Stellungnahmen aus dem DBSH

Im Folgenden finden Sie Stellungnahmen des DBSH zu sozialpolitischen Fragestellungen

 

Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 24.02.2010 bezüglich des SGB VIII

Vorbemerkung
Der Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe im Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V. hat im Ergebnis seiner Zukunftskonferenz vom 12. - 13. März 2010 in Berlin eine Arbeitsgruppe „KJHG und Rechtsansprüche“ begründet, um sich mit den neuerlichen Reformvorschlägen der kommunalen Spitzenverbände und den im schwarz-gelben Koalitionsvertrag skizzierten Plänen der Bundesregierung zur Effektivitätsprüfung des SGB VIII/KJHG auseinander zu setzen. Denn er ist der Auffassung, dass ein bewährtes und modernes Sozialleistungsrecht, wie es das Kinder- und Jugendhilferecht im SGB VIII darstellt, jetzt und auch weiterhin mit Augenmaß fachlich reflektiert und fortgeschrieben werden muss. Dieses im Dialog mit allen Beteiligten zu tun, ist sein Angebot.

Kein Abbau der qualitativen und quantitativen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe

Nach einem ersten gescheiterten Versuch der kommunalen Spitzenverbände im Jahr 2007, durch eine Änderung des geltenden Kinder- und Jugendhilfegesetz die Ansprüche von Kindern und Jugendlichen mit ihren Familien erheblich einzuschränken und die Kinder- und Jugendhilfe im Kern zu verändern, ist kürzlich ein zweiter Vorstoß der Kommunen in diese Richtung erfolgt.  Diesmal wandten sich die Kommunen ohne vorherige öffentliche Beteiligung mit einem Forderungskatalog an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dieser liegt dem DBSH vor. In bislang noch nie vorgetragener Schärfe werden radikale Forderungen zum Abbau der qualitativen und quantitativen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe erhoben. Diese gehen dahin, die Kinder- und Jugendhilfe mehr und mehr ihrer qualitativen Grundlagen zu entziehen und sie einer sanktionsorientierten Lenkung des „Forderns und Förderns“ zu unterstellen, wie sie im ALG II-Bereich üblich ist.

Der Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe und seine, von erfahrenen Fachkräften aus der Kinder- und Jugendhilfe getragene „Arbeitsgruppe KJHG und Rechtsansprüche“ nimmt das Forderungspapier der kommunalen Spitzenverbände mit Besorgnis zur Kenntnis und zum Anlass, die Fachöffentlichkeit zu ermutigen, sich entschieden gegen das dort vorgetragene Ansinnen zur Wehr zu setzen. Denn während derzeit diese das 20-jährige Jubiläum des SGB VIII vorbereitet und allerorten dessen Verdienste würdigt, steht im Hintergrund das Bestreben der kommunalen Spitzenverbände, die vermeintlich zu teuren Rechtsansprüche für Eltern und Kinder ebenso wie die der freien Träger zurückzuschrauben.

Wir nehmen auf Basis der Vorarbeit der Arbeitsgruppe wie folgt Stellung zu zentralen Forderungen und zum Grundtenor des Papiers der kommunalen Spitzenverbände.

Zu den Vorschlägen betreffs §1 (Mitwirkungspflichten)

Bereits im § 1 SGB VIII/KJHG erkennen die Kommunen einen Mangel an Mitwirkungspflicht der Kinder und ihrer Eltern, insbesondere in Fällen der Inanspruchnahme einer Hilfe zur Erziehung (HZE, §27). Sie fordern eine verstärkte Mitwirkung durch die Antragsteller, „wie dies mittlerweile in den Sozialleistungsgesetzen üblich ist“ (S. 1).

Diese Sicht geht an der Praxis und ihren Erfordernissen vorbei. Das KJHG ist 1990 als Nachfolgegesetz zum ehemaligen Jugendwohlfahrtgesetz (1960) bewusst so konzipiert worden, dass es der Mitgestaltung von Eltern mit ihren Kindern Raum gibt. Das Credo der Jugendhilfe sollte gegenüber dem alten Verständnis der Jugendwohlfahrt  verändert werden von einem Eingriffsinstrumentarium in Krisensituationen hin zu einem modernen, den Werten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft entsprechenden Beratungs- und Unterstützungsangebot für Familien. Allein mit dieser konzeptionellen Richtungsänderung ist einer Mitwirkungspflicht der Eltern Genüge getan. Unseres Erachtens gibt es hier keinerlei Handlungsbedarf.  In der Alltagspraxis ist die Mitwirkung der betroffenen Familien (nicht nur im Rahmen der Hilfeplangespräche) ebenfalls konzeptionell gesichert. Warum das Instrument der Hilfeplanung hierzu nicht ausreichend sein soll, wie im Schreiben der Spitzenverbände behauptet wird (S.1), bleibt unbegründet und ohne jede Fundierung.

In der gegebenen Praxis der Mitwirkungspflicht ist daran zu denken, dass viele der betroffenen Eltern gerade deshalb einen HZE-Antrag stellen, weil sie mit ihren Kindern in einer oft schon lange währenden Krise stecken, welche die Fähigkeit zur Mitwirkung häufig einschränkt. Wenn die Vereinigung der kommunalen Spitzenverbände meint, so die Planung „einer Rückführung der Kinder in den elterlichen Haushalt“ durchsetzen zu können, so hat weder die Situation in den betroffenen Familien, noch die Schutz- und Fördernotwendigkeit von Kindern- und Jugendlichen in problematischen Familien erkannt.

Tatsächlich kann die Arbeit der Fachkräfte im Jugendamt (und kooperierender Einrichtungen) nur über eine prozessuale Befähigung der Familien zur Mitwirkung gelingen. Eine gute Elternschaft lässt sich nicht erzwingen. Wirksame und damit langfristig kostengünstige finanzielle Hilfe erfordert eine zeitlich,  personell, wie qualitativ gut ausgestattete Arbeit der Jugendhilfe. Mit dem bestehenden KJHG als Grundlage der Hilfeplanung ist dies strukturell in sehr guter Weise gesichert. Vielmehr fehlt es zurzeit mehr denn je an einer ausreichenden finanziellen Ausstattung.

Zu den Vorschlägen betreffs §4 (Subsidiarität und Wettbewerb)

Mit den Änderungswünschen zum § 4 SGB VIII/KJHG greifen die Kommunen ebenfalls in einen Kernbereich der gegebenen Kinder- und Jugendhilfe ein. Die auf dem Grundprinzip der Subsidiarität beruhende Kooperation zwischen Öffentlichen und Freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sei „wettbewerbshemmend“ und nicht mehr „zeitgemäß“ (S.2). Jugendämtern solle die Möglichkeit eingeräumt werden, sich an „wirtschaftlichen Gesichtspunkten“ zu orientieren, um so den Aufbau „kostengünstigerer Angebotsstrukturen“ zu ermöglichen. 

Bereits bislang orientieren sich die Erstattungsätze gegenüber freien Trägern im Prinzip an den dort entstehenden Selbstkosten. Nicht umsonst wurden in der kommunalen Jugendhilfe viele Aufgaben zusätzlich an die Wohlfahrtspflege übertragen. Wenn jetzt das Subsidiaritätsprinzip aufgehoben werden soll, werden die Angebote der Jugendhilfe noch mehr als bisher dem „Quasi-Markt“ übergeben. Dort, wo dies geschehen ist, werden bereits jetzt fatale Folgen deutlich: Oft werden scheinselbständige Honorarkräfte beschäftigt, reguläre Arbeitsverhältnisse werden abseits tariflicher Bindungen geschlossen, während zudem Qualifikations- und Weiterbildungserfordernisse nicht beachtet werden. Wir hingegen vertreten die Ansicht, dass Träger und Politik, die in der Konsequenz  mit Fachkräften so umgehen, nicht erwarten können, dass daraus eine engagierte, tragfähige und nicht zuletzt auch noch wirksamere Kinder- und Jugendhilfe entsteht.

Die finanzielle Not der Kommunen entspricht dem seit Jahren bestehende Prinzip der Verlagerung finanzieller Schieflagen von Bund und Ländern auf die kommunalen Haushalte. Es bringt die Kommunen mittlerweile an existentielle Grenzen. Wir halten es jedoch für unverantwortlich und inakzeptabel, dass die Folgen dieser fiskalischen Verlagerungspolitik speziell auf Kinder und Jugendliche mit ihren Familien abgewälzt werden. 

Neben diesem o.g. Aspekt birgt diese Forderung einen gefährlichen Paradigmenwechsel in sich. Wir können nur dringlich vor einer schleichenden Wandlung föderaler und demokratischer Grundprinzipien in Richtung eines strukturfunktionalistischen, allein ökonomischen Prinzipien folgenden Steuerungssystems warnen, wie es seit Jahren auf verschiedenen Ebenen in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit und Sozialem Raum greift. Das Prinzip der Subsidiarität knüpft an Werte wie Autonomie, Selbst- und Gemeinwesenverantwortlichkeit, Förderung der Vielfalt, also an Prinzipien, die für Menschen in einem demokratischen System von fundamentaler Bedeutung sind. Wir sind davon überzeugt, dass der Gedanke der Subsidiarität (übrigens seit dem ausgehenden 16. Jhd. eines der grundlegenden Elemente, die liberale und humane Systeme entwickelt und gestärkt haben) sehr wohl zeitgemäß ist, weil es ein intelligentes Instrument zur Vermeidung von Zentralismus und Machtkonzentration darstellt.

Überdies ist - im Gegensatz zu der von den Spitzenverbänden dargestellten Praxis - unserem Eindruck nach die Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe bereits seit Jahren ganz überwiegend an Betriebswirtschaftlichkeit und Kostenersparnis orientiert. Genau darunter leidet die Qualität der Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend und leiden konkret die betroffenen Familien, aber auch die Fachkräfte. Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass neben den Hilfe suchenden Familien auch die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit mehr und mehr in einem chronisch unterfinanzierten System im Stich gelassen werden, mit allen Folgen, die das für die psychische, wie körperliche Gesundheit bedeuten kann.

Zu den Vorschlägen zu § 5 und 6 (Einschränkung Wunsch- und Wahlrecht)

Auch die Forderung, das Wunsch- und Wahlrecht (§§5 und 36) in der Weise für Eltern einzuschränken, dass vergleichbare Hilfeangebote Eltern nur dann zur Verfügung stehen, wenn sie hinsichtlich der Kosten nicht differieren, darf als deutlicher Versuch gewertet werden, die Kostensätze der Institutionen in freier Trägerschaft nach unten zu drücken. Den Zuschlag für die Umsetzung eines Hilfeinstrumentes im KJHG erhält dann diejenige Institution, die es finanziell am günstigsten anbieten kann. Alle anderen Leistungsanbieter haben sich fortan an dieser Messlatte zu orientieren. Die Frage, welche Qualität hinter dem „günstigsten“ Angebot steckt, bleibt dabei von sekundärer Bedeutung Letztendlich lassen sich, das zeigen die bereits vorhandenen Versuche der Privatisierung sozialer Dienste, Einsparungen nur über ein Senken der Lohnkosten auf der einen Seite, und der Betreuungsdichte auf der anderen Seite erzielen. Wir halten fest: Wer an Lohnkosten und Qualifikation sparen will und darüber hinaus die Qualität der Angebote einschränkt, lässt Kinder, Jugendliche und Familien in ihrer Notlage allein. Mit nur noch symbolischen Angeboten kann man nur das eigene Gewissen beruhigen, aber nicht wirklich helfen. 

Das Argument der  „praktischen Schwierigkeiten“ im Hinblick auf die Beibehaltung des Wunsch- und Wahlrechtes aufgrund stetig rückläufiger Kinderzahlen verkennt oder verschleiert unseres Erachtens die wachsenden Bedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe der vergangenen Jahre. Die deutlich steigenden Zahlen seelisch erkrankter bzw. verhaltensauffälliger Kinder, u.a. bedingt durch zunehmende Armutsprobleme, sprechen hier für sich. Insbesondere in den neuen Bundesländern (aber nicht nur dort) zeigt sich an vielen Orten, dass die sog. Mobilitätsverlierer-Familien unter sozial stark benachteiligenden (teils ghettoisierenden) Bedingungen leiden. Hier ist der Hilfebedarf besonders hoch.

Am Rande sei notiert, dass die Argumentation der sinkenden Kinderzahlen implizit ein trauriger Hinweis darauf zu sein scheint, dass man zur Sanierung der Haushalte gezielt auf sinkende Kinderzahlen setzt, anstatt sich, wie Kundige es sonst tun, für eine nachhaltige familienfreundliche Politik auf länder- und bundespolitischer Ebene stark zu machen.

Zu den Vorschlägen zu § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)

Zu den kommunalen Forderungen bezüglich des §35a KJHG nach Vereinheitlichung der Definition von Behinderung und einer daraus resultierenden Handhabung der Hilfeleistungen für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen weisen wir darauf hin, dass eine entsprechende gesetzliche Grundlage leistungsübergreifend bereits vorhanden ist, die den betroffenen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben individuell zugeschnitten ermöglichen soll. Im §17 SGB IX („persönliches Budget“) wird das persönliche Wunsch- und Wahlrecht der betroffenen Menschen ausdrücklich gestärkt und es verpflichtet die Erbringer der verschiedenen Sozialleistungen im Falle mehrfacher Beeinträchtigungen des Antragstellers zur „trägerübergreifenden Komplexleistung“. Hier sollte es eher darum gehen, diesem seit 1.1.2008 rechtsverbindlichen Anspruch in der Praxis verstärkt Geltung zu verschaffen. Die Inanspruchnahme des „persönlichen Budgets“ benötigt jedoch für die Nutzer ausreichend fachliche Beratung und Unterstützung  hinsichtlich der Konkretisierung ihrer Rechtsansprüche. In der Praxis jedoch zeigt sich nicht selten, dass die ausführenden Organe der verschiedenen Leistungserbringer häufig nur unzureichend oder gar keine Kenntnis von diesem Instrument haben.  Speziell in der Kinder- und Jugendhilfe hat man die Bedeutung des § 17 SGB IX  schnell erkannt und offenbar aus ökonomischen Gründen die Inanspruchnahme bewusst sehr eng gefasst, wie die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zum Persönlichen Budget vom März 2009 verdeutlicht.

Schluss: Was ist der „rote Faden“ des Forderungskataloges, welche Gefahren birgt er in sich?

Der mit diesem Forderungskatalog verbundene Versuch der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, das KJHG in seiner Substanz aufzuweichen, kann aus unserer Sicht als ein weiterer Schritt in Richtung einer Gefährdung des bisherigen Verständnis von Gemeinwohl und Sozialstaat verstanden werden. Wo bislang die Würde des Menschen im Vordergrund stand, soll es zukünftig auch in der Jugendhilfe um ein rein ordnungsrechtliches Verständnis gehen. Nicht mehr die Entfaltung von Persönlichkeit und bestmögliche Förderung von Kindern und Jugendlichen soll im Vordergrund stehen, sondern das Einpassen in eine Norm, die allein darauf zielt, vor weiteren Ausgaben zu entlasten.  Die Folgen einer solchen Politik bei Familien, Kindern und Jugendlichen können nicht nur zu erheblichen Folgekosten führen, sondern auch zu einer Gefährdung der demokratischen Kultur: Wenn eine Gesellschaft Menschen in Notlagen unter dem Vorzeichen individueller Freiheit alleine lässt, stellt sich besonders in Bezug auf Jugendliche die Frage, ob nicht wieder vermeintlich „einfache“ politische Orientierungen gewählt werden.

Daher fordern wir:

Wir benötigen eine bessere Finanzausstattung der Länder und Kommunen. Unser Staat (auch im Verbund mit allen Staaten der Europäischen Union) sollte alle Kräfte mobilisieren, um diejenigen Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Institutionen in vollem Umfang zur Verantwortung zu ziehen, die sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung entziehen. Darüber hinaus müssen bisherige Entlastungen im Steuerrecht, die ganz überwiegend einseitig Bezieherinnen und Beziehern hoher Einkommen nutzten, zurückgenommen werden. Um das bestehende Einnahmedefizit der öffentlichen Haushalte schrittweise auszugleichen, bedarf es, so hat es der DBSH anlässlich seiner Bundesmitgliederversammlung am 24. April 2010 in Saarbrücken unterstrichen, einer angemessenen Besteuerung von Vermögen ebenso wie von Spekulationsgewinnen. Zugleich brauchen wir dringend einen neuen gesellschaftlichen Diskurs über die Bedeutung individueller Freiheit und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Der Bereich öffentlicher und sozialer Dienstleistungen darf nicht zu einer Art Restverwertungsanlage einer global orientierten Marktwirtschaft mutieren. Hier zeigen viele Institutionen im öffentlichen Bereich immer deutlicher Symptome der Selbstdestruktion, wie es der Forderungskatalog der Spitzenverbände uns exemplarisch vor Augen hält.

Die qualitative Stärkung der Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung gelebter Demokratie. Dazu braucht es ein gut ausgestattetes Gesundheits- und Bildungssystem, sowie ein stabiles Präventions- und Hilfesystem für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Die Stärkung des Kindeswohls ist die perspektivische Stärkung zentraler Werte eines freiheitlich-demokratischen Gemeinwohls. Deshalb sollte aus unserer Sicht das KJHG als „Grundgesetz“ der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet werden.  Seine ausführenden Organe und Akteure dürfen nicht geschwächt, sondern in sie muss gerade in schwierigen Zeiten investiert werden, um sie auf lange Sicht zu stärken. So definieren wir politisch, ethisch, aber auch ökonomisch den Begriff Nachhaltigkeit. Wir erwarten, dass das Bundesministerium auch weiterhin dieses wohldurchdachte Gesetz in gegebener Form schützt, da es das Grundgerüst einer qualitativ hochwertigen Zusammenarbeit von Fachkräften im sozialen Bereich mit Kindern, Jugendlichen und Eltern darstellt.

Berlin, 10. Mai 2010 
Für den Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe im DBSH :
Michael Böwer, Fachbereichsleiter, Mitglied des erweiterten Bundesvorstandes des DBSH, Bremen
Matthias Heintz als Sprecher der AG „KJHG und Rechtsansprüche“

Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
Schreiben der kommunalen Spitzenverbände

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Stellungnahme des DBSH

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Berliner Thesen zur Sozialraumarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe (DBSH)

Mit folgenden, von Fachkräften Sozialer Arbeit selbst entwickelten „Berliner Thesen zur Sozialraumarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe (DBSH)“ wird umrissen, welche Maßstäbe an eine Soziale Arbeit zu stellen sind, die im Sozialraum wirksam werden will.  Wir betonen damit, welche Anforderungen an die in Praxis und Politik Verantwortung Tragenden und die Profession selbst zu stellen sind (1).

  1. Es gilt, Kinder- und Jugendhilfe in einer neuen Form zu denken. Damit Kinder- und Jugendhilfe gesellschaftliche Strukturen beeinflussen kann, muss sie ihre Einflussmöglichkeiten selbst analysieren und nutzen. Kinder- und Jugendhilfe muss offen und flexibel sein. Schon lange führt die Versäulung der Leistungen zu Hilfen, die nicht flexibel dem subjektiven Bedarf angepasst werden können. Soziale Arbeit muss sich hier strikter am Willen der Klient/innen orientieren. Nicht die eigene Auffassung vom familialen Leben darf die Einschätzung der Fachkräfte bei der Hilfeempfehlung bestimmen, sondern die Lebensauffassung der Klientin/des Klienten muss erfasst und zugrunde gelegt werden. Die Hilfe darf nicht bereits vor den Hilfeplankonferenzen feststehen.
     
  2. Rechtliche Grundlagen für die Sozialraumarbeit müssen eindeutig geklärt werden. Fachlichkeit und Finanzverantwortung gehören  zusammen und an die Basis, denn nur dort  kann Hilfe effektiv „gesteuert“ werden. Soll Sozialraumorientierung wirken, sind neben der direkten und einfachen Steuerung auskömmliche Budgets nötig. Inhaltlich fachlich müssen bedarfsgerechte Hilfen von den Fachkräften entschieden werden - und nicht von Vorgesetzten und Kämmerern.  Diese Entscheidungs- und Budget- Prinzipien gelten für öffentliche und freie Träger.
     
  3. Sozialraumorientierte Arbeit wird oft überhastet und schablonenartig eingeführt. Soll sie tatsächlich wirksam werden und als Fachkonzept seinen Namen Wert sein, braucht es einen jahrelangen Prozess der lokalen Realisierung. Diesen auf Top-Down-Strategien zu verkürzen, lässt sein Potential ungenutzt. Die Umsetzung erfordert einen objektiven Blick von außen und eine qualifizierte  externe Begleitung für alle Mitarbeiter/innen auf allen Hierarchieebenen. 
     
  4. Kommunen müssen Verantwortung für die Gestaltung der Jugendhilfe u. a. auch dadurch übernehmen, dass sie den Freien Trägern der Jugendhilfe den notwendigen Freiraum lassen,  um  ihre Aufträge verantwortungsvoll erfüllen und Prozesse gestalten zu können. Hierzu gehört auch ein vermeintliches phasenweises Scheitern. In solchen Situationen mit hohem Tempo Hilfeformen, Settings oder gar Träger zu wechseln,  kann die gesamte Entwicklung torpedieren.  Hier gilt es, ein Scheitern systemisch als  einen für Prozesse normalen Vorgang zu betrachten: Lokale Praxis muss es sein, dass sich Aufträge in Richtung und Tempo mit dem Bedarf entwickeln.
     
  5. Kinder- und Jugendliche brauchen Gelegenheit, sich Räume anzueignen und für sich zu gestalten. Um die Ressourcen der jungen Menschen nutzen zu können, muss man sich an deren Willen orientieren. Die hierzu nötige dialogische Kompetenz, wie sie in der Kinder-und Jugendarbeit vorhanden ist, sollte auch andernorts (z.B. in Schule) stärker ausgebaut werden. Um zeitgemäße Kinder- und Jugendarbeit leisten zu können, sollte die Kinder- und Jugendarbeit ihrerseits selbst Partnerschaft und Gelegenheiten im Netzwerk außerhalb der Häuser nutzen und auf Augenhöhe kommunale Bildungspartnerschaften eingehen.
     
  6. Viele Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe, v.a. in der Kinder- und Jugendarbeit hangeln sich von Modellprojekt zu Modellprojekt. Deren Pflichtübungen nehmen immer mehr Raum im Einrichtungsalltag ein. Um eine zeitgemäße Kinder- und Jugendarbeit leisten zu können, gilt es, sich nicht selbst zu verregeln und zu begrenzen, sondern strategisch zu agieren (vgl. Schlüsselkompetenzen Sozialer Arbeit DBSH 2008). In der Arbeit mit den Betroffenen  gilt es, an Stärken anzusetzen: Was macht stark, was können andere Jugendliche? Hier muss geklärt werden, wie in der pädagogischen Praxis der Einrichtungen für die Kinder und Jugendlichen ein Mit-Erarbeiten passender Regeln erfolgen kann, die nah genug an ihnen orientiert sind.
     
  7. Um Kinder und Jugend als Betroffene stärker in den Blick zu nehmen, braucht es anspruchsvollere Konzepte für Schule und Jugendhilfe und andere soziale Orte. Politisch und fachlich Verantwortliche sind aufgerufen, einen gemeinsamen Gestaltungsauftrag für soziale Orte, wie z.B. die Schule, zu formulieren und – wo vorhanden – diesen zu stärken und noch klarer herauszustellen. Dabei ist auch in der Ausbildung der unterschiedlichen Professionen anzusetzen, die für und um Kinder und Jugend engagiert sind. Hier muss auf die gemeinsamen sozialräumlichen Aufgaben hin sensibilisiert werden.

Die vorliegenden Thesen wurden im Rahmen der Tagung „Denn sie haben keine Wahl… Kinder und Jugend im »kostenlosen« sozialen Raum“ im dbb forum Berlin am 19. Juni 2009 von den anwesenden Fachkräften in zwei Workshops („Sozialraumorientierte Jugendhilfe im Kreis Nordfriesland“, „Jugendarbeit im sozialen Raum: Über die Vernetzung und Gestaltung sozialer Nahräume“) formuliert und im Anschluss (22.7.2009) durch die Tagungsleitung redaktionell überarbeitet. Sie geben die Sichtweise der dort versammelten Praxis wieder und sind als ein fachlicher Impuls auf die Diskussion und Ergänzung angelegt. Der für die Verteilung der Position engagierte Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe im DBSH freut sich auf Ihre Rückmeldung und Ihre Kritik.

Kontakt: Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe, Herrn Michael Böwer, DBSH Bundesgeschäftsstelle, Friedrich-Ebert-Straße 30, 45127 Essen, Email: boewer[at]dbsh.de , Internet: www.dbsh.de/html/bfgjugend.html

Berliner Thesen zur Sozialraumarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe (DBSH)

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Amok in Winnenden –
Sozialarbeiter: Schnelle Lösungen gibt es nicht.

Aus Sicht des Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) gibt es nach dem Amoklauf keine schnellen Antworten: „Wir sind es den Opfern schuldig, Ruhe einkehren zu lassen und Raum für Trauer und Begreifen des Schrecklichen zu geben“, so die 2. Vorsitzende des DBSH, Gabriele Stark-Angermeier. „Verletzte, Angehörige und Helfer brauchen langfristig gesicherte professionelle Hilfe und Unterstützung bei der Verarbeitung des Erlebten. Soziale Arbeit kann dabei Hilfe bieten.“

Zum menschlichen Leben gehören auch Unglücke, Tot und Trauer, ohne das man letztendlich das „Warum“ und „Was wäre wenn“ erklären zu können. Gleichwohl macht es aus Sinn, Fragen zu stellen, ohne aber letztgültige Antworten zu erwarten.

Es ist unverständlich, wenn aus vermeintlich sportlichen Gründen privat großkalibrige Waffen aufbewahrt werden – die wenigsten Vereine nutzen solche Waffen. Dem Vater von Tim K. jetzt mit verantwortlich für die Tat zu erklären, weil er die Waffe nicht unter Verschluss hielt, greift zu kurz. Letztlich wird sich in kaum einer Familie Privates immer verschließen lassen. Letztlich benötigen auch die Eltern von Tim besondere Hilfe. Sie haben ihren Sohn verloren, sie müssen sich mit dem Gefühl auseinandersetzen; Entwicklungen ihres Kindes nicht in ihrer ganzen Tragweite erfahren zu haben; und sie müssen sich dem Gedenken an ihren Sohn annähern, obwohl dieser so viele Menschen getötet hat. Gefühle von Trauer, Schuld und Hilflosigkeit werden schwer auf ihnen lasten. So schwer es auch ist, dies zuzulassen, auch die Eltern von Tim brauchen den Beistand des Gemeinwesens.

Diskutiert wird auch über die Gefahren von Internet und Computerspielen. Tatsächlich gibt es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung dieser Medien und solchen Taten. Aus Sicht des DBSH sind aber weder Internet-Kommunikation noch Computerspiele verantwortlich für ein solches Geschehen. Vielmehr erlauben sie – oftmals verbunden mit der Entwicklung einer Suchtstruktur – das Abtauchen in „virtuelle Parallelwelten“. Auf der einen Seite Unauffälligkeit, auf der anderen Seite Selbstüberschätzung und die Inszenierung einer Identität, die im realen Leben immer wieder enttäuscht wird. Solche Phänomene finden sich jedoch nicht nur im Internet, auch der Zulauf zu rechtsradikalen oder anderen gewaltbereiten Gruppen verspricht solche Parallelwelten. Verbote würden daher die Schauplätze nur verlagern.

Zu klären ist, wie es dazu kommt, dass junge, fast immer männliche Menschen in solche Welten „abtauchen“. Die Ursachen hierfür können sehr vielfältig sein: psychische Krankheiten, empfundene Minderwertigkeit, Isolation, Schwierigkeiten im Kontaktverhalten, usw.

Hier in „Wenn (kein Internet) – Dann (wäre es nicht passiert) – Schablonen“ zu denken, dient lediglich der Entlastung von der selbst empfundenen Hilflosigkeit, aber es nutzt niemand weiter. Wir leben in einer Gesellschaft, die immer höhere Anforderungen stellt. Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung diese Unübersichtlichkeit zu helfen, muss Aufgabe aller Beteiligten sein.

Fest steht nach Winnenden aber eines, so der DBSH: Keine noch so gute Schule kann eine solche Entwicklung mit Sicherheit erkennen. Die Schule hat einem feststehenden Bildungsauftrag zu folgen, im Mittelpunkt stehen Unterricht und Wissensvermittlung.

Allerdings wird auch deutlich, dass es in der Schule einer größeren Achtsamkeit gegenüber allen Kindern und Jugendlichen bedarf, psychische Probleme belasten nicht nur die auffälligen Schüler aus sozial benachteiligten Elternhäusern.

Um diese Achtsamkeit zu fördern bedarf es auch eines erheblichen Ausbaus der Schulsozialarbeit. „Eine SozialarbeiterIn für eine ganze Schule reicht bei weitem nicht aus“, so der DBSH. Vielmehr muss Schulsozialarbeit nicht nur als Beratungs- und Zusatzangebot präsent, sondern fester Bestandteil in den Angeboten der einzelnen Klassen sein, etwa in der Vermittlung sozialer Kompetenzen.

Gleichwohl bleibt Schule ist für Jugendliche lediglich ein  – wenn auch zentraler – Ort, wie etwa auch Familie und Freizeit. Schule kann daher auch nicht Auffangbecken für alle Lebensbereiche sein.
„Jugendliche brauchen Orte gelingender Kommunikation“, gerade auch außerhalb vorgegebener Strukturen in Schule und Familie.

Bedauerlicher weise finden viele Jugendliche für ihre Freizeit oft nicht mehr die Orte, die zu ihnen „passen“. Mit Sorge hat der DBSH in der Vergangenheit immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die offene und kommunal geförderte Jugendarbeit nicht mit neuen Entwicklungen Schritt halten konnte oder sogar im Umfang reduziert wurde. „Jugendliche benötigen, gerade dann, wenn sie selbst Probleme empfinden, niedrigschwellige und angeleitete Orte für Gespräch und Begegnung“, so Gabriele Stark-Angermeier. Diese Orte müssen sich abseits von Schule und anderen formalen Strukturen bewegen. Zu einer gelungen Jugendarbeit gehören Jugendclubs, Jugendverbandsarbeit, qualifizierte Jugendarbeit der Vereine aber auch niedrigschwellige Beratungsangebote: „Der Verweis auf die therapeutischen Angebote des Gesundheitssystems hilft nicht weiter, viele Jugendliche empfinden die Therapie in einer Klinik oder einer niedergelassenen Praxis als viel zu fremd und zu weit weg von ihrem Leben“. Der DBSH fordert einen flächendeckenden Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote für Jugendliche.

Auch eine andere Entwicklung betrachtet der Verband mit Sorge: Erfreulicherweise verbessert sich die Position der Mädchen in Schule und Ausbildung. Sie erreichen bessere Bildungsabschlüsse und bewegen sich in stabileren Beziehungen. Männliche Jugendliche finden mit (alten), als vermeintlich typisch männlich erkannten Verhaltensweisen immer weniger Anerkennung. Vor allem, wenn sich in Familie und privatem Umfeld keine männlichen Vorbilder finden lassen, bedarf es Alternativen in Schule und Freizeit. Aus Sicht des DBSH muss daher alles getan werden, um den Anteil von Männern in Erziehung, Bildung und Sozialer Arbeit entsprechend der demographischen Wirklichkeit zu erhöhen.

Der DBSH sieht diese Überlegungen nicht als Lösung des Problems. Letztlich lassen sich solche Taten niemals ausschließen. Aber wir sollten das tun, was zu tun ist und worüber wir eigentlich genug wissen – dort, wo sich Gesellschaft immer weiter ausdifferenziert braucht es eine Kultur, die das Eingebunden sein im Zusammensein mit dem Anderen fördert.

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Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Bundeskinderschutzgesetz) vom 2.12.2008

Vorbemerkung
Die geplante Novelle greift die gegenwärtige Situation des Themas Kindeswohlschutz zu Recht auf. Denn auch aus unserer Einschätzung ist die Auseinandersetzung mit gegenwärtig entstehenden Verfahren und Strategien im Kindeswohlschutz dringend geboten. Es braucht bundeseinheitliche Standards in vielerlei Hinsicht: So zum Einen bei der Frage der Arbeitssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt und bei freien Trägern. Denn vielerorts besteht ein erheblicher Druck auf die Fachkräfte, nur noch kostengünstige Hilfen einzurichten oder gar die Einrichtung vor dem örtlichen Kämmerer, wie zuletzt in Halle (Saale), rechtfertigen zu müssen. Andererseits scheinen viele Jugendämter verunsichert, wie weit das Eingriffsmandat auszulegen sei und es ist nicht selten, dass vorsorglich Kinder und Jugendliche fremdplatziert werden, allein in der Sorge, individuell für tatsächlich  organisationsbezogene Fehlentwicklungen zur Verantwortung gezogen zu werden.

Allerdings stellt die vorliegende Novelle aus unserer Sicht keine geeignete Lösung dar, dieser hier nur kurz umrissenen Problemsituation zu begegnen oder überhaupt für eine höhere Professionalität im Kindesschutz Sorge zu tragen. Denn wenn gegenwärtig als Praxisanteil künftiger Fachkräfte bei Neuzuschnitt der Bachelor-Studiengänge auch nach Ansicht der Jugendministerkonferenz ein Umfang von 1oo Tagen (d.h. Halbierung bisheriger Praxisanteile) ausreicht und neu einzustellende Fachkräfte für 1.300 Euro Netto in Jugendämtern Verantwortung tragen sollen, dann zeigt dies, dass für eine wirkliche Verbesserung der Qualität auch des Schutzes von Kindern an ganz anderer Stelle angesetzt werden muss, als bei der Vorgabe einzelner Arbeitsweisen. Vielmehr sollte der Blick auf die Qualität der Arbeit selbst und deren Bedingungen gerichtet werden (vgl. dazu die aktuelle Studie des DJI zu Arbeitssituation und Personalausstattung im ASD und unsere Forderung nach einem Berufsgesetz für die Soziale Arbeit).

Zu den Regelungen im Einzelnen

Zu Artikel 1, §1, Abs. 2, Nr. 2.
Die Formulierung „gesunde Entwicklung“ greift zu kurz; erweckt sich doch den Eindruck, das immer auch soziale Problem von Kindeswohlgefährdung auf medizinische Faktoren reduzieren zu wollen. Auch mit Blick auf das Gefährdungsbild emotionaler Vernachlässigung sollte stattdessen hier auf im SGB VIII übliche und die Tragweite des Problems umfassende Formulierungen abgestellt werden (z.B. durch Präzisierung anhand der Termini zur förderlichen Entwicklung i.S.d. §1 SGB VIII).

Zu Artikel 2, Nr. 1 a.)
Die Jugendhilfe arbeitet unter der Herausforderung, den tatbestandsmäßigen Erfolg eines Handelns („Wirksamkeit“; hier der Schutz in einer Gefährdungslage) immer erst nachlaufend beurteilen zu können. Es ist daher nicht angemessen und in der Ausführung kaum leistbar, dass die Beteiligung der Personensorgeberechtigten, des Kindes oder des Jugendlichen (im Folgenden „Betroffene“ genannt) grundsätzlich von der vorherigen Bewertung einer oft genug diffusen Gefährdungslage abhängig gemacht wird. In der Umsetzung dieser Norm wäre nicht auszuschließen, dass Betroffene in der Folge grundsätzlich seltener beteiligt bzw. – unter der Sorge um ein garantenpflichtiges Verschulden – „präventiv“ nicht beteiligt werden. Dies kann dem Duktus eines Sozialleistungsgesetzes nicht entsprechen und legt die Empfehlung nahe, die angestrebte Regelung polizeirechtlich auszuführen.

Die Maßgabe zur Gewinnung eines  „unmittelbare Eindrucks“  vom Kind führt unseres Erachtens zur Frage nach dem Stellenwert fachlicher Kooperation und Expertise. Im Kontext so genannter „Früher Hilfen“ werden derzeit aller Orten Wege erprobt, das Wissen und die Vernetzung kompetenter Fachstellen für das Wohl betroffener Kinder und Jugendlicher nutzbar zu machen. In einer Vielzahl dramatisch verlaufener Fälle mangelte es an Kooperation und verlässlichem Dialog kundiger Stellen. Für die Einschätzung einer Gefährdungslage muss es daher ausreichen können, dass eine angemessene fachliche Expertise hinzugezogen wird. Zumal: In vielerlei Fällen ist diese ohnehin hinzuzuziehen, da medizinisches Fachwissen der Profession Sozialer Arbeit nicht zur Verfügung steht und sie konsequenter Weise stets als „Agent des Sozialen“ agiert. Dass zumal mit der bloßen einmaligen Inaugenscheinnahme eine adäquate Erfassung im „Sozialpädagogischen Blick“ der Lage des Kindes und Jugendlichen nicht gelingen kann, ist evident. Dieses auch vom Gesetzgeber angestrebte bessere „Hingucken“ auf soziale Notlagen und Bedürfnisse von jungen Menschen und Familien ist nur  durch eine umfassend präventiv angelegte Sozial- und Jugendhilfepolitik möglich, nicht aber durch eine einseitige Forcierung des Eingriffsmandats.

Wir fordern, dass die Formulierung des „in der Regel“ zu gewinnenden Eindrucks zur „persönlichen Umgebung“ modifiziert wird. Für diese Formulierung mag der Gedanke ursächlich sein, dass schon eine Art räumliche Zustandslage (z.B. Hygiene im Haushalt, Wohnsituation) ausreiche, auf Grundlage derer sich „Gefährdung“ konstituiere. Die Expertise Sozialer Arbeit aber zeigt, dass es vielfältige Hintergründe sind, die im individuellen Einzelfall eine Gefährdung generieren (vgl. z.B. DBSH 2008 zum Fall „Lea-Sophie“ in Schwerin). Der professionelle Blick würde mit der vorgeschlagenen Regelung einseitig verkürzt und wird der (notwendigen) Kompetenz Sozialer Arbeit nicht gerecht. Wir schlagen daher abweichend vor, zu formulieren: „Hat eine Einschätzung der individuellen Lebenslage des jungen Menschen vorzunehmen.“

Zu §86c, Absatz 3:
Auch wir sehen einen Bedarf nach Verbesserung des fachlichen Austausches bei Wechsel der Zuständigkeit. Gleichfalls sehen wir die konkrete Formulierung der Arbeitsweise („Übergabegespräch“) kritisch. Es ist nicht Aufgabe einer Norm, das Handeln von Fachkräften im einzelnen Schritt zu regeln. Eine solche Regelung der Arbeitsweise wiederspricht im Übrigen dem Duktus des KJHG/SGB VIII. Unbeachtlich der Notwendigkeit fachlichen Austausches schafft dies neue Tätigkeitsvorgaben, ohne die ohnehin schon massiv angestiegene Arbeitsbelastung und bestehende Kapazitäten zu berücksichtigen. Hilfreich wären daher Maßgaben zur Förderung fachlichen Austausches auf struktureller Ebene. So wäre über entsprechende Kapazitätsvorgaben zur Ausgestaltung von Stellen auch an dieser Stelle nachzudenken.

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„Langzeitarbeitslose sollen Demenzkranke versorgen“-
 keine Billiglösungen in Pflege, sozialen und erzieherischen Diensten

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) begrüßt, dass die Pflegesituationen in Altenheimen verbessert werden soll und die Bundesregierung erstmalig eingesteht, dass der vom DBSH und von vielen Fachverbänden festgestellte Pflegenotstand tatsächlich existiert.

Die Mängel in der Versorgung gerade im sensiblen Bereich der Demenzkranken vorrangig mit kurzfristig ausgebildeten Pflegeassistenten ausgleichen zu wollen zeigt uns aber, dass

  • ethischen Prinzipien nur noch in Sonntagsreden eine Berechtigung eingeräumt wird und diese in der Praxis ökonomischen Bedingungen weichen müssen und
     
  • die politisch Verantwortlichen vom Anforderungsprofil in der Betreuung und Pflege Demenzerkrankter keine Ahnung haben, wenn die vorrangige Tätigkeit der Demenzpflege darin bestehen soll zu basteln, vorzulesen oder spazieren zu gehen.
    Tatsächlich wird mit den genannten Ausbildungsstunden jedes bekannte Niveau von Fachkräften im sozialen und pflegerischen Bereich unterschritten.

Für den DBSH geht es darum auch weniger um die Frage der Anzahl der Fortbildungsstunden. Vielmehr wollen Politik und Krankenkassen eine möglichst billige Umsetzung der notwendigen Personaleinstellungen im untersten tariflichen Bereich. Während zigtausende qualifizierte Kräfte aus dem Beruf wegen zu niedrigem Einkommen und zu hoher Arbeitsbelastung ausgeschieden sind, sollen jetzt Niedriglohnverhältnisse etabliert werden. Nicht Engagement und Qualifikation werden zum Motiv für den pflegerischen Bereich, sondern der von den Arbeitsagenturen auszuübende Druck auf Erwerbslose.

„Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden“, so der Vorsitzende des DBSH, Michael Leinenbach. „Hier wird ein Tor aufgemacht für Billiglösungen in allen Feldern auch der Sozialen Arbeit. Bereits heute lässt sich aufgrund niedriger Bezahlung kaum noch qualifiziertes Personal etwa in der Behindertenarbeit oder der Kindertagesbetreuung finden. Ein Arbeitsmarkt der Zukunft wird systematisch vor die Wand gefahren.“

Erläuterung

Niemand wünscht den Verantwortlichen aus Politik, Pflegekassen oder Bundesagentur für Arbeit einen demenzerkrankten Angehörigen, um die Anforderungen in der Betreuung selber zu erfahren. Der DBSH erwartet aber, dass die eigenen Erkenntnisse der Ministerien wahrgenommen werden. In einem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Forschungsbericht „Potentiale und Perspektiven der stationären Versorgung, MuG IV - Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in Einrichtungen der Altenhilfe“ von Ende April 2008 wird im Demenzbereich eine bezugsorientierte Bereichspflege gefordert (kleine Gruppe, eine Fachkraft für maximal sieben Demenzerkrankte, die Verantwortung für Pflege, Betreuung und Freizeitgestaltung trägt und von organisatorischen Dingen entlastet wird). Ziel der Arbeit müsse demnach der Erhalt von Lebensqualität der Betreuten sein.

Der DBSH befürchtet, dass mit dem „Experiment Pflegeassistenz“ in der Arbeit mit Demenz- kranken ein „Versuchsballon“ gestartet werden soll: „Bleibt der Protest der Öffentlichkeit aus oder beschränkt dieser sich nur auf Fachverbände, ist eine Übernahme des „Assistenzmodells“ für den gesamten Sozialbereich zu befürchten“, so der Verband.

Nach den Erfahrungen mit den 1-Euro-Jobbern und dem letzten Bericht des Bundesrechnungshofes bleibt die Bundesagentur für Arbeit unglaubwürdig, wenn sie vom Einsatz der Assistenzkräfte nur für zusätzliche und einfache Aufgaben ausgeht. Sowohl im pflegerischen, wie auch im sozialen Bereich gibt es keine „einfachen Tätigkeiten“. Eine Studie aus 2005 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zeigt, dass es sich gerade im Sozialbereich bei der Stellenbesetzung für „einfache Tätigkeiten“ nicht um anspruchslose und einfach auszuführende Tätigkeiten handelt.
(
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) (Hrsg.) 2005: Stellenbesetzungsprozesse im Bereich "einfacher" Dienstleistungen. Abschlussbericht einer Studie des Institutes Arbeit und Technik (IAT) im Auftrag des BMWA. Dokumentation Nr. 550.)

Der DBSH beobachtet schon seit langem mit Sorge den Dequalifizierungs- und Deregulierungs- markt im Rahmen des Umbaus der öffentlichen, freien und privaten Wohlfahrtspflege, die nur noch von ökonomischen Begriffen geleitet wird: Outsourcing, Ehrenamt, Minijob, Teilzeit, Befristung, Flexibilisierung etc. Überwiegend sind es Frauen, die auf so geschaffenen Beschäftigungs- verhältnissen in diesen neuen Niedriglohnbereichen angewiesen sind. Qualifikation und Vergütung stimmen nicht mehr überein.
Wir wollen nicht zurück zum Motto der 50-iger Jahre: „Arbeiten will ich, mein Lohn ist, das ich darf.“

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Der DBSH zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
(gemeinsame Stellungnahme mit der DVSG)

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die Pflegeversicherung entsprechend den Bedürfnissen und Wünschen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen weiterzuentwickeln.

Insbesondere die Stärkung und Aktivierung der wohnortnahen Versorgungsstrukturen ist aus Sicht der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen ein wesentlicher Ansatzpunkt. Die Umsetzung der in der Begründung des Gesetzes formulierten Ziele:

  • - das Vorhalten von menschenwürdiger Pflege
  • - das Ermöglichen eines selbstbestimmten Lebens
      und
  • - die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft

erfordert dabei Regelungen, die deutlich über den pflegezentrierten Blickwinkel hinausgehen.

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Auch in der Pflege: Menschen in Not
DBSH fordert verbindliche Qualitätskriterien, soziale Begleitung und verbindliche Personalentwicklung

5. September 2007: Die Feststellung, dass es um die „Pflegelandschaft“ in Deutschland nicht gut bestellt ist, dürfte kaum etwas neues sein. Seit Jahren protestieren Betroffene und Initiativen gegen den andauernden Skandal, ohne dass sich Wesentliches verbessert hat. Dies bestätigt jetzt der „2. Bericht des Medizinischen Dienstes (MDS) zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege“. Danach wurde 2006 jeder zehnte Pflegebedürftige (2003 = 17,4 %) in Heimen unangemessen versorgt, 5,7 Prozent beträgt diese „Defizitquote“ in der häuslichen Pflege. Soweit berichtete auch die Presse, sie sprach von einem „miesen Zeugnis für die Pflege“. Bedauerlicherweise finden sich in vielen Veröffentlichungen aber nur diese Prozentangaben, nicht jedoch die Zahl der Menschen, die von diesen Fehlentwicklungen betroffen sind:

Wenn der Pflegezustand bei 10 % der Menschen in Heimen ungenügend ist, so bedeutet dies, dass bei 67.000 Menschen noch nicht einmal pflegerische Mindeststandards eingehalten werden. In der ambulanten Pflege ist der Pflegezustand bei 26.878 Menschen unzureichend.
In 6,5 % aller Heime wird nicht gesetzeskonform mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen umgegangen, im Ergebnis sind über 45.000 Menschen davon bedroht, rechtswidrig fixiert oder festgehalten zu werden!

Bei 35,5 % der stationären und 42,4 % der ambulanten Pflegedienste gibt es keine angemessenen Vorkehrungen gegen Wundliegen: damit leben über 440.000 Patienten mit dem Risiko sich Druckgeschwüre einzuhandeln. In Pflegeheimen gibt es für 34,4 % der PatientInnen (= fast 300.000 Menschen) nur eine unzureichende Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, und selbst die Versorgung von Blasen- und Darmschwäche ist in 15,5 % der Heime nicht angemessen. Im Ergebnis müssen über 100.000 Menschen allein in Heimen damit rechnen, in dieser Beziehung keinen menschenwürdigen Umgang zu finden. Beachtlich ist, dass sich diese Werte in den letzten Jahren kaum verbessert haben, sind sie doch besonders pflegeintensiv.

Nur oberflächlich untersucht wurde die Frage der sozialen Betreuung. 96 % der Heime boten entsprechende Leistungen an, diese wurden aber nur in 69 % der Heimen dokumentiert und nur zu 70 % hätten diese sich an die Bewohnerstruktur ausgerichtet. Insbesondere immobile BewohnerInnen und solche mit dementiellen Erkrankungen erhielten keine Angebote.

Auf Vollzeitstellen umgerechnet arbeiten 405.000 Menschen in der stationären und 140.000 Menschen in der ambulanten Pflege. Die MDS-Zahlen machen deutlich, dass es keine signifikanten Qualitäts-Unterschiede zwischen privaten, und solchen Heimen gibt, die in öffentlicher oder wohlfahrtsverbandlicher Trägerschaft geführt werden. Das ca. 60 % der Heime ohne Einschränkung gut geführt werden zeigt auch, dass es zumindest im stationären Bereich keine finanziellen Gründe für die Missstände im Pflegebereich geben dürfte. Auch die von Trägern immer wieder als „Qualitätsargument“ vorgebrachte Zertifizierung hat kaum einen Einfluss auf die tatsächliche Pflege-Qualität der jeweiligen Einrichtung.

Folgt man den Stellungnahmen der Initiativen im Pflegebereich so sind Gewinnfixierung und Gleichgültigkeit, ein zu geringer Anteil von Fachkräften, Mobbing, Arbeitsüberlastung und fehlende Identifikation der Einrichtungen mit ihrem Auftrag Ursache für diese Entwicklung. So ist die „Mobbing-Rate“ in der Pflege besonders hoch, in Folge der hohen Arbeitsbelastung sind Pflegekräfte in der Altenhilfe, noch vor SozialarbeiterInnen,  an erster Stelle von psychischen Erkrankungen betroffen.

Die zunehmende Hilfebedürftigkeit der BewohnerInnen in stationären Einrichtungen hat darüber hinaus zu einer Arbeitsverdichtung geführt, die durch den Einsatz von Ein-Euro-Kräften in vielen Heimen nochmals verstärkt wurde: Denn diese „zusätzlichen“ MitarbeiterInnen werden in der Betreuung eingesetzt, welche professionell durchgeführt Aktivierung eigentlich unterstützen und den Beschäftigten Sinn geben könnte. In der Realität einiger Heime aber scheinen die Pflege-Fachkräfte fast nur noch mir reinen Pflege- und Dokumentationsleistungen beschäftigt.

Hier dürfte der Skandal noch sehr viel weiter reichen, als vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt. Denn dieser orientiert sich vor allem an pflegerische und medizinische Kriterien. Ob Menschen in Heimen psychisch begleitet, Angehörige einbezogen, Außenkontakte vermittelt, Freizeitangebote gemacht werden oder eine angemessene Sterbebegleitung geleistet wird, ist genauso wenig Prüfaufgabe des MDK, wie der Zeitrahmen, der für die Betreuung der BewohnerInnen selbst bleibt. (wn)

Stellungnahme des DBSH:

Es wundert, dass in Fällen der Kindeswohlgefährdung mit Unterstützung der Medien vielfach nach institutioneller Heimerziehung gerufen wird, während es bei alten und/oder pflegebedürftigen Menschen die institutionelle Versorgung in Teilen selbst ist, die für die Gefährdung des Wohls der BewohnerInnen verantwortlich zu machen ist.

Dieses Ungleichgewicht weist auf ein besonderes Dilemma hin: In Fällen des Kinderschutzes gibt es ein umfangreiches System von Verbänden und Organisationen, die Interessen von Kindern vertreten. Anders in der Altenhilfe: Hier sind es die Verbände selbst, die über die Trägerschaft solcher Einrichtungen Verantwortung übernommen haben und so oftmals wenig bereit zu sein scheinen, Interessensvertretung gegen die eigenen Dienste sein zu wollen.

In der öffentlichen Diskussion wird vielfach eine intensivere und unangekündigte Prüfung, sowie die Veröffentlichung der Prüfberichte gefordert. Kritiker befürchten, das dies zwar sinnvoll wäre, aber kaum zu einer Problemlösung führt: Angesichts des weiter ansteigenden Mangels an Pflegeplätzen kann der „Markt“ allein das Problem nicht lösen, viele Menschen hätten gar nicht die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Heimen zu wählen.

Ergänzend bedarf es dagegen einer gesetzlichen Regelung, die individuelle Verantwortung für die festgestellten Missstände strafrechtlich verfolgbar macht.
Der Prüfumfang ist auf die psychosoziale Betreuung auszuweiten. Notwendige Qualitätsstandards müssen zugleich auch Themen wie Teilhabe, Freizeitgestaltung, Kontakt zu Angehörigen, psychosoziale Begleitung, usw. beinhalten.

Insbesondere für diese Aufgaben bedarf es einer Verbesserung der personellen Situation und einer Sicherung und eines Ausbaus des Fachkräftegebots (mehr als 50 % Fachkräfte), hierzu ist dringend eines Personalmindestschlüssel gesetzlich vorzugeben.
Notwendig ist eine systematische Personalentwicklung mit Fachberatung, Fortbildung und Supervision, die es durchzusetzen gilt. Insbesondere darf die psychosoziale Begleitung, die Betreuung, das Gespräch mit dem Bewohner nicht Ein-Euro-Kräften überlassen bleiben.

Es erfüllt mit tiefer Sorge, dass das Wohl pflegebedürftiger Menschen in unseren Gesellschaft hunderttausendfach gefährdet ist. Gewinnstreben, finanzielle Restriktionen und das Verdrängen von Hilflosigkeit und Pflegebedürftigkeit scheinen Ursache dieser Entwicklung.

Soziale Arbeit und Pflege arbeiten, trotz unterschiedlicher Aufgaben, vielfach mit den gleichen Menschen verbunden mit dem Auftrag von Hilfe und bestmöglicher Aktivierung der Möglichkeiten der jeweiligen Menschen. Im Mittelpunkt ihrer Leistungen steht die Bewahrung der Würde des Menschen. Die ethischen Prinzipien der sozialen Arbeit verpflichten alle Fachkräfte für die Interessen der Menschen, auch im politischen Raum, einzutreten, die kein Gehör finden. Diese Selbstverpflichtung muss erst Recht für diejenigen gelten, die hierzu selbst kaum in der Lage sind. Dazu braucht es die Bereitschaft zur Organisation in Gewerkschaften und Berufsverbänden und deren Offenheit Arbeitsbedingungen und die Folgen für die Nutzer/innen der jeweiligen Einrichtungen als Einheit zu begreifen.

Der DBSH hat bereits vor einem Jahr in seiner sozialpolitischen Kampagne wichtige Hinweise zu Qualitätsmerkmalen guter Arbeit gegeben. Diese schafft Betroffenen und Angehörigen eine erste Orientierungshilfe für die richtige Auswahl einer Einrichtung. Der DBSH aber hat auch ein „Warentest für soziale Dienste“ gefordert. Ziel einer vergleichenden Prüfung z.B. von Heimen ist dabei nicht nur die konkrete Dienstleistung bei der Auswahl einer Einrichtung. Vielmehr geht es darum, ein solches Thema in den Mittelpunkt zu rücken und zu verdeutlichen, dass auf diese Hilfestellungen jede BürgerIn angewiesen ist. Zugleich muss ein Wettbewerb um die beste Qualität entfacht werden, bei dem es auch um Ruf und Reputation der Träger geht. Die Botschaft lautet: „Die soziale und solidarische Gesellschaft achtet auf Menschen“.

Michael Leinenbach
1. Vorsitzender des DBSH

Statement des MDS: http://www.mds-ev.org/aktuelles/31082007/07-08-31%20Statement%20Br%C3%BCggemann%20Pres semappe.pdf
Der Prüfbericht des MDS ist herunter zu laden unter:
http://www.mds-ev.org/download/Q-Bericht_118-4_2007.pdf

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DBSH  unterstützt “Hier geblieben”
Der DBSH unterstützt Kampagne für ein Bleiberecht für Flüchtlingsfamilien

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) erklärt sich mit der Kampagne „Hier geblieben“ solidarisch. Wir unterstützen den Aufruf der Initiatorinnen und Initiatoren, welcher lautet:

Alle Kinder und Jugendliche, die in Deutschland zur Schule oder in den Kindergarten gehen, die hier leben, hierher geflohen oder hier geboren sind, sollen weiterhin das Recht erhalten, mit ihren Eltern und Verwandten in der Bundesrepublik Deutschland zu leben. Ihre Eltern sollen arbeiten dürfen, um für ihre Kinder sorgen zu können. Die Kinder sollen später einen Beruf erlernen dürfen. Auch ihnen soll erlaubt sein, zu arbeiten, zu reisen und weiterhin hier zu leben.

Kranken, Alten und Hilfsbedürftigen sowie durch Krieg und andere Ereignisse geschädigten Menschen muss geholfen werden. Auch sie sollen hier bleiben dürfen! Familien sollen gemeinsam hier leben dürfen.

Die Innenministerkonferenz und der Bundestag sollen für die rund 200 000 nur „geduldeten“ Flüchtlinge endlich ein Recht auf Bleiberecht verabschieden und sich für die vollständige Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention einsetzen.

Darüber hinaus fordern wir: Unsere seit dem 23.6.2005 abgeschobenen Freunde sollen in ihre Heimat – die Bundesrepublik Deutschland – zurückkehren dürfen.

Hille Gosejacob-Rolf, Bundesvorsitzende des DBSH, Essen, 24.6.2006

(Auf der Website www.hier.geblieben.net wird über aktuelle Einzelfälle und Initiativen berichtet.)

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DBSH  zur ganztägigen Betreuung und der Kooperation von Jugendhilfe und Schule

Der Erweiterte Bundesvorstand des DBSH hat in seiner Sitzung vom 3.-5.3.2006 eine Position Sozialer Arbeit zum Ausbau von Ganztagsangeboten an Schulen und zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beschlossen. Sie basiert auf der Arbeit der Projektgruppe „Bildung und Jugendhilfe“ der Bundesfachgruppe Jugendhilfe im DBSH (vgl. http://www.dbsh.de/html/bfgjugend.html). Eingegangen sind daran anschließend Stellungnahmen aus der inner- und außerverbandlichen Diskussion. Das 10-Punkte-Papier schliesst in zentralen Aspekten an Forderungen der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und an Kernaussagen des 12. Jugendberichtes an:

  1. Betreuung ist mehr als Aufbewahrung.
  2. Erziehung, Bildung und Betreuung sind eine Einheit.
  3. Betreuung ist mehr als nur ein bloßes Anhängsel des Lehrplans.
  4. Bildung ist mehr als Schule.
  5. Schule muss sich verändern. Sie muss mehr sein als Unterricht.
  6. Soziale Arbeit und Schule haben einen gesellschaftlichen Auftrag.
  7. Schulsozialarbeit ist mehr als Entstörung von Schule.
  8. Soziale Arbeit ist mehr als Nothilfe und mehr als der erzieherische Restbereich neben Familie und Schule.
  9. Erziehung, Bildung und Betreuung sind sozialer Ort von Sozialer Arbeit, Familie und Schule.
  10. Soziale Arbeit, Schule und Eltern sind Anwälte für bessere Chancen für alle Kinder und Jugendliche.

Für Rückmeldungen und Rückfragen steht Michael Böwer, Koordinator der Projektgruppe Bildung und Jugendhilfe im DBSH, gern über Email: m.boewer@dbsh.de zur Verfügung.

Stellungnahme des DBSH zur Entwicklung ganztägiger Betreuungsangebote und der Kooperation von Schule und Jugendhilfe

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Kindeswohl vor Elternrecht?

Deutschland wird aufgeschreckt von einer Serie von Kindesmissbrauch, Kindesvernachlässigung oder Misshandlung mit Todesfolge, verursacht durch die eigenen Eltern. Das alles passiert mitten unter uns, in den Städten und Dörfern in denen jeder von uns lebt und oft niemand nimmt Notiz davon. Bezahlen müssen das die Schutzbedürftigsten unter uns, die Kinder. 10 – 15 % der Kinder werden in Deutschland geschlagen. Ihre Misshandlung ist ein schichtübergreifendes Phänomen, über das kaum diskutiert wird. In der Öffentlichkeit beginnt der Skandal erst dort, wo gerade die überforderten Eltern ihre Kinder aufs schwerste verletzen, hungern lassen oder gar zu Tode quälen.
Kinder in Deutschland sind ein Armutsrisiko, so der. Armuts- und der Jugendbericht der Bundesregierung. Und es fehlt nicht nur an Nachbarschaft und sozialer Kontrolle, sondern auch an regulärer Kinderbetreuung. So bleiben misshandelte Kinder und Jugendliche leider allzu oft unerkannt.

Politiker aller Fraktionen fordern nun eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen. Der Kinderarzt soll nun diejenigen erreichen, die von Nachbarschaft, Kindergarten, Schule unbeobachtet bleiben und von einer finanziell immer mehr ausgetrockneten Kinder- und Jugendhilfe und Prävention nicht mehr erreicht werden.
Tatsächlich aber lenkt die Forderung nach zwangsweisen Voruntersuchungen vom wirklichen Handlungsbedarf ab.

Die Früherkennungsuntersuchungen der Kinder sind unbestritten erfolgreiche Leistungsangebote der gesetzlichen Krankenversicherung (U1- bis U9-Untersuchungen nach § 26 SGB V), um einer körperlichen, psychischen oder geistigen Fehlentwicklung von Kindern durch präventives Handeln vorzubeugen und ggf. zu therapieren.
Unsere Kinderärzte verfügen über die dazu notwendigen Kenntnisse, aber was passiert mit den Kindern, die vier Wochen vor dem Kinderarztbesuch nicht misshandelt werden? Und mit den Ärzten, die eine Misshandlung übersehen, weil eben nicht unmittelbare körperliche Spuren zu sehen sind?

Sicher könnten Kinderärzte, wenn sie denn so ausgebildet sind, dass sie Misshandlungen überhaupt erkennen, einen Beitrag zum Schutz des Kindes leisten. Aber die zehn Vorsorgeuntersuchungen bis zum 13 Lebensjahr, mit Pausen von 1,5 Jahren ab dem 24 Monat und einer Pause von 5 Jahren ab dem fünften Lebensjahr sind allein schon wegen ihrer zeitlichen Ausdehnung kein wirksames Instrument.

Zudem würde ein bürokratisches Monstrum geschaffen. Immerhin 90 % aller Eltern nehmen die Vorsorgeuntersuchungen bis zum zweiten Lebensjahr wahr, danach sackt die Quote auf 70 % ab. In der Konsequenz würde eine strafbewährte Verpflichtung dazu führen, dass Bußgeld- und Widerspruchsstellen aufzubauen wären, ein medizinischer Datenabgleich beim Wohnort- oder Krankenkassenwechsel aufgebaut werden muss und vielleicht sogar Zwangsvorführungen mit Polizei und Jugendamt zu vollziehen sind. Im Ergebnis würde viel Geld in eine Bürokratie fließen, Geld, das wirksamer für die Hilfe der Kinder und ihrer Eltern zu verwenden ist.

In einer freien Gesellschaft ist es Sache des Einzelnen, welche medizinischen Leistungen er in Anspruch nimmt. Erst wenn Gefahr für die körperliche Unversehrtheit besteht, können Gerichte die medizinische Sorge an Dritte delegieren. Werden nur die sorgeberechtigten Eltern dazu verpflichtet, ihre Kinder „medizinisch vorzuführen“, würde dies zu einem vollständigen Systemwechsel führen. Denn wenig später müssten auch alle alten Menschen zwangsvorgeführt werden um Auswüchse in Pflegeheimen zu verhindern, und Menschen, die schon einmal unter einer psychischen Erkrankung gelitten haben, wären gleichfalls vorzuführen, weil sie sich ja irgendwann mal wieder selber schaden könnten. Nicht mehr der Richter entscheidet über eine solche Zwangsmaßnahme, sondern Zwang würde zum Allgemeingut und Patentrezept für alle Gefährdungen in der Gesellschaft. Gerade mal 30 Jahre ist es her, dass der „Fürsorgestaat“ mit seinen Auswüchsen überwunden ist, soll jetzt der „Vorsorgestaat“ aufgebaut werden, der bereits dann in Erscheinung tritt, wenn Eltern eine Untersuchung vergessen?

Die Frage ist ob es Sinn macht alle Eltern zu verpflichten, ein neues Zwangssystem aufzubauen, und die integere Wahrnehmung der Elternrechte in Frage zu stellen?

Sicher muss die Frage gestellt werden, wie man die Minderheit der Eltern erreicht, die mit ihrem Kind nicht in die Vorsorgeuntersuchung kommen.

Die Nichtteilnahme kann natürlich ein Indiz dafür sein, dass die Eltern der ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht zur Pflege ihrer Kinder nicht ausreichend nachkommen.

Aber Gewalt gegen Kinder ist eben nicht eine auf einige Skandale reduzierte Ausnahmeerscheinung. Sie zu entdecken muss Aufgabe aller „Systeme“ sein, ob dies nun die gesundheitliche Vorsorge ist, eine Ausweitung der Hebammendienste, das Angebot von Elternschulen oder auch der Kindergarten- und Schulbesuch. Die Inanspruchnahme all dieser Einrichtungen ist verbindlicher zu gestalten, das Personal entsprechend zu qualifizieren. Und selbstverständlich könnten auch gesundheitsbezogene Prävention ein freiwilliges Angebot solcher Einrichtungen sein.

Insgesamt braucht es ein gesellschaftliches Klima, das wieder vom Hinschauen, und nicht vom Wegschauen geprägt ist. Und für das Hinschauen braucht es Orte der Begegnung und die aktive Einbeziehung der Kinder.
Misshandlung lässt sich ordnungspolitisch nicht wirksam bekämpfen. Vielmehr braucht es eine stärkere Verpflichtung auf das Kinderwohl, und die Bereitschaft, dann auch die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Der Gesetzgeber hat mit der letzten Änderung des SGB VIII (KIK) und die Einführung des § 8a einen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, und die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit allen an der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen Beteiligten nachdrücklich differenziert. Damit hat das Jugendamt eindeutigere Rechtsgrundlagen für sein Handeln bei Kindeswohlgefährdung. Voraussetzung ist, das Jugendamt erhält Kenntnis von der Notwendigkeit seines Handelns. Das Jugendamt ist kein Ermittlungsorgan und es hat zwischen verschiedenen Grundrechtsrelevanzen abzuwägen. Das Grundrecht der Eltern konkurriert mit dem Recht des Kindes auf Erziehung und Entwicklung und auf Schutz des Kindeswohls. Beides ist zu sichern durch das Staatliche Wächteramt.
Gefährdete Kinder brauchen in Notsituationen die Aufmerksamkeit, Zivilcourage der ganzen Gesellschaft und die Professionalität der Fachkräfte. Doch dazu braucht es der ausreichenden Finanzierung, dem Ausbau der Prävention und der Bereitschaft, wenn ein Kind anders nicht zu schützen ist, entsprechende Mittel für die Begleitung der Eltern oder gar notwendige Schutzräume (Tagesgruppen, Heime, usw.) auszugeben.

Auskunft erteilt:
Heide Bauer Felbel, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstand des DBSH
bauer-felbel@dbsh.de
Wilfried Nodes,
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DBSH
nodes@dbsh.de , Tel.: 0172-2654905

Stellungnahme des DBSH “Kindeswohl vor Elternrecht”?

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Berufsverband fordert Qualitätstest für die Soziale Arbeit

Ein-Euro-Jobs und Niedriglohnbeschäftigung senken Qualität sozialer Arbeit
Leitfaden gibt Tipps für Nutzer und Angehörige

Gut ein Jahr nach Einführung der Ein-Euro-Jobs beklagt der Deutsche Berufsverband für soziale Arbeit (DBSH) einen massiven Qualitätsverlust in der Sozialarbeit und der Pflege. „Nach dem Motto „Geiz ist geil” sollen soziale Einrichtungen ihre Dienste nur noch möglichst billig anbieten“, so die DBSH-Vorsitzende Hille Gosejacob-Rolf am. Seit zwölf Jahren steigen die Fallzahlen, während die Budgets nicht angehoben oder sogar abgesenkt würden.

In dieser Situation würden Ein-Euro-Jobber oder Niedriglohn-MitarbeiterInnen ohne entsprechende Ausbildung flächendeckend in Schulen bei der Hausaufgabenbetreuung, in Kindertagesstätten und in der Altenhilfe eingesetzt. Gleichzeitig steigt bei den Fachkräften die Arbeitslosigkeit, sie liegt beispielsweise bei Sozialarbeitern bei mittlerweile ca.10 %, mehr als das doppelte des Durchschnitts anderer akademischer Berufe.

Diese Entwicklung ziehe sich durch alle Bereiche der sozialen Arbeit, sagte Gosejacob-Rolf. So werde in Duisburg ein Projekt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit mit 15 Ein-Euro-Jobbern als «Sozialhelfer» betrieben. Dieses sollten mit den Betroffenen Probleme wie Wohnungssuche, Vereinsamung oder Tagesstruktur bearbeiten.

Ein Dumping der Qualität finde jedoch auch in der Pflege statt. So suchen vor allem ambulante Träger Teilzeitkräfte für den Sozialpsychiatrischen Dienst und Pflegekräfte zu einem Stundenlohn von 10 Euro. Zwar gebe es in den Altenheimen noch eine Fachkraftquote von 50 %. Doch das reiche gerade mal für die notwendigste Pflege, alles andere müssten zusätzliche MitarbeiterInnen erledigen, oder es werde eben nicht gemacht, so der DBSH.

Vielfach werden die Qualitätsdefizite nicht erkannt, vor allem in Heimen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und alte Menschen können die Bewohner vielfach keine Kritik äußern. Und die Beschäftigten hätten meist Angst, sich gegen die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen aufzulehnen. „Zu viele Fachkräfte werden arbeitslos und befürchten nur als Ein-Euro-Jobber oder in Niedrig-Lohn-Jobs wieder in ihrem Beruf arbeiten zu können“, sagte die DBSH-Vorsitzende.

Ein Problem sei auch, dass zu viele BürgerInnen den sozialen Diensten zu wenig Aufmerksamkeit schenken. „Zu wenige denken daran, dass sie oder ihre Angehörige sehr plötzlich auf soziale Dienste angewiesen sein können.  Andere glauben, dass es so, wie es ist, alles in Ordnung sei“, so die DBSH-Vorsitzende. Dabei werde übersehen, dass es in Kindergärten, Jugendheimen, Altenpflegeeinrichtungen oder in der Behindertenhilfe nicht um Aufbewahrung gehen darf, sondern um Förderung und ein lebenswertes Leben. „Ein Dach über den Kopf, satt und sauber, das allein kann nicht die Zukunft für hilfebedürftige Menschen in unserer Gesellschaft sein“, so die Vorsitzende.

Zu jedem freien Wettbewerb gehöre das Ringen um die beste Qualität und um die Sicherheit der angebotenen Waren und Dienste. Nur im Sozialbereich scheine das anders zu sein. Schönheitscremes, Elektrogeräte und Hundefutter würden regelmäßig getestet, im Sozialbereich aber werden die Standards abgesenkt, so Hille Gosejacob-Rolf. Die Verbraucherzentralen sollten beauftragt werden, die Qualität sozialer Dienste vergleichend zu bewerten. „Wissenschaftliche Studien, was notwendig wäre, gibt es genug. Was wir brauchen ist ein Wettbewerb um die beste Praxis. Und hierfür brauchen Betroffene und Angehörige Hilfestellung“, so die Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH). „Mit einer „Geiz ist Geil“ – Mentalität lassen sich unsere sozialen Probleme nicht lösen, erst eine gute Qualität wirkt zugunsten der sozialen Balance und der Menschenwürde“.

Mit einer Info-Kampagne will der Verband die Bürger bewegen, bei sozialen Einrichtungen auf Einhaltung von Standards zu achten. Dort wo die Qualität nicht stimmt, sollen sich die Bürger an Politik und Träger wenden, um auf Verbesserung zu drängen. Dafür hat der DBSH eine kostenlos erhältliche Postkartenserie vorbereitet.
In einem Leitfaden gibt der DBSH Tipps, welche Punkte bei der Auswahl etwa eines Pflegeheims, eines Kindergartens oder eine Jugendhilfe-Einrichtung beachtet werden sollten. Dazu gehören Fragen nach der Ausstattung der Einrichtung, dem Konzept und der Ausbildung des Personals.

Die Materialien der sozialpolitischen Kampagne können einmalig kostenlos beim Kampagnensekretariat des DBSH, Friedrich-Ebert-Str. 30, 45127 Essen bestellt oder auch über das Internet eingesehen und bestellt werden unter: http://www.soziales-netz.org.

Der DBSH ist mit gut 6.500 Mitgliedern der größte Verband für soziale Berufe

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DBSH: keine Gebühren für das Erststudium

Der DBSH fordert, dass es auch in Zukunft möglich sein muss, ein Erststudium innerhalb eines angemessenen Zeitraums kostenfrei absolvieren zu können. Auch für Masterstudiengänge im konsekutiven Modell sollen keine Studiengebühren erhoben werden.

Die Zulassung von Studiengebühren durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt einen tief greifenden Einschnitt in die bisherige deutsche Hochschulpolitik dar. Mit der Einführung von Studiengebühren wird die schrittweise Privatisierung öffentlich finanzierter Bildungskosten verstärkt und damit auch noch das Minimum an realisierter Bildungsgerechtigkeit beseitigt. Alle internationalen Erfahrungen mit der Einführung von Studiengebühren zeigen, dass im Zuge eines solchen Prozesses der Anteil Studierender aus so genannten „bildungsfernen Schichten“ absinkt. In keinem anderen industrialisierten Land liegt der Anteil solcher Studierender niedriger als im „Vorzeigeland“ für Studiengebühren USA.

Mit der Einführung von Studiengebühren wird sich die soziale Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnen!

Studiengebühren benachteiligen in besonderem Maße Frauen. Da sie bei gleicher Qualifikation im statistischen Mittel weniger verdienen als Männer, stellt sich die „Verzinsung“ ihrer Bildungsinvestitionen deutlich schlechter dar als die der Männer.

Durch die Einführung von Studiengebühren wird die Zahl der Studierenden zurückgehen. In Studiengängen mit einem überdurchschnittlichen Anteil Studierender aus bildungsfernen Schichten (dies sind insbesondere Studiengänge an Fachhochschulen) wird ein solcher Rückgang konsequenterweise ebenfalls überdurchschnittlich ausfallen.

Für die Soziale Arbeit gilt schon jetzt, dass sich die „Investition“ in den Beruf vergleichsweise schlecht „rechnet“. Nur bei Philosophen zahlt sich die Investition in die Ausbildung noch weniger aus. Der „Ertragswinkel“ in Studiengängen in diesem Bereich wird sich nach der Einführung von Studiengebühren weiter verschlechtern. Schon jetzt liegt bei einer Reihe von Berufen der Ebene der Facharbeiter das Lebenseinkommen deutlich über dem in der Sozialen Arbeit

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Praxisgebühr -
ein untaugliches Symbol für die soziale Schieflage der Gesundheitsreform

Allerorten wird in den Medien die Praxisgebühr als Symbol für die Ungerechtigkeit der Gesundheitsreform (Gesundheitsmodernisierungsgesetz_ -_GMG) diskutiert. „Diese ist jedoch nur die Spitze eines Eisbergs“, so die Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH), Hille Gosejacob-Rolf.

Tatsächlich führt die Gesundheitsreform zu weit mehr als zum Abschied aus der solidarischen Finanzierung der Sozialsysteme. „Die Gesundheitsreform verschärft die soziale Selektion im Zugang zur Gesundheitsversorgung, kündigt die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden auf, führt zu unerträglichen sozialen Härten und die wenigen guten Ansätze laufen in ihrer Umsetzung ins Leere“ so die Bundesvorsitzende des DBSH.

Bereits heute sterben arme Menschen im Vergleich zu Reichen im Durchschnitt sieben Jahre früher, und sie haben ein mindestens doppelt so hohes Risiko, schwer zu erkranken, zu verunfallen oder von Gewalt betroffen zu sein. Mit der Gesundheitsreform werden über Praxisgebühr und Zuzahlungen zusätzliche Hemmschwellen aufgebaut, Gesundheitsdienste in Anspruch zunehmen.

Besonders gravierend ist die Situation für HeimbewohnerInnen, die auf Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) angewiesen sind und nur über ein monatliches Taschengeld von ca. 88 Euro (1.056 Euro jährlich) verfügen. Von diesem Betrag sind jährlich rund 80 Euro an Zuzahlungen zu leisten. Dies entspricht rund 8 Prozent des Einkommens und keineswegs den
1 bzw. 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, wie es der Gesetzgeber für alle anderen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse vorgegeben hat, da der Regelsatz des Haushaltsvorstandes dem Heimbewohner monatlich eben nicht zur Verfügung steht. Hinzu kommen die Kosten für Zahnersatz und die Medikamente, die nicht mehr verordnet werden dürfen. Damit bleiben vielen HeimbewohnerInnen, vor allem in den ersten Monaten des Jahres, keine Mittel mehr für den persönlichen Bedarf. Hinzu kommt der Aufwand für die notwendigen Befreiungs-Anträge bei Erreichen der 2-%-Zuzahlungsgrenze.

Auch Sozialhilfe- und zukünftige EmpfängerInnen des Arbeitslosengeldes II müssen eine Selbstbeteiligung von bis zu 80 Euro leisten. Der dann geltende Fördersatz von 345 Euro für Alleinstehende (331 Euro im Osten) berücksichtigt diese Selbstbeteiligung nicht. Gerade bei Menschen, die auf diese Sozialleistung angewiesen sind, wird die Spaltung zwischen Gesunden und Kranken zunehmen und die Schwelle zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten erhöht.

Besonders hart tritt es die zudem oftmals suchtkranken Wohnungslosen. Diese müssen nicht nur den bürokratischen Mehraufwand bewältigen, sondern zugleich Eigenleistungen aufbringen, während die Sozialhilfe häufig nur in wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Raten ausgezahlt wird. „Die Betroffenen stehen damit oftmals vor der Frage, Lebensmittel zu kaufen oder zum Arzt zu gehen“, so die SozialarbeiterInnen des Berufsverbandes. Hinzu kommt, dass die Mittel für soziale und unterstützende Dienste immer weiter gekürzt werden.

An diesem Beispiel verdeutlicht sich ein weiteres Problem der Gesundheitsreform. Sie reduziert sich in der Praxis auf den Versuch, den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen einzuschränken, während zugleich der Zusammenhang zwischen Lebenssituation der Betroffenen und die damit verbundenen Krankheitsfolgen systematisch ausgeblendet wird. Die Bewahrung der Gesundheit und die Bewältigung von Krankheit aber beinhalten mehr als den Besuch in einer Arztpraxis.

Mit den versprochenen Leistungen von Soziotherapie, Prävention und „integrierter Versorgung“ wird zwar so getan, als ob diese Überlegung auch in der Politik angekommen sei. In der Realität jedoch deutet sich eine umgekehrte Entwicklung an:

  1. Ursprünglich sollte mit der Soziotherapie psychiatrischen Patienten die Inanspruchnahme gesundheitlicher Dienste und die Orientierung im Alltag erleichtert werden. Tatsächlich aber haben die Krankenkassen die entsprechenden Regeln nicht oder so umgesetzt, dass entsprechende Dienste kaum in Anspruch genommen werden können und nur den wenigsten Betroffenen offen stehen.
  2. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Mittel zur Prävention einzuplanen. In Folge ist eine Fülle an folgenlosen Gutachten entstanden, die die soziale Schieflage in der Gesundheit der Bevölkerung betonen. In der Praxis aber verkommen Angebote zur Prävention zum Wettbewerbsinstrument der Krankenkassen im Buhlen um die zahlungskräftigeren Mitglieder. Statt z.B. Projekte der Gesundheitsförderung für Familien mit Kindern in vernachlässigten Stadtteilen zu etablieren, werden Kurse wie Taek-Wan-Do oder Yoga finanziert. Das ursprünglich geplante Präventionsgesetz dagegen ist in weite Ferne gerückt, obwohl die Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2002 die Ankündigung enthielt: „Der Wettbewerb um die beste Prävention und Versorgung ist ein zentrales Anliegen unserer Gesundheitspolitik. Prävention wird eine eigenständige Säule neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege“. Unter den Schwerpunkten des GMG sind die Stichworte Prävention und Gesundheitsförderung aber nicht mehr zu finden, das neue Recht enthält kein Wort zur inhaltlichen Ausgestaltung der Primärprävention, über die Festlegung von Prioritäten und zur Koordinierung und notwendigen Abstimmung der Beteiligten. Ein Referentenentwurf liegt noch nicht vor, vielleicht weil es bei der Förderung der Prävention um ein Gemenge von Inhalten, Kompetenzfragen und Geld geht.
  3. Ursprünglich zielte die integrierte Versorgung nicht nur auf eine besseren Abstimmung in der Behandlung der Akutphase von Krankheiten, sondern sollte vor allem über eine bessere Abstimmung zwischen Anschlussheilbehandlung, Rehabilitation, ambulanter Versorgung, Pflege und sozialer Dienste zu einer besseren Bewältigung von Krankheit und Rückkehr in den Alltag führen. Integrierte Versorgung, so wie sie - von der Politik vorgegeben - praktiziert wird, erweist sich als Mogelpackung, denn sie ist nicht patientenorientiert, sondern abrechnungsorientiert. Die Politik hat darauf verzichtet zu definieren, was konkret unter integrierter Versorgung zu verstehen ist, vielmehr hat sie die Definitionsmacht den Krankenkassen überlassen. Damit besteht die Gefahr, dass Patientenorientierung und Qualitätssicherung dem Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsdenken untergeordnet werden. Im Ergebnis werden PatientInnen bestenfalls schneller, aber nicht nachhaltig gesundet aus dem Gesundheitssystem entlassen. Wenn integrierte Versorgung einen Erfolg versprechenden Paradigmenwechsel in der Gesundheitslandschaft bringen soll, ist eine sehr viel stärkere Fokussierung auf „Care“ mit einer intensiven Einbeziehung der helfenden Professionen von Sozialarbeit und Pflege erforderlich. Die eigentlichen Integrationsanforderungen bestehen darin, ein Zusammenwirken aller erforderlichen Gesundheits- und Sozialprofessionen für eine umfassende sektoren- und institutionsübergreifende Versorgung zu erreichen. Integrierte Versorgung meint faktisch aber bisher ausschließlich integrierte Behandlung.

Aus Sicht des DBSH wird sich das Gesundheitssystem auf diesem Weg kaum kostengünstiger, und erst recht nicht in Richtung Wirksamkeit entwickeln: Ein System, das die sozialen Ursachen für die Entstehung von Krankheiten ausblendet, soziale Schieflagen verstärkt, Gesundheit lediglich als Abwesenheit akuter Krankheitsfolgen definiert und sich in der Abstimmung zwischen Krankenkassen und medizinischen Diensten selbst überlässt, wird nicht in den Bedürfnissen der Patienten gerecht. „Krankenkassen, die in der Konkurrenz um die niedrigsten Beiträge und die gesündesten Beitragszahler stehen, vertreten Markt-_ und nicht Patienteninteressen“, so der Berufsverband.

Die Krankenversorgung entwickelt sich so von einem Sozialversicherungszweig hin zu einer Wettbewerbswirtschaft, damit vollzieht sich ein gesellschaftlicher Wandel im Verständnis des Sozial- und Gesundheitswesens. Während früher die Gesellschaft bereit war, den Menschen und Einrichtungen, die wichtige Sozialdienste erbringen, die Kosten zu erstatten, wird heute dieses Prinzip als ineffizient abgelehnt und damit die Gesundheits- und Sozialdienste mehr und mehr dem Postulat der betriebswirtschaftlichen Effizienz unterworfen.

Aus Sicht des DBSH braucht es eine wesentliche Stärkung der Prävention und eine Förderung gesunder Lebensbedingungen. Darüber hinaus dürfen sich gesundheitliche Dienste nicht auf eine akut-medizinische Versorgung beschränken. Ambulante Dienste, Rehabilitation und soziale Dienste müssen eine Einheit bilden: „Wir müssen weg kommen von der Zielsetzung der möglichst schnellen Behandlung, Ziel muss eine möglichst langfristig wirksame Stärkung des Patienten sein“. Dazu bedarf es einer erheblichen Ausweitung sozialer Dienste in Krankhäusern und Reha-Einrichtungen, aber auch sozialer Dienste vor Ort, die den ganzen Menschen im Blick haben.

Gerade Sozialarbeit ist mit ihrer Lebensweltorientierung und ihrem systematischen Ansatz für die psychosozialen Aufgaben im Gesundheitswesen in herausragender Weise geeignet, die sog. Gesundheitsreform schließt dies jedoch mit ihrer ausschließlich finanziellen Orientierung aus.

Geschäftsführender Vorstand (GfV) des
Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH),
Essen, den 2. Mai 2004

Stellungnahme zu den Folgen des “Gesundheitsmodernisierungsgesetz”

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Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht”
Stellungnahme des DBSH zum Entwurf eines „Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitssystems“

Bereits die Gesundheitsreform 2000 kann aus Sicht der Sozialen Arbeit als eine Reform des Scheiterns beschrieben werden. Auch das nunmehr vorgelegte „Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitssystem“ wird, auch bei Verbesserungen in Einzelfragen, nicht zu einer Lösung der Grundproblematik führen:

Die Gesetzliche Krankenversicherung bezieht sich auf einen umfassenden Solidaritätsbegriff, der unabhängig vom Einkommen und der Zahl der Familienmitglieder zu gleich guten Leistungen in der Bewältigung von Krankheit führen soll. An den damit verbundenen Betragspflichten sind jedoch nicht alle Teile der Bevölkerung beteiligt. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern führt in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Belastung der Solidargemeinschaft, während in der privaten Krankenversicherung hierfür keine Umlage vorgesehen ist. Die Absicherung der Krankheitsrisiken von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Gesetzliche Krankenversicherung wurde auf der Basis des Lohneinkünfte einer „Vollerwerbs- gesellschaft“ konzipiert. Mit Zunahme der Massenerwerbslosigkeit und der Anpassung der Beiträge an die Höhe der Lohnersatzleistungen sind die Beitragseinnahmen der GKV zusammengebrochen. Aktuell wird diese Tendenz durch die nicht kostendeckende Überleitung der  Mitgliedschaft nicht erwerbsfähiger (bisheriger) Sozialhilfeempfänger in die GKV verstärkt. Wenn aber Gesellschaft und Politik die Verantwortung für die Massenarbeitslosigkeit haben, dann muss auch die Gesellschaft – und nicht nur die Teilgruppe der Versicherten – in die Bewältigung nicht kostendeckender Risiken einbezogen werden.

Das Gesundheitssystem stellt sich einerseits als marktwirtschaftliches System dar, ist aber andererseits durch politische Vorgaben, Krankenkassen und Verbände im Status der Körperschaften öffentlichen Rechtes bestimmt. In dieser korporatistischen Struktur haben sich in der Vergangenheit immer wieder die Interessen einzelner Lobbygruppen durchsetzen können. Im Ringen um möglichst niedrige Beiträge wiederum wurde die Kostensituation in der Hauptsache über Leistungseinschränkungen bei Kranken und Leistungen der Selbstbeteiligung stabilisiert.
Die Sichtweise der Krankenkassen als Interessenvertretung für Kranke entspricht nicht der Realität, Krankenkassen sind zum einen als Organisation mit Eigeninteressen zu verstehen, und andererseits besonders den (gesunden) Beitragszahlern verpflichtet. Eine Interessenvertretung Kranker bzw. entsprechender Organisationen ist nur auf der Ebene der Selbsthilfe vorgesehen.

Das Gesundheitssystem fokussiert sich im Kern auf ein System zur Bewältigung von Krankheit, dessen Leistungen durch Ärzte und die Fortschritte im pharmazeutischen und medizinisch- technischen Bereich bestimmt werden. Unterschiedliche Zugänge zu Maßnahmen der Prävention, Maßnahmen der gesundheitlichen Frühförderung, gesunden Lebensverhältnissen und psycho- sozialen Dienstleistungen führen gleichwohl dazu, dass Mortalität und Krankheitsverläufe im erheblichen Maß auch durch die soziale Situation bestimmt werden. Das Nichtumsetzen der gesetzlichen Regelung zur Soziotherapie dokumentiert die Ignoranz der Krankenkassen gegenüber dem Zusammenhang von Alltag und Krankheitsgeschehen.

Unabhängig von dieser grundsätzlichen Kritik fordert der DBSH in Bezug auf den vorliegenden Gesetzesentwurf:

  • Die hälftige Beitragszahlung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Krankenversicherung muss aufrecht erhalten bleiben. In diesem Zusammenhang werden die Einschränkungen beim Krankengeld abgelehnt.
  • Das Eintrittsfeld für Fachärzte wird abgelehnt, da das Hausarztmodell zu verspäteten Behandlungen und auch zu Doppelbehandlungen führen kann. Darüber hinaus wird die Wahlfreiheit der Patienten in unzuträglicher Weise eingeschränkt.
  • Bei Herausnahme der Leitungen für künstliche Befruchtung und Sterilisation aus dem Leistungsplan der GKV muss sicher gestellt werden, dass die damit verbundenen Ausgaben als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden müssen. Als Gemeinwesen, das der Familie eine besondere verfassungsrechtliche Stellung einräumt und das eine Erhöhung der Geburtenrate benötigt, ist diese Leistung unverzichtbar. Die Kostenübernahme bei Sterilisation wiederum bleibt als Instrument der Familienplanung bei besonderer familiärer und sozialer Situation notwendig.
  • Zur Verbesserung der Patientensouveränität und der Patientenrechte ist sicher zu stellen, dass Patienten und ihre Organisationen Einfluss auf die Praxis der Leistungsgewährung bei den Krankenkassen haben. Bei den Krankenkassen selbst sind unabhängige Strukturen für Patientenbeauftragte einzurichten.
  • Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind auf einen Pauschalbetrag je Versicherten festzuschreiben. Ziel ist es, Effizienz zu fördern und – wenn dadurch notwendig – die Zahl der Krankenkassen selbst zu reduzieren.

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Der DBSH zur Agenda 2010 der Bundesregierung:
“Deutschland wird kälter ...”

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) kritisiert die Vorschläge der Bundes- regierung zur Neuordnung der sozialen Sicherungssysteme: Sie sind nicht nur Abschied von der hälftigen Kostenteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern für die Sozialversicherungs- systeme, sondern auch Abschied von einem am Sozialstaatsgebot orientierten Gemeinwesen. Der DBSH befürchtet „amerikanische“ Verhältnisse, in denen nicht mehr Integration, sondern die Ausgrenzung sozial benachteiligter Bevölkerungsteile im Vordergrund steht.

Das Hartz-Konzept war mit dem Versprechen verbunden, das Schaffen und Erweitern von Arbeitsplätzen zu erleichtern und die Arbeitsvermittlung zu optimieren. In der Praxis der Sozialen Arbeit zeigt sich nunmehr eine ganz andere Realität:

  1. Die mit dem Hartz-Konzept ursprünglich versprochenen Verbesserungen im Bereich der Kindertagesbetreuung und der Integrationsförderung Jugendlicher bleiben ebenso aus, wie jeder Nachweis, dass in den letzten Monaten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden.
     
  2. Die Bundesregierung will unter Bezugnahme auf das Hartz-Konzept für die Bundesanstalt für Arbeit keinen Bundeszuschuss mehr zahlen. Dort, wo angesichts steigender Arbeitslosen- zahlen, der Fehlbetrag nicht mehr durch Kürzungen bei der Arbeitslosenhilfe aufgefangen werden kann, wird die Arbeitsförderung reduziert: Es gibt nur noch „Schnellprogramme“, die eine Vermittlung von 70 % der Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt versprechen müssen.
    Nutznießer sind, wenn solche Maßnahmen überhaupt eingerichtet werden können, die besser ausgebildeten, jüngeren und mobilen Arbeitslosen, während langzeitarbeitslose, jugendliche, nicht ausreichende qualifizierte oder aus strukturschwachen Regionen stammende Arbeitssuchende chancenlos bleiben.
    Bis letztes Jahr die Arbeitsvermittler der Arbeitsämter die Betroffenen damit trösten, dass sie erst nach einem Jahr Arbeitslosigkeit Anspruch auf Förderung haben (z.B. durch ABM). Heute gibt es gar keine Förderung mehr – weil sie ja zu lange arbeitslos sind.
     
  3. Die Ankündigung des Bundeskanzlers, dass Bezieher von Arbeitslosenhilfe und arbeits- fähige Sozialhilfeempfänger in Zukunft eine abgewandelte Form der Sozialhilfe erhalten, bewirkt ein Übriges: Die Kommunen ziehen sich aus ihren Programmen „Arbeit statt Sozialhilfe“ zurück. Versuchten die Kommunen bislang, Sozialhilfeempfänger über ein Arbeitsangebot in die Zuständigkeit des Arbeitsamtes zu überführen und so Sozialhilfe einzusparen, fällt dieses Motiv künftig weg.

    Die Folgen: In ganz Deutschland werden laufende Projekte der Arbeitsförderung, der Umschulung, Arbeitsbeschaffungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und Programme zur Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern eingestellt. Insgesamt dürften in den Maßnahmen von Kommunen und Arbeitsämtern zur Zeit 500.000 Beschäftigte gefördert werden.
    Erfahrene Träger schließen ihre Einrichtungen, Anleiter und soziale Fachkräfte, die bisher für Qualifikation sorgten und Motivation stärkten, werden selbst arbeitslos und reihen sich in die Gruppe der Millionen ein, die arbeiten wollen, aber nicht dürfen.
     
  4. Das Zusammenlegen von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe führt bei fehlender Arbeitsförderung zu einer Grundsicherung auf Armutsniveau. Über 1,5 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe werden künftig nur noch eine geringfügig aufgestockte „pauschalierte“ Sozialhilfe (Arbeitslosengeld II) und damit weniger als bisher erhalten. Darüber hinaus bleibt für individuelle Beratung und ein Berücksichtigung der persönlichen Situation der Betroffenen kein Raum. Die Folgen sind aus Sicht der Sozialen Arbeit unabsehbar:

    - Den Sozialversicherungssystemen werden abermals Beitragseinnahmen in Milliardenhöhe entzogen.
    - Dies wird zur Zunahme von Altersarmut führen – die Haushaltskonsolidierung von heute wird mit dem „Kredit bei den Armen der Zukunft“ erkauft.
    - Die noch engeren Einkommens- und Vermögensfreibeträge bei der Sozialhilfe führen dazu, dass in Familien insbesondere die Frauen sämtliche Leistungsansprüche bei längerer Arbeitslosigkeit verlieren.
    - Die Armut von Kindern wird weiter zunehmen, bereits heute wächst jedes siebte Kind in einer armen Familie auf, so eine Studie im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt.
    - Von Jugendlichen wird – spätestens nach Abschluss einer Berufsausbildung – ein Aufgeben der familiären Bindungen erwartet, wenn ein Arbeitsangebot in irgendeiner anderen Region in Deutschland vorliegt. Das ist nicht nur für die Betroffenen hart, ganzen Regionen droht der „Abzug“ der „leistungsfähigeren“ Arbeitslosen.
     
  5. Das Aufteilen zwischen Sozialgeld (Sozialhilfe alt) und Arbeitslosengeld II (Sozialhilfe neu) wird zu einem Gerangel um die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen führen. Das Arbeitsamt wird versucht sein, möglichst viele Arbeitslose als nicht arbeitsfähig zu erklären, um die Kosten auf die hierfür zuständigen Sozialämter der Kommunen abzuwälzen, die Kommunen werden umgekehrt bemüht sein, ihre Sozialhilfebezieher schnellstmöglich „arbeitsfähig“ zu machen. Vermutlich werden medizinische und psychologische Dienste zum „Schiedsrichter“ im Kostengerangel - statt effektiv zu helfen, zu begleiten und zu unterstützen.

 „Wer alkoholkranke Arbeitslose mit Alkoholtestgeräten aussortieren will, wie die Bundesanstalt für Arbeit, der will nicht mehr integrieren und helfen, sondern ins gesellschaftliche Abseits drängen“, so der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit in einer Stellungnahme. „Wir befürchten amerikanische Verhältnisse mit wachsender Armut, Obdachlosigkeit, mehr sozialer Benachteiligung und auch Kriminalität. Deutschland wird kälter“ , so die Bundesvorsitzende des DBSH, Hille Gosejacob-Rolf.

Der DBSH setzt sich für einen Ausbau der Kinderbetreuung und weiterer sozialer Dienste ein. Hier gibt es genug Aufgaben, diese müssten nur finanziert und die Beschäftigten qualifiziert werden. Arbeitslosigkeit allein über die Hoffnung auf ein ausreichendes wirtschaftliches Wachstum bekämpfen zu wollen, ist eine Illusion. „Wer von Arbeitslosen Aktivitäten erwartet, muss auch eine Perspektive anbieten, die real ist“, so der Berufsverband. Und weiter: „Die Menschen wollen arbeiten, und erwarten jetzt das Schaffen von Arbeitsplätzen auch von den Unternehmen, die seit Jahren keine Steuern mehr bezahlen.“

Stellungnahme zur “Agenda 2010”

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Fordern und Fördern - für und nicht gegen die Arbeitslosen

Forderungen des DBSH zur Umsetzung des Hartz - Papier durch die Bundesregierung

  • Wir sagen ja, zu dem Grundsatz: Fordern und Fördern. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass Forderungen nicht zu Überforderungen werden. Unter Fördern verstehen wir eine intensive Beschäftigung mit dem jeweiligen Erwerbslosen, den Ursachen seiner Erwerbslosigkeit, dem Erkennen seiner Ressourcen und Fähigkeiten und das Akzeptieren seiner persönlichen Grenzen.
     
  • Als positiv bewerten wir die Bemühungen, die Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit zu optimieren, den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern, von Arbeitslosen ein höheres Maß an Selbstverantwortung, Mobilität und Fortbildungsbereitschaft zu fordern.
     
  • Wir weisen darauf hin, dass es zahlreiche Menschen in unserer Gesellschaft gibt, die aufgrund ihrer gesundheitlichen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten auf Dauer nicht in der Lage sind, diesen Anforderungen zu entsprechen.
    Für diese Personengruppen müssen entsprechende öffentlich geförderte Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden.
    Außerdem erwarten wir, dass die Arbeitsverwaltung ausreichende Mobilitätshilfen für die Arbeitssuchenden bereitstellt (z. B. Übernahme der Umzugskosten bei Ortswechsel).
     
  • Wir lehnen die Absenkung des Arbeitslosengeldes für Familien mit Kindern ab. Stattdessen erwarten wir zum einen die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme durch ausreichende Kinderbetreuungsangebote und zum anderen eine Umstellung im gesamten Leistungs- und Steuerrecht auf das einzelne Kind bezogene Leistungen, die nicht von der Einkommenshöhe abhängig sind. Diese dürfen bei Gewährung von Sozialhilfeleistungen nicht mitherangezogen werden.
     
  • Die geplante Halbierung des Freibetrages bei Vermögen für Bezieher von Arbeitslosenhilfe insbesondere bei den Arbeitslosen lehnen wir ab, die aufgrund ihres Lebensalters keine Chance auf Arbeit haben und in diesem Betrag einen Beitrag zur Altersversorgung sehen. Damit ist eine zunehmende Altersarmut und Inanspruchnahme von Sozialhilfe/Grundsicherung vorprogrammiert.
     
  • Das Reduzieren des Freibetrages bei Einkommen des Partners wird von uns auf das heftigste abgelehnt. Dies ist eine Benachteiligung von Partnerschaften und Familie und fördert im Prinzip das Getrenntleben. Darüber hinaus trifft diese Regelung insbesondere Familien mit Kindern und ist zudem als Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu bewerten (insbes. in den neuen Bundesländern) . Mit einer solchen Regelung werden 27 % der langzeitarbeitslosen Hilfeempfänger aus der Statistik herausgedrängt. Hiermit wird ein überkommendes Modell gefördert, nachdem die Frauen am Besten ihren Platz am Herd haben.
     
  • Mit dem beabsichtigten Einstieg in den Niedriglohnbereich werden arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger nicht aus der Armut geholfen. Wir sehen die Gefahr, dass dies zu einer generellen Lohnabsenkung in allen Arbeitsbereichen führen wird.
     
  • Neben allen Vorschlägen der Hartz - Kommission muss beachtet werden, dass die größte Anzahl der Arbeitslosen durch Gruppen geprägt ist, die neben einer zusätzlichen Qualifikation intensiver sozialer Hilfen bedürfen, z. B.
    - junge Mütter beim Ersteinstieg in das Berufsleben
    - (ältere) Langzeitarbeitslose mit fehlendem Bezug zu den neuen Anforderungen der Arbeitsmärkte
    - unqualifizierte Arbeitskräfte mit geringen Bildungsressourcen
    Für diese Arbeitslose müssen Arbeitsplätze auf einem geschützten 1. Arbeitsmarkt (Integrationsfirmen) geschaffen werden. Es bedarf weiter einer zielgerichteten sozialprofessionellen Beratung und Unterstützung durch Fachkräfte der Profession Soziale Arbeit. Sanktionen und Kontrolle durch sozialprofessionelle Berater in einer Person schließen sich unserer Meinung nach aus.
     
  • Das Zusammenlegen der Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe halten wir für falsch und juristisch schwer durchsetzbar, da es sich hier um zwei unterschiedliche Hilfesysteme handelt, von dem jedes eine jeweilige eigene Funktion und Ziele hat.
    Dagegen fordern wir die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger überzuleiten in die Arbeitslosenhilfe und somit in die Verantwortung der Arbeitsverwaltung. Damit werden Kommunen von systemfremden Aufgaben und Kosten entlastet. Die Sozialhilfe kommt dann wieder den Menschen zugute, für die sie ursprünglich geschaffen war.

Essen, den 5. November 2002
Hille Gosejacob-Rolf
1. Bundesvorsitzende 

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Pisa - Studie jetzt als Chance nutzen

Die Studie macht deutlich, es gibt erhebliche Mängel in unserem Bildungssystem. Dem Postulat der Chancengleichheit wird Schule nicht gerecht, vielmehr scheint es so zu sein, dass das deutsche Schulsystem soziale Ungleichheit festschreibt oder sogar verstärkt. An den insgesamt schlechten Ergebnissen ändert auch die vorhandene Unterschiedlichkeit in den einzelnen Bundesländern nichts. Diese machen jedoch deutlich:

  • Ballungszentren scheinen besonders von der dargestellten Ungleichheit betroffen zu sein.
  • Eine von mehreren Erklärung für die guten Ergebnisse in Bayern liegt am geringeren Anteil von Schülern an weiterführenden Schulen. Dies führt zu „durchmischteren“ Klassen in Haupt- und Realschulen. Allerdings haben – bei höherer Basiskompetenz – Kinder aus bildungsbenachteiligten Sichten in Bayern geringere Chancen einen höheren Schulabschluss zu erhalten.
  • Gleichwohl bleibt es bei einer nicht zu vertretenden Ungleichheit zwischen den einzelnen Bundesländern, nicht nur soziale Gruppen scheinen besonders benachteiligt, sondern auch die Kinder in den „abgehängten“ Bundesländern insgesamt.

Die Ergebnisse der PISA-Studie verdeutlichen, dass das schlechte Abschneiden eine Frage der Schulpolitik ist, und auch mit dem sozialen Umfeld der SchülerInnen in Schule und Gesellschaft zusammen hängt.

Darum bedarf dringend einer ganzheitlichen Sichtweise im Umgang mit der sozialen Situation der Kinder und ihrem Umfeld. Dem bisherigen durch eine Vielzahl von Prüfungen beförderten „Verschieben“ der Kinder in die eine oder andere Schule oder Schulform und bei besonders schwierigen Situationen hin zur Jugendhilfe sollte einer sozialen Pädagogik weichen, die die bestmögliche Förderung - bei aller Möglichkeit zur Binnendifferenzierung - eines jeden einzelnen Kindes zum Ziel hat. Dagegen ist das Sitzenbleiben und die frühe Aufteilung in unterschiedliche Schulformen die systematische Verhinderung von Förderung.

Der Deutsche Berufsverband für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik (DBSH) bringt hier die fachlichen Kompetenzen seiner Mitglieder ein, die Kontakt zu allen genannten Beteiligten haben. Ihr fachliches Know how kann dazu beitragen, durch die Erweiterung sozialer Kompetenzen mehr Bereitschaft und Engagement zum Lernen zu entwickeln das Umfeld und die persönlichen Voraussetzungen so mit zu gestalten, dass Lernen  auf hohem Niveau wieder möglich wird – hierzu gehört vor allem auch soziales Lernen, gemeinsames be- und erarbeiten der spezifischen Konfliktlagen aller Beteiligten (Netzwerkarbeit) und die Förderung der „Förderbedürftigen“.

Schlussfolgerungen:

  • Die Angebote der Sozialen Arbeit in der Schule sind eigenständig zu verankern. Bereits heute ist die Schulsozialarbeit ein wesentliches, aber viel zu wenig geschaffenes, Angebot unseres Berufstandes in der Schule. Schulsozialarbeit ist dabei viel mehr als nur ein Entlastungsangebot in besonders schwierigen Situationen. Schwerpunkte sind: Soziales Lernen, Konflikttraining, Alltagsbewältigung, Beratung der Lehrer im Umgang mit auffälligen Kindern, Einzelförderung der Kinder, Elternarbeit.
  • Eine Ganztagsbetreuung ist flächendeckend einzurichten. Diese strukturelle Verbesserung der Infrastruktur muss Vorrang vor individuellen Geldleistungen haben.
  • Es bedarf einer besseren Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Jugendhilfe. Weder ist Schule oder sind die Eltern allein verantwortlich für die Situation, noch ist die Jugendhilfe ein Auffangbecken für besonders schwierige Kinder. Schule, Lehrerinnen, Eltern, Schulsozialarbeit sowie Jugendhilfe und SozialarbeiterInnen müssen in und außerhalb der Schule zusammen arbeiten.
  • Insbesondere Eltern sind aktiv in die schulische Laufbahn ihrer Kinder einzubeziehen.
  • Schule ist nicht allein für den Spracherwerb der Kinder zuständig, vielmehr muss daran gearbeitet werden, dass kein Kind die Regelschule besucht, das nicht in der Lage ist, sich im Alltag in deutscher Sprache zu verständigen. Dies beinhaltet nicht nur das Schaffen besonderer Deutsch-Lern-Angebote, vielmehr bedarf es einer intensiven Förderung im Vorschulalter und einer entsprechenden Unterstützung für die Eltern. Darüber hinaus sind insbesondere Grund- und Hauptschule finanziell besser auszustatten.
  • Kindertageseinrichtungen sind nicht nur auszubauen, sondern das Personal ist entsprechend zu qualifizieren. Gerade das Vorschulalter ist der geeignete Ort zum Erwerb von Sprachfertigkeiten und sozialem Lernen. Der Beruf des/der Erzieherin ist zu qualifizieren, die Gruppengröße in den Einrichtungen zu verkleinern. Das Einbeziehen der Eltern muss selbstverständlich sein.
  • Verstärkt gilt es, das Bildungsbewusstsein bei den sogenannten „bildungsfernen“ Gruppen bzw. den jeweiligen Eltern zu fördern. Vorhandene Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen sollten ausgebaut und sich in ihren Angeboten auf diese Gruppe konzentrieren.
  • Es geht um eine intensive Zusammenarbeit zwischen allen Professionen im Bereich der pädagogischen Förderung. Diese Zusammenarbeit lässt sich am besten über multiprofessionelle Teams realisieren. Dies bedeutet auch, dass die Schule vor Ort zum Teil des Gemeinwesens werden muss. Dazu braucht es eines „Mehr“ an Handlungsspielraum und an Möglichkeiten der Gestaltung vor Ort. Das Modelprojekt "- „Selbständige Schule“ ist für die Zukunft besser geeignet als das bisherige, weil es "vor Ort" die Entscheidungen trifft, die "vor Ort" getroffen werden sollten.

Dem Deutschen Berufsverband für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik (DBSH) geht es nicht um voreilige Schuldzuweisungen, sondern um ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten: Eltern, Kindern, Erziehern, Diplom Sozialarbeitern und ihren jeweiligen Anstellungsträgern.

Die Angebote zur ganzheitlichen Bildung richten sich auch an z.B. Hochbegabte ,genauso wie an das Kind aus einer Immigrantenfamilie mit mangelnden Deutsch-Kenntnissen und das deutsche Kind mit einer Aufmerksamkeitsstörung oder einer Lernschwäche.
Die grundsätzliche Lernwilligkeit der Kinder ist zu fördern, zu fordern und vor allem muss ihr adäquat entsprochen werden. Es ist alles dafür zu tun, dass in der Schule die Lust am Lernen erhalten und weiter entwickelt wird.

Dorothea Götsch-Ulmer
Thomas Greune für den GfV des DBSH

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Die DBSH-Bundesfachgruppe „Sozialarbeit im Gesundheitswesen“ zum Thema „Klinische Sozialarbeit“

Die Diskussion zur Einführung eines speziellen Studienganges „Klinische Sozialarbeit“ mit der Möglichkeit der Nachzertifizierung und/oder Masterabschluss sollte nach Ansicht der Bundesfachgruppe zunächst mit maximaler Basisbeteiligung erfolgen, da sie weitreichende Folgen für die Entwicklung der Sozialarbeit allgemein insbesondere auch im Gesundheitswesen haben könnte.

Ferner sollten „Schnellschüsse“ vermieden werden, da sie die Gefahr bergen, für die Interessen anderer, wie z.B. der Fachhochschulen, instrumentalisiert zu werden.

Vorab merken wir jedoch wesentliche Bedenken gegen die Einrichtung eines Spezialstudienganges „Klinische Sozialarbeit“ an:

  • Die Bezeichnung „Klinische Sozialarbeit“ impliziert innerhalb des deutschen Sprachgebrauches eine Konzentration auf den Klinikbereich. Auch wenn mit dieser Bezeichnung – in Übertragung der amerikanischen Bedeutung des Begriffes „Clinical Social Work“- die Sozialarbeit im Gesundheitswesen gemeint ist, erscheint es u.E. nicht sinnvoll, eine neue Bezeichnung einzuführen, die ihrerseits bereits wieder Erklärungsbedarf beinhaltet. Identitätsstiftend kann dies keinesfalls sein.
  • Die Forderung nach permanenter Fort-/und Weiterbildung am jeweiligen Arbeitsplatz ist jeder professionellen Sozialarbeit immanent und erfordert u.E. nicht die Etablierung eines Spezialstudienganges.
  • Die Mängel der grundständigen Ausbildung sind durch gleichberechtigte Beteiligung sozialarbeiterischer Fachkräfte und durch einen funktionierenden Theorie-/ Praxisbezug zu verbessern. Von daher unterstützen wir ausdrücklich die Etablierung von praxisorientierten Masterstudiengängen „Social work“. Spezialisierte Abschlüsse halten wir nicht für erforderlich.
  • Gerade im Gesundheitswesen wird durch den Sachverständigenrat zur Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen die Fragmentierung im Gesundheitssystem beklagt und z.B. im Zuge der Integrierten Versorgung (§140 SGB V) eine stärkere Verzahnung gefordert. Die Probleme, die für PatientInnen aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und Systembrüche (Sozial-/Gesundheitssystem; stationär/ambulant) entstehen, sind den SozialarbeiterInnen im Gesundheitswesen hinlänglich bekannt, da sie im Rahmen des Schnittstellenmanagements gerade hier versuchen, das System transparent zu machen.

Es ist die Frage, ob sich ausgerechnet die Soziale Arbeit auch noch in die Phalanx der spezialisierten Gesundheitsberufe und GesundheitsexpertInnen einreihen muss. Die Frage bleibt, ob dies für die Soziale Arbeit und die PatientInnen hilfreich wäre und ob die SozialarbeiterInnen dann noch in der Lage sind, über die Systemgrenzen des Gesundheitssystems hinauszublicken.

  • Gerade der Gesundheitsmarkt unterliegt derzeit enormen Veränderungen: gewohnte Versorgungsstrukturen brechen auf, neue Tätigkeitsfelder entstehen, andere Berufsgruppen profilieren sich in bisher originären sozialarbeiterischen Tätigkeitsbereichen und konkurrieren um diese Positionen. Ein Besetzen und Verteidigen dieser Positionen ist sofort erforderlich. Hierzu bedarf es eines eindeutigen beruflichen Bewusstseins, eindeutiger Standards und einer offensiven Berufspolitik, die auf einer breiten Basis fußt.

Durch die Etablierung eines spezialisierten Studienganges wird diese Basis weiter zergliedert. Darüber hinaus ist derzeit völlig unklar, ob Fachhochschulen mit der Spezialisierung zur „Klinischen Sozialarbeit“ nicht für einen Markt ausbilden, der u.U. in absehbarer Zeit keinen bzw. keinen adäquat honorierten (Arbeits-)Platz mehr für diese Berufsgruppe vorsieht.
Die Sozialarbeit verfügt derzeit auf keiner Entscheidungsebene über Macht oder Einfluss, um den Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen entsprechend zu beeinflussen.

  • Die Spezialisierung bzw. Nachzertifizierung zur „Klinischen SozialarbeiterIn“ wird allein durch die ArbeitnehmerInnen – mit ungewissem Ausgang - finanziert. Dieses Zertifikat bedeutet u.U. letztendlich nur eine weitere Bescheinigung ohne Verlass auf einen entsprechenden Arbeitsmarkt, einen adäquat honorierten Arbeitsplatz, Status, usw..
  • Durch die Ausbildung zur „Klinischen SozialarbeiterIn“ werden diese innerhalb des Bewusstseins, der Regeln und der Erfordernisse des Gesundheitssystems ausgebildet. Sie bleiben innerhalb dieses Systems „händelbar“ (führbar); ein Bewusstsein über die Systemgrenzen der Gesundheitsversorgung hinweg wird nicht gefördert und gefordert.
  • Menschen erkranken und gesunden in ihren jeweiligen Lebensbezügen. Die Aufgabe von Sozialarbeit im Gesundheitswesen ist die Unterstützung der PatientInnen bei der Bewältigung von Krankheit.

Die Unterstützung bei der Bewältigung von Lebenskrisen und bei der Sicherstellung der Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen ist der originär sozialarbeiterische Berufsauftrag in der Gesellschaft. Dieses Bewusstsein ist bereits im jeweiligen Grundstudium zu vermitteln und bedarf keiner spezialisierten Ausbildung.

Wie eingangs erwähnt, halten wir eine Diskussion auf breiter Basis in entsprechenden Veranstaltungen und Foren dringend erforderlich:
Durch die Beteiligung an der DBSH - Bundesfachgruppe ist eine Bewusstseinsbildung und abschließende Stellungnahme auch innerhalb der DBSH - Strukturen zu erreichen.

Für die DBSH-Bundesfachgruppe: Sibylle Kraus; E-mail: bille.kraus@surfeu.de

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Der geschäftsführende Vorstand des DBSH zur „Clinical Social Work“

Der DBSH lehnt die Einführung einer „Clinical Social Work“ (CSW) als Spezialdisziplin der grundständigen Sozialen Arbeit ab.
Zugleich lehnt der DBSH die Einführung einer CSW als eine auf das grundständige Studium aufbauende Spezialdisziplin der Sozialen Arbeit bis auf weiteres ab.

Es sind nur solche Master-Studiengänge zuzulassen, die für Forschung, Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit relevant sind oder wenn für deren AbsolventInnen ausreichende Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bestehen oder sich entwickeln. Dies schließt die Aussicht auf eine der höheren Qualifizierung angemessene höhere Vergütung ein. Insoweit sind auch Master-Studiengänge als Aufbau-Studiengänge zu akkreditieren.
Aus diesem Grund lehnt der DBSH die Einführung von Master-Studiengängen zum Thema „Clinical Social Work“ ab.

Der DBSH plant gemeinsam mit der „Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit“ (DGS) einen Diskurs zur Positionierung, ob Soziale Arbeit der Schaffung von Spezialdisziplinen bedarf.

Der DBSH fordert die Fachhochschulen auf, in der Lehre verstärkt methodische und praxisrelevante Inhalte Sozialer Arbeit aufzugreifen, um dem Eindruck zu begegnen, das erst mit einem Master-Studium oder einer Spezialisierung notwendige Handlungsinstrumente zu erwerben sind.“

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Rassismus in der Mitte der Bevölkerung bekämpfen –
Soziale Arbeit wichtiger Beitrag

Erstmals sprachen sich Industrie und Politik vehement für Einwanderung aus. Kein Wunder, denn soll der soziale Rechtsstaat nicht gefährdet werden, das deutsche System der Sozialversicherung nicht vollends zusammen brechen und die besondere demographische Struktur den Arbeitsmarkt nicht leerfegen, braucht es eine jährliche Einwanderung, die in die Hunderttausende geht.
Und so verändert sich der Fokus in der Sichtweise von Freizügigkeit und Einwanderung. Kaum aber sind im Zuge der “GreenCard-Diskussion” erste kritische Töne zu hören, suchen Nazis Anschluß und gehen auf Menschenjagd. Doch anders als noch vor einigen Jahren sprechen sich Wirtschaft und Politik gemeinsam gegen diese Entwicklung aus.
Als größter Berufsverband in der Sozialen Arbeit kritisiert der DBSH eine Verkürzung der Sichtweise des Problems auf Rechtsradikalismus und gewaltbereite Jugendliche. Erst wenn der Zusammenhang Rassismus, Einwanderung und gesellschaftliche Widersprüche in Deutschland gesehen wird, kann Soziale Arbeit einen wichtigen Beitrag für eine offene und tolerante Gesellschaft leisten. Dazu bedarf es jedoch staatlicher Vorgaben und eines umfassenden Verständnisses des Problems.

Der in Medien und Politik entfaltete Kreativitätswettbewerb, wie den “Rechtsradikalen” Einhalt zu gebieten ist, hilft angesichts der gegenwärtigen Entwicklung nur wenig weiter:
Seit Jahren machen Untersuchungen europaweit einen ca. 30-%igen Anteil in der Bevölkerung aus der rassistischem Gedankengut zustimmt (Quelle: EU Kommission). In Deutschland sind es ca. 10 %, für die die “Ausländerfrage” (Quelle: FORSA) wahlentscheidend ist und die ein rechtsextremes Gedankengut vertreten.

Rassismus ist, nicht zuletzt unterstützt durch die immer wieder präsente Asyldebatte und den ständigen Mediendiskurs, der “Ausländer” mit “Problem” gleichsetzt, salonfähig geworden.
Es entsteht ein Teufelskreis: Politik und Medien suchen Anschluß an Stimmungen in der Bevölkerung, und diese suchen nach Anschluß in Politik und Medien. Es muss merkwürdig stimmen, wenn diese Verbindung von Politik und Bevölkerung gerade dann gelingt, wenn es um den (restriktiven) Umgang mit Minderheiten geht, nicht aber, wenn Gesellschaft sozialer gestaltet werden soll.

Sicher, es gibt eine wachsende Organisationsfähigkeit Rechtsradikaler, die Gewaltbereitschaft nimmt in Teilen der sich immer weiter aufspaltenden Jugendkulturen erschreckend zu, es ist unerträglich, wenn ganze Gegenden in Deutschland zur “ausländerfreien Zone” avancieren. Wirklich gefährlich aber ist der Rassismus, der aus der Mitte der Bevölkerung heraus entsteht und immer wieder bestätigt wird.

So gesehen ist es ein Fortschritt, wenn quer durch die Gesellschaft betont wird, dass Einwanderung wichtig für die Sicherung von Wirtschaft und Sozialem in Deutschland ist. Den Kirchen und vielen PolitikerInnen ist hoch anzurechnen, wenn sie dabei nicht spalten zwischen “lohnenden” Ausländern (IT-Spezialisten) und denjenigen, die “Zuschussgeschäft” (Asylsuchende) sind. Aber es braucht mehr als ökonomische Rahmensetzung und moralische Attitüde.

Wer Einwanderung und eine Gesellschaft will, die eingebettet in internationale Strukturen, im eigenen Land Unterschiedlichkeit von Herkunft und Orientierung als Gewinn gestaltet, muss einen auch rechtlichen Rahmen schaffen, der die Diskriminierung aller Minderheiten wirksam unterbindet und Hilfen anbietet. Dabei kann das Gemeinwesen auch Anforderungen an die Minderheiten selbst stellen: Sprachkenntnisse, Toleranz und Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Mehrheitsgesellschaft. Dabei ist zu bedenken, dass z.B. Arbeitsverbote für AsylbewerberInnen erst den Grund für Rechtsradikale schaffen, die von “schmarotzenden Ausländern” sprechen.
Andere Länder haben uns dies vorgemacht: Vor allem in den USA, den Niederlanden und in Großbritannien – Diskriminierungsverbote, drastische und schnelle Strafen, Hilfeangebote und Normsetzungen schaffen Klarheit und betonen “sie gehören zu uns”.

Dies allein aber wird nicht ausreichen. Dort wo bei Teilen der Bevölkerung Unsicherheit, Perspektivlosigkeit und Ohnmacht zentrale Lebensgefühle sind, fühlen sich die Menschen selbst nicht mehr als “dazugehörig”. Im Gefühl der eigenen Fremdheit scheint es schwer zu ertragen sein, wenn Fremde nicht mehr fremd sein sollen. Und spätestens an dieser Stelle reicht es nicht mehr aus, wenn das einzige Identitätsangebot der Politik das der ökonomischen Notwendigkeit ist.

Der tätige Sozialstaat kann helfen allen BürgerInnen materielle Sicherheit zu geben. Aber es braucht mehr. Identität vollzieht sich im eigenen Tun, im Erleben von Anerkennung und damit verbunden auch von Unterschiedlichkeit. Gerade in den neuen Bundesländern brauchen wir Angebote, die dies vermitteln und Arbeit und ihre Wertigkeit anders definieren, als über die Beschäftigung in ABM und “Arbeit statt Sozialhilfe”. Es bedarf der Einladung, das eigene Gemeinwesen erfolgreich zu gestalten, auch hier gilt, Resignation und Ohnmacht läßt sich nur in der Möglichkeit zum eigenen Tun auflösen. Allerdings gilt es dieses Tun der BürgerInnen, unabhängig von ihrer Herkunft, mit Forderungen an Toleranz und Verständigungsbereitschaft zu verbinden.

Als DBSH bleiben wir nicht unbeteiligt, wenn im Zusammenhang von Rassismus immer nur die Rede davon ist, ob man Neonazis mit Nulltoleranz oder mit Sozialarbeit begegnen soll. Wer Rassismus allein mit Sozialer Arbeit als “Krisenreaktionskraft” für die “Gefährdeten” und mit Polizei und Justiz für die Straftäter bekämpfen will, versteht Rassismus nur als Naturereignis, das ähnlich wie die Waldbrände in den USA irgendwann wieder aufhört.

    ü Wir brauchen ein Ernstnehmen der Gefahr, die von rechtsradikalen (Jugend-) Szenen nicht nur für deren Opfer ausgeht. Akzeptierende Jugendarbeit bedeutet nicht, strafbare Handlungen zu akzeptieren. Hier braucht es vor allem schnelle und angemessene Strafen, aber keine Gesetzesänderungen.
    Akzeptierende Jugendarbeit bedeutet aber sehr wohl mit “anfälligen” Jugendlichen systematisch zu arbeiten und Angebote von Beschäftigung und gegen die Ohnmacht zu machen.

    ü Andererseits muss Soziale Arbeit gerade für Jugendliche, die sich gegen die genannten Entwicklungen stellen, Angebote gestalten, Freiräume geben und Schutz gewähren.

    ü Soziale Arbeit ist entscheidend an der Gestaltung der Gemeinwesen zu beteiligen, wenn es darum geht, neue Arbeit zu definieren, die Ödnis verdichteter Hochhaussiedlungen zu überwinden, Partizipation und Empowerment zu motivieren. Das Programm “Soziale Stadt” könnte ein Ansatz sein. Doch leider wird es meist als Stadtmarketing von überforderten Stadtplanern und Architekten umgesetzt und mit zu viel Geld für Baumaßnahmen und zu wenig für konkrete Arbeit ausgestattet.

    ü Soziale Leistungen wären so zu gestalten, dass sich deren Empfänger nicht als hilflose Bittsteller fühlen müssen. Arbeitsmarktprogramme sollten Sinn stiften, statt luftleer im Raum stehend nur einmal mehr das Gefühl des nicht dazu Gehörens vermitteln.

    ü Soziale Arbeit ist an der Bearbeitung des Themas “Rassismus” an all den Orten zu beteiligen, wo Menschen in der Begegnung miteinander stehen. Es bedarf keiner neuen Broschüren und Rockkonzerte für Leute, die es ohnehin schon wissen. Öffentlichkeitsarbeit muss im “Feld” stattfinden, und nicht auf Plätzen und an Orten, die künstlich aufgebaut werden.

    ü Soziale Arbeit ist an der Gestaltung von Einwanderung selbst zu beteiligen. Noch immer sind die Migrationsdienste der Sozialen Arbeit bei den Wohlfahrtsverbänden in ihren Zuständigkeiten entsprechend der Nationalitäten der früheren Anwerbestaaten aufgeteilt. Derweil hat sich aber eine vollständig andere Einwanderungsstruktur entwickelt. Wenn es zu der prognostizierten notwendigen Einwanderung kommt, bedarf es diesmal, anders als noch in den 70er Jahren einer systematischen Förderung Sozialer Arbeit und Normsetzungen, die von allen Beteiligten, auch von den Menschen, die nach Deutschland einwandern, Bedingungen an Toleranz, kulturelle Kompetenz und Mitwirkung stellen.

    ü Soziale Arbeit ist daran zu beteiligen, wenn es darum geht, Diskriminierung zu verhindern und Schutz zu bieten. Die Antidiskriminierungsbüros in den Niederlanden oder in Großbritannien sind hier beispielhaft.

Soziale Arbeit muss aber auch Grenzen setzen in dem, was sie nicht leisten kann. Sie ist nur eine Möglichkeit des Handelns. Der Staat insgesamt muss Zeichen setzen, Straftaten verfolgen, Diskriminierung wirksam verhindern und Angebote machen, die Identität ermöglichen, ohne “Andere” zum “Fremden” zu erklären. 

Stellungnahme zu Rassismus und Soziale Arbeit

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