arbeit und den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung Sicherheit geben.

Weitere Schlüsselkompetenzen der Profession Soziale Arbeit müssen zukünftig noch dargestellt werden (wie z. B. Verhandlung, Intervention, Vertretung, Beschaffung, Betreuung). In der Praxis der Sozialen Arbeit wird häufig nicht unterschieden zwischen den einzelnen Tätigkeiten. Wir meinen, dass es für die Zukunft der Profession Soziale Arbeit wichtig ist, zu unterscheiden und die entsprechenden Kompetenzen konkreter zu definieren.

Mit der „Sozialprofessionellen Beratung“ machen wir den Anfang.

Beratung ist im Kontext sozialprofessioneller Arbeit zu definieren und als genuine Form sozialprofessionellen Handelns zu verstehen.

Professionelle Beratung in der Sozialen Arbeit ist eine

  • typische (häufig wiederkehrende, aufgaben-/auftragsbezogene)
  • wertorientierte (auf berufseigene Normen bezogene)
  • theoretisch fundierte (fachtheoretische Beiträge, Konzepte, Begründungen)
  • eigenständige (sowohl von anderen beruflichen Handlungen als auch von anderen Beratungsberufen [wie bspw. der Psychologie, Jurisprudenz, Medizin] unterscheidbare)
  • und somit eine an der professionellen Prinzipien orientierte Praxis.

Im Verlauf der Arbeit in der Arbeitsgruppe wurde der Begriff „Sozialprofessionelle Beratung“ geprägt. Es geht darum, Beratung als Kernaufgabe der Sozialen Beratung zu definieren und sie in Konkurrenz zu anderen Berufen als das Besondere in der Sozialen Arbeit zu beschreiben. Beratung grenzt sich auch dadurch von z. B. therapeutischen auf der einen und spezialisierten Beratungsformen auf der anderen Seite unter anderem davon ab, dass sie

  • lebensweltbezogen in und mit den Strukturen des Klientel
  • ressourcen- und netzwerkorientiert arbeitet, vernetzend wirkt, also alle Unterstützungssysteme einbezieht,
  • mehr als eine „Problem  Lösung“ Beratung ist.

Beratung durch die Soziale Arbeit hat ein eigenständiges Profil, das nicht von anderen Professionen übernommen werden kann. Im Kontext der „spezialisierten Beratung“ bedient sich die Profession zusätzlicher Verfahren, z. B. therapeutischer Verfahren. Diese werden ergänzend zum ganzheitlichen Bezug durch die Soziale Arbeit genutzt.

„Sozialprofessionelle Beratung“ findet sich in verschiedenen Beratungsformen wieder, so u. a. im Gesundheitsbereich (Krankenhaussozialdienst), in der Allgemeinen Sozialberatung bzw. Sozialberatung (in der kommunalen Sozial- und Jugendhilfe oder bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege), in der Gemeinwesenarbeit (Stadtteilbüros, Soziale Brennpunkte), oder in der sogenannten „Spezialisierten Beratung“ wie z. B. Schuldnerberatung (bzw. Sozialberatung für Schuldnerinnen und Schuldner), Ehe- und Lebensberatung, Erziehungsberatung, Suchtberatung oder auch in „Grenzgebieten“ der Sozialen Arbeit wie „Supervision, Organisationsberatung, Coaching als Grundlage von Fachkräften der Profession Soziale Arbeit zusätzlich zu einer fundierten Zusatzqualifikation. Die Sozialprofessionelle Beratung ist auch Grundlage in der Streetwork-Arbeit oder einer anderen aufsuchenden Beratungsform der Sozialen Arbeit.

Während eines Jahres wurde dieses Papier nicht nur innerhalb des DBSH sondern auch über den Verband hinaus diskutiert. Daraus resultierende Änderungsvorschläge wurden eingearbeitet und das Papier schließlich in der Bundesmitgliederversammlung am 15./16.11.02 verabschiedet.

Wir hoffen, dass diese Standards der Praxis helfen, das berufliche Selbstbewusstsein zu verbessern und ihre professionelle Tätigkeit gegenüber Kostenträgern und Entscheidungsträgern in der Freien Wohlfahrtspflege genauso deutlich zu machen wie in der Politik und der öffentlichen Verwaltung. Wir hoffen aber auch, dass die Entscheidungsträger in und für die Soziale Arbeit anhand dieser (und der noch folgenden Beschreibungen von Schlüsselkompetenzen) bei zukünftigen Stellenbesetzungen sich an den hier beschriebenen Kompetenzen orientieren und diese bei der Ausgestaltung von Aufgabenbereichen in der Sozialen Arbeit entsprechend berücksichtigen.

Halle, im November 2002

Hille Gosejacob-Rolf,
Bundesvorsitzende des DBSH

2. Definition

2.1   Beratung allgemein

Beratung ist eine Form der mündlichen oder auch schriftlichen Hilfeleistung oder Unterstützung (Murgatroyd 1994, S.19), aber auch eine besondere Form der Unterredung (Beispiel: Konsilium, Beratschlagung von Ärzten über einen Fall). Die Bezeichnungen innerhalb der Wortfamilie deuten z. B. auf „Rat“ (Mutzeck 1996 S.5), „Bevorratung“, „Hausrat“.

Beraten ist als ein Handeln definiert, das auf die Änderung eines - wie auch immer verursachten - Zustands der Hilfsbedürftigkeit, auf die Bewältigung einer Krise gerichtet ist.“ Hilfebedürftigkeit erfasst aus unserer Sicht alle Formen von Problemlagen des Klientel, seien es nun Probleme mit der Sozialhilfe oder in Fragen des Asylrechts genauso, wie bei Problemen in persönlichen oder Beziehungsfragen, bis zu krisenhaften Entwicklungen. Der Anlass der Hilfebedürftigkeit kann individueller Art sein oder auch aufgrund von externen Situationen hervorgerufen werden und muss individuell nicht immer als „Problem“ erlebt werden.

2.2 Sozialprofessionelle Beratung

Sozialprofessionelle Beratung ist eine subjektangepasste, biographiebezogene, situationsadäquate, kommunikativ vermittelte und vereinbarte Unterstützungshandlung zur Verbesserung der Einsichts-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Einzelnen, Gruppen und Institutionen.“ Es geht weiter um Entwicklungsmöglichkeiten (Empowerment). Dies kann Ebenen beinhalten wie z. B. Veränderung von Stadtteilstrukturen, eigene Entwicklungsplanung z. B. im beruflichen Kontext, ohne dass eine sozialstaatliche Verantwortlichkeit vorauszusetzen ist.

Sie ist eine bestimmte Form der Kommunikation und bedient sich der Vermittlung von Informationen, verschiedener professioneller Interventionstechniken, der Eigenkräfte und Erkenntnispotentiale der Ratsuchenden/zu Beratenden.

„Der Beratungsanlass setzt voraus, dass Ratsuchende einen Mangel oder in der Beratung eine Chance zur Weiterentwicklung oder Klärung erleben, wie z. B., dass sie

  • Informationen benötigen, einordnen und Entscheidungen treffen können

und/oder

  • soziale Probleme oder Konflikte haben
  • sich in einer Krise befinden
  • fachliche Unterstützung wünschen (z. B. Konzeptentwicklung, Qualitätsentwicklung, Kosten-/ Wirtschaftlichkeitsrechnung)

Beratung ist großteils (Zusatz der Autoren) „über die Träger (Anstellungsträger) direkt in das Gefüge gesellschaftlicher Institutionen eingebunden und damit mit deren Handlungslogiken und Erwartungen konfrontiert.“ Sie findet also in Form institutionalisierter Beratung statt.

Die folgenden drei Grundelemente kennzeichnen die „Sozialprofessionelle Beratung“:

  1. Freiwilligkeit als handlungsleitende Fiktion
  2. situative Asymmetrie
  3. Problembezug

Beratung kann sowohl diffuse als auch spezielle Problembezüge haben. Wobei zu beachten ist, dass Beratung eine eigene Dynamik hat.

Der Berater mit seinem »nicht linearen, häufig an der Person (oder Personen, Organisationen und Einrichtungen ) orientierten und eher längerfristigen Regelungsverständnis« befindet sich damit in einer strukturell widersprüchlichen Situation: Von zwei Seiten werden »schnelle Lösungen« erwartet, die seiner Grundintention entgegenstehen, und zudem wird die Substanz der
»schnellen Lösung« durchaus diametral definiert
.“ Dabei hat sich „Sozialprofessionelle Beratung“ „ außerhalb ihrer besonderen sozialen Situation in der Alltagspraxis zu bewähren.“

2.3 Unterscheidung zwischen funktionaler und spezialisierter Beratung

Es ist zu unterscheiden zwischen funktionaler und spezialisierter Beratung. Im Unterschied zu einer funktionalen Beratung orientiert sich spezialisierte Beratung auf

  • spezielle Zielgruppen (z. B. überschuldete Menschen, Schwangere, Suchtkranke, Professionelle, Träger, Teams, Bürger eines Stadtteiles)
  • spezielle (begrenzte) Aufgaben (Schuldnerberatung, Drogenberatung, Erziehungsberatung, Qualitätsentwicklung, Organisationsberatung)
  • spezielle Ziele (z. B. Schuldenfreiheit, Bewältigung der Suchtkrankheit, Behebung von Erziehungsproblemen)
  • überwiegend typische Fragestellungen des Klientel (z. B. Ängste, Erziehungsprobleme, Schulden, Scheidung bzw. Trennung)
  • die Anwendung spezieller Methoden oder Techniken aus dem psychologisch-therapeutischen Bereich
  • spezielles Wissen und Können der Berater/-innen (Zusatzqualifikationen in speziellen Beratungstechniken)

„Spezialisierte Beratung“, ausgeführt von Fachkräften der Profession Soziale Arbeit beinhaltet immer auch den „Sozialprofessionellen Beratungsansatz“ bzw. das „sozialprofessionelle Beratungsverständnis“, i. d. R. ist zusätzliches Wissen und Methodenkenntnis notwendig .

Wir gehen davon aus, dass Menschen in unserer Gesellschaft zur Bewältigung von verschiedensten Lebenssituationen und aufgrund von steigender Komplexität der Lebenslagen immer wieder die Möglichkeit haben müssen, sich beraten zu lassen. Dabei ist es wichtig, dass diejenigen, die sozialprofessionelle Beratung brauchen nicht pathologisiert werden.

Deshalb sehen wir in der „sozialprofessionellen Beratung“ eine alltägliche Hilfeform. Sie gehört zum Leben. Beratung ist ein alltägliches und ein lebenslanges Angebot, auf das in verschiedenen Lebenslagen zurückgegriffen werden kann (biographische Lebensbrüche, Krisen etc.).

„Sozialprofessionelle Beratung“ wird verstanden als natürliche Unterstützung bei der Alltagsbewältigung/Lebensbewältigung. Es geht um das Arrangieren von „ganzheitlicher Hilfe“, um anregen, vermitteln. Beratung geschieht auch in der spezialisierten Beratung durch Fachkräfte der Profession Soziale Arbeit, immer mit dem Blick auf die Lebenswelt der Ratsuchenden und ihrer Kompetenz.

„Sozialprofessionelle Beratung“ ist nicht nur das ernste Gespräch hinter verschlossenen Türen zwischen einer verständnisvollen Sozialarbeiterin und einem hilfebedürftigen Obdachlosen. „Sozialprofessionelle Beratung“ findet ebenso in Mitarbeiterbesprechungen, Teamberatungen, Hilfeplankonferenzen, politischen Gremien, Stadtteilkonferenzen etc. statt.

Beratung ist im Regelfall keine isolierte Leistung. Sie findet innerhalb einer Reihe anderer Handlungen statt, ist also eingebettet in vorausgehende und anschließende sozialprofessionelle Aktivitäten. Dazu gehören z. B. telefonische Vorabklärungen, Informationen, Kontakte zu anderen Sozialen Diensten, Vermittlung zwischen unterschiedlichen Institutionen etc..

Das Makrosystem, d. h. der gesellschaftspolitische/sozialrechtliche Rahmen und das Exosystem, also der institutionell/organisatorische Rahmen wie z. B. Richtlinien des Trägers, gesetzliche Bestimmungen, Setting usw. ist für das sozialprofessionelle Handeln bestimmend.

Die konkrete Umsetzung, die unmittelbare Entscheidung, die einzelnen Schritte und Verfahren, die unmittelbare Verantwortung für das Handeln liegt bei den Beraterinnen/Beratern.

Das Mikrosystem, der intersubjektive Gestaltungsbereich, der kommunikative Nahraum zwischen dem Klientel und „Sozialprofessionellen“, in die natürlich alle o. g. Systemebenen hineinreichen und bedingen, stehen im Mittelpunkt der Betrachtung, wenn es um Beratung in sozialprofessionellen Zusammenhängen geht.

Dabei ist klar, dass das gesamte Milieu, die Voraussetzungen, unter denen die Soziale Arbeit überhaupt stattfindet, sich im Kontakt (in der Kontaktgestaltung, den Möglichkeiten, den Zielsetzungen, den Rahmenbedingungen, den Hilfsmöglichkeiten usw.) wiederspiegelt (i. S. einer „ökosozialen Perspektive“ Wendt 1990).

Beratung ist das kommunikative Arrangement, die Unterstützung passend, also entsprechend den Potentialen so zu organisieren, dass sich aus den Potentialen Ressourcen entwickeln können.“

3. Kennzeichen „Sozialprofessioneller Beratung“

Sozialprofessionelle Beratung unterscheidet sich vom gelegentlichen Ratgeben

  • in der Dauer,
  • der Gründlichkeit,
  • der Eindringlichkeit
  • und dem zumeist größeren Gegenstandsbereich

Unterscheidung zur Alltagsberatung:

  • kein vorschneller Rat
  • keine oberflächliche Interpretation
  • keine unbedachte Beratersubjektivierung, d. h. keine unreflektierte, priorisierte, subjektive Eigensicht der Dinge.

Die Beratung als zentraler sozialprofessioneller Handlungsmodus ist der Rahmen für den Zugang zur Zielgruppe, zu deren Welt- und Selbstverständnis, zu deren eigener Kultur- und Wertevorstellung. Nur in einem die Fremdheit des anderen anerkennenden Beratungsansatzes kann ein aktiver Verständigungsprozess beginnen - nicht durch vorschnelles Verstehen, sondern durch Nachfragen kann ein realistischeres kognitives und emotionales Verständnis für die Lage der Klienten entstehen.

Die „Sozialprofessionelle Beratung“ hat zum Ziel, eine intersubjektive Betrachtung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass weder die Sicht- und Denkweise der Beraterinnen und Berater noch die des Klientel Vorrang hat, es also keine/r besser weiß - und es darum auch a priori keine unbedachte, ideologische Parteilichkeit geben kann. Eine „kritische“ Parteilichkeit ist daher nötig“. „Sozialprofessionelle Beratung“ hat auch sekundär präventive Funktion.

Im Rahmen gemeinwesen- und netzwerkorientierter Ansätze werden Bedingungen und Hintergründe von Menschen in sozialen Brennpunkten oder Randgruppen und das jeweilige subjektive Klientenerleben erfragt, erforscht, evtl. von den Professionellen selbst ausschnitthaft miterlebt.

Die Sammlung und Auswertung der Erfahrungen sowohl der betroffenen Klientel selbst als auch der Professionellen wird dann in gemeinsamen weiterführenden Beratung sgesprächen verarbeitet und führen zu strategischen Ansätzen.

4.  Philosophische, spirituelle und  antropologische Wurzeln von Beratung

Beratung gehört zum Leben. „Rat“ wurde im Sinne von „Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind“ gebraucht, „raten“ bedeutete u.a. „sich etwas geistig zurecht legen“ (i. S. von „sich beraten“, „mit sich zu Rate gehen“), „Vorsorge treffen“, aber auch „für jemand Sorgen“ und „vorschlagen, empfehlen“. Interessant ist auch die Tatsache, dass „herumraten“ und „rätseln“, aber auch „auf Raten“ und „Rat“ als Titel in Wortnähe zum Rat und Beratung stehen.

Bereits im Altertum wurde Beratung zum Gegenstand von Überlegungen. Dazu das folgende Zitat: „Also betrifft das Überlegen die Dinge, die zumeist begegnen, die ungewiss sind, wie sie herauskommen, und bei denen unbestimmt ist, wie man handeln soll. Bei den großen Sachen nehmen wir Berater dazu, da wir uns selbst misstrauen und uns nicht für fähig halten, allein zu entscheiden“. Grundlage von Beratung war das Verständnis als Hilfe zum Leben. In einer immer komplizierteren Lebenswelt reichte eine bloße Alltagsberatung nicht mehr aus. Folgerichtig wurden bereits mit der Ausbildung zur „Fürsorgerin“, zum „Jugendwohlfahrtspfleger“ Grundlagen einer „Sozialprofessionellen Beratung“ geschaffen.

Modernes Leben stellt ein höheres Maß an Anpassungsfähigkeit der Menschen und dadurch auch ein höheres Maß an Anfragen. Es gibt weniger Routinen. Die Offenheit der Verhältnisse in der postmodernen Gesellschaft bedingt ein Mehr an Entscheidungsdruck. Dieser ist bedingt durch größere persönliche Freiheiten der Lebensführung.

Wenn wir „Sozialprofessionelle Beratung“ beschreiben, kann dies nur auf der Grundlage der Achtung und des Schutzes der Menschenwürde und Menschenrechte geschehen. Grundlagen der Menschenrechte wurden durch die Französische Revolution geschaffen: Brüderlichkeit, Schwesterlichkeit, Freiheit, Gerechtigkeit.

Respekt vor der Selbstverantwortung der Menschen, vor der Entscheidungsfreiheit und das grundsätzliche Vertrauen in die Fähigkeit der Selbstbestimmung sind handlungsleitend für die Profession Soziale Arbeit.

Menschen wollen Gemeinschaft und brauchen Solidarität. Solidarität ist nur möglich, dort wo Menschen in der Lage sind autonom zu handeln und ihre Interessen zum Wohle der Gemeinschaft durchsetzen können. Menschen brauchen einen Sinn, sind fähig einen Sinn für ihr Leben zu finden.

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die „Ratsuchenden“ denk-, lern-, einsichts-, entscheidungs- und handlungsfähig sind. Sie sind grundsätzlich fähig sich auszudrücken und fähig zu Emotionen. Diese Fähigkeiten können graduell unterschiedlich vorhanden oder aber auch „verschüttet“ sein.

Beratung verstehen wir als „kooperativen“ Akt. Auf dieser Grundlage wird i. d. R. mit den Ratsuchenden auszuhandeln sein, worum es geht. Dies gilt auch in den Fällen, wo Beratung als Zwang bzw. augrund von Auflagen, nicht unmittelbar aus der Motivation des Betroffenen geschieht. Dort wo keine Vereinbarungen getroffen werden können, ist Sozialprofessionelle Beratung nicht möglich.

5. Beratungsentwürfe (Auswahl)

Lebensweltliche Ansätze  -  Alltagsbewältigung

„Dieser Aspekt der Lebensweltorientierung bezieht sich auf die Bewältigungs- und Verarbeitungsformen von Problemen in der Lebenswelt der Adressatinnen und Adressaten, gewissermaßen auf die Spielregeln, in denen die Vorgaben, Themen und Strukturen bearbeitet werden, die sich aus der gesellschaftlichen Situation, den biographisch geprägten Lebenserfahrungen und den normativen Ansprüchen ergeben. Lebensweltorientierung zielt auf die Bewältigungs- und Verarbeitungsformen im Widerspiel von Vorgabe und Gestaltung, von Gegebenem und Möglichem/Aufgegebenem, von Aktualität und Potenz.“

„Der Alltag mit seinen Routinen, Selbstverständlichkeiten, Offenheiten und Brüchen ist das Thema.“ In diesem „Raum“ findet privates Erleben gesellschaftlicher Realitäten statt, wird mit veränderten Gegebenheiten umgegangen, treffen persönliche Biographie und soziale Umwelt aufeinander und wird Realität unmittelbar erfahren.

Alle „Dramen“ des Lebens, alle einschneidenden Erlebnisse, alles Erlittene, Ausgehaltene, Widersprüchliche bestimmen den Alltag, zeigen sich in der individuellen Verarbeitung, verweisen auf Ressourcen und Kompetenzen, Mangelsituationen und Grenzen der Adressatinnen und Adressaten und ihrer Situation.
Und: „Lebensweltorientierung der Sozialen Arbeit verlangt einen Umbau sozialer Dienstleistungen unter den Prinzipien der regionalen Organisation und Vernetzung, der niederschwelligen, in gegebene Verhältnisse integrierte Hilfen, der neuen Netze aus Selbsthilfe, informellen Angeboten und professionellen Unterstützungen.“ 

Handlungs- und Strukturmaxime der Lebensweltorientierung:

  • Prävention zielt darauf, „rechtzeitig“ Hilfe zu leisten, Schlimmeres zu verhüten, den Adressatinnen und Adressaten, je nach Zielgruppe und Lebenslage, Möglichkeiten für eine angemessene Entwicklung, für Ressourcenzugang, für bedürfnisgerechte Lebensformen etc. einzuräumen.
  • Dezentralisierung und Regionalisierung bieten die Voraussetzung, „vor Ort“ gemäß den Gegebenheiten und Möglichkeiten Hilfen zu organisieren und die Verhältnisse kennen zu lernen, in denen das Klientel lebt. Ressourcenmobilisierung und passende Hilfekonzepte werden so möglich.
  • Alltagsorientierung bedeutet, die Hilfe so zu organisieren, dass eine Hilfe im Bewältigen des Alltags daraus wird, dass die „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Vordergrund steht, wobei das Recht auf Eigensinnigkeit, auf Schrulligkeit betont wird. Eine vorschnelle Pathologisierung, Separierung und Einengung des Blickwinkels soll vermieden werden.
  • Partizipation und Integration sind die entsprechenden Ziele einer lebensweltorientierten Sozialen Arbeit. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Dazugehören, Dabeisein, Eingebundensein in gegebene oder neu zu gründende soziale Netze stehen gegen Ausgrenzung, Randständigkeit und Isolation.
  • Selbstbestimmung ist ein wesentliches Grundziel der Profession Sozialer Arbeit.
  • Veränderung von Einstellungen und Verhalten beim Klientel und der sozialen Umgebung ist oft die Grundlage für einen gelungenen Alltag.

Die inneren und äußeren Umstände, die eine schwierige, unerfüllte, für sich selbst und/oder andere problematische Lebensführung im Alltags bewirken, sind Erklärungs- und Interventionsort zugleich.

Die Anforderung besteht für die Sozialprofessionellen darin, die Zustände des Klientel kennen und begreifen zu lernen, was es bedeutet, in dieser Umgebung, unter diesen Voraussetzungen, vielleicht auch mit dieser Vergangenheit zu leben.

Wenn Hilfe in den gegebenen Verhältnissen nicht mehr möglich ist (schwere psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit etc.), sind Lernräume zu gestalten, in denen Alltagskompetenzen wieder erlernt oder eingeübt werden können (z. B. soziale Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke oder Drogenabhängige). Also auch außerhalb der üblichen Wohn- und Lebensräume sind lebensweltorientierte Ansätze umsetzbar.

Die Zunahme an Eigenleistung in den entscheidungsfähigen Lebensbereichen (z. B. bei Partnerschaft, Kinderwunsch, Wohnort, Bildungs- und Berufsorientierung) erfordert eine ständige Entscheidungsfähigkeit, eine kognitive und emotionale Beweglichkeit. Verlässlichkeiten und Rollenzuschreibungen verflüssigen sich, der Druck auf die Einzelnen, selbständig und unabhängig zu sein, nimmt zu.

Dies bedeutet, dass lebensweltorientierte Soziale Arbeit nicht nur Hilfe zur Wiederherstellung von Alltagskompetenzen in der jeweiligen Lebenswelt leisten soll (Maxime der Integration), sondern auch einen kritischen Blick auf die Lebensverhältnisse, die Widersprüche, die Anforderungen richten und auf Veränderungen und Alternativen insistieren muss.

Lebensweltorientierung zielt darauf, Prinzipien wie Ganzheitlichkeit, Offenheit, Einmischung in die Situation als Zielsetzungen für die Soziale Arbeit anzuerkennen.

Die Lebensweltorientierung gibt eine Richtung vor, innerhalb der alle Arbeitsschritte und Hilfeplanungen orientiert und reflektiert werden können. Die Beratungszielsetzungen sind entlang den Lebensweltprinzipien

  • Partizipation, Integration
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Prävention (primäre, sekundäre)
  • Alltagsorientierung
  • Politische Bezugsebene

Sozialprofessionelle Beratung hat auch eine politische Bezugsebene. Nach wie vor haben es Fachleute der Profession Soziale Arbeit vor allem mit Menschen zu tun, die von unserer Gesellschaft ausgegrenzt werden oder von Ausgrenzung bedroht sind. Auftrag der Profession Soziale Arbeit ist es, Ausgrenzungen zu verhindern und Menschen beim Integrieren in die Gesellschaft zu unterstützen. Es geht um Partizipation. Sozialprofessionelle Beratung hat immer auch das Ziel, die Rat- und Hilfesuchenden bei der Teilhabe (Partizipation) an den Dienstleistungen und Gütern und Gestaltung der Sozialen Netze zu unterstützen und Solidarität zu fördern. Dabei geht es auch um Förderung, Stärkung der Verantwortung als Teil der Gesellschaft. „Sozialprofessionelle Beratung“ unterstützt die „zivile Gesellschaft“, indem Rat- und Hilfesuchende dabei unterstützt werden, ihre jeweilige Verantwortung für sich und andere zu sehen und zu übernehmen.

In diesem Sinne hat „Sozialprofessionelle Beratung“ immer auch eine politische Dimension.

     

6. Standards für „Sozialprofessionelle Beratung“

Prozessstandards

  • Nachhaltigkeit
    Damit ist gemeint, dass die Wirkungen von Beratung über die momentane Problematik hinaus wirken und modellhaft vom Klientel bei zukünftige Problemlagen zur eigenständigen Lösung beitragen.
  • Zielgerichtet, Kontextspezifisch (Grenzen u. Möglichkeiten)
  • Die Beratung ist zeitlich begrenzt
  • Die Beratung erfolgt vertragsgemäß mit Personen, die Unterstützung bei einem oder mehrerer Probleme suchen. (Kontrakt)
  • Professionelle Grundhaltung:
    z. B. Klient bestimmt im wesentlichen Inhalte und Zeit des Lernens, Grundlage der Beratung ist i. d. R. ein Kontrakt über Ziele bzw. gewünschte Ergebnisse, Art und Weise der Beratung, Klärung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben, Methode
  • Gemeinsame Lösungssuche
  • Aufsuchende Beratung für Menschen, die nur auf diese Art erreicht und beraten werden können (z. B. im Milieu, Streetwork).

6.2 Zielsetzung von Beratung (Ergebnisstandards)

  • Ratsuchende haben Orientierungshilfen erhalten
  • Ratsuchende sind in der Lage, ihren Alltag und ihr Leben zu bewältigen
  • Klienten haben neue Einsichten gewonnen
  • Klienten können aufgrund dieser neuen Einsichten Entscheidungen für die Gestaltung ihres Alltages treffen
  • Klienten sind handlungsfähig und können Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen.
  • Klienten haben Krisen bewältigt und können auf der Suche nach weiterer Hilfe anders begleitet werden.
  • Klienten haben über den entsprechenden Beratungsgrund hinaus Möglichkeiten gelernt mit ähnlichen Problemen besser umgehen zu können (Nachhaltigkeit).

6.3 Notwendige Rahmenbedingungen (Strukturstandards)

Personale Voraussetzungen

  • Beziehungsfähigkeit der Fachkräfte
  • Fachkräfte verfügen über kommunikative und damit auch reflexive Fähigkeiten

Fachliche Voraussetzungen

  • Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
  • Die fachliche Kompetenz wird gesichert durch die im Studium vermittelte Beratungskompetenz.
  • regelmäßige Fortbildung, regelmäßige Weiterbildung in Beratung
  • Supervision
  • kollegiale Praxisbegleitung
  • Fachberatung
  • genügend Zeit für Vor- und Nachbereitung

Räumliche/technische Voraussetzungen

  • Eigenes Büro bzw. abgeschlossener Beratungsraum
  • Möglichkeiten, Störungen von außen abzuschalten
  • Geeignete Dokumentationsinstrumente
  • Notwendige technische Ausstattung (z. B. Aufnahmegerät, Flipchart)

 

7.  Ausbildung/Studium

Dazu gehören vor allem:

  • Vermittlung von Bezugstheorien von Beratung
  • Lebensweltlicher Ansatz
  • Netzwerkansatz (Ökosozialer Ansatz u. andere)
  • Anthropologische, psychologische Grundlagen
  • Kenntnis der berufsethischen Prinzipien des DBSH
  • Einführung in verschiedene Beratungskonzepte und Methoden
  • Theoretische Grundlagen der Kommunikation
  • Methodengrundlagen von Beratung/Gesprächsführung
  • Rechtliche Kenntnisse (Grundlagen in BGB, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht)
  • Praxis der Beratung (vermittelt in Praktika unter Einbeziehung der Praxisanleiter)
  • Supervision der Praxis

 

8. Gesetzlicher Schutz für „Sozialprofessionelle Beratung“

Im Laufe des beruflichen Handelns (um dies geht es hier) kommt es immer wieder zu Fragen und Problemstellungen, bei der Beratung sinnvoll weiterhelfen kann. Deswegen halten wir die Bereitstellung von Beratung als ein kontinuierliches Angebot für unabdingbar.

Zum Schutz der Nutzer/Ratsuchenden/Klienten ist es erforderlich, Beratung durch ein Gesetz zu schützen, indem Mindestqualitätsstandards festgeschrieben werden.

Dies kann in einem Beratungsgesetz aber auch in einem Berufsgesetz erfolgen.

Folgende Kriterien muss ein Gesetz erfüllen

  • Verbraucher-/Klientenschutz
  • Selbstschutz der Berufsgruppe
  • Qualitätskriterien (Mindeststandards) müssen genannt werden.
  • Datenschutz
  • Verschwiegenheitspflicht und Zeugnisverweigerungsrecht

Die Fußnotentexte sind nur dem Originaltext zu entnehmen (Download am Ender dieser Seite)

 

Literaturangaben

Beilmann M., Schulz-Wallenwein U.(Hg.), DBSH-Innensichten 2, Beratung – Schlüsselkompetenz der Profession Soziale Beratung, Verlag für Wissenschaft und Bildung, Berlin, 2002,

Murgatroyd S., Beratung als Hilfe, Weinheim 1994

Schulz-Wallenwein U., Ethik in Beratung. In: Seifert A. (Hrsg.) Ethik in Beziehungen, Frankfurt 1996

Thiersch H,. Frommann A. Schramm D. In: Zeitschrift für Pädagogik (22) 1976

Thiersch H,. Soziale Beratung In: Beck M, Bückner G. Thiel H.U. Psychosoziale Beratung, Tübingen

Thiersch H, Lebensweltorientierte Soziale Arbeit, Weinheim 1992

Wendt W. R., Ökosozial denken und handeln, Freiburg 1990

Wendt W.R., Rat finden in Kooperation, Blätter der Wohlfahrtspflege 5 +6, 2000

     

Wir empfehlen zur Vertiefung dieses Themas den Band 2 der „DBSH-innensichten“
 „Beratung – Eine Schlüsselkompetenz in der Sozialen Arbeit  ein Diskussionsbeitrag“.
Herausgeber: Vorstand des Landesverbands Baden-Württemberg/Uwe Schulz-Wallenwein & Michael Beilmann, Verlag für Wissenschaft und Bildung, Berlin 2002, 15, € Euro
Erhältlich über den Buchhandel oder über die DBSH Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg.

Qualitätsbeschreibung “Sozialprofessionelle Beratung”

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