Aktuelles aus dem DBSH

Dashenka Tashkova – neue Präsidentin der FICE-International

Am 6. Dezember 2010 wurde Frau Dashenka Tashkova aus Bulgarien in Kapstadt/Südafrika zur Präsidentin der FICE- International gewählt. Frau Dashenka Tashkova war 1998 eine Teilnehmerin des Internationalen Studienprogramms (ISP) der Regierung der Bundesrepublik Deutschland.

Heidi Bauer-Felbel, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes engagiert sich für den DBSH seit fast 20 Jahren im ISP- Beirat der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ für diesen Internationalen Fachkräfteaustausch. Die AGJ führt das Internationale Studienprogramm (ISP) seit 1975 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durch. Es handelt sich um ein achtwöchiges Fortbildungsprogramm, das sich an ausländische ehren- bzw. hauptamtliche Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und der sozialen Arbeit richtet. (http://www.agj.de/index.php?id1=8&id2=5&id3=0)
Anlässlich der FICE- Weltkonferenz 2010 in Südafrika sprach Heidi Bauer-Felbel, mit der neuen Präsidentin über die Bedeutung Internationaler Austauschprogramme in der Sozialen Arbeit:

Frau Tashkova, Ihre Teilnahme am ISP- Programm liegt nun schon einige Jahre zurück. Was ist Ihnen aus dieser Zeit wichtig und in Erinnerung geblieben?
Vor 13 Jahren habe ich die Chance bekommen am ISP- Programm teilzunehmen. In dieser Zeit arbeitete ich als Erzieherin in einem Kinderheim in Sofia. In dem Kinderheim waren 70 Kinder eigentlich nur untergebracht. Es gab keine Fallarbeit und die Arbeit mit den Eltern war erst am Beginn. In dieser Situation waren die drei Monate in Frankfurt/Main wie ein „Licht am Ende des Tunnels“. Das war meine Zeit, um zu lernen und neue Kenntnisse und Informationen zu sammeln. Für mich hatte ein neues Leben begonnen.
Ausgestattet mit Erfahrungen über stationäre Hilfe, ambulante Leistungen und Straßensozialarbeit, Wohngruppen für minderjährige Mütter und noch mehr Material und Wissen über das deutsche Sozialsystem, kam ich nach drei Monaten zurück nach Bulgarien.
Ich wollte etwas ändern in meinem Land.

Das war der Beginn meiner beruflichen Entwicklung, hat aber auch eine Rolle für die Entwicklung der Sozialarbeit in Bulgarien gespielt. Aufgrund meiner Erfahrung und Sprachkenntnisse bekam ich Kontakte zu nationalen und internationalen Organisationen der Sozialen Arbeit in denen ich mich engagierte.

Anlässlich der dort stattfinden FICE- Weltkonferenz nahm ich an der Präsentation über das Internationale Studienprogramm (ISP) der Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe (AGJ) durch Heidi Bauer-Felbel vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) teil. Ich war sehr stolz, einmal eine Teilnehmerin in diesem Programm gewesen zu sein. Es ist sehr wichtig, dass es Menschen und Organisationen wie die AGJ gibt, die Programme für den internationalen Erfahrungsaustausch in der Sozialen Arbeit durchführen. Dass ich den DBSH mit diesem Programm in Kapstadt traf, war eine große Freude für mich. Ich kann sagen, dass das ISP- Programm einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hat, dass ich heute Präsidentin der FICE- International bin und mich für die Rechte der Kinder in der Welt einsetzen kann. Ich bin dem DBSH sehr dankbar, dass er dieses Programm bewirbt. Ich wünsche allen zukünftig teilnehmenden Fachkräften der Sozialen Arbeit am Internationalen Studienprogramms viel Erfolg.

14. Europäischer Abend: Wege aus der Armut gesucht

Am 10. November lud der dbb, gemeinsam mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland und der Europa-Union Deutschland zum 14. Europäischen Abend ein, der unter dem Motto „Mehr als Hoffnung? Europas Wege aus der Armut“ stand. Die rund 150 TeilnehmerInnen

Auf dem Podium (von links): Felix Huby, Journalist und Botschafter des Europäischen Jahres 2010; Dr. Eva Högl, stellv. europapolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion; Gabriele Stark-Angermeier, 2. Vorsitzende des Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSH) und Vertreterin der IFSW; Prof. Eckart Stratenschulte, Moderator; Michaela Hofmann, stellv. Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und  Dr. Johann Wadepuhl, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Strategie Europa 2020.

erlebten eine lebhafte und kontroverse Podiumsdiskussion, in der Erfolge und Versäumnisse nationaler und europäischer Armuts- und Ausgrenzungsbekämpfungsstrategien gegengerechnet wurden. Gabriele Stark-Angermeier (2. Vorsitzende des DBSH) brachte die Sichtweise der Sozialen Arbeit ein. Sie verwies auf die Sozialcharte des Europarates, die in Art. 30 das Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung und die Verpflichtung verankert, dass alle europäischen Nationalstaaten zur Förderung der Beschäftigung, des Wohnraums, zur Ausbildung, zum Unterricht, zur Kultur und zur Fürsorge entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen Die europäische Ebene könne hier nur Rahmenbedingungen schaffen, die Umsetzung müsse im nationalen Bereich passieren.‘

Die VertreterInnen der Politik dagegen diskutierten kontrovers über die Frage, wer denn für die Zunahme von Armut und Ausgrenzung verantwortlich sei. Lösungsvorschläge, wie denn B. Und so blieb der Konsens, dass man das Problem von Armut und Ausgrenzung auch nach Ablauf des europäischen Jahres lösen müsse, im Unverbindlichen.

DBSH auf dem ASD-Bundeskongress in Hamburg
Vom 24.11. – 26.11.2010 fand in Hamburg der ASD-Bundeskongress statt.

Der DBSH war Mitveranstalter des Kongresses, der unter dem Motto “Anspruch und Alltag verbinden – der Super-ASD” stand. Etwa 300 Teilnehmende hatten sich versammelt, um drei Tage darüber zu diskutieren, wie sich der ASD in der heutigen Zeit unter den Anforderungen von knappen Ressourcen und hohen Ansprüchen an die Mitarbeitenden behaupten kann und soll.

Bereits in einer ersten Diskussionsrunde, an der Vertreter aus Politik, Behörden und Verbänden teilnahmen, konnte Michael Böwer (Fachbereichsleiter Kinder- und Jugendhilfe) für den DBSH
die Forderung nach einem angemessenen Gehalt für die
Sozialarbeitenden im ASD stellen.

Am zweiten Tag fand parallel zu diversen Workshops ein Markt der Möglichkeiten statt, bei dem auch der DBSH mit einem Stand vertreten war. Im Rahmen dieser Veranstaltung fand ein sehr guter Austausch zwischen den Vertretern des DBSH mit Kongressteilnehmern und Vertretern aus Behörden und Wissenschaft statt. Besonders hervorzuheben ist hierbei der Eindruck, dass der DBSH einen hohen Stellenwert in der Vertretung der Sozialarbeiter genießt und die beiden DBSH-Vertreter Andreas Pilot und Florian Wolff (beide Hamburg, siehe Foto) am Stand mehrfach gebeten wurden, dass der DBSH noch häufiger Stellung zu Themen der Sozialen Arbeit bezieht. Es war allerdings auch zu beobachten, dass gerade unter den jungen Sozialarbeitenden der DBSH eher unbekannt war. Als Fazit sollte hieraus eine stärkere Präsenz an den Hochschulen gezogen werden.

Eindrucksvoll war am letzten Tag bei der Abschlussrunde die Forderung von Uwe Rietz, dem Leiter des Fachamtes für Jugend- und Familienhilfe in Hamburg, dass die Mitarbeitenden im ASD nach TV-L Stufe 11 bezahlt werden sollten. Diese Stufe zeige ein interner Vergleich mit Stellen, bei denen die Mitarbeitenden eine ähnliche Verantwortung in anderen Teilen der Verwaltung haben. Der Landesverband Hamburg bedankt sich ausdrücklich für diese Aussage und schließt sich dieser Forderung an.

Alles in allem war der Bundeskongress eine gute Veranstaltung mit mehr oder weniger interessanten Vorträgen, aus denen hervorging, dass die Zeit des „Super-ASD noch kommen wird“ (so Prof. Thiersch). Dafür müssen Ressourcen und Netzwerke geschaffen werden, die derzeit nicht vorhanden sind. Die Mitarbeitergewinnung ist zurzeit schwierig, da Verantwortung und Bezahlung eine große Diskrepanz aufweisen. Die zeitlichen Ressourcen Netzwerke zu schaffen gehen in dem täglichen Fallgeschehen unter. Zudem müssen die fachlichen Standards der Mitarbeitenden kontinuierlich durch Fortbildungen erweitert werden. Die Erkenntnis aus einer der vorgestellten Studien war, dass fachliche Sicherheit im Handeln eindeutig zum positiven Fallverlauf beiträgt.

Als Konsequenz daraus ergeben sich für den Landesverband Hamburg für den ASD in Hamburg folgende Forderungen:

  • Eingruppierung aller Mitarbeitenden im ASD auf TV-L E11!
  • Deckelung des Fallaufkommens auf maximal 30 Fälle und Schaffung der entsprechenden personellen Ressourcen!
  • Angemessene räumliche Ausstattung aller ASD-Abteilungen, hierzu gehören Einzelbüros für alle Mitarbeiter, die der Intimität und Intensität der Arbeit entsprechen!
  • Die Wahrung der Menschenwürde ist das oberste Arbeitsprinzip!
  • Definition und Weiterentwicklung von fachlichen Standards. Dies erfordert die regelmäßige Weiterbildung und Schulung aller Fachkräfte!
  • Regelmäßige Gruppen-, Fall- und Einzelsupervision für alle Mitarbeitenden im ASD!
  • Initiierung, Aktivierung, Mitwirkung, Überprüfung neuer und bereits bestehender Netzwerke als Regelaufgabe des ASD. Diese sollen für die Klienten Nutzbar sein!
  • Der ASD braucht mehr Ansehen in der Öffentlichkeit und braucht hierfür Unterstützung durch Kommunal- und Landespolitik!
  • Konstruktiver Austausch der Hochschulen mit dem ASD. Ziel ist einerseits das Interesse am Arbeitsfeld bei den Studierenden zu wecken und andererseits die Möglichkeit zu bekommen, das Arbeitsfeld ASD wissenschaftlich zu reflektieren!

Andreas Pilot, Florian Wolff und Sigrun Zielke für den LV Hamburg

Seminar zum Thema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Berlin

15 Funktionsträger des DBSH aus verschiedenen Bundesländern fanden sich vom 1. bis zum 3. Oktober 2010 in Berlin zu einer Schulung im Rahmen des Zertifikatskurses „Verbandsmanagement“ zusammen. Inhalt des Seminars war eine Einführung in die Grundlagen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Viele der Teilnehmer hatten zuvor schon an weiteren Modulen des Kurses teilgenommen. Der DBSH bietet diese modulare Weiterbildung in Zusammenarbeit mit der Akademie des dbb (Deutscher Beamtenbund) an. Mit dem Erwerb des
Zertifikats können die Absolventen in das
Berufsregister Soziale Arbeit (BSA) aufgenommen werden.
Ricarda König, Diplom - Kauffrau und Unternehmensberaterin, führte die Seminarteilnehmer anhand unterschiedlicher Methoden in die Grundlagen der Pressarbeit- und Öffentlichkeitsarbeit ein.

Neben dem zielgruppengerechten Einsatz von PR –  Maßnahmen lernten die Funktionsträger, nach welchen Kriterien unterschiedliche Medien Nachrichten veröffentlichen und verfestigten gewonnenes Wissen durch Übungen, Gruppenarbeit und Diskussionen.
Viele Teilnehmer nutzten die Chance und besuchten die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit, die in auch in diesem Jahr am Brandenburger Tor stattfanden. Einigkeit bestand auch beim Feedback zur Seminardurchführung: „Eine gelungene Veranstaltung- nächstes Jahr sind wir wieder dabei!“
Sind Sie Mitglied des DBSH? Interessieren Sie sich für die Teilnahme am Zertifikatskurs „Verbandsmanagement“ und möchten Sie sich als Funktionsträger im DBSH engagieren? Dann nehmen Sie Kontakt auf mit dem DBSH-Institut, Ansprechpartnerin: Frau Redemann – Tel. 030-40054012 und
info@dbsh-institut.de

Christin Schörmann

Berufsverbände der Bodensee-Anrainer trafen sich in München
Netzwerk für den deutschsprachigen Raum in Gründung

Auf Anregung der Kolleginnen und Kollegen des Österreichischen und Schweizer Berufsverbandes trafen sich die Vorstände der Berufsverbände zu einem ersten Austausch in München. Aus der Österreichischen und Schweizer Delegation war zu erfahren, dass es bereits in früheren Zeiten entsprechende Treffen gegeben hatte.

In der Vorbereitungsgruppe wirkten neben Gabriele Stark-Angermeier für den DBSH aus dem schweizerischen Berufsverband (avenirSocial) der Präsident Markus Jasinski sowie die Geschäftsführerin Isabelle Bohrer, aus dem Österreichischen Berufsverband (OBDS) die Vorsitzende Maria Elisabeth Moritz und der Geschäftsführer Herbert Paulischin mit. Themen der diesjährigen Agenda waren u.a. die Frage des Umgangs mit Begrifflichkeiten (z. B. Soziale Arbeit, Sozialarbeit) innerhalb des deutschsprachigen Raumes, der Vergleich der Berufsbilder in den Bodensee - Anrainerstaaten, die Fragestellung der Gewinnung von ehrenamtlichem Nachwuchs sowie ein Ausblick über die zukünftige Zusammenarbeit der Berufsverbände aus den Bodensee Anrainerstaaten.
Erste konkrete Schritte wurden besprochen. So einigten sich die Berufsverbände darauf, dass wesentliche und wichtige Übersetzungen aus dem internationalen Kontext im Bereich der Sozialen Arbeit / Sozialarbeit zukünftig in Absprache zwischen den Bodensee Anrainerstaaten gefertigt werden sollen. Ein weiteres wesentliches Thema beinhaltet die Ethik. Der Schweizerische Berufsverband avenirSocial hat einen „Berufskodex Soziale Arbeit Schweiz“ als Argumentarium für die „Praxis der Professionellen“ beschlossen. Es wurde vereinbart, dass ein Austausch der ethischen Grundlagen der Berufsverbände der Bodensee Anrainerstaaten erfolgen soll. Aufbauend hierauf stehen auch die Berufsbilder in den Anrainerstaaten im Blickpunkt der Gruppe.

Abschließend kann festgestellt werden, dass alle Beteiligten das Treffen als rundum sehr positiv bewertet haben. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle muss dem Organisationsteam ausgesprochen werden, dass die Veranstaltung hervorragend vorbereitet hat. Ein besonderes Dankeschön gebührt an dieser Stelle Gabriele Stark-Angermeier. Neben der inhaltlichen Organisation sorgte sie vor Ort in München dafür, dass genügend Raum und Platz auch für den persönlichen Austausch zur Verfügung stand.

Die Gruppe kam sich überein, dass zukünftig im Abstand von mindestens zwei Jahren weitere Treffen der Gesamtgruppe erfolgen sollen – zwischenzeitlich soll dann in notwenigen Klein- und Arbeitsgruppen an den Themen projektbezogen weitergearbeitet werden. Inwieweit ein Netzwerk „deutschsprachiger Raum“ dann über die Bodensee Anrainerstaaten hinaus erweitert werden kann und in welcher Form wird die Zukunft zeigen. Der Beginn für die Entstehung des Netzwerkes wurde an diesem Wochenende vollzogen.

Michael Leinenbach
Vorsitzender des DBSH

Durchblick im Tarifdschungel dank des Bundesvorsitzenden

Der DBSH Thüringen führte an der FH Jena in Kooperation mit dem Fachbereich Sozialwesen am 10. Juni die Veranstaltung „Wie wird Soziale Arbeit bezahlt? Der Weg durch den Tarifdschungel“ durch. Als Referenten konnten wir unseren Bundesvorsitzenden Michael Leinenbach gewinnen.

Die Veranstaltung wurde geprägt durch intensive Diskussionen zum berufspolitischen Engagement der Beschäftigten in der Sozialen Arbeit, sowie den finanziellen und gesellschaftlichen Wert der Profession Soziale Arbeit.
Nach einer kurzen Begrüßung durch den Landesvorsitzenden Benjamin König und Frau Professorin Seithe informierte Herr Leinenbach kurz über die Gespräche im dbb Bundeshauptvorstand. Ganz aktuell bekamen wir die kritische Sichtweise des dbb zum Sparpaket erläutert.

Interessiertes Publikum

Mit einer kurzen Einführung, was der DBSH ist und wie dieser im DBB und international im IFSW verankert ist stieg der Bundesvorsitzende seinen lebendigen Vortrag ein. Unterstützt wurde er durch Prof. Dr. Joachim Wieler, der ausführlich über die Entstehung und Geschichte des DBSH und seine internationale Vernetzung zu informieren wusste.
Für die anwesenden Studierenden war von besonderem Interesse, mehr darüber zu erfahren, wie sich für sie später die Gehaltsstruktur gestaltet.

Die Entwicklung der Löhne und Gehälter erklärte Herr Leinenbach am Beispiel der aktuellen Tarifverhandlungen des TVöD und der vor kurzen erzielten Einigung zur Eingruppierung von Sozial ArbeiterInnen und ErzieherInnen im Sozial- und Erziehungsdienst (S+E). Die direkte Teilnahme unseres Bundesvorsitzende an den Verhandlungen führte dazu, dass der Bericht sehr anschaulich und lebendig war.
Die Auswirkungen der Tarifverhandlungen und die Eingruppierung S+E im öffentlichen Dienst führt dazu, dass sich die freien Träger in der Regel an diesen Abschlüssen orientieren und und ihre Entgelte, wenn auch verzögert, anpassen.

In diesem Zusammenhang erzählten mehrere Gäste, dass ihnen in Thüringen zum Teil Stellen für ca. 1.600 Euro Brutto angeboten werden. Dies liegt unter anderem daran, dass in den Stellenausschreibungen Erzieher gleichrangig neben Sozial Arbeitern gesucht werden. Dabei geht die Tendenz dann eindeutig zum Erziehergehalt.

Der DBSH kann in solchen Situationen keiner Stellenbewerberin und keinem Stellenbewerber vorschreiben, wie sie oder er sich zu verhalten hat. Er ist aber der eindeutigen Auffassung, dass man für eine staatlich anerkannte Hochschulausbildung auch dementsprechend entlohnt werden muss.
In der weiteren Diskussion war es den Anwesenden wichtig, zu verdeutlichen, dass eine Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen notwendig ist. In diesem Zusammenhang kam immer wieder die Frage nach dem Sinn eines Berufsverbandes. Ganz konkret wurden die anwesenden Mitglieder des DBSH gefragt, warum sie im Berufsverband sind. Dies führte zu sehr persönlichen Plädoyers einzelner Mitglieder und endete in einem intensiven und sehr anregenden Austausch zwischen den VertreterInnen des DBSH, den Jenaer Professorinnen und den übrigen Gästen.

Heidi Strohmenger/ Benjamin König (beide DBSH Thüringen)

Symposium Ethik 2010 des DBSH
Ethik – das Gemeinsame in der Profession Soziale Arbeit?

Michael Leinenbach begrüsst die knapp 120 TeilnehmerInnen des ersten Symposium Ethik

Prof Dr Dieter Filsinger begrüßt als Dekan der gastgebenden Hochschule für Technik und Wissenschaft des Saarlandes (HTW) - Fakultät für Sozialwissenschaften - die TeilnehmerInnen

Gabriele Stark-Angermeier und Nicolai Paulsen - Präsident der europäischen Sektion des IFSW

Spannende Diskussion in den Arbeitsgruppen - welche Verbindlichkeit hat die Ethik in der beruflichen Praxis

Der Studiendekan der SRH Hochschule Heidelberg - Prof Dr Martin Albert - lädt den zweiten Berufskongress des DBSH 2012 nach Heidelberg ein

So hätte die generelle Fragestellung des ersten „Symposium Ethik“ lauten können, das derDeutsche Berufsverband für Soziale Arbeit zusammen mit der Hochschule für Technik und Wissenschaft des Saarlands, Fakultät für Sozialwissenschaften am 22. und 23. April in Saarbrücken veranstaltete.

Ca. 120 Interessierte aus der Praxis und Lehre der Sozialen Arbeit diskutierten engagiert in Vorträgen und sechs Arbeitsgruppen zur Definition Sozialer Arbeit, zur sozialen Gerechtigkeit, zu Menschenwürde und –rechten, zum beruflichen Verhalten und zu internationalen Abkommen.

Was ist das Gemeinsame (in) der Sozialen Arbeit – diese Frage gewinnt nicht nur angesichts der zunehmenden Differenzierung der Arbeitsfelder (und Ausbildungen) der Sozialen Arbeit an Bedeutung: Soziale Arbeit sieht sich in einer Gesellschaft, die durch wachsende Widersprüche zwischen Arm und Reich, Teilhabe und Desintegration, individuelle Freiheit und Zunahme von Kontrolle gekennzeichnet ist, vor wachsende und höchst unterschiedliche Anforderungen gestellt. In vielen Arbeitsfeldern bleibt weniger Raum für die eigene fachliche Expertise, ökonomischer Druck und rechtliche Vorgaben nehmen in einigen Arbeitsfeldern zu, während in anderen Tätigkeitsbereichen verstärkt Hilfen angeboten werden können.
Entsprechend vielschichtig sind auch die ethischen Herausforderungen an einen Beruf, der in höchst unterschiedlichen Funktionen und in einer Vielzahl von Tätigkeitsfeldern arbeitet. Kann in dieser Situation eine professionsbezogene Ethik eine normative Klammer für die Soziale Arbeit und die Grundlage für die Identität der Profession sein?

Bereits mit dem Einführungsvortrag von Nicolai Paulsen, der als Präsident der europäischen Sektion des IFSW eigens aus Dänemark einreiste, wurden die zentralen Fragestellungen für eine Ethik der Sozialen Arbeit deutlich. Der Ursprung der Sozialen Arbeit begründet sich historisch im christlich-jüdischen Menschenbild und in ihrer Weiterentwicklung in den Menschenrechten. Was aber bedeutet dies für die Auseinandersetzung eines jeden Sozialarbeiters mit den jeweiligen Bedingungen in den einzelnen Ländern? Das aber sei nicht die einzige Fragestellung für unseren Beruf. In der Praxis stehen oftmals Werte von Freiheit und Selbstentscheidung denen von Hilfestellung und von der Gesellschaft gewünschter Integration entgegen. Eine Sicherheit in der Beantwortung dieser und anderer Fragestellungen und Konflikte kann die „Ethik der Sozialen Arbeit“ bieten, die es auf internationaler und nationaler Ebene ständig weiterzuentwickeln gilt.

In den sich anschließenden Arbeitsgruppen wurde auf der Basis von theoretischen Inputs der hervorragenden ReferentInnen über die von Paulsen genannten ethischen Anforderungen und die damit verbundenen möglichen Konflikte und Chancen intensiv diskutiert. Immer wieder standen dabei die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen einer professionsbezogenen Ethik für die konkrete berufliche Praxis und die ethische Verortung der Sozialen Arbeit insgesamt im Vordergrund.

Einen ersten Ansatzpunkt ergab der Einführungsvortrag in der Arbeitsgruppe zur sozialen Gerechtigkeit. Soziale Arbeit in Wissenschaft und Praxis bedarf einer klaren Positionierung, die sich aus ihrer Geschichte, aus ethischen Prinzipien und der Würde des Menschen ableiten lässt. In der Diskussion wurde dann sehr schnell deutlich, dass zwischen Anspruch und Wirklichkeit große Defizite bestehen. Trotz der Geltung der internationalen Definition Sozialer Arbeit, wie sie von den Berufsverbänden und Hochschulen in Montreal im Jahr 2000 verabschiedet und in der entsprechenden Arbeitsgruppe vorgestellt wurde, besteht nach wie vor kein gemeinsames Verständnis von dem, was Soziale Arbeit – insbesondere in ihrem ethischen Konzept – zu leisten hat. So bleibt die Weiterentwicklung des Professionsverständnisses und seiner ethischen Grundlagen eine wichtige Aufgabe.

Die Schwierigkeiten bei diesem Prozess wurden in der Arbeitsgruppe zum „Code of Ethics“ diskutiert. Welche Bedeutung hat eine berufsbezogene Ethik, die Vorgaben für das eigene berufliche Verhalten macht, wenn die Beauftragung diesen Prinzipien widerspricht? – dies war eine der Fragestellungen. Letztendlich, so die DiskussionsteilnehmerInnen, fallen solche Arbeitsbereiche aus der Sozialen Arbeit heraus. Eine ähnliche Fragestellung bildete sich auch auf internationaler Ebene bei der Entstehung der ethischen Prinzipien ab:  Wie war mit der Ambivalenz zwischen Universalität von Menschenrechten einerseits und dem Recht auf das kulturell geprägte „eigene“ Leben umzugehen? Letztendlich habe sich ein Verständnis entsprechend der Traditionen der Sozialen Arbeit durchgesetzt.

Die Schwierigkeit, auf internationaler Ebene zu Abkommen zu gelangen, die auch eine handlungsrelevante Bedeutung für die Soziale Arbeit haben, wurde in der Arbeitsgruppe zu „Internationalen Abkommen“ deutlich.

Die Geltung von Ethik scheint auch für die Soziale Arbeit, sowohl im internationalen, als auch im nationalen Kontext immer eine individuelle Anfrage an das eigene berufliche Verhalten, wie auch das Ergebnis von Aushandlungsprozessen mit den jeweils Beteiligten zu sein.

In den drei weiteren Arbeitsgruppen „Menschenrechte und Menschenwürde“, „Definition Sozialer Arbeit“ und „Berufliches Verhalten“ wurden Begründungen und Anforderungen für eine Ethik der Sozialen Arbeit diskutiert. Der Begriff der „Menschenrechte und Menschenwürde“ sei keinesfalls eine inhaltlich beliebig zu interpretierende Leerformel, sondern findet Ausdruck als moralische Selbstverpflichtung, in Rechtspflichten und der Anerkennung des Menschenrechtsgedankens und erfordere eine politisch – institutionelle Etablierung.

Als These zur Definition Sozialer Arbeit wurde die „Professionsethik als kritisch-konstruktive, argumentativ begründende Reflexion moralischer Dimensionen und normativer Grundlagen der Sozialen Arbeit“ beschrieben.

Daran anknüpfend erschien es nur folgerichtig, wenn in der Arbeitsgruppe zum „Beruflichen Verhalten“ Kriterien für eine Weiterentwicklung berufsverbandlicher Sozialarbeitsethik diskutiert wurden. Als Mangel der berufsverbandlichen Ethik des DBSH wurde einerseits darauf hingewiesen, dass die Ethik nicht auf die Leistungsfähigkeit und das fachliche Profil Sozialer Arbeit eingehen würde und sich auf einen beruflichen Verhaltenskodex begrenze. Die internationale Ethik wiederum würde sich allein auf Kriterien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit beziehen, ohne auf das Wirken der Sozialen Arbeit im Lindern sozialer Nöte einzugehen. Eine verbesserte Ethik müsse die ethische Kompetenz der Sozialen Arbeit betonen und Grundsätze des Handelns aufzeigen. Entsprechend sei in der Berufsethik zwischen ethischen Prinzipien (Beruflichkeit und ethische Bezugspunkte in professioneller Sozialer Arbeit) und Bestimmungen für Mitglieder (zum ethischen Handeln und zur beruflichen Identität) zu unterscheiden.

Besonders interessant in allen Diskussionen der Arbeitsgruppen war immer wieder der Wechsel zwischen Fragen zur eigenen Verortung (in der Praxis und im Beruf) und der Reflexion ethischer Ansprüche. Die anschließende Vorstellung der Arbeitsgruppenergebnisse im Plenum konnte nur einen Eindruck über die Tiefe der immer sehr engagierten Diskussionen vermitteln.

Die Vorsitzenden des DBSH, Michael Leinenbach und Gabriele Stark-Angermeier, bedankten sich bei den ReferentInnen und wiesen auf das mit dieser Veranstaltung gelungene Netzwerk zwischen Praxis und Theorie hin. Die Diskussion um eine Erweiterung des berufsverbandlichen Verständnis von Ethik, ihrer Bedeutung für die berufliche Identität und als ethischer Bezugsrahmen für die Soziale Arbeit werde fortgesetzt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen seien eine wertvolle Bereicherung für diese Diskussion. Ihr besonderer Dank galt besonders den ReferentInnen und ModeratorInnen, die erst den spannenden und ertragreichen Verlauf des Symposiums ermöglicht haben.

Besonders glücklich war man über die Einladung der SRH Hochschule Heidelberg an den DBSH, vom 10. bis 12. Mai gemeinsam den 2. Berufskongress Soziale Arbeit durchzuführen. Mit einem kleinen Animationsfilm über Heidelberg und die Hochschule machte der Studiendekan Prof. Dr. Martin Albert Mut für eine Fortsetzung der berufsbezogenen Diskussionen zur Sozialen Arbeit.

Wilfried Nodes

Bundesmitgliederversammlung des DBSH am 24. April 2010 in Saarbrücken
Mit großer Einigkeit in die Zukunft

Bereits den TeilnehmerInnen des 1. Ethiksymposiums des DBSH am vorhergegangenen Donnerstag und Freitag musste die konzentrierte und zugleich schöne Arbeitsatmosphäre auffallen. Ob sich diese Erfahrung auch auf die nachfolgende Bundesmitgliederversammlung übertragen ließ, das war eine der spannenden Fragen zu Beginn: Denn während in der Vergangenheit die BMV fast zwei Tage für ihr Arbeitspensum benötigte, musste nunmehr ein Tag ausreichen. Unter der Moderation von Thomas Greune und Michael Richter gelang dieses Experiment, auch wenn sich einige der Besucher und Delegierten für formale Diskussion weniger und für inhaltliche Fragen mehr Zeit gewünscht haben.

Die BMV verabschiedet die Saarbrücker Erklärung

Zunächst musste sich die BMV – nach der bereits erfolgten Änderung der Satzung – eine neue Geschäftsordnung geben, was nach kurzer Diskussion und drei Änderungen mit großer Mehrheit erfolgte.

Traditionell nimmt der Geschäftsbericht des Vorstands auf der BMV einen großen Stellenwert ein. Der Bericht bietet immer wieder die Gelegenheit, die Entwicklung der letzten Zeit kritisch zu reflektieren. Auffallend die unterschiedlichen Erwartungen: Manche Delegierten wünschten sich einen viel kürzeren und weniger auf das Umfeld des DBSH eingehenden Bericht, andere finden genau dies wichtig. Ähnlich kontrovers auch die Sichtweise zur Darstellung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche. So gab es viele Rückfragen und auch Anregungen zur Entwicklung der Funktionsbereiche, zur Pressearbeit und vielem mehr.
So fiel zusammenfassend das Lob der Delegierten über die Tätigkeit des GfV groß aus. Besonders hervorgehoben wurde die Publikation der neuen „Grundlagenbroschüre“ und der weiteren Produkte, die sich in der Planung befinden.

Nachfolgend berichteten dann noch die Funktionsbereiche des DBSH, das Berufsregister, das DBSH-Institut und die Öffentlichkeitsarbeit.

Dann galt es noch, einen wichtigen Beschluss zu treffen. Die neue Satzung und die Dauer der Wahlperiode des GfV sind noch nicht miteinander synchronisiert. Um eine gesonderte Wahlversammlung in 2011 zu vermeiden, beschloss die BMV dann, „die nächsten Wahlen des GfV in der regulären Mitgliederversammlung im Jahr 2012 durchzuführen.“

Die weitere Diskussion zum Geschäftsbericht bezog sich auf den Bericht der Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2008 und 2009. Neben der Klärung von Detailfragen empfahlen die RechnungsprüferInnen die Entlastung des Vorstands.

Als Tagesordnungspunkt 8 erfolgte dann die Entlastung des Vorstandes für die Jahre 2008 und 2009. Der Vorsitzende bedankte sich bei den Delegierten für das entgegengebrachte Vertrauen.

Während der Geschäftsbericht dazu einlädt, Rückblick zu halten, beschreibt die Diskussion über den Haushaltsplan auch die Perspektiven des Verbandes. Nach wie vor gilt das Vorhaben der Delegierten, verstärkt Rücklagen für die Zukunftssicherheit des DBSH zu bilden. Um das zu schaffen, wurde auch darüber diskutiert, ob nicht eine Sitzung des EBV im Jahr 2011 ausreichend sein kann. Dem wurde nicht zugestimmt.

Auch bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes für 2010 und 2011 demonstrierte die BMV große Einigkeit – er wurde einstimmig angenommen.

Anträge

Zentraler Punkt bei fast jeder BMV ist die Diskussion von Anträgen der Mitglieder und Organe des DBSH.

Saarbrücker Erklärung
An erster Stelle stand dabei die „Saarbrücker Erklärung“, die von Friedrich Maus und Wilfried Nodes erarbeitet und als Antrag an die BMV vom GfV übernommen wurde.
In der Diskussion wurden Vorschläge zur Straffung der einführenden Seiten gemacht. Die BMV beschloss ihr grundsätzliches Einverständnis mit den inhaltlichen Forderungen der Erklärung und beauftragte eine Redaktionsgruppe mit einer Endbearbeitung des Textes.

Casemanagement
Friedrich Maus und Wilfried Nodes beantragten die Verabschiedung von „Qualitätskriterien für das Case-Management“. Aus Zeitgründen wurde der Antrag zur Beratung an den EBV verwiesen.

Internet-Präsenz
Michael Böwer beantragte eine Neuauflage des Webauftritts des DBSH bis zum 1.8.2010.
Die Versammlung veränderte den Antrag dahingehend, dass die technischen Grundlagen der Seite bis zum Sommer 2010 fertig gestellt und sodann die Portierung der Inhalte begonnen werden soll.

Ehrung

Hille Gosejacob-Rolf überreicht die goldene Ehrennadel des DBSH an Dorothea Götsch-Ulmer.


Die Ehrenvorsitzende des DBSH, Hille Gosejacob-Rolf, überreichte Dorothea Götsch-Ulmer für ihr langjähriges Engagement die goldene Ehrennadel des DBSH. Besonders hob sie ihre langjährige Vorstandstätigkeit, das Engagement für die Weltkonferenz und ihr frauenpolitisches Wirken hervor.

Um 17:00 konnte Michael Leinenbach als Vorsitzender die Versammlung schließen. Er bedankte sich bei den Delegierten für die konzentrierte und konstruktive Arbeit.

Wilfried Nodes

Sozialarbeiter sehen Sozialstaat und sozialen Frieden in Gefahr

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) warnt in seiner "Saarbrücker Erklärung" angesichts der fortgesetzten Kürzungen bei sozialen Leistungen und Diensten vor einer wachsenden Spaltung der Gesellschaft. Stattdessen fordert der Verband von der Politik ein wirkliches „Armutsbekämpfungskonzept“ und eine solidarische Beteiligung der Bezieher von höheren Einkommen und von Unternehmen an den Sozialkosten. Um dies durchzusetzen, müsse die Soziale Arbeit politischer werden, so der 1. Vorsitzende des DBSH, Michael Leinenbach: „Es ist ethische Verpflichtung der Profession sich für soziale Gerechtigkeit einzusetzen“.

Mehr dazu auf unserer Sonderseite unter
http://www.dbsh.de/html/saarbruecker.html


„Damit Ihr Hoffnung habt!“
Der 2. Ökumenische Kirchentag in München
- Der DBSH war mit dabei –

Von Donnerstag bis Samstag (12. - 16. Mai 2010) war der DBSH auf der AGORA des Ökumenischen Kirchentages Anlaufpunkt für Mitglieder und Interessierte der Sozialen Arbeit. Mitten im Themenbereich „Arbeit und Arbeitswelt“ waren wir neben Gewerkschaften, wie VER:DI und GEW anderen Berufsverbänden und Arbeitnehmervertretungen gut platziert und die Präsentation vielfach hoch anerkannt. In den vielen Gesprächen wurde das Angebot des DBSH vorgestellt, über aktuelle Entwicklungen diskutiert und darüber wie wichtig es ist sich verbandlich zu organisieren. Ein reich gefülltes Gestebuch gibt Zeugnis über die Vielzahl der Besucher.

 

Auf das Motto des Kirchentages gerichtet konnten unsere Besucher/-innen ihre Hoffnungen an den DBSH formulieren. Es kam ein weiter Bogen an Wünschen und Hoffnungen zusammen. Die Themen reichten von „Zuspruch, Freiheit, hauptamtlicher Geschäftsführer“ über „gesicherte und verpflichtende Supervision“ bis hin zu „kraftvolle Vertretung unserer Berufsinteresse“. Die komplette Sammlung nahm Michael Leinenbach mit in sein Gepäck.

Durch solche guten Auftritte des DBSH werden wir auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Viele interessierte Besucher unseres Standes hörten hier zum ersten Mal vom Berufsverband der Sozialen Arbeit.

Der Erfolg eines Standes lebt auch von den Mitwirkenden, deshalb an dieser Stelle ein herzlicher Dank an alle Helferinnen und Helfer! Es war eine tolle Zeit auf dem ÖKT!
Stefanie Kabisch und Wolfgang Schneider, AG Christliche Sozialarbeit

„Action FISCH” - Wieviel Interessenvertretung braucht die Sozialarbeit?

In der Diskussionsrunde „Action FISCH“ am 5. Mai nahmen viele zukünftige Sozialarbeiter der FH Jena die Möglichkeit wahr, mit den Gewerkschafts- und Berufsverbandsvertretern Gerd Dillmann (ver.di), Gotthard Schmidt (GEW), Benjamin König (DBSH), Marcel Helwig (GEW) zu debattieren und auf ihre kritische Situation aufmerksam zu machen:
Bereits während des einjährigen unvergüteten Praktikums, das sie als Studienleistung absolvieren müssen, um ihren Abschluss zu erhalten, sind die gut ausgebildeten Studierenden mit einer prekären Arbeitssituation konfrontiert, die sich oft im Berufsleben fortsetzt, denn auch dort wird ihre berufliche Kompetenz durch geringfügige Bezahlung abgewertet.

„Wehrt man sich gegen diese Zustände, so droht die Entlassung, nimmt man sie hin, so ist eine qualifizierte und für Klienten parteiliche Arbeit kaum möglich“, so Frau Prof. Dr. Mechthild Seithe vom Fachbereich Sozialwesen der Hochschule, die die Diskussion leitete.
Ein Jahr lang hat sich Prof. Seithe gemeinsam mit ihren Studierenden beharrlich für das Zustandekommen dieser Veranstaltung eingesetzt, „um einen wichtigen Anfangsimpuls für die Lösung dieses Teufelskreises zu geben“, wie sie sagt.

Wie groß der Bedarf diesbezüglich ist, verdeutlichten die zahlreich anwesenden Studierenden und Absolventen mit erster Berufserfahrung. Sie brachten ihre Fragen und Lösungsvorschläge zu Papier und wünschten sich eine verbesserte Präsenz der Gewerkschaften an den Hochschulen, um sich als Berufsgruppe organisieren zu können und sich somit nachdrücklicher gemeinsam für den Schutz ihrer Berufsidentität einsetzen zu können. (PM FH Jena vom 11.5.2010)

Im Dialog mit dem Bundesvorsitzenden des dbb

Michael Leinenbach, Gabriele Stark-Angermeier, Gaby Böhme, Marion Gipkens, Peter Hessen (v. links nach rechts)

Gabriele Stark-Angermeier, Michael Leinenbach sowie die Gaby Böhme, die Vorsitzende des Bundestarifkommission (BTK des DBSH) trafen sich am 1. März 2010 zum Dialog mit Peter Heesen, dem Bundesvorsitzenden des dbb beamtenbund und tarifunion sowie der Bundesgeschäftsführerin des dbb, Marion Gipkens, im dbb Forum in Berlin.

In angenehmer Atomsphäre wurden Fragestellungen zur Sozialen Arbeit, der Akademisierung des Erzieherberufes, der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik sowie der Europäischen Gewerkschaftsarbeit erörtert.
Als Ergebnis des Dialoges mit dem Bundesvorsitzenden des dbb kann festgestellt werden, dass alle Beteiligten sich dafür aussprachen, diesen nun begonnen Dialog zu intensivieren und  in fortzusetzen. (Michael Leinenbach)

Sozial – und Erziehungsdienst fest im Blick

In einem ersten Gespräch in Köln am 30.03.10 erläuterten Gaby Böhme, Vorsitzende der Bundestarifkommission des DBSH und Michael Leinenbach gemeinsam mit Uli Silberbach (2. Vorsitzender der KOMBA Gewerkschaft und Vorsitzender der KOMBA in NRW) und Michael Kaulen (Abteilungsleiter und Tarifkoordinator der KOMBA NRW) die Auswirkungen des neuen Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst in der Praxis. In der weiteren Diskussion wurden Chancen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Mitgliedsgewerkschaften im dbb beamtenbund und tarifunion erläutert. So organisiert die KOMBA u.a. Erzieher/innen, Sozalarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen in den Kommunen unter Ihrem Dach. „Ich sehe gemeinsame tarifliche und fachliche Interessen bei der Vertretung der Mitglieder und in der KOMBA Gewerkschaft für uns eine wichtige Partnerin“, so Gaby Böhme. Alle Beteiligten waren sich einig, dass diesem ersten konstruktiven Austausch weitere folgen sollen. (Gaby Böhme / Michael Leinenbach)

BTK auf dem Weg nach Europa

Die TeilnehmerInnen des Europa-Seminares

Die Bundestarifkommission des DBSH stellte sich in ihrer Sitzung vom 26. bis 28. Februar 2010 verschiedenen Fragestellungen zum Thema Europa. Zunächst erläuterte Christian Moos von der Stabstelle Europa des dbb die Strukturen und Verträge der Europäischen Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk warf er in seiner Erläuterungen auf die Europäische Sozialpolitik, den Arbeitsmarkt in Europa sowie die Europäische Gewerk- schaftsarbeit.
Im weiteren Verlauf des Seminares beschäftigte sich die Gruppe mit der zweiten wichtigen Einrichtung Europas – dem Europarat. Gabriele Stark-Angermeier , stellv. Bundesvorsitzende des DBSH und Vertreterin des IFSW im Europarat – Konferenz der INGO
, erläuterte die geschichtliche Entwicklung sowie Funktion und Arbeitsweise des Europarates und zeigte die Möglichkeiten der Einflussnahme auf.

Abgerundet wurde das Seminar durch die Vorstellung des IFSW Europa. Frau Stark-Angermeier erläuterte die Vertretungsmöglichkeit in Europa und stellte die Arbeitsweisen sowie die Möglichkeiten zur Einflussnahme vor.
Die Mitglieder der Bundestarifkommission  erhielten im Seminar wichtige Einblicke in die Struktur und Arbeitsweisen der Institutionen Europas sowie des IFSW Europa. Als Ergebnis des Seminares kann festgestellt werden, dass Europa gerade auch für die Soziale Arbeit zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Der DBSH wird sich mit seinen Partnern daher auch weiterhin intensiv mit Europa, der Europäischen Sozialpolitik, dem Arbeitsmarkt in Europa sowie der Europäischen Gewerkschaftsarbeit beschäftigen.
Die Organisation des Seminares erfolgte durch das DBSH-Institut in Zusammenarbeit mit der dbb akademie, die das Europa-Seminar in großem Umfang bezuschusste. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die dbb akademie. ( Michael Leinenbach)

Gäste feierten 20 Jahre Entwicklung der Disziplin und Profession der Sozialen Arbeit

In der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften fand am 27. und 28. November 2009 die Jubiläumstagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) statt. 270 Teilnehmerinnen, ExpertInnen, Studierende und geladene Gäste feierten 20 Jahre Entwicklung der Disziplin und Profession der Sozialen Arbeit. Michael Leinenbach und Gabriele Stark-Angermeier brachten die besonderen Grüße des DBSH zum Jubiläum der DGSA.

In den einführenden Vorträgen zeichneten Prof. Dr. C. Wolfgang Müller und Prof. Dr. Peter Sommerfeld die historischen Entwicklungslinien der wissenschaftlichen Fundierung der Profession nach und stellten die Perspektiven und Anforderungen an die Disziplin und Praxis vor. Abends wurde das Jubiläum im festlichen Rahmen gefeiert und die herausragende Arbeit für die Theorieentwicklung der Sozialen Arbeit von Prof. Dr. Silvia Staub-Bernasconi und Prof. Dr. Rolf. W. Wendt gewürdigt.

Am zweiten Tag boten die einzelnen Fachgruppen der DGSA Workshops zu Themen in der Gemeinwesenarbeit, Klinischen Sozialarbeit, Forschung, Promotionsförderung und systemischer Sozialarbeit an. In Dialogen und Polilogen wurden soziale Probleme aus verschiedenen Perspektiven transdisziplinär behandelt. Einen gelungenen Abschluss fand die Tagung mit einer Betrachtung der Ergebnisse durch das Improvisationstheater ImproKom.
Prof. Dr. Juliane Sagebiel / av

Bundeskongress für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen: Umdenken erforderlich

Auf dem Bundeskongress für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen im Oktober 2009 waren sich die Vertreter aus Sozialer Arbeit, Medizin und Pflege einig, dass die Vernetzung, Koordination und Kooperation wesentliche Aufgabenbereiche im Gesundheitswesen sind und nur durch eine enge Kooperation der Berufsgruppen sinnvoll geleistet werden kann. „Es ist unabdingbar, dass die Rolle der Sozialen Arbeit als dritte Säule der Patientenversorgung neben Medizin und Pflege gestärkt werden muss“, sagte der 1. Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen – DVSG, Ulrich Kurlemann.

von links nach rechts - Michael Leinenbach, Stephan Fromm, Sibylle Kraus und Friedrich Maus

Michael Leinenbach, 1. Vorsitzender des DBSH und Friedrich Maus, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand nahmen als Gäste und Referenten an dem Bundeskongress teil. Die DVSG ist eine neue Mitgliedsorganisation im DBSH, gemeinsam verfolgt man das Anliegen einer besseren Anerkennung der Profession Soziale Arbeit. Eine von der DVSG in Auftrag gegebenes und vorgestelltes Gutachten nannte hierzu, bezogen auf das Gesundheitswesen, drei denkbare Varianten: 1. ein Berufsgesetz für die Soziale Arbeit insgesamt, 2. Die Aufnahme der Sozialen Arbeit in den Sozialgesetzen und 3. die Anerkennung der Sozialen Arbeit als Heilberuf. Während einer sich anschließenden Podiumsdiskussion betonte Michael Leinenbach die gemeinsamen Kompetenzen und den ethischen Bezugsrahmen der Profession, während Friedrich Maus vor einer Definition der Profession als Heilberuf warnte. Dies würde einerseits zu einer weiteren Segmentierung des Berufes führen und letztlich zu einer Unterordnung der Sozialen Arbeit unter ein von Krankenkassen und Ärzten bestimmtes Gesundheitssystem führen. Soziale Arbeit aber müsse über die Grenzen einzelner Leistungssysteme hinweg agieren können.
Sibylle Kraus, die im Vorstand von DBSH und DVSG ist, plädierte für ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen in der Prüfung der unterschiedlichen Varianten.  (WN)

ConSozial

5.772 Besucher zählte die ConSozial 2009, die im November gemeinsam mit dem Deutschen Fürsorgetag stattfand. Eine der 288 Aussteller war der DBSH, der Bezirk Franken übernahm die Standbetreuung und konnte viele Interessierte ansprechen. Die bayerische Sozialministerin Haderthauer (siehe Bild) betonte in ihrer Abschlussrede die Bedeutung des Sozialen. Dabei müssten nicht nur ihre Dienstleistungen in den Blick genommen werden, sondern auch ihre Bedeutung als Wirtschaftsfaktor und Beschäftigungsmotor. Dem sozialen Bereich weiter Mittel zu entziehen mache daher aus mehreren Gründen zugleich keinen Sinn.

Der DBSH setzt sich für eine umfassende Verbesserung der Qualifikation, Arbeitsbedingungen und Bezahlung von ErzieherInnen ein

In der Fachdiskussion wird immer wieder eine Akademisierung des Erzieherberufes gefordert, um die Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen zu qualifizieren. Dem schließt sich auch der DBSH an. In einer ausführlichen Stellungnahme weist der DBSH aber darauf hin, dass diese Forderung nicht oberste Priorität hat: „Wenn die anderen Faktoren stimmen, wie z.B. kleinere Gruppengrößen, reguläre Arbeitsverhältnisse, Fortbildungsangebote, eine bessere Ausstattung, Aufstiegsmöglichkeiten, usw. - dann ist bereits heute eine gute Arbeit möglich. Dies ist dem hervorragenden Engagement der ErzieherInnen zu verdanken“, so der DBSH-Vorsitzende Michael Leinenbach.
In einer aktuellen Stellungnahme fordert der DBSH einen Verzicht auf die Einstellung von pädagogischem Personal ohne Fachschulausbildung, Raum für kontinuierliche Fortbildung, kleinere Gruppengrößen, eine verbesserte materielle Ausstattung und ein den Anforderungen gerecht werdendes Gehalt gefordert.

Heute müssen ErzieherInnen in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine Berufsausbildung haben, hinzu kommt eine dreijährige Ausbildung auf der Fachschule. Kindergärten verbinden Betreuung und Bildung, die frühkindliche Erziehung wird immer wichtiger. Im Zug des Ausbaus der öffentlichen Kleinkinderbetreuung werden bis 2013 zusätzlich 60.000 ErzieherInnen benötigt. Hinzu kommt ein zusätzlicher Personalbedarf von 40.000 AbsolventInnen vor allem in den neuen Bundesländern, da hier viele KollegInnen pensioniert werden. Dafür reichen weder die Zahl der Ausbildungsplätze noch die Zahl der Interessierten aus. DBSH-Vorsitzender Leinenbach: „Wer ErzieherInnen mit einem Gehalt knapp über Hartz IV abspeisen will, darf sich nicht wundern, wenn Deutschland im internationalen Vergleich der Qualität frühkindlicher Erziehung schlecht abschneidet.“
Gleichwohl macht die europäische Perspektive die Zielsetzung der Akademisierung in Bezug auf einen zu verbessernden beruflichen Status der Beschäftigten sinnvoll. Dies kann jedoch nur dann gelingen, wenn die (Fach-) Hochschulen entsprechende Kapazitäten haben, die Erzieherausbildung zur Hälfte auf die Studiendauer angerechnet wird, es zugleich berufsbegleitende Qualifikationsangebote für ErzieherInnen und KinderpflegerInnen gibt und keine Vermischung mit dem Lehramtsstudium erfolgt: „Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern darf sich nicht auf vorschulischen Unterricht verkürzen, Kindheit besteht aus mehr als Schule“, so der DBSH.
Ausführliche Stellungnahme des DBSH unter:
http://www.dbsh.de/html/hauptteil_berufspolitik.html

DBSH: Neues Berufsbild für SozialarbeiterInnen

Was macht die Profession der Sozialen Arbeit aus, was grenzt sie von anderen Berufen ab? Welche Aufgaben übernehmen SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen. Mit dieser Frage beschäftigte sich der DBSH erstmals auf seiner Bundesmitgliederversammlung 1997.
Ergebnis war das “Berufsbild für Diplom-SozialarbeiterInnen", das wenig später Bestandteil aller berufspolitischer Informationen geworden ist und somit den Anspruch des DBSH belegt, der Berufs- verband für die Soziale Arbeit in Deutschland zu sein.
1999 wurde als Anlage zum Berufsbild eine Beschreibung zur Bewährungshilfe beschlossen.

Zehn Jahre später (2007) sah die Bundesmitgliederversammlung die Notwendigkeit, das Berufsbild zu aktualisieren: Mit dem Bologna-Prozess haben sich die Ausbildungsabschlüsse verändert, das Verständnis der Sozialen Arbeit als eigenständige Wissenschaft hat sich weiter entwickelt. Die Veränderungen im sozialstaatlichen Verständnis waren ebenso zu berücksichtigen, wie Wandel und Ausweitung der Handlungsfelder Sozialer Arbeit. Auf seiner Mitgliederversammlung im November 2008 beschloss der DBSH daher eine neue Fassung des Berufsbildes und erteilte zugleich den Auftrag zur Entwicklung eines Berufsbildes für den Beruf des/der ErzieherIn. Das Berufsbild finden Sie dokumentiert auf
http://www.dbsh.de/html/berufsbild.html

DBSH wirkt an “Frankfurter Erklärung” der Bundesarbeitsgemeinschaft der Hochschullehrer/innen des Rechts in den Fachbereichen der Sozialen Arbeit (BAGHR) mit

Michael Leinenbach stellte die Forderungen des DBSH zur Eingruppierung vor

Am 23. und 24. Januar traf sich in Frankfurt die BAGHR. Im Scherpunkt befasste sich die Tagung mit den tariflichen und arbeitsrechtlichen Bedingungen von SozialarbeiterInnen. Eröffnet wurde die Zusammenkunft mit einer öffentlichen Diskussion mit 100 TeilnehmerInnen zu den aktuellen Verhandlungen um die Eingruppierung von SozialarbeiterInnen im TvÖD. Prof. Papenheim erläuterte die Entwicklung des Status der SozialarbeiterInnen im BAT und im nachfolgenden TvÖD. Herr Eibeck von der GEW dokumentierte die im Vergleich zu den früheren BAT-Angestellten besonders hohen Einkommensverluste für neu eingestellte TvÖD - Mitarbeiter und begründete so die Gewerkschaftsforderung nach Einstufung von ErzieherInnen in die EG 9 und von SozialarbeiterInnen in die EG 10. Michael Leinenbach stellte den Tarifentwurf des DBSH vor, der insbesondere eine größere Spannbreite und objetivere Kriterien für mögliche Höhergruppierungen beinhaltet. Prof. Oxenknecht-Witzsch erläuterte die aktuelle tarifliche Situation bei den kirchlich orientierten Einstellungsträgern. Im Verlauf der Veranstaltung wurde die besondere Nähe des DBSH zur Arbeitssituation von SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen deutlich.

Nachdem die öffentliche Versammlung ein entsprechendes Mandat erteilt hat, wurde am Folgetag unter Mitwirkung des DBSH eine “Frankfurter Erklärung” erarbeitet, in der neben einer allgemeinen Forderung zur besseren Vergütung von SozialarbeiterInnen insbesondere darauf hingewiesen wird, dass Sozialarbeit als Frauenberuf besonderen Diskriminierungen ausgesetzt ist. Im Hinweis auf entsprechende Strukturen sehen die Juristen eine Möglichkeit rechtlich eine Höherbewertung durchzusetzen. Die Erklärung finden Sie hier.

Nicht zuletzt ermöglichte das Gespräch mit der BAGHR eine bessere zukünftige Zusammenarbeit insbesondere bei rechtlichen Fragestellungen und Veröffentlichungen in “Forum SOZIAL”.  (wn)