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Im Folgenden finden Sie Stellungnahmen des DBSH zu sozialpolitischen Fragestellungen
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Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 24.02.2010 bezüglich des SGB VIII Vorbemerkung Kein Abbau der qualitativen und quantitativen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe Nach einem ersten gescheiterten Versuch der kommunalen Spitzenverbände im Jahr 2007, durch eine Änderung des geltenden Kinder- und Jugendhilfegesetz die Ansprüche von Kindern und Jugendlichen mit
ihren Familien erheblich einzuschränken und die Kinder- und Jugendhilfe im Kern zu verändern, ist kürzlich ein zweiter Vorstoß der Kommunen in diese Richtung erfolgt. Diesmal wandten sich die Kommunen ohne vorherige öffentliche
Beteiligung mit einem Forderungskatalog an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dieser liegt dem DBSH vor. In bislang noch nie vorgetragener Schärfe werden radikale Forderungen zum Abbau der qualitativen und
quantitativen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe erhoben. Diese gehen dahin, die Kinder- und Jugendhilfe mehr und mehr ihrer qualitativen Grundlagen zu entziehen und sie einer sanktionsorientierten Lenkung des „Forderns und Förderns“
zu unterstellen, wie sie im ALG II-Bereich üblich ist. Der Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe und seine, von erfahrenen Fachkräften aus der Kinder- und Jugendhilfe getragene „Arbeitsgruppe KJHG und Rechtsansprüche“ nimmt das
Forderungspapier der kommunalen Spitzenverbände mit Besorgnis zur Kenntnis und zum Anlass, die Fachöffentlichkeit zu ermutigen, sich entschieden gegen das dort vorgetragene Ansinnen zur Wehr zu setzen. Denn während derzeit diese das
20-jährige Jubiläum des SGB VIII vorbereitet und allerorten dessen Verdienste würdigt, steht im Hintergrund das Bestreben der kommunalen Spitzenverbände, die vermeintlich zu teuren Rechtsansprüche für Eltern und Kinder ebenso wie die der
freien Träger zurückzuschrauben. Wir nehmen auf Basis der Vorarbeit der Arbeitsgruppe wie folgt Stellung zu zentralen Forderungen und zum Grundtenor des Papiers der kommunalen Spitzenverbände.
Zu den Vorschlägen betreffs §1 (Mitwirkungspflichten) Bereits im § 1 SGB VIII/KJHG erkennen die Kommunen einen Mangel an Mitwirkungspflicht der Kinder und ihrer Eltern, insbesondere in Fällen der Inanspruchnahme einer
Hilfe zur Erziehung (HZE, §27). Sie fordern eine verstärkte Mitwirkung durch die Antragsteller, „wie dies mittlerweile in den Sozialleistungsgesetzen üblich ist“ (S. 1). Diese Sicht geht an der Praxis und ihren
Erfordernissen vorbei. Das KJHG ist 1990 als Nachfolgegesetz zum ehemaligen Jugendwohlfahrtgesetz (1960) bewusst so konzipiert worden, dass es der Mitgestaltung von Eltern mit ihren Kindern Raum gibt. Das Credo der Jugendhilfe sollte
gegenüber dem alten Verständnis der Jugendwohlfahrt verändert werden von einem Eingriffsinstrumentarium in Krisensituationen hin zu einem modernen, den Werten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft entsprechenden Beratungs-
und Unterstützungsangebot für Familien. Allein mit dieser konzeptionellen Richtungsänderung ist einer Mitwirkungspflicht der Eltern Genüge getan. Unseres Erachtens gibt es hier keinerlei Handlungsbedarf. In der Alltagspraxis ist die
Mitwirkung der betroffenen Familien (nicht nur im Rahmen der Hilfeplangespräche) ebenfalls konzeptionell gesichert. Warum das Instrument der Hilfeplanung hierzu nicht ausreichend sein soll, wie im Schreiben der Spitzenverbände behauptet
wird (S.1), bleibt unbegründet und ohne jede Fundierung. In der gegebenen Praxis der Mitwirkungspflicht ist daran zu denken, dass viele der betroffenen Eltern gerade deshalb einen HZE-Antrag stellen, weil sie mit ihren
Kindern in einer oft schon lange währenden Krise stecken, welche die Fähigkeit zur Mitwirkung häufig einschränkt. Wenn die Vereinigung der kommunalen Spitzenverbände meint, so die Planung „einer Rückführung der Kinder in den elterlichen
Haushalt“ durchsetzen zu können, so hat weder die Situation in den betroffenen Familien, noch die Schutz- und Fördernotwendigkeit von Kindern- und Jugendlichen in problematischen Familien erkannt. Tatsächlich kann die
Arbeit der Fachkräfte im Jugendamt (und kooperierender Einrichtungen) nur über eine prozessuale Befähigung der Familien zur Mitwirkung gelingen. Eine gute Elternschaft lässt sich nicht erzwingen. Wirksame und damit langfristig
kostengünstige finanzielle Hilfe erfordert eine zeitlich, personell, wie qualitativ gut ausgestattete Arbeit der Jugendhilfe. Mit dem bestehenden KJHG als Grundlage der Hilfeplanung ist dies strukturell in sehr guter Weise gesichert.
Vielmehr fehlt es zurzeit mehr denn je an einer ausreichenden finanziellen Ausstattung. Zu den Vorschlägen betreffs §4 (Subsidiarität und Wettbewerb) Mit den Änderungswünschen zum § 4 SGB VIII/KJHG
greifen die Kommunen ebenfalls in einen Kernbereich der gegebenen Kinder- und Jugendhilfe ein. Die auf dem Grundprinzip der Subsidiarität
beruhende Kooperation zwischen Öffentlichen und Freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sei „wettbewerbshemmend“ und nicht mehr „zeitgemäß“ (S.2). Jugendämtern solle die Möglichkeit eingeräumt werden, sich an „wirtschaftlichen Gesichtspunkten“ zu orientieren, um so den Aufbau „kostengünstigerer Angebotsstrukturen“ zu ermöglichen.
Bereits bislang orientieren sich die Erstattungsätze gegenüber freien Trägern im Prinzip an den dort entstehenden Selbstkosten. Nicht umsonst wurden in der kommunalen Jugendhilfe viele Aufgaben zusätzlich an die
Wohlfahrtspflege übertragen. Wenn jetzt das Subsidiaritätsprinzip aufgehoben werden soll, werden die Angebote der Jugendhilfe noch mehr als bisher dem „Quasi-Markt“ übergeben. Dort, wo dies geschehen ist, werden bereits jetzt fatale Folgen
deutlich: Oft werden scheinselbständige Honorarkräfte beschäftigt, reguläre Arbeitsverhältnisse werden abseits tariflicher Bindungen geschlossen, während zudem Qualifikations- und Weiterbildungserfordernisse nicht beachtet werden. Wir
hingegen vertreten die Ansicht, dass Träger und Politik, die in der Konsequenz mit Fachkräften so umgehen, nicht erwarten können, dass daraus eine engagierte, tragfähige und nicht zuletzt auch noch wirksamere Kinder- und Jugendhilfe
entsteht. Die finanzielle Not der Kommunen entspricht dem seit Jahren bestehende Prinzip der Verlagerung finanzieller Schieflagen von Bund und Ländern auf die kommunalen Haushalte. Es bringt die Kommunen mittlerweile an
existentielle Grenzen. Wir halten es jedoch für unverantwortlich und inakzeptabel, dass die Folgen dieser fiskalischen Verlagerungspolitik speziell auf Kinder und Jugendliche mit ihren Familien abgewälzt werden.
Neben diesem o.g. Aspekt birgt diese Forderung einen gefährlichen Paradigmenwechsel in sich. Wir können nur dringlich vor einer schleichenden Wandlung föderaler und demokratischer Grundprinzipien in Richtung eines
strukturfunktionalistischen, allein ökonomischen Prinzipien folgenden Steuerungssystems warnen, wie es seit Jahren auf verschiedenen Ebenen in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit und Sozialem Raum greift. Das Prinzip der
Subsidiarität knüpft an Werte wie Autonomie, Selbst- und Gemeinwesenverantwortlichkeit, Förderung der Vielfalt, also an Prinzipien, die für Menschen in einem demokratischen System von fundamentaler Bedeutung sind. Wir sind davon überzeugt,
dass der Gedanke der Subsidiarität (übrigens seit dem ausgehenden 16. Jhd. eines der grundlegenden Elemente, die liberale und humane Systeme entwickelt und gestärkt haben) sehr wohl zeitgemäß ist, weil es ein intelligentes Instrument zur
Vermeidung von Zentralismus und Machtkonzentration darstellt. Überdies ist - im Gegensatz zu der von den Spitzenverbänden dargestellten Praxis - unserem Eindruck nach die Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe bereits seit
Jahren ganz überwiegend an Betriebswirtschaftlichkeit und Kostenersparnis orientiert. Genau darunter leidet die Qualität der Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend und leiden konkret die betroffenen Familien, aber auch die
Fachkräfte. Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass neben den Hilfe suchenden Familien auch die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit mehr und mehr in einem chronisch unterfinanzierten System im Stich gelassen werden, mit allen Folgen, die
das für die psychische, wie körperliche Gesundheit bedeuten kann. Zu den Vorschlägen zu § 5 und 6 (Einschränkung Wunsch- und Wahlrecht) Auch die Forderung, das Wunsch- und Wahlrecht (§§5 und 36) in der
Weise für Eltern einzuschränken, dass vergleichbare Hilfeangebote Eltern nur dann zur Verfügung stehen, wenn sie hinsichtlich der Kosten nicht differieren, darf als deutlicher Versuch gewertet werden, die Kostensätze der Institutionen in
freier Trägerschaft nach unten zu drücken. Den Zuschlag für die Umsetzung eines Hilfeinstrumentes im KJHG erhält dann diejenige Institution, die es finanziell am günstigsten anbieten kann. Alle anderen Leistungsanbieter haben sich fortan
an dieser Messlatte zu orientieren. Die Frage, welche Qualität hinter dem „günstigsten“ Angebot steckt, bleibt dabei von sekundärer Bedeutung Letztendlich lassen sich, das zeigen die bereits vorhandenen Versuche der Privatisierung sozialer
Dienste, Einsparungen nur über ein Senken der Lohnkosten auf der einen Seite, und der Betreuungsdichte auf der anderen Seite erzielen. Wir halten fest: Wer an Lohnkosten und Qualifikation sparen will und darüber hinaus die Qualität der
Angebote einschränkt, lässt Kinder, Jugendliche und Familien in ihrer Notlage allein. Mit nur noch symbolischen Angeboten kann man nur das eigene Gewissen beruhigen, aber nicht wirklich helfen. Das Argument der
„praktischen Schwierigkeiten“ im Hinblick auf die Beibehaltung des Wunsch- und Wahlrechtes aufgrund stetig rückläufiger Kinderzahlen verkennt oder verschleiert unseres Erachtens die wachsenden Bedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe der
vergangenen Jahre. Die deutlich steigenden Zahlen seelisch erkrankter bzw. verhaltensauffälliger Kinder, u.a. bedingt durch zunehmende Armutsprobleme, sprechen hier für sich. Insbesondere in den neuen Bundesländern (aber nicht nur dort)
zeigt sich an vielen Orten, dass die sog. Mobilitätsverlierer-Familien unter sozial stark benachteiligenden (teils ghettoisierenden) Bedingungen leiden. Hier ist der Hilfebedarf besonders hoch. Am Rande sei notiert,
dass die Argumentation der sinkenden Kinderzahlen implizit ein trauriger Hinweis darauf zu sein scheint, dass man zur Sanierung der Haushalte gezielt auf sinkende Kinderzahlen setzt, anstatt sich, wie Kundige es sonst tun, für eine
nachhaltige familienfreundliche Politik auf länder- und bundespolitischer Ebene stark zu machen. Zu den Vorschlägen zu § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) Zu den kommunalen
Forderungen bezüglich des §35a KJHG nach Vereinheitlichung der Definition von Behinderung und einer daraus resultierenden Handhabung der Hilfeleistungen für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen weisen wir darauf hin, dass eine
entsprechende gesetzliche Grundlage leistungsübergreifend bereits vorhanden ist, die den betroffenen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben individuell zugeschnitten ermöglichen soll. Im §17 SGB IX („persönliches Budget“) wird
das persönliche Wunsch- und Wahlrecht der betroffenen Menschen ausdrücklich gestärkt und es verpflichtet die Erbringer der verschiedenen Sozialleistungen im Falle mehrfacher Beeinträchtigungen des Antragstellers zur „trägerübergreifenden
Komplexleistung“. Hier sollte es eher darum gehen, diesem seit 1.1.2008 rechtsverbindlichen Anspruch in der Praxis verstärkt Geltung zu verschaffen. Die Inanspruchnahme des „persönlichen Budgets“ benötigt jedoch für die Nutzer ausreichend
fachliche Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Konkretisierung ihrer Rechtsansprüche. In der Praxis jedoch zeigt sich nicht selten, dass die ausführenden Organe der verschiedenen Leistungserbringer häufig nur unzureichend oder
gar keine Kenntnis von diesem Instrument haben. Speziell in der Kinder- und Jugendhilfe hat man die Bedeutung des § 17 SGB IX schnell erkannt und offenbar aus ökonomischen Gründen die Inanspruchnahme bewusst sehr eng gefasst,
wie die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zum Persönlichen Budget vom März 2009 verdeutlicht.
Schluss: Was ist der „rote Faden“ des Forderungskataloges, welche Gefahren birgt er in sich? Der mit diesem Forderungskatalog verbundene Versuch der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, das KJHG in seiner
Substanz aufzuweichen, kann aus unserer Sicht als ein weiterer Schritt in Richtung einer Gefährdung des bisherigen Verständnis von Gemeinwohl und Sozialstaat verstanden werden. Wo bislang die Würde des Menschen im Vordergrund stand, soll
es zukünftig auch in der Jugendhilfe um ein rein ordnungsrechtliches Verständnis gehen. Nicht mehr die Entfaltung von Persönlichkeit und bestmögliche Förderung von Kindern und Jugendlichen soll im Vordergrund stehen, sondern das Einpassen
in eine Norm, die allein darauf zielt, vor weiteren Ausgaben zu entlasten. Die Folgen einer solchen Politik bei Familien, Kindern und Jugendlichen können nicht nur zu erheblichen Folgekosten führen, sondern auch zu einer Gefährdung
der demokratischen Kultur: Wenn eine Gesellschaft Menschen in Notlagen unter dem Vorzeichen individueller Freiheit alleine lässt, stellt sich besonders in Bezug auf Jugendliche die Frage, ob nicht wieder vermeintlich „einfache“ politische
Orientierungen gewählt werden. Daher fordern wir: Wir
benötigen eine bessere Finanzausstattung der Länder und Kommunen. Unser Staat (auch im Verbund mit allen Staaten der Europäischen Union) sollte alle Kräfte mobilisieren, um diejenigen Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Institutionen in
vollem Umfang zur Verantwortung zu ziehen, die sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung entziehen. Darüber hinaus müssen bisherige Entlastungen im Steuerrecht, die ganz überwiegend einseitig Bezieherinnen und Beziehern hoher
Einkommen nutzten, zurückgenommen werden. Um das bestehende Einnahmedefizit der öffentlichen Haushalte schrittweise auszugleichen, bedarf es, so hat es der DBSH anlässlich seiner Bundesmitgliederversammlung am 24. April 2010 in Saarbrücken
unterstrichen, einer angemessenen Besteuerung von Vermögen ebenso wie von Spekulationsgewinnen. Zugleich brauchen wir dringend einen neuen gesellschaftlichen Diskurs über die Bedeutung individueller Freiheit und gesamtgesellschaftlicher
Verantwortung. Der Bereich öffentlicher und sozialer Dienstleistungen darf nicht zu einer Art Restverwertungsanlage einer global orientierten Marktwirtschaft mutieren. Hier zeigen viele Institutionen im öffentlichen Bereich immer
deutlicher Symptome der Selbstdestruktion, wie es der Forderungskatalog der Spitzenverbände uns exemplarisch vor Augen hält. Die qualitative Stärkung der Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche ist ein wesentlicher
Bestandteil zur Sicherung gelebter Demokratie. Dazu braucht es ein gut ausgestattetes Gesundheits- und Bildungssystem, sowie ein stabiles Präventions- und Hilfesystem für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Die Stärkung des Kindeswohls
ist die perspektivische Stärkung zentraler Werte eines freiheitlich-demokratischen Gemeinwohls. Deshalb sollte aus unserer Sicht das KJHG als „Grundgesetz“ der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet werden. Seine ausführenden Organe und
Akteure dürfen nicht geschwächt, sondern in sie muss gerade in schwierigen Zeiten investiert werden, um sie auf lange Sicht zu stärken. So definieren wir politisch, ethisch, aber auch ökonomisch den Begriff Nachhaltigkeit. Wir
erwarten, dass das Bundesministerium auch weiterhin dieses wohldurchdachte Gesetz in gegebener Form schützt, da es das Grundgerüst einer qualitativ hochwertigen Zusammenarbeit von Fachkräften im sozialen Bereich mit Kindern, Jugendlichen
und Eltern darstellt. Berlin, 10. Mai 2010
Berliner Thesen zur Sozialraumarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe (DBSH) Mit folgenden, von Fachkräften Sozialer Arbeit selbst entwickelten „Berliner Thesen zur Sozialraumarbeit
in der Kinder- und Jugendhilfe (DBSH)“ wird umrissen, welche Maßstäbe an eine Soziale Arbeit zu stellen sind, die im Sozialraum wirksam werden will. Wir betonen damit, welche Anforderungen an die in
Praxis und Politik Verantwortung Tragenden und die Profession selbst zu stellen sind (1).
Die vorliegenden Thesen wurden im Rahmen der Tagung „Denn sie haben keine Wahl… Kinder und Jugend im »kostenlosen« sozialen Raum“ im dbb forum Berlin am 19. Juni 2009 von den anwesenden Fachkräften in zwei Workshops („Sozialraumorientierte Jugendhilfe im Kreis Nordfriesland“, „Jugendarbeit im sozialen Raum: Über die Vernetzung und Gestaltung sozialer Nahräume“) formuliert und im Anschluss (22.7.2009) durch die Tagungsleitung redaktionell überarbeitet. Sie geben die Sichtweise der dort versammelten Praxis wieder und sind als ein fachlicher Impuls auf die Diskussion und Ergänzung angelegt. Der für die Verteilung der Position engagierte Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe im DBSH freut sich auf Ihre Rückmeldung und Ihre Kritik. Kontakt: Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe, Herrn Michael Böwer, DBSH Bundesgeschäftsstelle, Friedrich-Ebert-Straße 30, 45127 Essen, Email: boewer[at]dbsh.de , Internet: www.dbsh.de/html/bfgjugend.html
Amok in Winnenden – Aus Sicht des Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) gibt es nach dem Amoklauf keine schnellen Antworten: „Wir sind es den Opfern schuldig, Ruhe einkehren zu lassen und Raum für Trauer und
Begreifen des Schrecklichen zu geben“, so die 2. Vorsitzende des DBSH, Gabriele Stark-Angermeier. „Verletzte, Angehörige und Helfer brauchen langfristig gesicherte professionelle Hilfe und Unterstützung
bei der Verarbeitung des Erlebten. Soziale Arbeit kann dabei Hilfe bieten.“ Zum menschlichen Leben gehören auch Unglücke, Tot und Trauer, ohne das man letztendlich das
„Warum“ und „Was wäre wenn“ erklären zu können. Gleichwohl macht es aus Sinn, Fragen zu stellen, ohne aber letztgültige Antworten zu erwarten.
Es ist unverständlich, wenn aus vermeintlich sportlichen Gründen privat großkalibrige Waffen aufbewahrt werden – die wenigsten Vereine nutzen solche Waffen. Dem Vater von Tim K. jetzt mit verantwortlich für
die Tat zu erklären, weil er die Waffe nicht unter Verschluss hielt, greift zu kurz. Letztlich wird sich in kaum einer Familie Privates immer verschließen lassen. Letztlich benötigen auch die Eltern von Tim besondere
Hilfe. Sie haben ihren Sohn verloren, sie müssen sich mit dem Gefühl auseinandersetzen; Entwicklungen ihres Kindes nicht in ihrer ganzen Tragweite erfahren zu haben; und sie müssen sich dem Gedenken an
ihren Sohn annähern, obwohl dieser so viele Menschen getötet hat. Gefühle von Trauer, Schuld und Hilflosigkeit werden schwer auf ihnen lasten. So schwer es auch ist, dies zuzulassen, auch die Eltern von
Tim brauchen den Beistand des Gemeinwesens. Diskutiert wird auch über die Gefahren von Internet und Computerspielen. Tatsächlich gibt es einen
Zusammenhang zwischen der Nutzung dieser Medien und solchen Taten. Aus Sicht des DBSH sind aber weder Internet-Kommunikation noch Computerspiele verantwortlich für ein solches Geschehen. Vielmehr
erlauben sie – oftmals verbunden mit der Entwicklung einer Suchtstruktur – das Abtauchen in „virtuelle Parallelwelten“. Auf der einen Seite Unauffälligkeit, auf der anderen Seite Selbstüberschätzung und die
Inszenierung einer Identität, die im realen Leben immer wieder enttäuscht wird. Solche Phänomene finden sich jedoch nicht nur im Internet, auch der Zulauf zu rechtsradikalen oder anderen gewaltbereiten
Gruppen verspricht solche Parallelwelten. Verbote würden daher die Schauplätze nur verlagern. Zu klären ist, wie es dazu kommt, dass junge, fast immer männliche Menschen in solche Welten
„abtauchen“. Die Ursachen hierfür können sehr vielfältig sein: psychische Krankheiten, empfundene Minderwertigkeit, Isolation, Schwierigkeiten im Kontaktverhalten, usw.
Hier in „Wenn (kein Internet) – Dann (wäre es nicht passiert) – Schablonen“ zu denken, dient lediglich der Entlastung von der selbst empfundenen Hilflosigkeit, aber es nutzt niemand weiter. Wir leben in einer
Gesellschaft, die immer höhere Anforderungen stellt. Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung diese Unübersichtlichkeit zu helfen, muss Aufgabe aller Beteiligten sein.
Fest steht nach Winnenden aber eines, so der DBSH: Keine noch so gute Schule kann eine solche Entwicklung mit Sicherheit erkennen. Die Schule hat einem feststehenden Bildungsauftrag zu folgen, im
Mittelpunkt stehen Unterricht und Wissensvermittlung. Allerdings wird auch deutlich, dass es in der Schule einer größeren Achtsamkeit gegenüber allen Kindern
und Jugendlichen bedarf, psychische Probleme belasten nicht nur die auffälligen Schüler aus sozial benachteiligten Elternhäusern. Um diese Achtsamkeit zu fördern bedarf es auch eines erheblichen Ausbaus der Schulsozialarbeit. „Eine
SozialarbeiterIn für eine ganze Schule reicht bei weitem nicht aus“, so der DBSH. Vielmehr muss Schulsozialarbeit nicht nur als Beratungs- und Zusatzangebot präsent, sondern fester Bestandteil in den
Angeboten der einzelnen Klassen sein, etwa in der Vermittlung sozialer Kompetenzen. Gleichwohl bleibt Schule ist für Jugendliche lediglich ein – wenn auch zentraler – Ort, wie etwa auch
Familie und Freizeit. Schule kann daher auch nicht Auffangbecken für alle Lebensbereiche sein.
Bedauerlicher weise finden viele Jugendliche für ihre Freizeit oft nicht mehr die Orte, die zu ihnen „passen“. Mit Sorge hat der DBSH in der Vergangenheit immer wieder darauf aufmerksam gemacht,
dass die offene und kommunal geförderte Jugendarbeit nicht mit neuen Entwicklungen Schritt halten konnte oder sogar im Umfang reduziert wurde. „Jugendliche benötigen, gerade dann, wenn sie selbst
Probleme empfinden, niedrigschwellige und angeleitete Orte für Gespräch und Begegnung“, so Gabriele Stark-Angermeier. Diese Orte müssen sich abseits von Schule und anderen formalen Strukturen
bewegen. Zu einer gelungen Jugendarbeit gehören Jugendclubs, Jugendverbandsarbeit, qualifizierte Jugendarbeit der Vereine aber auch niedrigschwellige Beratungsangebote: „Der Verweis auf die
therapeutischen Angebote des Gesundheitssystems hilft nicht weiter, viele Jugendliche empfinden die Therapie in einer Klinik oder einer niedergelassenen Praxis als viel zu fremd und zu weit weg von ihrem
Leben“. Der DBSH fordert einen flächendeckenden Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote für Jugendliche. Auch eine andere Entwicklung betrachtet der Verband mit Sorge: Erfreulicherweise verbessert sich die
Position der Mädchen in Schule und Ausbildung. Sie erreichen bessere Bildungsabschlüsse und bewegen sich in stabileren Beziehungen. Männliche Jugendliche finden mit (alten), als vermeintlich
typisch männlich erkannten Verhaltensweisen immer weniger Anerkennung. Vor allem, wenn sich in Familie und privatem Umfeld keine männlichen Vorbilder finden lassen, bedarf es Alternativen in Schule
und Freizeit. Aus Sicht des DBSH muss daher alles getan werden, um den Anteil von Männern in Erziehung, Bildung und Sozialer Arbeit entsprechend der demographischen Wirklichkeit zu erhöhen.
Der DBSH sieht diese Überlegungen nicht als Lösung des Problems. Letztlich lassen sich solche Taten niemals ausschließen. Aber wir sollten das tun, was zu tun ist und worüber wir eigentlich genug wissen –
dort, wo sich Gesellschaft immer weiter ausdifferenziert braucht es eine Kultur, die das Eingebunden sein im Zusammensein mit dem Anderen fördert. Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Bundeskinderschutzgesetz) vom 2.12.2008 Vorbemerkung
Allerdings stellt die vorliegende Novelle aus unserer Sicht keine geeignete Lösung dar, dieser hier nur kurz umrissenen Problemsituation zu begegnen oder überhaupt für eine höhere Professionalität im
Kindesschutz Sorge zu tragen. Denn wenn gegenwärtig als Praxisanteil künftiger Fachkräfte bei Neuzuschnitt der Bachelor-Studiengänge auch nach Ansicht der Jugendministerkonferenz ein Umfang
von 1oo Tagen (d.h. Halbierung bisheriger Praxisanteile) ausreicht und neu einzustellende Fachkräfte für 1.300 Euro Netto in Jugendämtern Verantwortung tragen sollen, dann zeigt dies, dass für eine wirkliche
Verbesserung der Qualität auch des Schutzes von Kindern an ganz anderer Stelle angesetzt werden muss, als bei der Vorgabe einzelner Arbeitsweisen. Vielmehr sollte der Blick auf die Qualität der Arbeit
selbst und deren Bedingungen gerichtet werden (vgl. dazu die aktuelle Studie des DJI zu Arbeitssituation und Personalausstattung im ASD und unsere Forderung nach einem Berufsgesetz für die Soziale Arbeit). Zu den Regelungen im Einzelnen Zu Artikel 1, §1, Abs. 2, Nr. 2. Zu Artikel 2, Nr. 1 a.) Die Maßgabe zur Gewinnung eines „unmittelbare Eindrucks“ vom Kind führt unseres Erachtens zur
Frage nach dem Stellenwert fachlicher Kooperation und Expertise. Im Kontext so genannter „Früher Hilfen“ werden derzeit aller Orten Wege erprobt, das Wissen und die Vernetzung kompetenter
Fachstellen für das Wohl betroffener Kinder und Jugendlicher nutzbar zu machen. In einer Vielzahl dramatisch verlaufener Fälle mangelte es an Kooperation und verlässlichem Dialog kundiger Stellen. Für
die Einschätzung einer Gefährdungslage muss es daher ausreichen können, dass eine angemessene fachliche Expertise hinzugezogen wird. Zumal: In vielerlei Fällen ist diese ohnehin hinzuzuziehen, da
medizinisches Fachwissen der Profession Sozialer Arbeit nicht zur Verfügung steht und sie konsequenter Weise stets als „Agent des Sozialen“ agiert. Dass zumal mit der bloßen einmaligen Inaugenscheinnahme
eine adäquate Erfassung im „Sozialpädagogischen Blick“ der Lage des Kindes und Jugendlichen nicht gelingen kann, ist evident. Dieses auch vom Gesetzgeber angestrebte bessere „Hingucken“ auf soziale
Notlagen und Bedürfnisse von jungen Menschen und Familien ist nur durch eine umfassend präventiv angelegte Sozial- und Jugendhilfepolitik möglich, nicht aber durch eine einseitige Forcierung des Eingriffsmandats.
Wir fordern, dass die Formulierung des „in der Regel“ zu gewinnenden Eindrucks zur „persönlichen Umgebung“ modifiziert wird. Für diese Formulierung mag der Gedanke ursächlich sein, dass schon eine
Art räumliche Zustandslage (z.B. Hygiene im Haushalt, Wohnsituation) ausreiche, auf Grundlage derer sich „Gefährdung“ konstituiere. Die Expertise Sozialer Arbeit aber zeigt, dass es vielfältige Hintergründe
sind, die im individuellen Einzelfall eine Gefährdung generieren (vgl. z.B. DBSH 2008 zum Fall „Lea-Sophie“ in Schwerin). Der professionelle Blick würde mit der vorgeschlagenen Regelung einseitig
verkürzt und wird der (notwendigen) Kompetenz Sozialer Arbeit nicht gerecht. Wir schlagen daher abweichend vor, zu formulieren: „Hat eine Einschätzung der individuellen Lebenslage des jungen Menschen vorzunehmen.“
Zu §86c, Absatz 3: „Langzeitarbeitslose sollen Demenzkranke versorgen“- Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) begrüßt, dass die Pflegesituationen in Altenheimen verbessert werden soll und die Bundesregierung erstmalig eingesteht, dass der vom DBSH und von vielen Fachverbänden festgestellte Pflegenotstand tatsächlich existiert. Die Mängel in der Versorgung gerade im sensiblen Bereich der Demenzkranken vorrangig mit kurzfristig ausgebildeten Pflegeassistenten ausgleichen zu wollen zeigt uns aber, dass
Für den DBSH geht es darum auch weniger um die Frage der Anzahl der Fortbildungsstunden. Vielmehr wollen Politik und Krankenkassen eine möglichst billige Umsetzung der notwendigen
Personaleinstellungen im untersten tariflichen Bereich. Während zigtausende qualifizierte Kräfte aus dem Beruf wegen zu niedrigem Einkommen und zu hoher Arbeitsbelastung ausgeschieden sind, sollen jetzt
Niedriglohnverhältnisse etabliert werden. Nicht Engagement und Qualifikation werden zum Motiv für den pflegerischen Bereich, sondern der von den Arbeitsagenturen auszuübende Druck auf Erwerbslose.
„Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden“, so der Vorsitzende des DBSH, Michael Leinenbach. „Hier wird ein Tor aufgemacht für Billiglösungen in allen Feldern auch der Sozialen Arbeit. Bereits heute
lässt sich aufgrund niedriger Bezahlung kaum noch qualifiziertes Personal etwa in der Behindertenarbeit oder der Kindertagesbetreuung finden. Ein Arbeitsmarkt der Zukunft wird systematisch vor die Wand gefahren.“ Erläuterung
Niemand wünscht den Verantwortlichen aus Politik, Pflegekassen oder Bundesagentur für Arbeit einen demenzerkrankten Angehörigen, um die Anforderungen in der Betreuung selber zu erfahren. Der DBSH
erwartet aber, dass die eigenen Erkenntnisse der Ministerien wahrgenommen werden. In einem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Forschungsbericht
„Potentiale und Perspektiven der stationären Versorgung, MuG IV - Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in Einrichtungen der Altenhilfe“ von Ende April 2008 wird im
Demenzbereich eine bezugsorientierte Bereichspflege gefordert (kleine Gruppe, eine Fachkraft für maximal sieben Demenzerkrankte, die Verantwortung für Pflege, Betreuung und Freizeitgestaltung trägt
und von organisatorischen Dingen entlastet wird). Ziel der Arbeit müsse demnach der Erhalt von Lebensqualität der Betreuten sein. Der DBSH befürchtet, dass mit dem „Experiment Pflegeassistenz“ in der Arbeit mit Demenz- kranken ein
„Versuchsballon“ gestartet werden soll: „Bleibt der Protest der Öffentlichkeit aus oder beschränkt dieser sich nur auf Fachverbände, ist eine Übernahme des „Assistenzmodells“ für den gesamten Sozialbereich zu befürchten“, so der Verband.
Nach den Erfahrungen mit den 1-Euro-Jobbern und dem letzten Bericht des Bundesrechnungshofes bleibt die Bundesagentur für Arbeit unglaubwürdig, wenn sie vom Einsatz der Assistenzkräfte nur für
zusätzliche und einfache Aufgaben ausgeht. Sowohl im pflegerischen, wie auch im sozialen Bereich gibt es keine „einfachen Tätigkeiten“. Eine Studie aus 2005 des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit zeigt, dass es sich gerade im Sozialbereich bei der Stellenbesetzung für „einfache Tätigkeiten“ nicht um anspruchslose und einfach auszuführende Tätigkeiten handelt.
Der DBSH beobachtet schon seit langem mit Sorge den Dequalifizierungs- und Deregulierungs- markt im Rahmen des Umbaus der öffentlichen, freien und privaten Wohlfahrtspflege, die nur noch von
ökonomischen Begriffen geleitet wird: Outsourcing, Ehrenamt, Minijob, Teilzeit, Befristung, Flexibilisierung etc. Überwiegend sind es Frauen, die auf so geschaffenen Beschäftigungs- verhältnissen
in diesen neuen Niedriglohnbereichen angewiesen sind. Qualifikation und Vergütung stimmen nicht mehr überein. Der DBSH zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der
Bundesregierung, die Pflegeversicherung entsprechend den Bedürfnissen und Wünschen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen weiterzuentwickeln.
Insbesondere die Stärkung und Aktivierung der wohnortnahen Versorgungsstrukturen ist aus Sicht der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen ein wesentlicher Ansatzpunkt. Die Umsetzung der in der Begründung des Gesetzes formulierten Ziele:
erfordert dabei Regelungen, die deutlich über den pflegezentrierten Blickwinkel hinausgehen. Auch in der Pflege: Menschen in Not
5. September 2007: Die Feststellung, dass es um die „Pflegelandschaft“ in Deutschland nicht gut bestellt ist, dürfte kaum etwas neues sein. Seit Jahren protestieren Betroffene und Initiativen gegen den
andauernden Skandal, ohne dass sich Wesentliches verbessert hat. Dies bestätigt jetzt der „2. Bericht des Medizinischen Dienstes (MDS) zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege“. Danach
wurde 2006 jeder zehnte Pflegebedürftige (2003 = 17,4 %) in Heimen unangemessen versorgt, 5,7 Prozent beträgt diese „Defizitquote“ in der häuslichen Pflege. Soweit berichtete auch die Presse, sie
sprach von einem „miesen Zeugnis für die Pflege“. Bedauerlicherweise finden sich in vielen Veröffentlichungen aber nur diese Prozentangaben, nicht jedoch die Zahl der Menschen, die von diesen Fehlentwicklungen betroffen sind:
Wenn der Pflegezustand bei 10 % der Menschen in Heimen ungenügend ist, so bedeutet dies, dass bei 67.000 Menschen noch nicht einmal pflegerische Mindeststandards eingehalten werden. In der
ambulanten Pflege ist der Pflegezustand bei 26.878 Menschen unzureichend. Bei 35,5 % der stationären und 42,4 % der ambulanten Pflegedienste gibt es keine angemessenen
Vorkehrungen gegen Wundliegen: damit leben über 440.000 Patienten mit dem Risiko sich Druckgeschwüre einzuhandeln. In Pflegeheimen gibt es für 34,4 % der PatientInnen (= fast 300.000
Menschen) nur eine unzureichende Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, und selbst die Versorgung von Blasen- und Darmschwäche ist in 15,5 % der Heime nicht angemessen. Im Ergebnis müssen über
100.000 Menschen allein in Heimen damit rechnen, in dieser Beziehung keinen menschenwürdigen Umgang zu finden. Beachtlich ist, dass sich diese Werte in den letzten Jahren kaum verbessert haben, sind sie doch besonders pflegeintensiv.
Nur oberflächlich untersucht wurde die Frage der sozialen Betreuung. 96 % der Heime boten entsprechende Leistungen an, diese wurden aber nur in 69 % der Heimen dokumentiert und nur zu 70 %
hätten diese sich an die Bewohnerstruktur ausgerichtet. Insbesondere immobile BewohnerInnen und solche mit dementiellen Erkrankungen erhielten keine Angebote.
Auf Vollzeitstellen umgerechnet arbeiten 405.000 Menschen in der stationären und 140.000 Menschen in der ambulanten Pflege. Die MDS-Zahlen machen deutlich, dass es keine signifikanten
Qualitäts-Unterschiede zwischen privaten, und solchen Heimen gibt, die in öffentlicher oder wohlfahrtsverbandlicher Trägerschaft geführt werden. Das ca. 60 % der Heime ohne Einschränkung gut
geführt werden zeigt auch, dass es zumindest im stationären Bereich keine finanziellen Gründe für die Missstände im Pflegebereich geben dürfte. Auch die von Trägern immer wieder als „Qualitätsargument“
vorgebrachte Zertifizierung hat kaum einen Einfluss auf die tatsächliche Pflege-Qualität der jeweiligen Einrichtung. Folgt man den Stellungnahmen der Initiativen im Pflegebereich so sind Gewinnfixierung und
Gleichgültigkeit, ein zu geringer Anteil von Fachkräften, Mobbing, Arbeitsüberlastung und fehlende Identifikation der Einrichtungen mit ihrem Auftrag Ursache für diese Entwicklung. So ist die
„Mobbing-Rate“ in der Pflege besonders hoch, in Folge der hohen Arbeitsbelastung sind Pflegekräfte in der Altenhilfe, noch vor SozialarbeiterInnen, an erster Stelle von psychischen Erkrankungen betroffen.
Die zunehmende Hilfebedürftigkeit der BewohnerInnen in stationären Einrichtungen hat darüber hinaus zu einer Arbeitsverdichtung geführt, die durch den Einsatz von Ein-Euro-Kräften in vielen Heimen nochmals
verstärkt wurde: Denn diese „zusätzlichen“ MitarbeiterInnen werden in der Betreuung eingesetzt, welche professionell durchgeführt Aktivierung eigentlich unterstützen und den Beschäftigten Sinn geben könnte. In
der Realität einiger Heime aber scheinen die Pflege-Fachkräfte fast nur noch mir reinen Pflege- und Dokumentationsleistungen beschäftigt.
Hier dürfte der Skandal noch sehr viel weiter reichen, als vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt. Denn dieser orientiert sich vor allem an pflegerische und medizinische Kriterien. Ob
Menschen in Heimen psychisch begleitet, Angehörige einbezogen, Außenkontakte vermittelt, Freizeitangebote gemacht werden oder eine angemessene Sterbebegleitung geleistet wird, ist genauso
wenig Prüfaufgabe des MDK, wie der Zeitrahmen, der für die Betreuung der BewohnerInnen selbst bleibt. (wn) Stellungnahme des DBSH: Es wundert, dass in Fällen der Kindeswohlgefährdung mit Unterstützung der Medien vielfach nach
institutioneller Heimerziehung gerufen wird, während es bei alten und/oder pflegebedürftigen Menschen die institutionelle Versorgung in Teilen selbst ist, die für die Gefährdung des Wohls der BewohnerInnen verantwortlich zu machen ist.
Dieses Ungleichgewicht weist auf ein besonderes Dilemma hin: In Fällen des Kinderschutzes gibt es ein umfangreiches System von Verbänden und Organisationen, die Interessen von Kindern vertreten. Anders
in der Altenhilfe: Hier sind es die Verbände selbst, die über die Trägerschaft solcher Einrichtungen Verantwortung übernommen haben und so oftmals wenig bereit zu sein scheinen, Interessensvertretung
gegen die eigenen Dienste sein zu wollen. In der öffentlichen Diskussion wird vielfach eine intensivere und unangekündigte Prüfung, sowie die
Veröffentlichung der Prüfberichte gefordert. Kritiker befürchten, das dies zwar sinnvoll wäre, aber kaum zu einer Problemlösung führt: Angesichts des weiter ansteigenden Mangels an Pflegeplätzen kann der
„Markt“ allein das Problem nicht lösen, viele Menschen hätten gar nicht die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Heimen zu wählen. Ergänzend bedarf es dagegen einer gesetzlichen Regelung, die individuelle Verantwortung für die
festgestellten Missstände strafrechtlich verfolgbar macht. Insbesondere für diese Aufgaben bedarf es einer Verbesserung der personellen Situation und einer
Sicherung und eines Ausbaus des Fachkräftegebots (mehr als 50 % Fachkräfte), hierzu ist dringend eines Personalmindestschlüssel gesetzlich vorzugeben. Es erfüllt mit tiefer Sorge, dass das Wohl pflegebedürftiger Menschen in unseren Gesellschaft
hunderttausendfach gefährdet ist. Gewinnstreben, finanzielle Restriktionen und das Verdrängen von Hilflosigkeit und Pflegebedürftigkeit scheinen Ursache dieser Entwicklung.
Soziale Arbeit und Pflege arbeiten, trotz unterschiedlicher Aufgaben, vielfach mit den gleichen Menschen verbunden mit dem Auftrag von Hilfe und bestmöglicher Aktivierung der Möglichkeiten der jeweiligen
Menschen. Im Mittelpunkt ihrer Leistungen steht die Bewahrung der Würde des Menschen. Die ethischen Prinzipien der sozialen Arbeit verpflichten alle Fachkräfte für die Interessen der Menschen, auch im
politischen Raum, einzutreten, die kein Gehör finden. Diese Selbstverpflichtung muss erst Recht für diejenigen gelten, die hierzu selbst kaum in der Lage sind. Dazu braucht es die Bereitschaft zur
Organisation in Gewerkschaften und Berufsverbänden und deren Offenheit Arbeitsbedingungen und die Folgen für die Nutzer/innen der jeweiligen Einrichtungen als Einheit zu begreifen.
Der DBSH hat bereits vor einem Jahr in seiner sozialpolitischen Kampagne wichtige Hinweise zu Qualitätsmerkmalen guter Arbeit gegeben. Diese schafft Betroffenen und Angehörigen eine erste
Orientierungshilfe für die richtige Auswahl einer Einrichtung. Der DBSH aber hat auch ein „Warentest für soziale Dienste“ gefordert. Ziel einer vergleichenden Prüfung z.B. von Heimen ist dabei nicht nur die
konkrete Dienstleistung bei der Auswahl einer Einrichtung. Vielmehr geht es darum, ein solches Thema in den Mittelpunkt zu rücken und zu verdeutlichen, dass auf diese Hilfestellungen jede BürgerIn
angewiesen ist. Zugleich muss ein Wettbewerb um die beste Qualität entfacht werden, bei dem es auch um Ruf und Reputation der Träger geht. Die Botschaft lautet: „Die soziale und solidarische Gesellschaft achtet auf Menschen“.
Michael Leinenbach Statement des MDS: Der DBSH unterstützt Kampagne für ein Bleiberecht für Flüchtlingsfamilien Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) erklärt sich mit der Kampagne „Hier geblieben“ solidarisch. Wir unterstützen den Aufruf der Initiatorinnen und Initiatoren, welcher lautet: „Alle Kinder und Jugendliche, die in Deutschland zur Schule oder in den Kindergarten gehen, die hier
leben, hierher geflohen oder hier geboren sind, sollen weiterhin das Recht erhalten, mit ihren Eltern und Verwandten in der Bundesrepublik Deutschland zu leben. Ihre Eltern sollen arbeiten dürfen, um für ihre
Kinder sorgen zu können. Die Kinder sollen später einen Beruf erlernen dürfen. Auch ihnen soll erlaubt sein, zu arbeiten, zu reisen und weiterhin hier zu leben.
Kranken, Alten und Hilfsbedürftigen sowie durch Krieg und andere Ereignisse geschädigten Menschen muss geholfen werden. Auch sie sollen hier bleiben dürfen! Familien sollen gemeinsam hier leben dürfen.
Die Innenministerkonferenz und der Bundestag sollen für die rund 200 000 nur „geduldeten“ Flüchtlinge endlich ein Recht auf Bleiberecht verabschieden und sich für die vollständige Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention einsetzen. Darüber hinaus fordern wir: Unsere seit dem 23.6.2005 abgeschobenen Freunde sollen in ihre Heimat – die Bundesrepublik Deutschland – zurückkehren dürfen.“
Hille Gosejacob-Rolf, Bundesvorsitzende des DBSH, Essen, 24.6.2006 (Auf der Website www.hier.geblieben.net wird über aktuelle Einzelfälle und Initiativen berichtet.) DBSH zur ganztägigen Betreuung und der Kooperation von Jugendhilfe und Schule Der Erweiterte Bundesvorstand des DBSH hat in seiner Sitzung vom 3.-5.3.2006 eine Position Sozialer
Arbeit zum Ausbau von Ganztagsangeboten an Schulen und zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beschlossen. Sie basiert auf der Arbeit der Projektgruppe „Bildung und Jugendhilfe“ der Bundesfachgruppe Jugendhilfe im DBSH (vgl. http://www.dbsh.de/html/bfgjugend.html). Eingegangen
sind daran anschließend Stellungnahmen aus der inner- und außerverbandlichen Diskussion. Das 10-Punkte-Papier schliesst in zentralen Aspekten an Forderungen der Arbeitsgemeinschaft für Kinder-
und Jugendhilfe (AGJ) und an Kernaussagen des 12. Jugendberichtes an:
Für Rückmeldungen und Rückfragen steht Michael Böwer, Koordinator der Projektgruppe Bildung und Jugendhilfe im DBSH, gern über Email:
Deutschland wird aufgeschreckt von einer Serie von Kindesmissbrauch, Kindesvernachlässigung oder Misshandlung mit Todesfolge, verursacht durch die eigenen Eltern. Das alles passiert mitten unter uns, in
den Städten und Dörfern in denen jeder von uns lebt und oft niemand nimmt Notiz davon. Bezahlen müssen das die Schutzbedürftigsten unter uns, die Kinder. 10 – 15 % der Kinder werden in Deutschland
geschlagen. Ihre Misshandlung ist ein schichtübergreifendes Phänomen, über das kaum diskutiert wird. In der Öffentlichkeit beginnt der Skandal erst dort, wo gerade die überforderten Eltern ihre Kinder aufs
schwerste verletzen, hungern lassen oder gar zu Tode quälen.
Politiker aller Fraktionen fordern nun eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen. Der Kinderarzt soll nun diejenigen erreichen, die von Nachbarschaft,
Kindergarten, Schule unbeobachtet bleiben und von einer finanziell immer mehr ausgetrockneten Kinder- und Jugendhilfe und Prävention nicht mehr erreicht werden. Die Früherkennungsuntersuchungen der Kinder sind unbestritten erfolgreiche Leistungsangebote der
gesetzlichen Krankenversicherung (U1- bis U9-Untersuchungen nach § 26 SGB V), um einer körperlichen, psychischen oder geistigen Fehlentwicklung von Kindern durch präventives Handeln vorzubeugen und ggf. zu therapieren. Sicher könnten Kinderärzte, wenn sie denn so ausgebildet sind, dass sie Misshandlungen überhaupt
erkennen, einen Beitrag zum Schutz des Kindes leisten. Aber die zehn Vorsorgeuntersuchungen bis zum 13 Lebensjahr, mit Pausen von 1,5 Jahren ab dem 24 Monat und einer Pause von 5 Jahren ab dem
fünften Lebensjahr sind allein schon wegen ihrer zeitlichen Ausdehnung kein wirksames Instrument. Zudem würde ein bürokratisches Monstrum geschaffen. Immerhin 90 % aller Eltern nehmen die
Vorsorgeuntersuchungen bis zum zweiten Lebensjahr wahr, danach sackt die Quote auf 70 % ab. In der Konsequenz würde eine strafbewährte Verpflichtung dazu führen, dass Bußgeld- und
Widerspruchsstellen aufzubauen wären, ein medizinischer Datenabgleich beim Wohnort- oder Krankenkassenwechsel aufgebaut werden muss und vielleicht sogar Zwangsvorführungen mit Polizei und
Jugendamt zu vollziehen sind. Im Ergebnis würde viel Geld in eine Bürokratie fließen, Geld, das wirksamer für die Hilfe der Kinder und ihrer Eltern zu verwenden ist.
In einer freien Gesellschaft ist es Sache des Einzelnen, welche medizinischen Leistungen er in Anspruch nimmt. Erst wenn Gefahr für die körperliche Unversehrtheit besteht, können Gerichte die medizinische
Sorge an Dritte delegieren. Werden nur die sorgeberechtigten Eltern dazu verpflichtet, ihre Kinder „medizinisch vorzuführen“, würde dies zu einem vollständigen Systemwechsel führen. Denn wenig später
müssten auch alle alten Menschen zwangsvorgeführt werden um Auswüchse in Pflegeheimen zu verhindern, und Menschen, die schon einmal unter einer psychischen Erkrankung gelitten haben, wären
gleichfalls vorzuführen, weil sie sich ja irgendwann mal wieder selber schaden könnten. Nicht mehr der Richter entscheidet über eine solche Zwangsmaßnahme, sondern Zwang würde zum Allgemeingut und
Patentrezept für alle Gefährdungen in der Gesellschaft. Gerade mal 30 Jahre ist es her, dass der „Fürsorgestaat“ mit seinen Auswüchsen überwunden ist, soll jetzt der „Vorsorgestaat“ aufgebaut werden,
der bereits dann in Erscheinung tritt, wenn Eltern eine Untersuchung vergessen? Die Frage ist ob es Sinn macht alle Eltern zu verpflichten, ein neues Zwangssystem aufzubauen, und die
integere Wahrnehmung der Elternrechte in Frage zu stellen? Sicher muss die Frage gestellt werden, wie man die Minderheit der Eltern erreicht, die mit ihrem Kind nicht in die Vorsorgeuntersuchung kommen.
Die Nichtteilnahme kann natürlich ein Indiz dafür sein, dass die Eltern der ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht zur Pflege ihrer Kinder nicht ausreichend nachkommen.
Aber Gewalt gegen Kinder ist eben nicht eine auf einige Skandale reduzierte Ausnahmeerscheinung. Sie zu entdecken muss Aufgabe aller „Systeme“ sein, ob dies nun die gesundheitliche Vorsorge ist, eine
Ausweitung der Hebammendienste, das Angebot von Elternschulen oder auch der Kindergarten- und Schulbesuch. Die Inanspruchnahme all dieser Einrichtungen ist verbindlicher zu gestalten, das Personal
entsprechend zu qualifizieren. Und selbstverständlich könnten auch gesundheitsbezogene Prävention ein freiwilliges Angebot solcher Einrichtungen sein.
Insgesamt braucht es ein gesellschaftliches Klima, das wieder vom Hinschauen, und nicht vom Wegschauen geprägt ist. Und für das Hinschauen braucht es Orte der Begegnung und die aktive Einbeziehung der Kinder.
Der Gesetzgeber hat mit der letzten Änderung des SGB VIII (KIK) und die Einführung des § 8a einen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, und die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit allen
an der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen Beteiligten nachdrücklich differenziert. Damit hat das Jugendamt eindeutigere Rechtsgrundlagen für sein Handeln bei Kindeswohlgefährdung.
Voraussetzung ist, das Jugendamt erhält Kenntnis von der Notwendigkeit seines Handelns. Das Jugendamt ist kein Ermittlungsorgan und es hat zwischen verschiedenen Grundrechtsrelevanzen
abzuwägen. Das Grundrecht der Eltern konkurriert mit dem Recht des Kindes auf Erziehung und Entwicklung und auf Schutz des Kindeswohls. Beides ist zu sichern durch das Staatliche Wächteramt.
Auskunft erteilt:
Berufsverband fordert Qualitätstest für die Soziale Arbeit
Ein-Euro-Jobs und Niedriglohnbeschäftigung senken Qualität sozialer Arbeit
Gut ein Jahr nach Einführung der Ein-Euro-Jobs beklagt der Deutsche Berufsverband für soziale Arbeit (DBSH) einen massiven Qualitätsverlust in der Sozialarbeit und der Pflege. „Nach dem Motto „Geiz ist
geil” sollen soziale Einrichtungen ihre Dienste nur noch möglichst billig anbieten“, so die DBSH-Vorsitzende Hille Gosejacob-Rolf am. Seit zwölf Jahren steigen die Fallzahlen, während die Budgets nicht angehoben oder sogar abgesenkt würden.
In dieser Situation würden Ein-Euro-Jobber oder Niedriglohn-MitarbeiterInnen ohne entsprechende Ausbildung flächendeckend in Schulen bei der Hausaufgabenbetreuung, in Kindertagesstätten und in der
Altenhilfe eingesetzt. Gleichzeitig steigt bei den Fachkräften die Arbeitslosigkeit, sie liegt beispielsweise bei Sozialarbeitern bei mittlerweile ca.10 %, mehr als das doppelte des Durchschnitts anderer akademischer Berufe.
Diese Entwicklung ziehe sich durch alle Bereiche der sozialen Arbeit, sagte Gosejacob-Rolf. So werde in Duisburg ein Projekt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit mit 15 Ein-Euro-Jobbern als «Sozialhelfer»
betrieben. Dieses sollten mit den Betroffenen Probleme wie Wohnungssuche, Vereinsamung oder Tagesstruktur bearbeiten. Ein Dumping der Qualität finde jedoch auch in der Pflege statt. So suchen vor allem ambulante Träger
Teilzeitkräfte für den Sozialpsychiatrischen Dienst und Pflegekräfte zu einem Stundenlohn von 10 Euro. Zwar gebe es in den Altenheimen noch eine Fachkraftquote von 50 %. Doch das reiche gerade mal für
die notwendigste Pflege, alles andere müssten zusätzliche MitarbeiterInnen erledigen, oder es werde eben nicht gemacht, so der DBSH.
Vielfach werden die Qualitätsdefizite nicht erkannt, vor allem in Heimen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und alte Menschen können die Bewohner vielfach keine Kritik äußern. Und die Beschäftigten
hätten meist Angst, sich gegen die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen aufzulehnen. „Zu viele Fachkräfte werden arbeitslos und befürchten nur als Ein-Euro-Jobber oder in Niedrig-Lohn-Jobs wieder
in ihrem Beruf arbeiten zu können“, sagte die DBSH-Vorsitzende. Ein Problem sei auch, dass zu viele BürgerInnen den sozialen Diensten zu wenig Aufmerksamkeit
schenken. „Zu wenige denken daran, dass sie oder ihre Angehörige sehr plötzlich auf soziale Dienste angewiesen sein können. Andere glauben, dass es so, wie es ist, alles in Ordnung sei“, so die
DBSH-Vorsitzende. Dabei werde übersehen, dass es in Kindergärten, Jugendheimen, Altenpflegeeinrichtungen oder in der Behindertenhilfe nicht um Aufbewahrung gehen darf, sondern um
Förderung und ein lebenswertes Leben. „Ein Dach über den Kopf, satt und sauber, das allein kann nicht die Zukunft für hilfebedürftige Menschen in unserer Gesellschaft sein“, so die Vorsitzende.
Zu jedem freien Wettbewerb gehöre das Ringen um die beste Qualität und um die Sicherheit der angebotenen Waren und Dienste. Nur im Sozialbereich scheine das anders zu sein. Schönheitscremes,
Elektrogeräte und Hundefutter würden regelmäßig getestet, im Sozialbereich aber werden die Standards abgesenkt, so Hille Gosejacob-Rolf. Die Verbraucherzentralen sollten beauftragt werden, die
Qualität sozialer Dienste vergleichend zu bewerten. „Wissenschaftliche Studien, was notwendig wäre, gibt es genug. Was wir brauchen ist ein Wettbewerb um die beste Praxis. Und hierfür brauchen
Betroffene und Angehörige Hilfestellung“, so die Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH). „Mit einer „Geiz ist Geil“ – Mentalität lassen sich unsere sozialen Probleme
nicht lösen, erst eine gute Qualität wirkt zugunsten der sozialen Balance und der Menschenwürde“. Mit einer Info-Kampagne will der Verband die Bürger bewegen, bei sozialen Einrichtungen auf Einhaltung
von Standards zu achten. Dort wo die Qualität nicht stimmt, sollen sich die Bürger an Politik und Träger wenden, um auf Verbesserung zu drängen. Dafür hat der DBSH eine kostenlos erhältliche Postkartenserie vorbereitet. Die Materialien der sozialpolitischen Kampagne können einmalig kostenlos beim
Kampagnensekretariat des DBSH, Friedrich-Ebert-Str. 30, 45127 Essen bestellt oder auch über das Internet eingesehen und bestellt werden unter: Der DBSH ist mit gut 6.500 Mitgliedern der größte Verband für soziale Berufe DBSH: keine Gebühren für das Erststudium Der DBSH fordert, dass es auch in Zukunft möglich sein muss, ein Erststudium innerhalb eines angemessenen Zeitraums kostenfrei absolvieren zu können. Auch für Masterstudiengänge im konsekutiven Modell sollen keine Studiengebühren erhoben werden.
Die Zulassung von Studiengebühren durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt einen tief greifenden Einschnitt in die bisherige deutsche Hochschulpolitik dar. Mit der Einführung von
Studiengebühren wird die schrittweise Privatisierung öffentlich finanzierter Bildungskosten verstärkt und damit auch noch das Minimum an realisierter Bildungsgerechtigkeit beseitigt. Alle internationalen
Erfahrungen mit der Einführung von Studiengebühren zeigen, dass im Zuge eines solchen Prozesses der Anteil Studierender aus so genannten „bildungsfernen Schichten“ absinkt. In keinem anderen
industrialisierten Land liegt der Anteil solcher Studierender niedriger als im „Vorzeigeland“ für Studiengebühren USA. Mit der Einführung von Studiengebühren wird sich die soziale Schere zwischen Arm und
Reich weiter öffnen! Studiengebühren benachteiligen in besonderem Maße Frauen. Da sie bei gleicher Qualifikation im
statistischen Mittel weniger verdienen als Männer, stellt sich die „Verzinsung“ ihrer Bildungsinvestitionen deutlich schlechter dar als die der Männer.
Durch die Einführung von Studiengebühren wird die Zahl der Studierenden zurückgehen. In Studiengängen mit einem überdurchschnittlichen Anteil Studierender aus bildungsfernen Schichten (dies
sind insbesondere Studiengänge an Fachhochschulen) wird ein solcher Rückgang konsequenterweise ebenfalls überdurchschnittlich ausfallen.
Für die Soziale Arbeit gilt schon jetzt, dass sich die „Investition“ in den Beruf vergleichsweise schlecht „rechnet“. Nur bei Philosophen zahlt sich die Investition in die Ausbildung noch weniger aus. Der
„Ertragswinkel“ in Studiengängen in diesem Bereich wird sich nach der Einführung von Studiengebühren weiter verschlechtern. Schon jetzt liegt bei einer Reihe von Berufen der Ebene der Facharbeiter das
Lebenseinkommen deutlich über dem in der Sozialen Arbeit Praxisgebühr - Allerorten wird in den Medien die Praxisgebühr als Symbol für die Ungerechtigkeit der Gesundheitsreform (Gesundheitsmodernisierungsgesetz_ -_GMG) diskutiert. „Diese ist jedoch
nur die Spitze eines Eisbergs“, so die Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH), Hille Gosejacob-Rolf.
Tatsächlich führt die Gesundheitsreform zu weit mehr als zum Abschied aus der solidarischen Finanzierung der Sozialsysteme. „Die Gesundheitsreform verschärft die soziale Selektion im
Zugang zur Gesundheitsversorgung, kündigt die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden auf, führt zu unerträglichen sozialen Härten und die wenigen guten Ansätze laufen in ihrer Umsetzung ins Leere“ so die Bundesvorsitzende des DBSH.
Bereits heute sterben arme Menschen im Vergleich zu Reichen im Durchschnitt sieben Jahre früher, und
sie haben ein mindestens doppelt so hohes Risiko, schwer zu erkranken, zu verunfallen oder von Gewalt betroffen zu sein. Mit der Gesundheitsreform werden über Praxisgebühr und Zuzahlungen zusätzliche
Hemmschwellen aufgebaut, Gesundheitsdienste in Anspruch zunehmen. Besonders gravierend ist die Situation für HeimbewohnerInnen, die auf Hilfen nach dem
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) angewiesen sind und nur über ein monatliches Taschengeld von ca. 88 Euro (1.056 Euro jährlich) verfügen. Von diesem Betrag sind jährlich rund 80 Euro an Zuzahlungen zu
leisten. Dies entspricht rund 8 Prozent des Einkommens und keineswegs den Auch Sozialhilfe- und zukünftige EmpfängerInnen des Arbeitslosengeldes II müssen eine
Selbstbeteiligung von bis zu 80 Euro leisten. Der dann geltende Fördersatz von 345 Euro für Alleinstehende (331 Euro im Osten) berücksichtigt diese Selbstbeteiligung nicht. Gerade bei Menschen,
die auf diese Sozialleistung angewiesen sind, wird die Spaltung zwischen Gesunden und Kranken zunehmen und die Schwelle zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten erhöht.
Besonders hart tritt es die zudem oftmals suchtkranken Wohnungslosen. Diese müssen nicht nur den bürokratischen Mehraufwand bewältigen, sondern zugleich Eigenleistungen aufbringen, während die
Sozialhilfe häufig nur in wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Raten ausgezahlt wird. „Die Betroffenen stehen damit oftmals vor der Frage, Lebensmittel zu kaufen oder zum Arzt zu gehen“, so die
SozialarbeiterInnen des Berufsverbandes. Hinzu kommt, dass die Mittel für soziale und unterstützende Dienste immer weiter gekürzt werden.
An diesem Beispiel verdeutlicht sich ein weiteres Problem der Gesundheitsreform. Sie reduziert sich in der Praxis auf den Versuch, den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen einzuschränken, während
zugleich der Zusammenhang zwischen Lebenssituation der Betroffenen und die damit verbundenen Krankheitsfolgen systematisch ausgeblendet wird. Die Bewahrung der Gesundheit und die Bewältigung
von Krankheit aber beinhalten mehr als den Besuch in einer Arztpraxis. Mit den versprochenen Leistungen von Soziotherapie, Prävention und „integrierter Versorgung“ wird zwar
so getan, als ob diese Überlegung auch in der Politik angekommen sei. In der Realität jedoch deutet sich eine umgekehrte Entwicklung an:
Aus Sicht des DBSH wird sich das Gesundheitssystem auf diesem Weg kaum kostengünstiger, und erst recht nicht in Richtung Wirksamkeit entwickeln: Ein System, das die sozialen Ursachen für die Entstehung
von Krankheiten ausblendet, soziale Schieflagen verstärkt, Gesundheit lediglich als Abwesenheit akuter Krankheitsfolgen definiert und sich in der Abstimmung zwischen Krankenkassen und medizinischen
Diensten selbst überlässt, wird nicht in den Bedürfnissen der Patienten gerecht. „Krankenkassen, die in der Konkurrenz um die niedrigsten Beiträge und die gesündesten Beitragszahler stehen, vertreten
Markt-_ und nicht Patienteninteressen“, so der Berufsverband. Die Krankenversorgung entwickelt sich so von einem Sozialversicherungszweig hin zu einer
Wettbewerbswirtschaft, damit vollzieht sich ein gesellschaftlicher Wandel im Verständnis des Sozial- und Gesundheitswesens. Während früher die Gesellschaft bereit war, den Menschen und Einrichtungen, die
wichtige Sozialdienste erbringen, die Kosten zu erstatten, wird heute dieses Prinzip als ineffizient abgelehnt und damit die Gesundheits- und Sozialdienste mehr und mehr dem Postulat der betriebswirtschaftlichen Effizienz unterworfen. Aus Sicht des DBSH braucht es eine wesentliche Stärkung der Prävention und eine Förderung gesunder Lebensbedingungen. Darüber hinaus dürfen sich gesundheitliche Dienste nicht auf eine
akut-medizinische Versorgung beschränken. Ambulante Dienste, Rehabilitation und soziale Dienste müssen eine Einheit bilden: „Wir müssen weg kommen von der Zielsetzung der möglichst schnellen
Behandlung, Ziel muss eine möglichst langfristig wirksame Stärkung des Patienten sein“. Dazu bedarf es einer erheblichen Ausweitung sozialer Dienste in Krankhäusern und Reha-Einrichtungen, aber auch
sozialer Dienste vor Ort, die den ganzen Menschen im Blick haben. Gerade Sozialarbeit ist mit ihrer Lebensweltorientierung und ihrem systematischen Ansatz für die
psychosozialen Aufgaben im Gesundheitswesen in herausragender Weise geeignet, die sog. Gesundheitsreform schließt dies jedoch mit ihrer ausschließlich finanziellen Orientierung aus. Geschäftsführender Vorstand (GfV) des
“Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht” Bereits die Gesundheitsreform 2000 kann aus Sicht der Sozialen Arbeit als eine Reform des Scheiterns beschrieben werden. Auch das nunmehr vorgelegte „Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitssystem“ wird, auch bei Verbesserungen in Einzelfragen, nicht zu einer Lösung der Grundproblematik führen: Die Gesetzliche Krankenversicherung bezieht sich auf einen umfassenden Solidaritätsbegriff, der unabhängig vom Einkommen und der Zahl der Familienmitglieder zu gleich guten Leistungen in der
Bewältigung von Krankheit führen soll. An den damit verbundenen Betragspflichten sind jedoch nicht alle Teile der Bevölkerung beteiligt. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern führt in der gesetzlichen
Krankenversicherung zu einer Belastung der Solidargemeinschaft, während in der privaten Krankenversicherung hierfür keine Umlage vorgesehen ist. Die Absicherung der Krankheitsrisiken von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Gesetzliche Krankenversicherung wurde auf der Basis des Lohneinkünfte einer „Vollerwerbs- gesellschaft“ konzipiert. Mit Zunahme der Massenerwerbslosigkeit und der Anpassung der Beiträge an
die Höhe der Lohnersatzleistungen sind die Beitragseinnahmen der GKV zusammengebrochen. Aktuell wird diese Tendenz durch die nicht kostendeckende Überleitung der Mitgliedschaft nicht erwerbsfähiger
(bisheriger) Sozialhilfeempfänger in die GKV verstärkt. Wenn aber Gesellschaft und Politik die Verantwortung für die Massenarbeitslosigkeit haben, dann muss auch die Gesellschaft – und nicht nur
die Teilgruppe der Versicherten – in die Bewältigung nicht kostendeckender Risiken einbezogen werden. Das Gesundheitssystem stellt sich einerseits als marktwirtschaftliches System dar, ist aber andererseits
durch politische Vorgaben, Krankenkassen und Verbände im Status der Körperschaften öffentlichen Rechtes bestimmt. In dieser korporatistischen Struktur haben sich in der Vergangenheit immer wieder
die Interessen einzelner Lobbygruppen durchsetzen können. Im Ringen um möglichst niedrige Beiträge wiederum wurde die Kostensituation in der Hauptsache über Leistungseinschränkungen bei Kranken und
Leistungen der Selbstbeteiligung stabilisiert. Das Gesundheitssystem fokussiert sich im Kern auf ein System zur Bewältigung von Krankheit, dessen
Leistungen durch Ärzte und die Fortschritte im pharmazeutischen und medizinisch- technischen Bereich bestimmt werden. Unterschiedliche Zugänge zu Maßnahmen der Prävention, Maßnahmen der
gesundheitlichen Frühförderung, gesunden Lebensverhältnissen und psycho- sozialen Dienstleistungen führen gleichwohl dazu, dass Mortalität und Krankheitsverläufe im erheblichen Maß auch durch die
soziale Situation bestimmt werden. Das Nichtumsetzen der gesetzlichen Regelung zur Soziotherapie dokumentiert die Ignoranz der Krankenkassen gegenüber dem Zusammenhang von Alltag und Krankheitsgeschehen.
Unabhängig von dieser grundsätzlichen Kritik fordert der DBSH in Bezug auf den vorliegenden Gesetzesentwurf:
Der DBSH zur Agenda 2010 der Bundesregierung: Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) kritisiert die Vorschläge der Bundes- regierung zur Neuordnung der sozialen Sicherungssysteme: Sie sind nicht nur Abschied von der hälftigen Kostenteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern für die Sozialversicherungs- systeme, sondern auch Abschied von einem am Sozialstaatsgebot orientierten Gemeinwesen. Der DBSH befürchtet „amerikanische“ Verhältnisse, in denen nicht mehr Integration, sondern die Ausgrenzung sozial benachteiligter Bevölkerungsteile im Vordergrund steht. Das Hartz-Konzept war mit dem Versprechen verbunden, das Schaffen und Erweitern von Arbeitsplätzen
zu erleichtern und die Arbeitsvermittlung zu optimieren. In der Praxis der Sozialen Arbeit zeigt sich nunmehr eine ganz andere Realität:
„Wer alkoholkranke Arbeitslose mit Alkoholtestgeräten aussortieren will, wie die Bundesanstalt für Arbeit, der will nicht mehr integrieren und helfen, sondern ins gesellschaftliche Abseits drängen“, so
der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit in einer Stellungnahme. „Wir befürchten amerikanische Verhältnisse mit wachsender Armut, Obdachlosigkeit, mehr sozialer Benachteiligung und auch Kriminalität. Deutschland wird kälter“
, so die Bundesvorsitzende des DBSH, Hille Gosejacob-Rolf. Der DBSH setzt sich für einen Ausbau der Kinderbetreuung und weiterer sozialer Dienste ein. Hier gibt
es genug Aufgaben, diese müssten nur finanziert und die Beschäftigten qualifiziert werden. Arbeitslosigkeit allein über die Hoffnung auf ein ausreichendes wirtschaftliches Wachstum bekämpfen zu wollen, ist eine Illusion.
„Wer von Arbeitslosen Aktivitäten erwartet, muss auch eine Perspektive anbieten, die real ist“, so der Berufsverband. Und weiter: „Die Menschen wollen arbeiten, und
erwarten jetzt das Schaffen von Arbeitsplätzen auch von den Unternehmen, die seit Jahren keine Steuern mehr bezahlen.“
Fordern und Fördern - für und nicht gegen die Arbeitslosen Forderungen des DBSH zur Umsetzung des Hartz - Papier durch die Bundesregierung
Essen, den 5. November 2002 Pisa - Studie jetzt als Chance nutzen Die Studie macht deutlich, es gibt erhebliche Mängel in unserem Bildungssystem. Dem Postulat der Chancengleichheit wird Schule nicht gerecht, vielmehr scheint es so zu sein, dass das deutsche Schulsystem soziale Ungleichheit festschreibt oder sogar verstärkt. An den insgesamt schlechten Ergebnissen ändert auch die vorhandene Unterschiedlichkeit in den einzelnen Bundesländern nichts. Diese machen jedoch deutlich:
Die Ergebnisse der PISA-Studie verdeutlichen, dass das schlechte Abschneiden eine Frage der Schulpolitik ist, und auch mit dem sozialen Umfeld der SchülerInnen in Schule und Gesellschaft zusammen hängt. Darum bedarf dringend einer ganzheitlichen Sichtweise im Umgang mit der sozialen Situation der Kinder und ihrem Umfeld. Dem bisherigen durch eine Vielzahl von Prüfungen beförderten „Verschieben“ der Kinder in die eine oder andere Schule oder Schulform und bei besonders schwierigen Situationen hin zur Jugendhilfe sollte einer sozialen Pädagogik weichen, die die bestmögliche Förderung - bei aller Möglichkeit zur Binnendifferenzierung - eines jeden einzelnen Kindes zum Ziel hat. Dagegen ist das Sitzenbleiben und die frühe Aufteilung in unterschiedliche Schulformen die systematische Verhinderung von Förderung. Der Deutsche Berufsverband für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik (DBSH) bringt hier die fachlichen Kompetenzen seiner Mitglieder ein, die Kontakt zu allen genannten Beteiligten haben. Ihr fachliches Know how kann dazu beitragen, durch die Erweiterung sozialer Kompetenzen mehr Bereitschaft und Engagement zum Lernen zu entwickeln das Umfeld und die persönlichen Voraussetzungen so mit zu gestalten, dass Lernen auf hohem Niveau wieder möglich wird – hierzu gehört vor allem auch soziales Lernen, gemeinsames be- und erarbeiten der spezifischen Konfliktlagen aller Beteiligten (Netzwerkarbeit) und die Förderung der „Förderbedürftigen“. Schlussfolgerungen:
Dem Deutschen Berufsverband für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik (DBSH) geht es nicht um voreilige Schuldzuweisungen, sondern um ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten: Eltern, Kindern, Erziehern, Diplom Sozialarbeitern und ihren jeweiligen Anstellungsträgern. Die Angebote zur ganzheitlichen Bildung richten sich auch an z.B. Hochbegabte ,genauso wie an das
Kind aus einer Immigrantenfamilie mit mangelnden Deutsch-Kenntnissen und das deutsche Kind mit einer Aufmerksamkeitsstörung oder einer Lernschwäche.
Dorothea Götsch-Ulmer
Die DBSH-Bundesfachgruppe „Sozialarbeit im Gesundheitswesen“ zum Thema „Klinische Sozialarbeit“ Die Diskussion zur Einführung eines speziellen Studienganges „Klinische Sozialarbeit“ mit der Möglichkeit der Nachzertifizierung und/oder Masterabschluss sollte nach Ansicht der Bundesfachgruppe zunächst mit maximaler Basisbeteiligung erfolgen, da sie weitreichende Folgen für die Entwicklung der Sozialarbeit allgemein insbesondere auch im Gesundheitswesen haben könnte. Ferner sollten „Schnellschüsse“ vermieden werden, da sie die Gefahr bergen, für die Interessen anderer, wie z.B. der Fachhochschulen, instrumentalisiert zu werden.
Vorab merken wir jedoch wesentliche Bedenken gegen die Einrichtung eines Spezialstudienganges „Klinische Sozialarbeit“ an:
Es ist die Frage, ob sich ausgerechnet die Soziale Arbeit auch noch in die Phalanx der spezialisierten Gesundheitsberufe und GesundheitsexpertInnen einreihen muss. Die Frage bleibt, ob dies für die
Soziale Arbeit und die PatientInnen hilfreich wäre und ob die SozialarbeiterInnen dann noch in der Lage sind, über die Systemgrenzen des Gesundheitssystems hinauszublicken.
Durch die Etablierung eines spezialisierten Studienganges wird diese Basis weiter zergliedert. Darüber
hinaus ist derzeit völlig unklar, ob Fachhochschulen mit der Spezialisierung zur „Klinischen Sozialarbeit“ nicht für einen Markt ausbilden, der u.U. in absehbarer Zeit keinen bzw. keinen adäquat honorierten
(Arbeits-)Platz mehr für diese Berufsgruppe vorsieht. Die Unterstützung bei der Bewältigung von Lebenskrisen und bei der Sicherstellung der Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen ist der originär sozialarbeiterische Berufsauftrag in der Gesellschaft.
Dieses Bewusstsein ist bereits im jeweiligen Grundstudium zu vermitteln und bedarf keiner spezialisierten Ausbildung. Wie eingangs erwähnt, halten wir eine Diskussion auf breiter Basis in entsprechenden Veranstaltungen
und Foren dringend erforderlich:
Für die DBSH-Bundesfachgruppe: Sibylle Kraus; E-mail: Der geschäftsführende Vorstand des DBSH zur „Clinical Social Work“ Der DBSH lehnt die Einführung einer „Clinical Social Work“ (CSW) als Spezialdisziplin der grundständigen Sozialen Arbeit ab.
Es sind nur solche Master-Studiengänge zuzulassen, die für Forschung, Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit relevant sind oder wenn für deren AbsolventInnen ausreichende Perspektiven auf dem
Arbeitsmarkt bestehen oder sich entwickeln. Dies schließt die Aussicht auf eine der höheren Qualifizierung angemessene höhere Vergütung ein. Insoweit sind auch Master-Studiengänge als Aufbau-Studiengänge zu akkreditieren. Der DBSH plant gemeinsam mit der „Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit“ (DGS) einen Diskurs zur
Positionierung, ob Soziale Arbeit der Schaffung von Spezialdisziplinen bedarf. Der DBSH fordert die Fachhochschulen auf, in der Lehre verstärkt methodische und praxisrelevante
Inhalte Sozialer Arbeit aufzugreifen, um dem Eindruck zu begegnen, das erst mit einem Master-Studium oder einer Spezialisierung notwendige Handlungsinstrumente zu erwerben sind.“ Rassismus in der Mitte der Bevölkerung bekämpfen – Erstmals sprachen sich Industrie und Politik vehement für Einwanderung aus. Kein Wunder, denn soll der soziale Rechtsstaat nicht gefährdet werden, das deutsche System der
Sozialversicherung nicht vollends zusammen brechen und die besondere demographische Struktur den Arbeitsmarkt nicht leerfegen, braucht es eine jährliche Einwanderung, die in die Hunderttausende geht.
Der in Medien und Politik entfaltete Kreativitätswettbewerb, wie den “Rechtsradikalen” Einhalt zu gebieten ist, hilft angesichts der gegenwärtigen Entwicklung nur wenig weiter: Rassismus ist, nicht zuletzt unterstützt durch die immer wieder präsente Asyldebatte und den ständigen
Mediendiskurs, der “Ausländer” mit “Problem” gleichsetzt, salonfähig geworden. Sicher, es gibt eine wachsende Organisationsfähigkeit Rechtsradikaler, die Gewaltbereitschaft nimmt in
Teilen der sich immer weiter aufspaltenden Jugendkulturen erschreckend zu, es ist unerträglich, wenn ganze Gegenden in Deutschland zur “ausländerfreien Zone” avancieren. Wirklich gefährlich aber ist
der Rassismus, der aus der Mitte der Bevölkerung heraus entsteht und immer wieder bestätigt wird. So gesehen ist es ein Fortschritt, wenn quer durch die Gesellschaft betont wird, dass
Einwanderung wichtig für die Sicherung von Wirtschaft und Sozialem in Deutschland ist. Den Kirchen und vielen PolitikerInnen ist hoch anzurechnen, wenn sie dabei nicht spalten zwischen
“lohnenden” Ausländern (IT-Spezialisten) und denjenigen, die “Zuschussgeschäft” (Asylsuchende) sind. Aber es braucht mehr als ökonomische Rahmensetzung und moralische Attitüde.
Wer Einwanderung und eine Gesellschaft will, die eingebettet in internationale Strukturen, im eigenen Land Unterschiedlichkeit von Herkunft und Orientierung als Gewinn gestaltet, muss einen auch
rechtlichen Rahmen schaffen, der die Diskriminierung aller Minderheiten wirksam unterbindet und Hilfen anbietet. Dabei kann das Gemeinwesen auch Anforderungen an die Minderheiten selbst
stellen: Sprachkenntnisse, Toleranz und Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Mehrheitsgesellschaft. Dabei ist zu bedenken, dass z.B. Arbeitsverbote für AsylbewerberInnen erst den
Grund für Rechtsradikale schaffen, die von “schmarotzenden Ausländern” sprechen. Dies allein aber wird nicht ausreichen.
Dort wo bei Teilen der Bevölkerung Unsicherheit, Perspektivlosigkeit und Ohnmacht zentrale Lebensgefühle sind, fühlen sich die Menschen selbst nicht mehr als “dazugehörig”. Im Gefühl der eigenen Fremdheit scheint es schwer zu ertragen
sein, wenn Fremde nicht mehr fremd sein sollen. Und spätestens an dieser Stelle reicht es nicht mehr aus, wenn das einzige Identitätsangebot der Politik das der ökonomischen Notwendigkeit ist.
Der tätige Sozialstaat kann helfen allen BürgerInnen materielle Sicherheit zu geben. Aber es braucht mehr. Identität vollzieht sich im eigenen Tun, im Erleben von Anerkennung und damit verbunden auch von
Unterschiedlichkeit. Gerade in den neuen Bundesländern brauchen wir Angebote, die dies vermitteln und Arbeit und ihre Wertigkeit anders definieren, als über die Beschäftigung in ABM und “Arbeit statt Sozialhilfe”.
Es bedarf der Einladung, das eigene Gemeinwesen erfolgreich zu gestalten, auch hier gilt, Resignation und Ohnmacht läßt sich nur in der Möglichkeit zum eigenen Tun auflösen.
Allerdings gilt es dieses Tun der BürgerInnen, unabhängig von ihrer Herkunft, mit Forderungen an Toleranz und Verständigungsbereitschaft zu verbinden.
Als DBSH bleiben wir nicht unbeteiligt, wenn im Zusammenhang von Rassismus immer nur die Rede davon ist, ob man Neonazis mit Nulltoleranz oder mit Sozialarbeit begegnen soll. Wer Rassismus allein
mit Sozialer Arbeit als “Krisenreaktionskraft” für die “Gefährdeten” und mit Polizei und Justiz für die Straftäter bekämpfen will, versteht Rassismus nur als Naturereignis, das ähnlich wie die
Waldbrände in den USA irgendwann wieder aufhört. ü Wir brauchen ein Ernstnehmen der Gefahr, die von rechtsradikalen (Jugend-) Szenen nicht nur für deren Opfer ausgeht. Akzeptierende Jugendarbeit bedeutet nicht, strafbare Handlungen zu akzeptieren. Hier braucht es vor allem schnelle und angemessene Strafen, aber keine Gesetzesänderungen.Akzeptierende Jugendarbeit bedeutet aber sehr wohl mit “anfälligen” Jugendlichen systematisch zu arbeiten und Angebote von Beschäftigung und gegen die Ohnmacht zu machen. ü Andererseits muss Soziale Arbeit gerade für Jugendliche, die sich gegen die genannten Entwicklungen stellen, Angebote gestalten, Freiräume geben und Schutz gewähren. ü Soziale Arbeit ist entscheidend an der Gestaltung der Gemeinwesen zu beteiligen, wenn es darum geht, neue Arbeit zu definieren, die Ödnis verdichteter Hochhaussiedlungen zu überwinden, Partizipation und Empowerment zu motivieren. Das Programm “Soziale Stadt” könnte ein Ansatz sein. Doch leider wird es meist als Stadtmarketing von überforderten Stadtplanern und Architekten umgesetzt und mit zu viel Geld für Baumaßnahmen und zu wenig für konkrete Arbeit ausgestattet. ü Soziale Leistungen wären so zu gestalten, dass sich deren Empfänger nicht als hilflose Bittsteller fühlen müssen. Arbeitsmarktprogramme sollten Sinn stiften, statt luftleer im Raum stehend nur einmal mehr das Gefühl des nicht dazu Gehörens vermitteln. ü Soziale Arbeit ist an der Bearbeitung des Themas “Rassismus” an all den Orten zu beteiligen, wo Menschen in der Begegnung miteinander stehen. Es bedarf keiner neuen Broschüren und Rockkonzerte für Leute, die es ohnehin schon wissen. Öffentlichkeitsarbeit muss im “Feld” stattfinden, und nicht auf Plätzen und an Orten, die künstlich aufgebaut werden. ü Soziale Arbeit ist an der Gestaltung von Einwanderung selbst zu beteiligen. Noch immer sind die Migrationsdienste der Sozialen Arbeit bei den Wohlfahrtsverbänden in ihren Zuständigkeiten entsprechend der Nationalitäten der früheren Anwerbestaaten aufgeteilt. Derweil hat sich aber eine vollständig andere Einwanderungsstruktur entwickelt. Wenn es zu der prognostizierten notwendigen Einwanderung kommt, bedarf es diesmal, anders als noch in den 70er Jahren einer systematischen Förderung Sozialer Arbeit und Normsetzungen, die von allen Beteiligten, auch von den Menschen, die nach Deutschland einwandern, Bedingungen an Toleranz, kulturelle Kompetenz und Mitwirkung stellen. ü Soziale Arbeit ist daran zu beteiligen, wenn es darum geht, Diskriminierung zu verhindern und Schutz zu bieten. Die Antidiskriminierungsbüros in den Niederlanden oder in Großbritannien sind hier beispielhaft. Soziale Arbeit muss aber auch Grenzen setzen in dem, was sie nicht leisten kann. Sie ist nur eine Möglichkeit des Handelns. Der Staat insgesamt muss Zeichen setzen, Straftaten verfolgen, Diskriminierung wirksam verhindern und Angebote machen, die Identität ermöglichen, ohne “Andere” zum “Fremden” zu erklären.
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